Hallo,
gibt es schon eine Entwicklung im Fall Zaunegger, einen Verhandlungstermin o.ä.?
Viel wichtiger wäre auch zu wissen, wie sich ein -angenommen- positives Urteil auswirken würde.
Gehen dann wieder Jahre ins Land, bis der Bundestag sich zu einer Änderung §1626 bequemt oder kann der EuGMR da Fristen setzen?
Danke!
Hallo De,
nein, der EGMR kann keine Fristen setzen, wie etwa das BVerfG.
Es ist auch nicht zu erwarten, dass allein ein der BRD negatives Urteil direkt zu einer Gesetzesänderung führt. Vielmehr steht davor die Studie zum GSR und das ganz normale Gesetzgebungsverfahren. Es sei denn, man(n) kann mal Pferde kotzen sehen...
Sofern der EGMR die geltende Praxis als menschenrechtsverletzend beurteilt, heißt dies auch nicht, dass man(n) dann zum Familiengericht rennen kann, um die fehlende Zustimmung ersetzen zu lassen.
Der Spruch des Gerichts steht nationalem Bundesrecht (also auch dem BGB) gleich. Das BVerfG hat dazu entschieden, dass das Recht dann auch unter Beachtung des Spruchs angewendet werden und erkennbar sein muss, dass Behörden und Gerichte sich bei ihrer Rechtsanwendung damit auseinander gesetzt haben. Allerdings dürfen weder Behörden noch Gerichte gegen eindeutiges nationales Recht verstoßen. Und § 1626a ist eindeutig. :gunman:
Mit anderen Worten: Auch wenn Zaunegger Recht bekommt, heißt das nicht, dass alle ne Väter nun jubeln könnten. Auch Herr Zaunegger erhält dann lediglich eine Entschädigung in Geld. Und selbst wenn in seinem Fall ein OLG dann nochmals gegen ihn entscheidet, heißt das nicht, dass er damit sofort wieder zum EGMR laufen könnte, um die nächste Entschädigung abzuholen. Nein, dazu muss er erst wieder den gesamten Rechtsweg ausschöpfen... :cowboy:
Ende 2010 soll die Studie da sein. Wenn die absolut eindeutig zugunsten der Väter ausgeht, wovon ich angesichts der Fragestellung noch lange nicht ausgehe, dann gehts vielleicht sogar schnell. Aber wer traut schon einer Statistik, die er nicht selbst gefälscht hat? Durchhalten ist angesagt. :frustrierend:
Grüße
Krishna
Gruß
Krishna