Hallo zusammen
Es ist so ,ich war 10 Jahre mit meiner ex Freundin zusammen und seit 3 Jahren sind wir getrennt,wir waren nicht verheiratet. Ich Arbeit in einem 2 Wochen Zyklus also 14 Tage arbeiten und 14 Tage frei im Monat.Ich liebe meinen Sohn ( 7 Jahre alt) über alles. Er ist immer die 14 Tage komplett bei mir und wir sind unzertrennlich! Ich habe eine 100 Quadratmeter Eigentumswohnung wo er auch sein eigenes tolles Kinderzimmer hat.Ich verstehe mich mit meiner ex sehr gut. Nun hat sie seit 4 Monaten einen neuen Freund den sie nur am Wochenende sieht und hat wahrscheinlich vor wie sie mir gesagt hatte auch zu ihm zu ziehen 600km weiter.
Ich und meine ex wohnen im selben Ort ,wo auch die Schule ist in der mein Sohn geht wo auch die Großeltern wohnen von ihr und von mir und wo alle sozialen Kontakte sind von meinem Sohn ,Freunde die komplette Familie eben. Selbst meine ex Arbeit im Ort. Wir waren nicht verheiratet und das gemeinsame Sorgerecht habe ich auch nicht ,es ging die letzten 3 Jahre nach der Trennung bis jetzt alles super und ich habe meinen Sohn immer die 14 Tage im Monat die ich zu Hause bin. Nun hatten wir vor 2 Wochen beim Jugendamt einen Termin für das gemeinsame Sorgerecht den sie auch zugesagt hatte aber dann doch nicht kam! Ich habe das gemeinsame Sorgerecht dann beim Jugendamt ohne sie unterschrieben. Sie will mir das gemeinsame Sorgerecht geben aber nicht das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht was dazu gehört.Das will sie alleine haben ,dass ich nichts tun kann wenn sie wegzieht .
Mein Sohn liebt mich über alles und würde niemals von mir wegwollen ! Ich erziehe ihn zu gleichen Teilen mit ,mache Hausaufgaben mit ihm,wir basteln machen Urlaube zusammen.
Sie kann ihn doch nicht rausreißen aus allem nur weil sie seit 3 Monaten einen neuen hat! Wenn sie zu ihm zieht ist da keine Familie ,kein Vater und ein Schulwechsel müsste gemacht werden!
Das geht doch nicht! Ich habe mir einen Anwalt genommen und werde auch vor das Familien Gericht gehen .
Ich tue alles für meinen Sohn ,was für Chancen habe ich um das gemeinsame aufenthaltsbestimmungsrecht zu kriegen,ich könnte ja sonst nichts gegen machen wenn sie zu ihrem neuen zieht wenn ich nicht auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht habe.
Anm. Mod.
Leerzeilen eingefügt.
Moin.
Ja, dass ist manchmal eine etwas selbstherrliche besitzende Art, die Mütter an den Tag legen. Und bei der mann sich manchmal fragen muss, worauf dieses Selbstverständnis beruht?!
Ich halte Deine Ausgangssituation für nicht soooo schlecht. Wenn es denn belegbar ist, dass ihr die verg. Jahre ein einvernehmliches WM gelebt und das Kind tatsächlich etwa die Hälfte der Zeit bei Dir gelebt hat. Ich denke nicht, dass GSR und ein dokumentiertes gemeinsames ABR (was auch immer das ist?!) hier von Nöten ist. Ich halte es für sehr richtig, dass Du Dich anwaltlich beraten lässt, wann welche Schritte zu unternehmen sind. Aber lass den Anwalt im Stall, fahre den (noch) nicht gg. die KM auf. Denn parallel würde ich noch versuchen eine Einigung mit der KM erreichen. Denn die Argumente, soziale Verwurzelung am Ort sind nicht so schlecht. Klar, ein Umzug bringt ein Kind nicht um. Aber mutwillig dies herbeiführen, ist echt shice... Und vielleicht ist KM ja davon zu überzeugen, dass es am Besten wäre, wenn ihr Next in Euren Ort/ Eure Gegend zieht?! Versuche heraus zu finden, um was es ihr geht? Will sie 600km entfernt mit Next und Sohn eine heile Familie spielen? Hat sie Angst vor überbordenden Unterhaltsforderungen, wenn Kind bei Dir bleibt? Hat sie Befürchtungen, dass Du ihr das Kind entfremdest, wenn sie nur Umgangs-Mama wird? Und versuche, Antworten für sie zu erarbeiten! Und plane für Dich, wie bei Deiner Berufstätigkeit denn eine sinnvolle Betreuung ohne Wechselmodell aussehen könnte.
