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Ex Freundin möchte kein gemeinsames Sorgerecht

 
(@bastizozo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

aktuell befinden meine Ex-Freundin (25) und ich (30) uns in einer wirklich doofen Situation.
Sie wird im August Mutter und ich der Vater unserer Tochter. Trotzdem ist sie zum Entschluss gekommen, im dritten Monat aus der Wohnung zu ziehen und sich von mir zu trennen.

Gründe sind dafür, dass wir über finanzielle Themen diskutiert haben. Auch wie lange Elternzeit wir uns leisten können war ein Thema. Leider habe ich die schlechte Angewohntheit, dass ich oft das letzte Wort haben muss und noch ein drauf setzte.

Nun gut, ich habe die Trennung akzeptiert und jeder von uns hat seine eigene Wohnung. Ich wünsche mir einfach, dass wir zusammen für unsere Tochter da sein können, unabhängig von der EX Beziehung.

Wir unternehmen einmal die Woche was und schreiben regelmäßig, fahren zusammen Babysachen kaufen und freuen uns gewaltig auf unsere Tochter. Ich biete mich oft an und unterstütze Sie jetzt schon finanziell. Sie sagt, sie will mir unsere Tochter niemals vorenthalten (Umgangsrecht)

Insgeheim hoffen wir einfach beide, dass wir vllt ein gemeinsames Leben mit unserer Tochter wieder hinbekommen können.

Trotzdem schwebt diese graue Wolke in meinem Kopf. Sie sagte, sie möchte kein gemeinsames Sorgerecht. Schließlich sind wir nicht verheiratet.
Gründe: Vertrauen, Unterschriften nachlaufen, mein Verhalten nach der Trennung.

Ich zu meinem Teil bin damit ganz und gar nicht einverstanden. Ich möchte gemeinsam mit Ihr mein Recht auf Pflicht und Sorge gegenüber unserer Tochter ausüben und zusammen Entscheidungen treffen und unsere Tochter durch ihre ersten Jahre leiten.

Nun bemühe ich mich so schnell wie möglich die Vaterschaft anerkennen zu lassen, da ich bei der Geburt nicht dabei sein darf und ich von Anfang an alle meine Pflichten erfüllen möchte.

Ich habe ihr ebenfalls gesagt, dass ich das gemeinsame Sorgerecht beantragen werden, alleine für unsere Tochter.

Wie stehen meine Chancen auf das gemeinsame? Ich habe oft Angst, dass sie mir einen Strick dreht, da wir uns wegen Meinungsverschiedenheiten oft auf Whatsapp streiten.

Wie kann ich mich jetzt am besten verhalten?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2022 11:01
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

meine Geschichte hat sehr ähnlich wie deine begonnen.
Erste Trennung in der Schwangerschaft, bei der Geburt durfte ich nicht dabei sein, die Mutter hatte viele ängste und wollte kein gemeinsames Sorgerecht, selbe Begründungen wie bei Dir, mangelndes Vertrauen, will keinen Unterschriften hin und her rennen usw.
Wir sind nach der Schwangerschaft zwar wieder zusammen gekommen aber von dort ging es nur steil bergab. 
Sie ist wieder ausgezogen und zunächst habe ich meine Tochter einige Monate nicht gesehen. 
Das hat die Gerichtsverfahren losgetreten.

Das ist jetzt 3 Jahre her, meine Tochter ist inzwischen fast 4.
Um dir einen Ausblick zu geben: In den letzten 3 Jahren habe ich mindestens 10 Anträge bei Gericht gestellt, fast 80.000€ für Anwälte und Gericht ausgegeben und zusätzlich hunderte Stunden an eigener Recherche investiert um das ganze Familienrecht auf Juristischer Ebene zu verstehen.
Der Kampf hat mich einiges an Nerven gekostet und Geld gekostet. Und es kommen noch kosten:
2 Jahre Umgangspflegschaft sind noch nicht bezahlt, das Psychologische Gutachten ist auch noch nicht in Rechnung gestellt worden. Das werden bestimmt nochmal 10 oder 15k on top.

