Hallo ,
meine ex erwartet ein kind von ihrem neuen lp. da wir noch nicht geschieden sind werden wir gemeinsam die vaterschaft beim JA klären so das ich keine zahlungen usw leisten muss....
aber
nun behauptet das JA, das kind würde dann meinen nachnamen tragen, da noch nicht geschieden. 😡
( meine ex und ich haben damals unseren gemeinsamen sohn nach mir benannt , sie hat aber ihren namen behalten ) ,
was kann ich dagegen tun bzw stimmt das ?
Sevus shiva!
Wie lautet der ofizielle gemeinsame Ehename?
Wenn in diesem Dein Nachname Mitbestandteil ist, z.B. Frau xxxxx-shiva und Herr shiva-xxxxx, dann könnte der Nachwuchs tatsächlich Deinen Namen erhalten.
Wenn aber EX ihren Mädchennamen auch während der Ehe beibehalten hat, dann müßte das Neugeborene ihren Namen erhalten (oder den des KV).
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Marco,
zur namensverdeutlichung:............
ich heiße sagen wir : 1
unser gemeinsamer sohn : 1
meine noch frau : 2
der neue lp : 3 bald 2
wir haben keinen gemeinsamen namen offiziel ausgesucht, die ämter haben gesagt da wir unseren sohn während der ehe 1 genannt haben wäre dies automatisch der familienname ...das kann doch nicht sein...muss mich doch dagegen wehren können
Hallo,
da ihr ja vor dem Jugendamt erklären wollt dass LG der Vater ist kann dann zwischen dem Namen des KV und der KM entschieden werden. Da die KM nicht deinen Namen trägt steht dieser ja gar nicht zur Auwahl.
Diese Vaterschaftsaberkennung/Vaterschaftsanerkennung kann ja auch vor der Geburt stattfinden. Damit bist du dann aus dem Spiel raus.
Sophie
Moin!
Das ehelich geborene Kind trägt ab Geburt immer den Familiennamen der Eheleute. Völlig egal, von wem das Kind tatsächlich ist. Gibt es keinen Familiennamen, so hat jeder der Eheleute seinen eigenen Namen behalten. Das Kind bekommt dann mit Einverständnis des Ehemannes (nicht des Vaters!!!) den Namen der Mutter.
Diese Vaterschaftsaberkennung/Vaterschaftsanerkennung kann ja auch vor der Geburt stattfinden. Damit bist du dann aus dem Spiel raus.
Leider falsch! Er bleibt im Spiel.
Herr X heiratet die Frau Y und beide machen X zum gemeinsamen Familiennamen. Alle Kinder, die während dieser Ehe geboren werden, tragen den Familiennamen und heißen mit Nachnahmen somit X. Auch die Kids, die von ganz anderen Vätern gezeugt wurden. Selbst dann, wenn diese Väter ihre Vaterschaft anerkennen.
Den Namen X werden die Kids nur dann los, wenn nach der Scheidung Herr X und Frau X (geb. Y) eine Änderung des Nachnamens der Kids beantragen.
Herr X ist der rechtliche Vater der ehelich geborenen Kids. Auch dann, wenn längst der leibliche Vater fest steht. Herr X hat zudem GSR für diese Kids und muß zu jedem Popanz sein Einverständnis in Form seiner Unterschrift leisten. Sei es die Vornamensgebung, ärztliche Maßnahmen, etc pp.
Eine Unterhaltspflicht für Herrn X ergibt sich erst dann, wenn der leibliche Vater nicht zahlt und die Mutter diese Ansprüche dann auf Herrn X abwälzt, sprich wenn sie es beantragt. Auch eine Vaterschaftsanerkennung durch den leiblichen Vater ändert daran nix.
Greetz,
Milan
Hallo!
Nach meinen Informationen (Standesamt, RA) liegt Ihr leider alle falsch.
Das ehelich geborene Kind trägt ab Geburt immer den Familiennamen der Eheleute. Völlig egal, von wem das Kind tatsächlich ist. Gibt es keinen Familiennamen, so hat jeder der Eheleute seinen eigenen Namen behalten. Das Kind bekommt dann mit Einverständnis des Ehemannes (nicht des Vaters!!!) den Namen der Mutter.
Das mag zutreffen, wenn die Eheleute keine gemeinsamen Kinder haben. Sofern allerdings gemeinsame Kinder geboren wurden, mußten sich die Eheleute zur Geburt des ersten Kindes für einen Familiennamen entscheiden.