Gruß, toto
Danke für die schnelle Antwort .
Wir können ja noch sehr gut miteinander meine ex und ich.
Aber wenn ich mit dem Thema anfange,blockiert sie sofort!
Von alleine unterschreibt sie nichts,da kann ich lange warten. Das Jugendamt sagte mir ich solle ihr eine Frist setzten zum unterschreiben,was ich auch tat .
Die Frist endete diesen Freitag und wenn sie es nicht unterschreibt solle ich das Familiengericht einschalten.
Um das Geld geht es mir gar nicht,sie kann trotzdem Unterhalt haben.
Sie unterschreibt ja nur nicht ,weil ich sonst mitbestimmen kann und das will sie sich nicht nehmen lassen!
Mein Sohn würde dem niemals zustimmen wegzuziehen ,ich kann genauso gut für meinen Sohn sorgen als die Mutter wenn nicht sogar besser !
Ich stehe in sehr gutem Kontakt mit den Lehrern und sie sagten mir auch das wenn er bei mir ist,er viel ausgelassener ist und auch konzentrierter in der Schule.
Meine Freundin ,Eltern oder Freunde könnten es bestätigen das mein Sohn immer die Zeit bei mir lebt wenn ich zu Hause bin.
Ich hatte wirklich alles probiert es ohne Anwalt laufen zu lassen aber sie sieht sich einfach im Recht und warten will ich nicht bis es auf einmal heißt,Tschüss wir sind weg!
Da ich mich zu gleichen Teilen um meinen Sohn kümmere ,hoffe ich doch das ich das gemeinsame Sorgerecht und vor allem auch das gemeinsame abr bekomme.
Hallo,
die erste Frage ist, ob Du das gemeinsame Sorgerecht hast. Wenn Du es nicht hast, dann wird es schwer etwas gegen die Pläne Deiner Ex zu unternehmen.
Hast Du das gSR, dann geh zum Anwalt wie schon geschrieben wurde. In diesem Fall kannst Du argumentieren, dass das Kind nicht aus seinem gewohnten Umfeld gerissen werden soll. Außerdem brauchst Du einen Plan wie Du Dein Kind alleine betreuen kannst.
VG Susi
Nein ich habe noch nicht das gemeinsame Sorgerecht ,wir hatten ja vor fast 3 Wochen den Termin zum unterschreiben beim Jugendamt den sie ja erst zugesagt hatte und dann doch nicht kam,ich hatte ihn dann alleine unterschrieben!
Mir geht es nicht um das alleinige Sorgerecht oder das alleinige ABR,ich möchte gerne beides gemeinsam (das GSR und das gemeinsame ABR)haben,da ich mich zu gleichen Teilen und mit gleicher liebe um mein Kind kümmere wie meine ex.
Und ich ihn nicht verlieren will.
Ich arbeite auf einer Bohrinsel zwischen Holland und England ,14 Tage arbeiten und 14 Tage frei ,meine Freundin arbeitet im öfentlichen Dienst 30 Stunden in der Woche und könnte somit auch für mein Kind sorgen in der Zeit in der ich arbeiten bin,außerdem wären meine Eltern die 2 Straßen weiter wohnen auch da.
Alles wäre abgesichert.
Ich kann ja nicht abwarten bis es vielleicht irgendwann so weit ist das sie doch wegziehen!
Sie kann doch nicht 600km weiter weg ziehen für jemanden den sie nur 4 Monate kennt und das nur vom Wochenende!
Wo bleibt da die Sicherheit für mein Kind?
