Facebook Bilder
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Facebook Bilder

 
(@mrburns88)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich hoffe ich bin im richtigen Forum. Sonst bitte verschieben.
Ich lese hier schon länger mit und finde dieses Forum für Väter enorm hilfreich!
Ich bin gerade sehr aufgebracht und würde gerne eure Meinung zu folgendem hören.

Fakten:
- 3 1/2 jährige Tochter
- GSR seit Geburt
- DEF hat neuen Macker
- Umgang läuft seit dem eher schlecht als recht
- diverse Gespräche beim JA zwecks Umgang gescheitert. DEF hielt sich nie an Vereinbarungen
- DEF ist klassische Kindsbesitzerin. Reden unmöglich.

Folge:
- Mein RA hat ein Umgangsverfahren eingeleitet. Termin für ein Umgangsverfahren sollte bald kommen

DEF postet seitdem sie ihre neue "Familie" hat fleißig Bilder von unserer Tochter auf Facebook.
Dass mich das stört weiß sie, nimmt sie aber billigend in Kauf. Soweit so gut (oder auch nicht) aber das jetzt überschreitet eindeutig meine Toleranzgrenze.
Ich klicke mich nichtsahnend durch Facebook und was muss ich sehen?

Meine Tochter! NACKT! Nein... nicht oberkörperfrei. NACKT! ALLES(!) deutlichst erkennbar!
Ich hoffe ihr könnt meine Aufruhr nachvollziehen. Fast täglich liest man etwas von Kinderschändern und meine DEF postet so ein Bild auf Facebook. Es ist sogar erkennbar, wo es ist. Wenn man etwas ortskundig ist.
Es ist absolut nicht beeinflussbar, was mit dem Bild passiert und für wen es alles sichtbar ist. Ich könnt kotzen! Wie kann man nur sowas DUMMES machen? DAS ist für mich Kindeswohlgefährdung in seiner reinsten Form!
Mein Anwalt ist logischerweise um diese Uhrzeit nicht mehr greifbar, sonst hätte ich mich schon an ihn gewendet.
Was denkt ihr darüber? Überreagiere ich da etwas? Ich brauch jetzt erstmal nen Bier.... :boese020:

MrBurns

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2012 22:24
(@nadda)
Registriert

Hi,

zuallererst würde ich dir raten statt Bier  zum Beruhigungstee zu greifen - Alkohol macht hier sicher nichts besser.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2012 22:28
(@venum666)
Schon was gesagt Registriert

Hi MrBurns...

GANZ KLAR:  :thumbdown:
Ich finde es schon riskant überhaupt Bilder in irgendwelchen sozialen Netzwerken einzustellen...zum Mal man bei einigen ganz leicht die Bilder auf seinen PC kopieren kann. Was Pädophilen es sehr leicht mach, so an Bilder kleiner Kinder zu kommen. Und egal wie die Einstellungen vorgenommen sind, gerade Facebook ist bekannt dafür, dass man zwar viel machen kann, aber oft auch vieles nicht funktioniert.

Ein Foto seines Kindes auf solchen Seiten hochzuladen ist schon echt zu überlegen...aber ein Bild von seinem Kind "nackt" hochzuladen, ist in meinen Augen ein absolutes NO Go!!!
Mach unbedingt davon nen Screen bzw. Bildschirmdruck zum Beweis und morgen direkt beim RA nachfragen. Das geht gar nicht...

LG Venum

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2012 22:32
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bildschrimausdruck und danach das Bild bzw. den Account bei Facebook melden

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2012 22:33
(@mrburns88)
Schon was gesagt Registriert

Screenshot habe ich. alles dokumentiert.
ich bin gerade natürlich total geladen. meine DEF ist eh nicht ein mensch auf den ich unbedingt gut zu sprechen bin und dann bringt sie nun sowas! oh man!
klar werde ich das morgen mit meinem anwalt besprechen. aber ihr kennt das ja sicherlich alle hier... ihr sitzt nun den ganzen verdammten abend da und macht euch gedanken.
deswegen möchte ich einfach mal dampf ablassen, bevor mein anwalt das morgen abbekommt  :knockout:
und vor allen dingen würde mich interessieren, wie so etwas generell gesehen wird. für mich ist das wirklich grob fahrlässig......

mir gehts nicht nur darum das bild löschen zu lassen sondern auch, ob ich irgend ne chance habe sie zur rechenschaft zu ziehen.
zählt mal 1 und 1 zusammen... ich melde das bild bei facebook, es wird gelöscht. meine DEF bekommt wind davon, ändert ihre privatsphäreeinstellungen und postet fleißig bilder weiter

MrBurns

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2012 22:37
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

dann wären die bilder wenigstens nicht mehr für alle welt zu sehen.

