Fehlende Bindungsto...
 
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Fehlende Bindungstoleranz (Schreiben der EX) - Sorgerecht bei Gericht beantragt

 
(@papa1977)
Rege dabei Registriert

hiho, hab ja das gemeinsame sorgerecht beatragt. habe jetzt von der gegenseite ein 8 seitiges schreiben bekommen. auf den ersten 4 steht in juristendeutsch das ich keinen anspruch auf das gemeinsame sorgerechthabe. und auf den anderen wird mir fehelende bindungstoleranz vorgeworfen..... hab das mal gegoogelt:

Mit Bindungstoleranz wird die Fähigkeit eines Elternteils bezeichnet, die Bindungen des Kindes zum anderen Elternteil, bzw. zu anderen wichtigen Personen, zu respektieren und ihre Aufrechterhaltung wenigstens zu tolerieren. Fehlende Bindungstoleranz ist ein Zeichen für eine eingeschränkte Erziehungsfähigkeit und kann in schweren Fällen eine Gefährdung des Kindeswohls nach §1666 BGB darstellen.

ja ne is klar. jemand das gleiche schonmal vorgeworfen bekommen? damit kann die mutter doch immer sagen, der will nihct  mit mir zusammenarbeiten und alles torpedieren ... danke. lg papa 1977

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2010 13:53
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Papa1977,

die Gegenseite hat standardisiert geantwortet. Sei einfach froh, dass sie Dich nicht auch noch für das schlechte Wetter im August verantwortlich machen wollen.

Alein Dein Antrag beweißt schon, dass Du Dich als Vater mit einbringen willst.

Also nicht weiter darauf reagieren. Weise einfach die Vorwürfe der Gegenseite als unbegründet, unrichtig und pauschalisiert zurück.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2010 14:03
(@papa1977)
Rege dabei Registriert

hi, danke für die antwort. haben anfang november ne verhandlung. was mich am meisten fertig macht ist, das usnere kleine mit hin muss und vor uns eine aussagen machen muss.....

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Themenstarter Geschrieben : 04.10.2010 14:05
(@papa1977)
Rege dabei Registriert

PS: darüberhinaus wird geschrieben, das unsere kleine nach JEDEM !!!! besuch bei mir, verstört sei und immer weinen würde. booo, ich muss brechen !!!!!!!!!!!

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Themenstarter Geschrieben : 04.10.2010 14:18
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Papa1977!
So gesehen müsstest Du den Herrgott preisen, dass "nur" vestört steht und nicht schlimmerer, aus den Fingern gesaugter Unrat drin steht...
Zur Not kann man(n) den Spiess evtl. umdrehen und behaupten: Na klar hat das Kind geweint, wollte schliesslich auch länger bei Papa bleiben....
Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 04.10.2010 14:35
(@papa1977)
Rege dabei Registriert

hi, ok, das ne option *ggg* naja mein anwalt wird das schon was drauf schreiben. was mich aber am meist ank ..... ist, dass unsere kleine mit zur verhandlung muss.... boooo, ich habe kurzfristig schon darüber nachgedacht, dass ganze abzublasen um es ihr zu ersparen .... lg papa1977

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Themenstarter Geschrieben : 04.10.2010 14:55
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Langsam Papa1977,

die Kleine wird den Besuch bei Gericht überleben.
Sie wird auch nicht in Beugehaft genommen und muss keinen Schwur ableisten.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 04.10.2010 14:59
(@papa1977)
Rege dabei Registriert

hi, war nur ein gedanke. ich hoffe du kannst es trotzdem verstehen, das man als vater sein kind sowas nicht unbedingt gerne zumutet.... lg papa1977

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Themenstarter Geschrieben : 04.10.2010 15:06
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ums mit Obelix zu sagen "latürnich..."  😉

Aber sofern der Richter nicht direkt aus der Steinzeit kommt, und der Rest der Anwesenden sich auch halbwegs vernünftig benehmen kann, dann wird es für das Kind nicht aufregend.

In der Regel wird in einem Nebenraum gesprochen, der Richter legt die Robe ab und kramt in seinem Hirnkastl nach der kindgerechten Sprache.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 04.10.2010 15:17