Bei mir wäre die Sicherheit,bei mir wäre sein soziales Umfeld ,seine Schule ,seine Freunde und seine Großeltern ,wenn sie mit ihm wegzieht hat mein Sohn nichts!
Mein Anwalt meinte auch das ich sehr gute Chancen hätte aber ich würde gerne Meinungen hören von Vätern denen es genauso ging und wie es ausgegangen ist.
Mein Sohn würde dem niemals zustimmen wegzuziehen ,ich kann genauso gut für meinen Sohn sorgen als die Mutter wenn nicht sogar besser !
Ich stehe in sehr gutem Kontakt mit den Lehrern und sie sagten mir auch das wenn er bei mir ist,er viel ausgelassener ist und auch konzentrierter in der Schule.
Sie kann doch nicht 600km weiter weg ziehen für jemanden den sie nur 4 Monate kennt und das nur vom Wochenende!
Wo bleibt da die Sicherheit für mein Kind?
Genau das ist die Argumentation, die Dich/ Euch nicht weiter bringt und letztlich die Fronten bis ins unendliche verhärten lassen wird.
Deshalb hole Dir das GSR - wenn sie nicht unterschreibt, dann gerichtlich und da wird m.E. nicht bzgl. des Aufenthaltbestimmungsrechts unterschieden. Aber dazu können hier andere mehr sagen. Diese Einschränkung muss dann die KM aufbringen und auch gleich Butter bei die Fische geben, warum das wichtig ist. Naja, und dann seid ihr ja gleich im Thema. Und Dein Anwalt wird Dir dann sagen, wann und wo Du Deine Forderung des ABR einbringst.
meine Freundin arbeitet im öfentlichen Dienst 30 Stunden in der Woche und könnte somit auch für mein Kind sorgen in der Zeit in der ich arbeiten bin,außerdem wären meine Eltern die 2 Straßen weiter wohnen auch da.
Das ist wichtig, denn Du wirst darlegen müssen, wer sich wie um das Kind kümmert, wennDu nicht da bist - sollte es überhaupt eine Option sein, dass das Kind bei Dir bleibt. Aber - und das solltest Du Dir auch vor Augen: Der Richter im Umgangs(!)verfahren wird entscheiden müssen zw.
- Kind lebt immer bei einem ET (KM) und hat alle zwei Wochen (lange) Wochenenden beim UET (KV) oder
- Kind lebt die Hälfte der Zeit beim KV, hat alle zwei Wochenenden Umgang bei KM und wird den Rest (immerhin deutlich mehr als der Umgang) von "Dritten" (Deiner Freundin, Deinen Eltern) betreut - optimal ist anders!
Deshalb: Versuche es - ohne die o.a. Vorwürfe - einvernehmlich mit KM!
Gruß, toto
Meine ex und ich wohnen ja im selben Ort nur 500m auseinander,sie selber arbeitet auch bei uns im Ort .
Könnte der Richter sagen das Kind könnte den Wohnort nicht verlassen da alle seine sozialen Kontakte da sind ,seine komplette Familie ?
Sowas muss doch berücksichtigt werden,selbst ein Schulwechsel müsste verbracht werden!
So etwas kann einfach nicht gut für ein Kind sein,wenn es komplett von vorne anfangen muss ohne Papa und Oma und Opa !
Man kann ein Kind doch nicht aus allem rausreißen was es liebt!
Ich denke es wird zum Wohle des Kindes entschieden ich frage mich wie sie das rechtfertigen kann ,wie könnte das alles zum Wohle unseres Kindes sein!
Meine ex kennt das tolle Verhältnis zwischen meinem Sohn und mir,mein Sohn und ich sind einfach unzertrennlich.
Welches ist dein zuständiges OLG?
Man kann schon. Viele Kinder müssen umziehen, auch in intakten Familien, bspw. wenn Papa einen neuen Job hat und dann eben alle von Kiel nach Passau müssen.
Dein größtes Hindernis ist das ASR der Mutter. Und auch mit GSR ist das kein Selbstläufer, dass du den Umzug verhindern kannst. Aber ein großer Stolperstein weniger.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
OLG wäre das dichteste Rostock .
