Es ist soweit ! Die...
 
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Es ist soweit ! Die nächste Tochter möchte zu mir !

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(@anfree72)
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andererseits könnte Tochter zum ersten mal offizell äußern wo sie leben möchte. Vielleicht noch bevor diese Frau B sich der Sache annimmt.Denke nicht das dsa Gericht sie dann zwingen wird zur KM zu gehen.

Andrea

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2011 19:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nichtsdesto trotz würde ich um Terminverschiebung nachsuchen, da Töchting Schule hat.

Das halte ich für riskant, da eine EA m.W.n auch in Abwesenheit ergehen könnte.

Ich würde mit G. hin gehen und sie sagen lassen, was sie möchte.

Möglichst mit RA, da das den Richter ein wenig von Schweinereien abhalten könnte.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2011 19:51
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich habe noch zwei spontane Ideen zur Diskussion:

1. einfach mal versuchen das Kind mit Wohnsitz bei Dir zu melden, dann ist ja das neue JA zuständig (vielleicht fragt ja keiner nach der Zustimmung der KM)?
2. von der Kindesseite aus eine 1. Stellungnahme zum Gericht schicken? Wirklich mit eigenen Worten formulieren lassen?

Was für eine Schietsituation!! Im Verschieben sehe ich keinen Sinn, denn Schule ist ja irgendwie immer .....
LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2011 19:53
(@dadwithouthope)
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Darf eigentlich meine Tochter sich selbst einen Anwalt nehmen ?

@LBM: das mit dem Anmelden klappt nicht, da die hier sehr genau sind. Ausserdem liegt das ABR bei der Mutter, und da riskiere ich lieber nichts.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2011 19:59
 elwu
(@elwu)

Ich würde mich weder mit den JA's noch mit der VP absabbeln.

Und auch deine Tochter nicht.

Aus meiner Sicht reicht es, wenn sie bei Gericht laut und deutlich sagt, dass sie auf eigenen Wunsch bei ihrem Vater leben möchte und dazu der Hinweis, dass der Wille des Kindes ab dem 14. Jahr in jedem Fall zu beachten ist.

*unterschreib*

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2011 20:32
(@burzel)
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Hallo!

Kann nicht nochmal einen Versuch bei deinem JA starten, wo deine Tochter sich hin setzt und sagt, solange ich nicht angehört wurde geh ich nicht. Und wenn wieder niemand will,den Amtsleiter rufen lassen, damit sie ihm die Geschichte berichten kann. Das soll schriftlich Festgehalten werden, was ihr dann an das Gericht, wo verhandelt werden soll, gefaxt wird.
Und wenn sie wieder ablehnen, würde ich mal die Bemerkung anbringen, dass es nicht dem Kindeswohl dient, wenn alle das Kind wegschicken.

LG - ich drück dir und deiner Tochter ganz dolle die Daumen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2011 18:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, aber was soll das bringen?

Das JA hat sowieso nichts zu entscheiden und der Gerichtstermin steht ja auch schon.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 10.09.2011 20:06
(@dadwithouthope)
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Hallo,

da ich befürchte, dass meine Ex nun einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht stellen wird, gehen mir viele Gedanken durch den Kopf.

Falls wir nun am Donnerstag Erfolg haben sollten, und G. bei uns bleiben darf, ist ja damit das Problem noch nicht ganz aus der Welt. Es kommt dann ganz sicher trotzdem noch zu Sorgerechtsstreit.

Meine größte Sorge ist nun, dass sie es schafft das alleinige Sorgerecht zu bekommen, da es ja ziemlich eindeutig ist, dass wir als Eltern es anscheinend nicht schaffen, Probleme ohne Gericht zu lösen. Wer nun daran schuld ist, ist ja da manchmal ziemlich egal.