Ich habe jetzt gerade erst, ganz frisch, die Beschwerdefrist läuft noch, fast alle Verfahren zu meinen Gunsten (bzw. zu Gunsten meiner Tochter) entschieden, d.h. Umgang mit Übernachtung, gemeinsames Sorgerecht.
Und das bei nahezu vollständiger Verweigerung der Mutter.

Und das war möglicherweise nur der Auftakt. 
Wir haben noch mindestens 14 Jahre vor uns.

Wie Du dich verhalten sollst: Am besten ganz ruhig.
Jeder hier wird dir raten die Whatsapp kommunikation auf ein Minimum zu beschränken.
Ansonsten würde ich mich Juristisch vorbereiten, d.h. such dir einen Anwalt und fang schonmal an die Anträge vorzubereiten und zöger dann bitte nicht, wenn es darum geht die Anträge zu stellen, sollte es denn soweit sein.
Denn jeden Tag den du wartest, verlierst du die chance eine Bindung zu deinem Kind auf zu bauen.

Wie deine Chancen zum gemeinsamen Sorgerecht sind: Solala.
Je nachdem wie heftig die vorwürfe der Mutter gegen dich werden, desto schwieriger wird es. Technisch hast Du ein Recht auf das gSR. Praktisch wird es einem Mann häufig verweigert um der Mutter das Leben einfacher zu halten.
In meinem Fall waren die Chancen sehr gering, meine Kindesmutter war/ist ein besonders anstrengendes Exemplar. Aber ich war unglaublich hartnäckig und bin ganz brav über jedes Stöckchen gesprungen was man mir vor gehalten hat.
Am wichtigsten ist die Beziehung zu deinem Kind, diesen Beziehungsaufbau musst du gut meistern denn davon hängt am Ende alles ab.
Wenn dein Kind dich mag und mit dir gut klar kommt, kann es klappen. Das hängt natürlich maßgeblich davon ab wie du mit dem Kind dann umgehst.

Viel glück.

 

 

 

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2022 15:25
(@luc-reif)
Rege dabei Registriert

Aaaaaalso: wenn du das wirklich willst und die Beziehung für dich beendet ist - verhalte dich taktisch.

Die Hürde fürs gemeinsame Sorgerecht ist nicht mehr wahnsinnig hoch. Der Mutter reichen weder Nachweise über

- schlechte Kommunikation

- noch über Streitereien, welche in Zukunft die Sorge betreffen könnten

(negative Kindswohlprüfung, kannst du mal googlen)

Doch hierbei gilt: alles in Maßen!

Das bedeutet: schlucke in nächster Zeit viel runter, streite dich so wenig wie möglich. Und wenn du dich schon streiten musst, dann mündlich. Im Schriftverkehr, den du ab jetzt als bevorzugtes Kommunikationsmittel einsetzen solltest, bist du immer nett und freundlich.

Sei geschickt dabei! Das bedeutet, du schreibt keine WhatsApp, deren Inhalt in etwa lautet "bitte bestätige mir, dass wir am xx. Babysachen gekauft und ich gezahlt habe". Sondern du schreibst eine WhatsApp, deren Inhalt in etwa lautet "Das war richtig schön, für die Kleine gemeinsam einkaufen zu gehen - ich freue mich schon so sehr!" - und hoffst dann auf eine (gerichtsverwertbare) positive Resonanz.

Das musst du einfach durchhalten.

Verweigert sie das Sorgerecht tatsächlich - und es sieht jetzt schon danach aus, als verstünde sie unter dem Sorgerecht ein "Machtinstrument", so wie es viele Mütter tun - und nimmt sich eine "scharfe" Anwältin, musst du dich auf einen Sturm gefasst machen: alles, was du je getan hast, wird dir schriftsätzlich um die Ohren gehauen werden.