Ein Kind ist kein Koffer den man überall mit hinnimmt ,Kinder brauchen doch eine gefestigte Struktur im Leben um eine glückliche und unbeschwerte Kindheit zu haben!
Ich werde alles erdenklich dran setzten um mein Kind bei mir zu lassen,würde meinen Job sofort sausen lassen ,ich könnte bei meinem Schwiegervater anfangen,wenn es sein müsste!
Meine ex ist leider auch sehr am Geld interessiert,sie hatte von mir auch immer alles bekommen . Habe mir wahrscheinlich mein Frieden erkauft bei ihr aber wo sie jetzt mit dem Umzug drohte ist Schluss !
Ich will es schwarz auf weiss haben,dass auch Väter rechte haben!
Ich bin kein Wochenende Vater und will auch nicht dazu gemacht werden.
Ich bin wirklich der letzte der Streit sucht ,da ich immer alles hingenommen habe,ich habe immer vernünftig mit ihr geredet über das Thema aber wie lange soll ich warten bis von ihrer Seite was passiert .
Moin Gsx,
stimme LBM zu. Wir haben doch hier schon zig Fälle mit GSR gehabt, wo auch umgezogen worden ist. Theoretisch stehen Dir dann die Rechte aus dem GSR zu. Faktisch herrscht in Deutschland Freizügigkeit und niemand wird die KM daran hindern umzuziehen. Wenn der Umzug auch noch in andere Bundesländer geht, werden Mühlen der Justiz wieder ganz anders mahlen. Also das hilft Dir aus meiner Sicht nicht viel weiter.
Nicht umsonst gehört der Umzug im Bereich 400-800 km zu den "Klassikern" bei Kindsbesitzerinnen (wofür ich Deine Exe erstmal nicht halte), da dies perfekt ist um den Umgang zu torpedieren.
Aus meiner Sicht musst Du anders vorgehen. Du scheinst ja mit Deiner Exe reden zu können. Da frag sie doch noch mal freundlich, warum ihr Next nicht einfach zu Euch zieht. Das wäre für alle Seiten am einfachsten.
Was sind die sonstigen Gründe für KMs über solche Distanzen umzuziehen?
- 1. Endlich hat sie die große Liebe gefunden. Sie möchte nun endlich die "heile Familie" leben.
- 2 . Es herrscht starker Zweikinderwunsch vor und mit ihm will sie diesen umsetzen.
- 3. Gestörtes Verhältnis zur eigenen Familie und durch den Umzug kann sie auch dieser einen auswischen.
Ansonsten solltest Du mal (falls das möglich für Dich ist) ankündigen, dass Du im Fall des Umzuges nachziehen wirst. Schau Dir einfach mal die Reaktionen darauf an. Frag sie bitte auch mal, ob ihr klar ist, dass derjenige der die Entfernung schafft, auch für Kompensation zu sorgen hat. Das kann durch Geld oder Fahrleistungen erfolgen. Beides Dinge, zu deren Leistung in 99 Prozent der Fälle keine der betroffenen KMs auf Dauer bereit ist.
Also such noch mal das Gespräch und Versuch mal zu ergründen, warum das Ganze so laufen soll. Gruß Ingo
Genau das hatte ich auch schon alles gemacht!!
Kinderschunsch hat sie keinen,das weis ich von ihren freunden,ein gestörtes Verhältnis hat sie auch nicht zur Familie und gefragt habe ich natürlich auch schon warum ihr neuer denn nicht zur ihr zieht,,der hat aber einen guten Job und will den nicht aufgeben!
Ich hatte auch gesagt,wenn für mich alles daneben geht ,vermiete ich meine Wohnung und würde auch meine über 2 jährige Beziehung aufgeben und mir dort direkt neben Ihnen eine Wohnung mieten ,wäre dann der Nachbar auf unbestimmte Zeit ,da guckte sie nicht schlecht!
Sie weiß das ich sowas für meinen Sohn machen würde .
Und das würde ich auch!!
Ich will aber natürlich nicht den Stress für meinen Sohn ,Umzug ,neue Schule usw. deswegen versuche ich es vor Gericht !