Nun ist meine Sorge folgende : Kann es passieren, dass das Gericht mir das alleinige Sorgerecht für die beiden Kinder die bei mir dann leben zuspricht, und meiner Ex das alleinige Sorgerecht für den bei ihr verbleibenden Sohn ??? Geht sowas ? Denn das wäre eine Katastrophe für meinen Sohn. Sie würde ihn sofort in eine andere Schule stecken, da sie sich ja dafür schämt, dass er in der Förderschule ist und dann würde sie ihm sofort Ritalin verschreiben lassen, was ja nur ich verhindern konnte bisher.

Also, kann sowas passieren ? Das mit dem Sorgerecht ?

Wäre es nun besser wenn ich auch alleiniges Sorgerecht für alle Kinder beantrage oder wenn ich sage, ich möchte dass es gemeinsam bleibt ?

Und nochmals die Frage: Kann meine Tochter selber einen Anwalt nehmen und dadurch verhindern, dass die Verfahrenspflegerin tätig wird ? Oder zumindest erreichen, dass diese sich mit dem Anwalt absprechen muss ? Sie ist ja schon 14, da sollte man doch selber entscheiden dürfen, wer sie vor Gericht vertritt.

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Themenstarter Geschrieben : 10.09.2011 23:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Nun ist meine Sorge folgende : Kann es passieren, dass das Gericht mir das alleinige Sorgerecht für die beiden Kinder die bei mir dann leben zuspricht, und meiner Ex das alleinige Sorgerecht für den bei ihr verbleibenden Sohn ???

Über das Sorgerecht wird dann entschieden, wenn ein Elternteil das beantragt.
Und zwar für jedes Kind separat.

Einen Automatismus, dass der Richter das SR von sich aus auf die Eltern verteilt gibt es nicht.

Du bekommst das SR nur, wenn du es beantragst und sie, wenn sie es beantragt bzw. der Richter solchen Anträgen zustimmt.

Ob deine Ex nun SR-Anträge stellt, können wir nicht vorhersagen und du nicht beeinflussen.

Und wie ein Richter in dem Falle entscheidet ist auch nicht vorhersehbar.

Auf keinen Fall solltest du nun deine Tochter zurück ins Feuer schicken, nur weil dir jetzt die Muffe geht.

Nunc est bibendum.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 11.09.2011 10:27
(@dadwithouthope)
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Hallo,

nein, Beppo, das hast du falsch verstanden. Auf keinen Fall würde ich meine Tochter zurückschicken gegen ihren Willen. Das wäre wahrscheinlich das schlimmste, was ich dem Kind antun könnte.

Es ist aber doch sicher verständlich, dass ich mir unabhängig davon, auch Sorgen um meinen Sohn mache. Klar, dass nun erstmal G. dran ist und ich alles tun werde um dafür zu sorgen, dass sie bei mir leben darf. Und ich  werde ich, wenn meine Ex einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht stellt, einen Gegenantrag stellen. 

Meine Frage ist nur, ab Fälle bekannt sind, in denen eben ein Elternteil für ein Kind das alleinige Sorgerecht bekommt, und der andere Elternteil für das andere Kind. Oder auch für eines alleiniges Sorgerecht und für das andere gemeinsames Sorgerecht. Würde mich einfach mal interessieren, wie das so gehandhabt wird, und ob es eben Vergleichsfälle gibt.

Ich bin eigentlich immer der Meinung, dass das gemeinsame Sorgerecht eine gut Sache ist, denn so ist man als Elternteil gezwungen sich auch mit der Meinung eines anderen auseinanderzusetzen und sich mehr Gedanken um das Wohl eines Kindes zu machen, vor allem kann man dann nicht nur an SICH denken.Das ist ja in intakten Partnerschaften auch der Fall.  Daher hätte ich normalerweise niemals alleiniges Sorgerecht beantragt. Wenn ich nun dazu gezwungen bin, werde ich es natürlich tun.

