Ex will mir nicht d...
 
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Ex will mir nicht das gemeinsame aufenthaltsbestimmungsrecht geben,Hilfe

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(@gsxr1200)
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Das ist ein kleiner Trost das weiß ich.Es macht nicht viel aus für mich ob ich nun da oder dort wohne aber ich habe ja auch eine tolle Beziehung seit über 2 Jahren mit meiner neuen Freundin,man hat sich Eigentum angeschafft und Familie hat man auch,das müsste ich alles aufgeben.
Es ist eben schwer aber mein Kind hat bei mir immer Vorrang !

Ich hoffe natürlich das alles gut kommt,denn für mein Sohn wäre es der Horror .
Er brauch eben sein gewohntes Umfeld,er ist nicht der der auf alle gleich zugeht und sich gleich überall zurecht findet.

Mir wäre es "egal " wo ich hinziehen müsste Hauptsache ich sehe meinen Sohn aber bevor das passiert versuche ich es über den Rechtsweg ,denn eine andere Chance habe ich nicht !!

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Themenstarter Geschrieben : 13.12.2015 00:59
(@fruchteis)
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Moin Gsxr1200.

Schraube Deine Erwartungen an die FamJustiz besser nicht zu hoch, dann kannst Du auch nicht so tief fallen.

Es gibt OLG-Bezirke, in denen Väter verjagt werden, wenn Eltern auch nur in der Nähe von FamGerichten auftauchen.
In anderen Bezirken werden sehr hohe Kindeswohl-Maßstäbe angelegt, die der gES entgegen stehen müssen.
Nach eigener Erfahrung und in Begleitung anderer Väter ist die gES reines Glücksspiel.

Das Gericht wird das Kindeswohlkriterium 'Kontinuität' (Schule) gegen die Mutterbindung abzuwägen haben, auch unter gES.
Eine Mutter nimmt man nicht das Kind weg! Insofern ist abzusehen, wie die Sache dann höchstwahrscheinlich ausgehen wird.

Wird dann auch noch das Kind gehört, dann könnte es richtig bitter für dieses werden, denn es hätte sich zwischen Vater und Mutter zu entscheiden. Das ist grausam! Erspare das dem Kind!

Ich schätze die Chancen höher ein, weiterhin das Wechselmodell leben zu können, wenn Du die Mutter für Erhaltung des derzeitigen Lebensmittelpunktes des Kindes gewinnen kannst. Irgendwie!

Anderenfalls bleibt Dir mE nicht viel mehr, als der uneinsichtigen Mutter (mit Kind) zu folgen, um im Wechselmodell oder auch nur weiter im Spiel zu bleiben, wenn Mutti tatsächlich diese Entfernung zwischen Vater und Kind legen sollte.

W.

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Geschrieben : 13.12.2015 01:03
(@gsxr1200)
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@LAusebackesmama

Ich hoffe so das das klappt

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Themenstarter Geschrieben : 13.12.2015 01:06
(@fruchteis)
Registriert

Ich rate zum genauen Gegenteil:
Anträge zurücknehmen!

Wenn sich die Eltern nicht einmal auf den Lebensmittelpunkt des Kindes einigen können, dann wird das mit der gES grundsätzlich schwer.

Das Wechselmodell könnte in dem Streit dann rasch futsch sein, selbst wenn Mutti nicht wegziehen sollte.
Mutti wird erfolgreich tausend Gründe gegen das WM anführen.

So bitter das ist: Verdirb es Dir nicht mit der Mutter.
Mütter stehen in der 'Nahrungskette' ganz oben, Väter weit unten.

W.

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Geschrieben : 13.12.2015 01:16
(@gsxr1200)
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@wildlachs

Leider hatte ich das auch so um Internet nachgelesen das es Glücksspiel ist !!
Das das alles nach Laune und Tagesform der Gerichte geht.

ich hoffe nicht das der Vater immer noch als nur Zahlemann gesehen wird ,denn es geht um das Wohl des Kindes,nur weil die Mutter es im Bauch hatte gibt ihr nicht das Recht über allem zu stehen !

Das ist meine Meinung aber um die geht es ja nicht.
Erstmal geht es nur um das Sorgerecht

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Themenstarter Geschrieben : 13.12.2015 01:18
(@gsxr1200)
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Was sie mir nicht geben will

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Themenstarter Geschrieben : 13.12.2015 01:20
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ Wildlachs: es geht momentan NICHT um den Aufenthalt des Kindes, es geht erst mal NUR um das gewöhnliche gemeinsame Sorgerecht. Der TO sollte dabei das Wort Aufenthalt nicht mal in den Mund nehmen.

Er möchte das GSR, weil es dem Kindeswohl am besten entspricht. Basta.

Keine Silbe mehr.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 13.12.2015 01:24
(@fruchteis)
Registriert

Sorry.

der TO wirst auf dem eingeschalgenen Weg vermutlich ALLES verlieren!

Kein Sorgerecht, kein WM, Elternbeziehung gestört, Kind schwer beschädigt,
Zeit, Geld und Nerven verbraucht.

Die Mutter wird im Sorgeverfahren natürlich voll und mit allem dagegen halten. Sie wird auch den möglichen Wegzg thematisieren. Dazu wird ihr vermutlich auch anwaltlich geraten werden.

Das kann der TO gar nicht vermeiden.  

Und 'Kindeswohl'? Meine Güte, wie naiv.

W.

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Geschrieben : 13.12.2015 01:28
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das GSR ist erst mal sein gutes Recht. Und das wird man ihm nicht versagen, warum auch?

Ggf. muss die Mutter dann eben einen Antrag auf Übertragung des ABR stellen.

Was ist dein Vorschlag? Dass er den Schw*nz einzieht und betet? Das Kind kampflos ziehen lässt? Wenn er jetzt hinsichtlich des GSR einknickt, dann signalisiert er der Mutter, dass sie machen kann, was sie will.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 13.12.2015 01:34
(@gsxr1200)
Schon was gesagt Registriert

Ganz genau!

Ich müsste jeden Tag hoffen und beten.
Was wäre man für ein Vater wenn man aufgibt und nichts macht .

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Themenstarter Geschrieben : 13.12.2015 01:44




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das gSR ist zwar kein Selbstläufer, aber es kann nur verweigert werden, wenn es dem Kindswohl widerspricht.

Also so schnell wie möglich zum Antrag auf Sorgerecht beim Gericht stellen, weil Du für Dein Kind dasein willst. Es hängt nicht davon ab ob die KM Dir geben will. Seit 2013 geht es nur noch um das Kindswohl, wenn es dem Kindswohl nicht schadet ist das gSR zu erteilen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2015 02:07
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