Ich weis nur nicht wie gut meine Chance ist,deswegen schreibe ich hier,bin ziemlich am Boden
Meine Frage wäre ob es vom Gericht angeordnet werden kann das mein Sohn nicht wegziehen könnte da es ihm ja an nichts fehlt und er da bleibt wo er sein lebenslang ist ,denn absichern könnte ich es auf alle Fälle !
Meine ex würde ja niemals ohne Kind weggehen,und somit wäre es vorbei mit umziehen
Moin Gsx,
okay, dann ist es bei ihr einfach nur die Lust am Umziehen, um mit dem Next nun die heile Familie zu leben.
Das ist ja schön, dass der Next so einen guten Job hat. Was ist denn mit dem Job Deiner Ex? Im öD einfach den Job zu wechseln / aufzugeben, ist ja auch nicht ganz ohne.
Ich hatte auch gesagt,wenn für mich alles daneben geht ,vermiete ich meine Wohnung und würde auch meine über 2 jährige Beziehung aufgeben und mir dort direkt neben Ihnen eine Wohnung mieten ,wäre dann der Nachbar auf unbestimmte Zeit ,da guckte sie nicht schlecht!
Find ich gut - denn damit ziehst Du ihr zumindest den Zahn, dass sie Dich durch den Umzug einfach entsorgen kann. Aus der persönlichen Forenbeobachtung ist das schon eine der Hauptmotivationen bei Umzügen über diese Distanz.
Wenn Du genügend Geld und Zeit hast, ist der gerichtliche Weg sicherlich eine Möglichkeit. Ich sehe nur leider überhaupt keine Erfolgschance, einen Umzug (und derjenige der Fakten schafft, gewinnt). Von welchem Bundesland sprechen wir den hier als Zielort? Bayern? Wenn ja, wo dort? München mit seinen unbezahlbaren Wohnraumkosten?Wenn ihr jetzt im Norden wohnt, werden dort noch mal Schulprobleme (Nord-Süd-Gefälle) hinzukommen. Gruß Ingo
Meine Frage wäre ob es vom Gericht angeordnet werden kann das mein Sohn nicht wegziehen könnte da es ihm ja an nichts fehlt und er da bleibt wo er sein lebenslang ist ,denn absichern könnte ich es auf alle Fälle !
Dafür brauchst du erst mal das GSR und im Anschluss die Übertragung des ABR auf dich.
Der Haken ist, dass das GSR zu beantragen um das ABR zu kriegen, nach hinten losgehen kann. Das kann so wirken, als willtest du das GSR um KM zu ärgern. Deshalb solltest du ausloten, wie dein zuständiges OLG gestrickt ist.
Wie sieht es mit den Verwandten mütterlicherseits aus? Reden die ihr ins Gewissen?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Meine jetzige Freundin arbeitet im öffentlichen Dienst nicht meine ex,die arbeitet in einem Hotel.
Wenn sie im öffentlichen Dienst arbeiten würde,würde sie mit Sicherheit auch nicht wegziehen,denke ich.
Der Umzug wäre von meckenburg Vorpommern nach Sachsen ,ich weiß auch nicht was man sich davon verspricht denn in beiden Bundesländern sind keine top-Gehälter zu verdienen.
Und wie gesagt das GSR wollte ich ja zusammen unterschreiben mit ihr aber sie kam ja nicht zum vereinbarten Termin und ich unterschrieb allein.
Ich denke nicht das das GES schwierig wird,denn um es nicht zu bekommen müsste so einiges vorgefallen sein,und das ist ja nicht der Fall .
Sie sagte mir ja auch das sie mir das GSR gibt aber sie will das alleinige ABR haben und das nur damit sie mich nicht fragen braucht ,falls ein Umzug statt findet.
Nun muss ich doch was machen können?!
Wegen dem gemeinsamen Sorgerecht geht es jetzt wohl vor's Gericht,weil sie es ja nicht unterschreiben will!
Selbst das Jugendamt sagte mir das ich das Sorgerecht bekomme und sie daran wenig machen kann.