Es ist mir schon einmal passiert ( damals war ich allerdings noch unerfahrener in Familiengerichtsangelegenheiten ), dass mir der Richter sagte " entweder sie sind nun damit einverstanden, dass ich das ABR für die beiden kleineren Kinder auf die Mutter übertrage, oder ich erlaube nicht, dass die größere Tochter bei ihnen lebt."  Damals habe ich zum Wohl meiner Tochter J. zugestimmt.

Ich hoffe nur, dass ich dieses Mal nicht wieder vor so eine Wahl gestellt werde, denn ich kann einfach nicht zustimmen, dass meine Ex das alleinige Sorgerecht für unseren Sohn bekommt. Es wäre sein Untergang. Ich hoffe ihr versteht was ich meine.

Doch nun will ich den Teufel nicht an die Wand malen, hoffen wir mal, dass alles ganz anders kommt.

G. ist ziemlich entsetzt über die Reaktion ihrer Mutter. Sie hat niemals erwartet, dass diese so extrem reagiert. Sie meinte gestern :" Glaubt die Mama wirklich, dass ich, wenn sie gewinnen sollte, und ich zu ihr zurück gehen muss, dann auf einmal wieder das liebe Mädchen bin ? Ich werde sie für immer hassen. " 

Für mich sehr traurig, diese Aussage. G. hat immer Mama bisher sehr gemocht, und geliebt. Warum macht die Mama sich das nun kaputt ? Ist das bisschen Geld vom Unterhalt das wirklich wert ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2011 13:24




(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Sorry, das hatte ich vergessen.

Und zwar sollte die "Stellungnahme" mit an das Gericht gechickt werden. So was müssen die doch bei Gericht auch beachten, oder?

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2011 13:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Burzel, das Gericht liest und beachtet nur das, was es lesen und beachten will und vom JA würde ich nie etwas positives erwarten.
Schon gar nicht als Vater.

Es ist zwar nicht ausgeschlossen aber darauf setzen würde ich keine 3 Cent.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2011 13:41
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

DWH, auf einen solchen faulen Vergleich darfst du dich auch hier nicht einlassen.
Wenn der Richter meint, eine Schweinerei durchsetzen zu wollen, so wird er das schon in seinen Beschluss schreiben und begründen müssen, und dann gehst du direkt zum OLG.

Und das im Vorbeigehen auch nochmal so eben das SR für euren Sohn verschoben wird  halte ich für nahezu ausgeschlossen.

Du solltest jedenfalls keinen SR Antrag stellen. Nur das ABR für G.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2011 13:47
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Ok. danke Beppo.

Dann werde ich das mal tun. Morgen haben wir unseren Termin bei unserer Anwältin.

Die Verfahrenspflegerin hat sich bei uns bisher noch nicht gemeldet. Mal warten wann sie das tun wird. 

Werde weiter berichten !!

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Themenstarter Geschrieben : 11.09.2011 14:05
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

heute war die Verfahrenspflegerin da.

Das erste was sie sagte, war, dass ich gesetzlich dazu verpflichtet bin, ihr das Kind sofort auszuhändigen. Dann sagte sie noch, dass sie heute das Kind mit zur Mutter nehmen würde und dass G. bis zum Gerichtstermin dort bleiben würde.

Denn " dann kann das Kind besser entscheiden, was es genau will. Wenn sie am Donnerstag immer noch sagt, sie will zum Vater, dann darf sie das natürlich."

Zu G. meinte sie, es wäre doch viel besser, wenn sie mit der Mama reden würde, und wenn sie ein paar Tage Zeit hätte der Mama zu beweisen, dass sie es ernst meint mit dem Umzug usw. :gewalt006:

Uns war natürlich klar, was das heisst : 3 Tage volle Power Gehirnwäsche für das Kind.