Das ist zwar auch nur Verzögerungstaktik und spätestens das OLG sollte sich für derartige Sachen nicht mehr interessieren. Aber wenn du "gegenhalten" kannst, genau mit einem Sammelsurium an o.g. SMS/WhatsApps/E-Mails - erleichtert das deine Position erheblich. Auch und gerade beim Jugendamt. Dort sind die MitarbeiterINNEN zwar nicht wirklich "mütterfreundlich", aber sie sind stinkfaul und ertrinken in Wichtigerem (z.Z. Ukraine). Dadurch erhalten Mütter schnell einen Bonus, denn der erleichtert das Arbeiten: alles so lassen, wie es ist --> Problem vom Tisch.

Das Sorgerecht jetzt so früh zu beantragen ist übrigens der richtigste Weg: da noch keine sorgerechtsrelevanten Entscheidungen anstehen, kann die Mutter sich nicht aufs "Gewohnheitsrecht" berufen (heißt: "Ich habe Entscheidungen schon immer alleine getroffen und das ist besser so!") und es gab auch noch keinen Streit um sorgerechtrelevante Entscheidungen ("die KiTa" - "nein, besser die").

Falls du mit dem Sorgerecht wartest - sieh' zu, dass du der Mutter bei anstehenden sorgerechtsrelevanten Entscheidungen ebenso Honig ums Maul schmierst, wie ich es oben exemplarisch dargestellt habe:

locke sie ins Gespräch, zeige dich konsensfähig, stärke sie.

 

Klar kann sie alles eh allein entscheiden - aber wenn sie dich fragt und du zu erkennen gibst, dass du ihre Entscheidungen gut findest, ist das genau das, was ein Richter braucht, um eine "ausreichende, minimale Kommunikation" gewährleistet zu sehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2022 15:33
(@luc-reif)
Rege dabei Registriert

P.S.: Vorsicht bei Formulierungen wie "ich würde dir niemals deine Tochter vorenthalten" - es muss nicht sein, aber das ist Walter Ulbricht-Style: "Niemand hat vor, eine Mauer zu errichten" 1.) ist Ulbricht danach nie gefragt worden (die Mauer und die Frage danach waren damit nur in SEINEM Kopf bereits präsent - so kann es bei deiner Holden auch sein...), 2.) zack! --> Mauer gebaut

P.P.S.: vergiss' das mit dem "letzten Wort haben" ganz schnell. Kein Streit! Um eine Situation wie die von Herrn Weizsäcker zu vermeiden, versuche als erstes, eine belastbare Beziehung zu deiner Tochter aufzubauen. Kleine Kinder sind anstrengend --> baue darauf. Die erste Übernachtung ist gold wert, die erste Betreuung bei Krankheit ebenso (und auch hier: alles schön elegant verschriftlichen! Ich habe der KM beispielsweise immer "freiwillig" Fotos und Texte geschickt, wenn mein Sohn bei mir war. Regelmäßig. Jedesmal. Nicht, weil ich wollte - sondern weil ihre Antworten darauf ein gerichtsfester Beweis waren, dass ich regelmäßig Umgang hatte. Führe auch einen Umgangskalender. Am besten mit der Mutter zusammen, wenn sie hier blockt: für dich allein. Und wappne dich gleich gegen die kleinen ("der trinkt immer nur!") und großen ("der missbraucht sein Kind!") Trick 17s: kein Alk vor der KM, keine Andeutungen darüber, keine Drogen, viele Zeugen für vieles (gegen Missbrauchsvorwürfe kann man sich allerdings nicht wirklich effektiv schützen. Nicht, dass ich wüsste zumindest)

P.P.P.S.: und sprich' das mit dem Sorgerecht vor ihr auf keinen Fall mehr an! Einlullen ist die Devise. Hat sie nämlich erst Lunte gerochen, wird sie den Teufel tun und sich von dir Honig ums Maul schmieren lassen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2022 16:04
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Geschrieben von: @bastizozo

Nun bemühe ich mich so schnell wie möglich die Vaterschaft anerkennen zu lassen, da ich bei der Geburt nicht dabei sein darf und ich von Anfang an alle meine Pflichten erfüllen möchte.