Sie will aber das alleinige ABR und deshalb unterschreibt sie nicht!
Und da es beim Jugendamt ein "Baustein"ist und man es nicht trennen kann sondern nur das Gericht ,bleibt mir ja auch keine andere Wahl .
Auch vor Gericht wird sie das nicht durchsetzen können. Es gibt das GSR ohne Bedingungen.
Mein Rat wäre: kümmere dich jetzt um NICHTS anderes als das GSR. Antrag raus, sofort. Und dann pass auf, dass sie die Betreuungssituation nicht verändert. Solange bis Du das GSR hast, höre auf den Wegzug zu diskutieren.
Wenn Du das GSR hast und auch die Beteuung so weiter läuft, halte ich die Chancen dafür, dass sie das alleinige ABR nicht bekommt für ziemlich gut.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ein Kind ist kein Koffer den man überall mit hinnimmt ,Kinder brauchen doch eine gefestigte Struktur im Leben um eine glückliche und unbeschwerte Kindheit zu haben!
Ganz platt: Doch - Kinder ziehen überall mit hin. Gibt genügend Beispiele von intakten Familien und Kindern aus denen trotz einem Dutzend Umzügen quer durch die Welt später was geworden ist. Im Extremfall wird die Argumentation ja sogar umgedreht: Ein Umzug bietet auch Chancen! Die gefestigten Strukturen für die ach so glückliche Kindheit sind eben nicht das gewohnte Backsteinhaus mit Garten und die Kindergartenfreundin mit der auch beim Abi-Ball getanzt wird, sondern das ein gefestigtes Verhältnis zu beiden Eltern! Ein wenig habt ihr schon dran gerüttelt indem ihr Euch getrennt habt. Ok - kann passieren, deswegen sind wir ja hier. Aber ihr habt es ja mit dem WM bislang gut aufgefangen! Aber KM zieht (aus eigener Entscheidung weg) und Kind bleibt bei Dir, macht es fürs Kind nicht besser - denn dann bleibt folgende Entscheidung:
- Kind lebt immer bei einem ET (KM) und hat alle zwei Wochen (lange) Wochenenden beim UET (KV) oder
- Kind lebt die Hälfte der Zeit beim KV, hat alle zwei Wochenenden Umgang bei KM und wird den Rest (immerhin deutlich mehr als der Umgang) von "Dritten" (Deiner Freundin, Deinen Eltern) betreut
Und wenn Dich solche Argumente treiben
Meine ex ist leider auch sehr am Geld interessiert,sie hatte von mir auch immer alles bekommen . Habe mir wahrscheinlich mein Frieden erkauft bei ihr aber wo sie jetzt mit dem Umzug drohte ist Schluss !
Ich will es schwarz auf weiss haben,dass auch Väter rechte haben!
Ich bin kein Wochenende Vater und will auch nicht dazu gemacht werden.
dann wirst Du absehbar scheitern.
Du musst versuchen das WM aufrechtzuerhalten - und zwar in aller erster Linie in der Diskussion mit der KM. Wenn das nicht gelingt, dann vor Gericht. Deine gute Grundvoraussetzung ist nicht GSR (auch zukünftig nicht), sondern dass ihr im Moment ein sehr gutes, austariertes WM lebt. Und es ist die KM, die es aus puren Egoismus kündigt. Und es ist das Kind, was darunter zu leiden hat in der derart, dass es deshalb einen ET deutlich weniger erleben wird. Und wenn das ein Richter schluckt, dann kann er (GSR bis dahin vorausgesetzt) entscheiden, dass das Kind bei Dir verbleibt und es ausschließlich an der Entscheidung der KM liegt, ihren Egoismus mit dem Wohl und Interesse des Kindes an gleichberechtigtem Zugang zu beiden ET abzuwägen.
Mit allem anderen wirst Du scheitern...
Gruß, toto
Was ganz anderes: Ob Du nun von Rostock oder aus Sachsen alle zwei Wochen auf die Bohrinsel pendelst macht doch auch keinen großen Unterschied, oder? Das wäre mein Ausweg, wenn es scheitert.