Wenn Herr X und Frau Y heiraten, können beide ihren Nachnamen behalten. Das heißt, sie haben sich auf keinen gemeinsamen Ehenamen geeinigt. Sollte dann jedoch das erste Kind kommen, müssen sich X und Y auf einen Familiennamen einigen. Im vorliegenden Fall war und ist das X. Die Folge ist nun, daß alle während der Ehe geborenen Kinder, auch die von Herrn Z, den Nachnamen X bekommen. Die Anerkennung der Vaterschaft des Herrn Z durch Herrn Z, Frau Y und Herrn X ändert daran nichts.
Nachdem die Ehe geschieden wurde und ggf. Y und Z heiraten, kann Kind X meiner Meinung nach nicht einen anderen Nachnamen erhalten.
Fazit: Wenn Y während ihrer Ehe Kinder bekommt, heißen die alle X. (bis sie selbst mal heiraten und ggf. dadurch zu einem anderen Namen kommen.). Daß das allen Beteiligten nicht gefällt und sich alle einig sind, daß das ehelich geborene leibliche Kind von Y und Z entweder Y oder Z heißen soll, hilft nichts. Es gibt da keine Möglichkeit, das Kind heißt X!
Meine Infos decken sich also mit den Infos, die shiva von den Behörden bekommen hat.
Falls jemand doch noch einen Weg kennt, daß das Kind nicht X heißen muß, sage es bitte schnell und ggf. mit Rechtsgrundlage. Mein Liebster würde sich bestimmt dafür interessieren, da der vom Opener beschriebene Fall exakt auch auf ihn zutrifft.
LG und gute Nacht!
Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
hallo,
wäre es nicht möglich schon vor der geburt den namen festlegen zu lassen.
denke dies sollte man mal überprüfen.
bei der geburt unseres kindes haben wir uns vor der geburt des kindes auf den nachnamen festgelegt und diesen beim standesamt entsprechend hinterlegt. hierfür haben wir die vaterschaftserklärung allerdings gebraucht.
leines
Hallo Püppi,
Freunde von mir haben das so gemacht: Sie sind alle 3 (Ehemann, KM und KV) zum Jugendamt gegangen - bevor das Kind geboren worden ist. Ehemann und KM haben in Trennung/Scheidung gelebt. Scheidungstermin war kurz vor der Geburt. Sie sind also vorher hin: KV hat erklärt das ist mein Kind und nicht das des Ehemannes. Ehemann hat erklärt das ist das Kind des KV und nicht mein Kind. KM hat das alles bestätigt. Sie haben etwas unterschrieben und das Kind hat zur Geburt den Namen des KV und nicht den Ehenamen bekommen.
Unabdingbar war allerdings dass alle 3 dorthingegangen sind.
Sophie
Hallo,
@ Leines,
ich denke, in dem von Dir beschriebenen Fall waren die Eltern des Kindes nicht verheiratet; weder miteinander noch mit anderen Partnern. Das ist der entscheidende Unterschied zum Problem/zur Konstellation, die hier beschrieben wird.
@ AnnaSophie,
... Scheidungstermin war kurz vor der Geburt.
Und genau das ist auch wieder der Unterschied zur Problematik des Openers, so daß die von Dir genannte Vorgehensweise in dem hier beschriebenen Fall nicht realisierbar ist. Siehe:
nun behauptet das JA, das kind würde dann meinen nachnamen tragen, da noch nicht geschieden. ...
Ich denke also, alle Beteiligten ( und Unbeteiligten) können nichts dagegen tun, daß das Kind den Namen eines "Unbeteiligten" erhält. So will es nun einmal das deutsche Recht.
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Servus @all!
Als meine jetzige Frau und ich unser Baby erwarteten, war sie noch nicht geschieden, ich auch nicht.
Wir sind zum JA: Vaterschaftsanerkennung, Geburtsname vom Kind mit meinen Nachnamen festgelegt...das wars!
Unser einziges Problem war danach nur, ihre Scheidung möglichst schnell durchzubringen, um das ganze Prozedere ("ofizielle" Ablehung der Vaterschaft, lt. JA wäre dies erforderlich, falls unser Spross VOR der Scheidung zur Welt gekommen wäre) dem Ex meiner Frau zu ersparen...
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin!
Is ja klasse - also auch hier die typisch deutsche (Familienrechts-)Willkür.
Also ich bin selbst betroffen, ein 3 Monate altes Mädchen trägt meinen NN, obwohl ich nix damit zu tun hatte. Nach unseren Infos (meine und Exe´s) kann sie nach Scheidung ihren neuen LG heiraten, Familiennamen festlegen und anschließend eine Namensänderung für Töchterchen beantragen, die dann den neuen Familiennamen Z tragen wird.
Im Perso steht dann wohl "Tilly Z geborene X"
Milan