Damit würde ich erst mal warten, bis das Kind geboren wurde (ich gehe davon aus, dass Du Dir absolut sicher bist, der biologische Vater zu sein); wenn Du keine Rechte freiwillig kriegst brauchst Du auch nicht in vorauseilendem Gehorsam Deine Pflichten anbieten.
Parallel dazu sind vertrauensbildende Maßnahme sicherlich nicht verkehrt, evtl. auch mit einer "Therapie" hinsichtlich Gesprächs- und Diskussionskultur garniert... 😉  

Wie weiter oben schon geschrieben wurde, nach Geburt ist der Kontakt zum Kind das Wichtigste; dafür brauchst Du genau genommen kein gSR sondern möglichst viel Umgang/Betreuung.
Auf der anderen Seite sollte KM Sich überlegen, wer das SR wahrnehmen soll, wenn sie aus welchen Gründen auch immer nicht selbst dazu in der Lage sein sollte: ein Gericht, eine Pflegefamilie, das JA oder vielleicht doch jemand, der dem Kind vertraut ist?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2022 09:45
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

als erstes kannst Du zwar alleine eine Sorgerechtserklärung beim Jugendamt abgeben, das JA wird Deine Erklärung an die KM weiterleiten und um Zustimmung nachfragen. Nur, wenn die KM zustimmt ist das gemeinsame Sorgerecht auch wirksam.

Du solltest das gemeinsame Sorgerecht zwar nicht aus den Augen verlieren, aber im Moment ist ein halbwegs guter Kontakt zur KM das wichtigste und wenn das Kind geboren ist der Umgang. Gerade, wenn ihr nicht verheiratet wart spielt es eine Rolle, dass Du beweisen kannst am Kind interessiert zu sein. Umgang ist das Recht des Kindes und hängt (wie schon geschrieben) nicht vom gemeinsamen Sorgerecht ab.

Der Umgang mit einem neugeborenen Kind ist nicht so einfach durchzusetzen. Der Tagesablauf ist wenig gefestigt und das Kind wird gestillt. Deshalb wird sich nur ein 1-2stündiger Umgang zunächst durchsetzen lassen und es wird auf das Wohlwollen der KM ankommen. Da der Umgang so kurz ist sollte er häufiger, also 3 mal die Woche stattfinden. Auch wird die KM sich zunächst dagegen sträuben Dir das Kind "einfach so" mitzugeben. Auch wenn es immer wieder den Einwand gibt, dass man von einer Mutter keinen Kurs zur Kinderpflege fordert, so würde ich Dir so einen Kurs empfehlen, vielleicht könnt ihr ihn ja auch gemeinsam besuchen.

Wenn das Kind größer wird kann auch der Umgang länger und weniger häufig werden. Mit ca. 6 Monaten gibt es in der Regel einen geordneten Tagesablauf und der Umgang kann dann besser organisiert werden. Wird nicht mehr vollgestillt werden auch die Zeiten in denen das Kind mit Dir sein kann länger. Wird das Kind nicht mehr gestillt, dann kann der Umgang von zunächst 1-2 mal unter der Woche und einem Tag am Wochenende auf den Standardumgang 1 Wochenende (Fr-Nachmittag bis Sonntagabend) aller 14 Tage und 1-2 mal unter der Woche anwachsen.

Solltest Du ein Wechselmodell anstreben, dann wird das mit dem Kind unter ca. 1 Jahr ziemlich schwierig, da Du die Betreuung ohne Kita nicht mit einer Berufstätigkeit vereinbaren kannst. Wenn Du aber ein Wechselmodell willst, dann sollte der Umgang möglichst reibungslos anlaufen, um dann ausgebaut werden zu können.

