Es ist soweit ! Die...
 
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Es ist soweit ! Die nächste Tochter möchte zu mir !

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(@dadwithouthope)
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Vereinbarung :

1. wir sind uns darüber einig, dass unsere Töchter G. und J. ihren gewöhnlichen Aufenthalt beim Vater haben. Der Sohn B. hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt bei der Mutter.

2. - 4. dann wie ich schon geschrieben habe

Dann folgt:

Zwischen allen Beteiligten wird Einvernehmen dahingehend erzielt, dass es gerade auch im Hinblick auf das Alter der Kinder wichtig ist, dass diese unabhängig davon wo sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, jedenfalls auch beim anderen Elternteil einen Rückzugsraum behalten können in Form eines eigenen Zimmers. Es wäre daher für die Kinder wichtig, dass der bestehende Wohnraum beibehalten werden kann, wo jeder ein eigenes Zimmer hat.

Auch Veränderungen sind für die Kinder leichter erträglich wenn sie ihr gewohntes Umfeld bei jeweils einem oder anderen Elternteil beibehalten können.

Dies wird auch durch das Kreisjugendamt ... und Frau B. aus fachlicher Sicht unterstützt.

5. Hinsichtlich des Unterhalts sind sich die Beteiligten dahingehend einig, dass Herr S. für den Sohn monatlich im voraus ab Oktober 2011  einen Unterhalt in Höhe von 200 Euro bezahlt.
Frau S. zahlt ebenfalls im Voraus ab Oktober 2011 für die Töchter G. und J.  einen Unterhalt in Höhe vom jeweils 50 Euro zu Händen von Herrn S.

Im übrigen sind die Beteiligten sich darüber einig, dass ab Oktober 2011 Frau S. das Kindergeld für den sohn und Herr S. für die beiden Töchter für sich  vereinnahmt.

Die hierfür erforderlichen Erklärungen werden die Eltern wechselseitig abgeben.

Es wird sodann die elterliche Sorge besprochen.

durch beide Eltern wird übereinstimmend der Wunsch geäussert, in zukunft das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Tochter G. wieder gemeinsam auszuüben.

G. erklärt hierzu Zustimmung.

Frau B. und Frau B. ( JA ) würden dies ebenfalls unterstützen.

B.u. v. :

Der Beschluss des Amtsgerichts vom 25.02 ..... wird dahingehend abgeändert dass hinsichtlich des Kindes G. Herr und Frau S. das Aufenthaltsbestimmungsrecht wieder gemeinsam ausüben.

So, das wars.

Nun sagt mir, was ich wieder falsch gemacht habe.

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Themenstarter Geschrieben : 30.09.2011 16:56
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

in meinen Augen hast du fixiert dass du immer 50 € Unterhalt pro Kind bekommst und die Muter 200 € für das Kind.

Über Umgang steht hier nichts. Ist das in dem anderen Urteil festgelegt?

Sophie

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Geschrieben : 30.09.2011 17:06
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Das steht ein wenig weiter oben. Hatte ich da schon eingestellt.

2.Wir ( die Eltern ) sind uns darüber einig, dass es für unsere Kinder wichtig ist, regelmässig Kontakt zu beiden Eltern zu pflegen.
Hierzu gehört, dass regelmässig in kurzen Abständen Besuche bei dem Elternteil stattfinden, bei dem das jeweilige Kind nicht lebt.
Den Umgang gestalten wir deswegen wie folgt :

Der Umgang soll 14- tägig erfolgen, mit der Folge, dass sich unsere Kinder jedes Wochenende, entweder bei der Mutter oder beim Vater sehen.

3. Regelmässige Kontakte sollen auch während der Ferien stattfinden, daher sind wir uns einig darüber, dass unsere Kinder grundsätzlich die Hälfte der Ferienzeit  beim einen, und die andere Hälfte beim anderen Elternteil verbringen.

4. Im Hinblick auf die beengten finanziellen Verhältnisse werden wir gemeinsam Möglichkeiten ausloten, dass die Umgänge auch finanziell durch das JA ... oder eine andere Stelle unterstützt werden können. Hier signaliesiert auch Frau B. ( VP ) unterstützung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2011 17:10
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo dwh

Nun sagt mir, was ich wieder falsch gemacht habe.

so ganz genau weiß ich nicht, was für einen Fehler du suchst bzw was soulsister dir vorwirft!?