Deine Ex wirst du nicht zur Rechenschaft ziehen können. Mehr als ein "dududu, das waraber nicht sdo gut" wird sie auch von einem richter nicht bekommen

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2012 22:40
(@venum666)
Schon was gesagt Registriert

Ich würde den Account auch sofort melden...das Bild wird dann raus genommen.
Meine Frau hatte auch mal ein Foto von mir und meiner Tochter hochgeladen...die Einstellungen waren so, dass es nur Freunde sehen konnten...irgendwer hat es aber der KM gesagt und sie schrieb den Support an...das Foto wurde dann entfernt.

Wie die rechtliche Lage da aussieht, weiß ich ich auch nicht...ich weiß nur, dass es schon Bewährungsstrafen gab, weil z.B. jemand Nacktfotos vom Verflossenen/von der Verflossenen gepostet hatte.
Aber ich denke auch, dass da nicht mehr wie ein"DuDu" bei rumkommt...aber beim nächsten Mal wird sie es sich überlegen. Menschlich gesehen, ist es aber absolut nicht duldbar und in meinen Augen mehr wie nur grob fahrlässig!!!!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2012 22:45
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

in Ergänzung der vielen guten Ratschläge: mal by the way: Warum hängt man bei Facebook im Freundeskreis seiner Ex rum? Würde ich persönlich nicht machen - genau aus diesen Gründen. Und auch wenn es nicht "Nakedei"-Bilder sind (wo man sich bei einem geschlossenen Benutzerkreis - Familie -) sicher noch streiten kann - aber als nächtes kommt dann "mein erster Tag im Kindergarten" und der Next steht grinsend daneben. Soetwas wird gezielt zur Provokation eingesetzt.

Lösch Deine Ex aus Deiner Freundesliste - denn wirklichen Abstand gewinnst Du sonst nicht. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2012 22:48
(@mrburns88)
Schon was gesagt Registriert

Moin,
dann scheint sowas also auch hier im Forum eher ein "Kavaliersdelikt" zu sein. Gut, wenn dem so ist werde ich das wohl akzeptieren müssen.
Ich denke mir aber, dass in Medien die Intimbereiche von Kleinkindern nicht umsonst zensiert werden.
Hier werde ich jedoch zwischen der Intelligenz und Weitsichtigkeit der Medien und meiner DEF unterscheiden müssen.
Was man in seinen privaten Fotoalben hat ist ja das eine. Was man aber der ganzen Welt zur Verfügung stellt das andere.
Ich frage mich, was passieren würde wenn es umgekehrt wäre. Ob Richter/Ämter und vor allem die KM dann auch nur "Du,Du,DU" sagen würden lasse ich so mal im Raum stehen.

Somit befasse ich mich erstmal weiter mit der Umgangsverhandlung.

MrBurns

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2012 12:12
(@nadda)
Registriert

Hi,

nein wir sehen es nicht als Kavaliersdelikt an, ich finde es absolut unangebracht. Aber die Erfahrung zeigt, es wird deiner Exe deshalb nichts passieren. Ja, wäre es der Vater, der diese Bilder online stellt würde das sicherlich gerichtilch verwertet werden und vermutlich auch massiv Ärger für den Vater einbringen.

Was hilft es aber, wenn du das so weist?

Das wichtigste ist in deiner Situation sich die eigenen Nerven zu erhalten und Dinge auf die man keinen Einluss hat sollte man lernen hinzunehmen auch wenn sich alles in einem dagegen sperrt.

Die Bilder sperren lassen würde ich allerdings auf jeden Fall.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2012 13:18




(@diskurso)
Registriert

dann scheint sowas also auch hier im Forum eher ein "Kavaliersdelikt" zu sein. Gut, wenn dem so ist werde ich das wohl akzeptieren müssen.