Weiterhin solltest Du die finanzielle Seite nicht unterschätzen, Du bist nicht nur dem Kind zu Unterhalt verpflichtet sondern auch der KM und zwar bist Du gemäß §1615l BGB verpflichtet der Mutter des Kindes ab 6 Wochen vor der Geburt oder wenn die KM nicht in der Lage ist berufstätig zu sein frühestens 4 Monate vor der Geburt des Kindes und längstens bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes zu zahlen. Der Betreuungsunterhalt soll die KM so stellen als wäre die berufliche Entwicklung nicht durch das Kind unterbrochen worden.Betreuungsunterhalt für die Mutter muss gefordert und begründet werden, es muss also die Höhe der Forderung begründet werden.

Da die uneheliche Mutter nicht besser gestellt werden soll als die eheliche ist der Anspruch auf 45% des Differenzeinkommens begrenzt (Anspruch auf Trennungsunterhalt § 1570 BGB, Höhe des Unterhalts in den Unterhaltsleitlinien der OLG  Ehegattenunterhalt 15. Unterhaltsbedarf. In aller Regel ist die wesentlichere Größe, dass Dir ein Selbstbehalt von 1280 Euro verbleiben muss. Dabei wird vor dem BU bei Deinem Einkommen der KU abgezogen. Wie der KU zu berechnen ist steht auch in den Unterhaltsleitlinien. Zuständig ist das OLG wo das Kind wohnt.

Es gibt also viel zu verhandeln und abzustimmen, da ist ein gutes Verhältnis zur KM das Wichtigste.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2022 18:29
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich finde, das Sorgerecht wird überbewertet. Fürs Vatersein ist alles Entscheidend, wieviel UMGANG man mit dem Kind hat. Ich würde deswegen also kein Fass aufmachen. Mit Sorgerecht und ohne oder nur wenig Umgang, bist Du halt kein Zahlvater, sondern ein Zahl- und Unterschreibvater. Damit kann man keine Beziehung und Bindung zu einem Kind aufbauen.

Vaterschaftsanerkennung würde ich auf gar keinen Fall machen. Bist Du Dir sicher, dass Du der Vater bist? Es gibt doch einige Kuckuckskinder, mWn ca. 10%, die eigentlich einen anderen Vater haben. Für mich ist das auch eine mögliche Erklärung für PAS und Umgangsvereitelung in dem einen oder anderen Fall. Da denken sich die Mütter mit Sicherheit, Was will der eigentlich, der ist doch sowieso nicht der Vater. Was sie natürlich nie zugeben werden, wenn sie schonmal einen am Wickel haben, der regelmäßig Unterhalt abdrückt.

Und Deiner Stelle würde ich mir über eine wesentliche Frage Gedanken machen: Sehe ich eine Zukunft mit dieser Frau?

Basierend auf der Antwort darauf, sind dann die weiteren Schritte zu machen.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2022 11:58
(@luc-reif)
Rege dabei Registriert

Ich glaube, der Thread-Ersteller hat momentan nur etwas Panik. Ob zurecht oder Unrecht, lässt sich hier schwer beurteilen.

Herr von Weizsäcker malt den Teufel an die Wand - nicht zu Unrecht mit Sicherheit, aber wer durch eine derartige Situation nicht selbst durchgegangen ist, glaubt sowas einfach nicht.

 

Ich würde den TE empfehlen, möglichst alles für ein gutes Verhältnis zu tun und parallel viel Material zu sammeln. Aber auch hier verstehe ich, dass man nicht glauben will, welch Ungeheuer aus der einst Geliebten werden kann.

 

Wir hören hier also entweder nie wieder was - oder relativ schnell. Und dann heißt es "hätte ich mal auf euch gehört".

 

Allein Erfahrung macht klug...

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2022 12:18