Beim Lesen fällt natuerlich die ungleiche Unterhaltesverteilung auf - ihr werdet eure Gründe haben...
Auch die recht schwülstige Passage ueber Rueckzugsraeume in ein jew eigenes Zimmer wirkt vor dem Hintergrund der an anderer Stelle thematisierten eingeschränkten finanziellen Verhältnisse etwas seltsam. Insbesondere, da danach ja die KM 3 KiZi vorhalten muss, zwei davon für Kinder die nicht bei ihr wohnen, wovon eine schon gar nicht mehr (regelmäßig) zu ihr will?  :puzz: und dafür muss KM dann kaum KU bezahlen? naja, immerhin haben ja 2 Erwachsene die Vereinbarung unterschrieben  :puzz:

und ja: einen richterlichen Beschluss zum ABR hast Du hiermit nicht, "nur" einen Vergleich
und nein: auch eine 16jährige hätte ich nicht gefragt, zum Umgangsmodell - ob sie mitmacht oder nicht wird sich zeigen. aber so hast du zumindest im Rahmen deiner Möglichkeiten am Umgangsrecht der KM mitgewirkt.

LG, toto

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Geschrieben : 30.09.2011 22:23
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin, zusammen,

und ja: einen richterlichen Beschluss zum ABR hast Du hiermit nicht, "nur" einen Vergleich

sorry, falsch: über der 'ABR'-Passage steht lt. DWH 'B.u.v.' was bekanntlich heisst 'Beschlossen und verkündet', allerdings nur für G.

Gruß
Ulli

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

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Geschrieben : 04.10.2011 00:57
(@ndreher)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
Mein name ist Nadine Dreher und ich arbeite für die Together Produktion in Köln.
Ich bin soeben auf Ihren Artikel gesto?en, und ich muss sagen ich habe Ihn mit Enthusiasmuss gelesen und gewähre Ihnen Höchsten Respekt!
Es gibt sicherlich Zeiten in Ihrem leben da haben Sie es als alleinerziehender Vater gewiss nicht leicht und ich wette Sie stehen täglich vor neuen Herrausforderungen, vor allen Dingen das familienleben Ihr Privatleben und Ihr Arbeitsleben unter einen Hut zu bringen! Momentan sind wir auf der Suche nach alleinerziehenden Vätern die mit Liebe und vollster Hingabe Ihren Alltag meistern und infolge dessen bereit sind uns Ihre Geschichte vor der Kamera zu erzählen. Gedreht werden soll eine Dokumentation über Ihre Situation die anderen Vätern Mut verschaffen soll!

Falls ich Ihr Interesse geweckt habe, würde ich es begrüßen von Ihnen zu hören. Ebenfalls stehe ich Ihnen selbstverständlich für weitere Fragen zur Verfügung!

Liebe Grüße!

Nadine Dreher

- Redaktion -

Together Productions GmbH

Jungberger Str. 15

51105 Köln

T 0221 355 735 84

F 0221 355 735 79

dreher@together-productions.de

www.together-productions.de

Geschäftsführer: Benjamin Mandal

Amtsgericht Köln: HRB 57384

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Geschrieben : 07.02.2012 14:17
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Frau Dreher,

was soll das werden? Wollen Sie jetzt an jeden Thread, dessen Urheber Ihnen für Ihr Vorhaben geeignet scheint, Ihr copy&paste-Posting anhängen? Das ist ganz sicher nicht der Sinn dieses Diskussions- und Hilfe-Forums!

Schreiben Sie den betreffenden Usern eine PN; diese antworten bei Interesse - oder eben nicht.

MfG
MG

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2012 14:35
(@ndreher)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Ich entschuldige mich bei Ihnen! Und Nein es sollte kein Copy and Paste Posting werden. Ich würde die entsprechenden Personen gerne persönlich anschreiben über eine Pn doch leider funktioniert dies nicht!
Ich wäre Ihnen dankbar für eine Tip!

Lieben Gruß nadine

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2012 15:01
(@ich-habe-angst)

Hallo Frau Dreher,

ihre PN vom 26.01.12 ist angekommen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2012 15:25
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