Nein, auf gar keinen Fall !
Das ist keine Banalität !
Hättest Du als Vater derartige Fotos veröffentlich, wärst Du ganz schnell in der Pädophilen-Ecke und würdest u.U. sogar das Sorgerecht verlieren.

Im Fall des gemeinsamen Sorgerechts bedarf dies der Zustimmung beider Sorgeberechtigten. Gem. § 1627 BGB haben die Elternteile die elterliche Sorge im gegenseitigen Einvernehmen auszuüben. Ohne die Zustimmung Ihrer Ex-Frau dürfen Sie die Bilder Ihres Sohnes daher grundsätzlich nicht veröffentlichen, so dass Ihre Frau tatsächlich Unterlassungsklage gegen die Veröffentlichung erheben könnte.

http://www.gutefrage.net/frage/kinderbilder-im-www---muss-der-vater-zustimmen

Da es sich zudem um Nacktbilder handelt, liegt ein besonders dringender Handlungsbedarf vor:
1. Facebook informieren und Löschung fordern
2. mit Anwalt strafbewehrte Unterlassungserklärung (per einstweiliger Verfügung) der DEF fordern, bei Weigerung Unterlassungsklage erheben
Da zweifellos ein Unterlassungsanspruch besteht, können die entstandenen Kosten später der DEF auferlegt werden, dass dürfte dann auch eine spürbare Strafe für sie sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2012 13:34
(@mrburns88)
Schon was gesagt Registriert

ah, es gibt hier also auch noch ein paar "hardliner"  😉
dass generell bilder von meiner tochter in facebook sind gehört für mich in die kategorie: "bitte bitte lieber ex, spring drauf an und zeig mir, dass dich das nervt. das macht mich an!"
und da ich sie nicht "an machen" will, kommt von mir dazu gar nichts.
die phase der vernünftigen kommunikation haben wir schon länger verlassen. sie wirft mit sehr viel dreck und erfundenen geschichten. bisher jedoch erfolglos. das ist die aktuelle phase.

google kann ich ja bedienen... sonst wäre ich nicht hier gelandet. deswegen ist mir auch bekannt, wie es grundsätzlich mit bildrechten aussieht.
einen fall von nacktbildern konnte ich leider (oder zum glück) nicht finden.
ich werde das mit meinem anwalt durchsprechen. ich denke, da das kein thema ist was hier regelmäßig vorkommt ist das interesse groß wie es damit weiter geht. oder eben auch nicht.
ich werde euch up2date halten!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2012 14:04
(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

Bei mir war es eher andersrum...Wobei ich niemals Nacktbilder von meinen Kleinen posten würde. Aber wenn ich mit ihnen auf dem Spielplatz bin und mein Junior wie Spiderman den Kletterturm erklimmt..dann poste ich das schon mal auf FB.

Meine DEF hat nix dagegen. Ich habe sie allerdings auch geblockt. Und sie mittlerweile ihr Profil gelöscht.

In deinem Fall... handel schnell. Aber es ist auch klar, dass deine DEF weiß, wie sie dich bekommen kann.. auf 180..

Also atme tief durch und klär es sachlich..

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2012 14:45
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Nein, auf gar keinen Fall !
Das ist keine Banalität !

Exakt!
Hättest Du als Vater derartige Fotos veröffentlich, wärst Du ganz schnell in der Pädophilen-Ecke und würdest u.U. sogar das Sorgerecht verlieren.

1. Facebook informieren und Löschung fordern
2. mit Anwalt strafbewehrte Unterlassungserklärung (per einstweiliger Verfügung) der DEF fordern, bei Weigerung Unterlassungsklage erheben

Genau das ist der Weg.

ah, es gibt hier also auch noch ein paar "hardliner"

Ach, diese Einordnung würde ich so nicht ansetzen. Du hast anfänglich Meinungen und Hinweise erhalten, die nicht deinen Geschmack trafen.

Es ist immer eine Gratwanderung zwischen Hysterie und Lappalie und jeder tendiert irgendwie ganz oder teilweise in eine Richtung. Ich persönlich emfpinde als höchst unverschämt und extremst sorglos, was die Ex da abzieht und den ist mit Entschiedenheit und klaren Ansagen entgegenzutreten.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2012 16:43