Aber die VP hatte ihre Rechnung ohne G. gemacht. Bei dem Gespräch, dass sie dann mit G. alleine führte, hat sie tatsächlich die VP davon überzeugt, dass sie hierbleiben durfte. Wir konnten es gar nicht glauben. Die VP hat auch bereits in G. Gegenwart, den Richter angerufen und ihm gesagt, dass sie der Meinung ist, dass G. das wirklich von sich aus so will und dass sie denkt, das Kind sollte hierbleiben.

Sie hat auch die Anwältin der Ex angerufen und diese gefragt " wie man das der Frau S. am besten beibringen könne, dass diese das auch glauben würde.. "

Und dann hat sie auch noch die Ex angerufen , ihr gesagt, dass sie der Meinung sie, G. wolle wirklich beim Vater bleiben . Sie forderte dann Exilein auf, doch mit G. zu sprechen, doch Exilein hat sich geweigert. Naja, tolle Mutter.

Dann sagte sie noch, dass Ex doch bitte ihr Zustimmung geben solle, dass G. morgen hier bei mir in die Schule gehen dürfe, da ja morgen der erste Schultag sei, und es für das Kind besser sei, von Anfang an in die Klasse zu kommen, um nicht wieder eine " Extrawurst " zu sein, doch auch das hat Exilein verweigert.  :againstwall:

Man fragt sich wirklich was in dieser Frau vor sich geht !!! Es ist unfassbar.

Die VP ist dann gefahren, hat G. bei uns gelassen, und nochmals gesagt, dass sie am Donnerstag dem Richter die Empfehlung geben wird, das Kind hier zu lassen, da sie denkt das ist das richtige. Wir konnten es gar nicht fassen. ( Ok, es ist noch nicht Donnerstag !)

G.  ist nun überglücklich. Wir natürlich momentan auch und warten nun ab was passiert.

Am Donnerstag soll ich allerdings noch eine Stunde vor der Verhandlung beim Gericht sein, da die VP möchte, dass G. mit ihrer Mutter spricht und es ihr nochmals selber sagt, dass sie das so möchte.

Nun warten wir also mal ab.

Änderung durch Malachit: Hab den Realnamen entfernt, der sich an einer Stelle eingeschlichen hatte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2011 22:06
 elwu
(@elwu)

Nun warten wir also mal ab.

Hallo,

der Einstand der VP war wie von solchen Leuten gewohnt. Und wie prophezeit, hatte der klare Wille des Kindes ihrem Befehlston die Grenzen aufgezeigt. Wenn sie beim Gericht genauso ruhig, fest und unbeeinflusst ihre Sache vertritt, kann da kaum noch was schiefgehen. Denn auch ein mütterzentrierter Femirichter wird ein Kind nicht unter solchen Umständen zur Mutter zwingen. Wie sollte er das auch machen, mit Gewalt durch die Polizei? No way. Ach ja, ist der ABR-(Eil)Antrag inzwischen gestellt?

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2011 22:29
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja, den haben wir heute gestellt.

Bei dem Verhalten der KM ist das unvermeidlich.

Am Donnerstag berichte ich euch dann wieder mehr.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2011 22:52
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

eigentlich war das ja dann eine gute Generalprobe für G.  😉
Ich muss schon sagen, nur beim Mitlesen finde ich es emotional aufwühlend, was müsst ihr da erst empfinden, vor allem eine 14-jährige... Hut ab dass sie das durchzieht.

Und gönnt euch, sobald und sooft es geht, sehr viel Enspannung und was gutes für die Seele...

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2011 23:02
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Stunde vorher würde ich mir verkneifen.

Könnt ihr nicht ne Reifenpanne haben oder euch ganz böse verfahren?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2011 23:08
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke euch allen. Es tut echt gut, soviel Aufmunterung zu bekommen.

Ja, ich bin ganz stolz auf meine Kleine, dass sie das heute so gut überstanden hat.

Die VP ist Psychotherapeutin, die hat was drauf bei der Überredungskunst ! Und sie ist aalglatt ! Dacht nicht, dass G. gegen sie ankommt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2011 23:39




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