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Frage zum Antrag auf Erziehungshilfe

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(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Ich habe gestern zum 4. Mal den Antrag auf Verlängerung der Familienhilfe zum Unterschreiben bekommen.
Die Familienhilfe ist inzwischen seit 1 1/2 Jahren im Haushalt meiner Ex und an der Situation für die Kinder hat sich nichts geändert. Ich selbst kenne weder die Frau von der FH noch die nun zuständige Mitarbeiterin des JA. Es ist übrigens die 4. neue Sozialarbeiterin in 5 Jahren.

Nun meine Frage: Was passiert, wenn ich diesen Wisch nicht unterschreibe? Es geht hier ja wohl um Steuergelder, die dazu genutzt werden dem JA das Alibi zu geben etwas zu unternehmen. Meine Ex hält sich an keine Auflagen, hat weder den Erziehungskurs besucht noch sich eine Lehrstelle besorgt, auch im Umgang mit den Kindern hat sich nichts geändert.

Danke! Willi 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2014 14:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Stelle doch mal die Gegenfrage, welche Ergebnisse die bisherigen Bemühungen gebracht haben.

Ob ein Ende dieses Hilfskonstrukts absehbar ist und ob und wann die KM wohl in der Lage sein wird, für dein und ihr anderes Kind eigenverantwortlich zu sorgen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2014 14:54
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Willi,

deine Wut kann ich verstehen, wenn Du nicht unterschreibst würde ich vermuten, dass sich das JA bei Dir meldet. Ist ja vielleicht auch eine Gelegenheit darüber zu reden.

Ansonsten hat sich Deine Ex nicht geändert, aber was bedeutet die FH für bzw. den Kindern? Geht es ihnen dadurch besser? Z.B. dadurch, dass die FH Aufgaben wahrnimmt die Deine Ex nicht macht?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2014 14:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Willi,

ich an Deiner Stelle würde jetzt vermutlich mal eine ordentliche Portion zivilen Ungehorsam auspacken und die Unterschrift einfach verweigern. Was soll Dir dabei passieren? Deine Verweigerung wäre keinesfalls ein Beweis dafür, dass es ein Fehler war, Dich am Sorgerecht zu beteiligen. Du streust damit aber mal Sand ins Getriebe einer offensichtlich unfähigen Behörde, die sich aus Mangel an Ideen offenbar von Hilfeplan zu Hilfeplan hangelt nach dem Motto "wir tun ja irgendwas!".

Bei einem Gastronomen, der Dir schon drei Mal ein verbranntes Schnitzel serviert hat, würdest Du ja auch kein viertes mehr bestellen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2014 15:02
(@jeanswilli)
Registriert

Ups über diese Antworten bin ich jetzt erstaunt. Ich hatte mit "geht Dich nichts an" gerechnet. Die FH bringt gar nichts, meine Ex wird niemals in der Lage sein sich um die Kinder und ihr eigenes Leben vernünftig zu kümmern. Wer sein 5-jähriges Kind 1 Woche vor die Tür setzt ist einfach nicht dicht und für mich erziehungsunfähig.

Für die Kinder hat die FH einen einzigen positiven Effekt, vor dem Auftauchen wird die Wohnung in einen bewohnbaren Zustand gebracht. Mit den Kindern hat die Frau nichts zu tun und was sie eigentlich macht während der halbstündigen Anwesenheit außer mit Ex Kaffee trinken weiß keiner. Brille genau den Gedanken hatte ich auch bei der Idee, ich hab nur die Sorge wegen dem Sorgerecht. Das hast Du ja gleich erkannt. Ich überlege auch, ob ich einen Brief an den JA-Leiter schreibe. Da warte ich aber erst mal ab, was die Tante vom JA meinem Anwalt für eine Auskunft gibt welche Konsequenzen die "Aussetzung" des Kindes für die KM hat (oder nicht hat).

Danke! Willi 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2014 16:05
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm,

gibt es denn keine Hilfeplangespräche? Und keine Berichte die darüber Aussagen treffen welche Ziele bereits erreicht wurden und welche nicht?

Eine Unterschrift würde ich wohl davon abhängig machen, dass sich mal jemand bequemt dich über die Maßnahmen d ie du da unterschreibst informiert.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2014 16:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Willi,

Sorgerecht hat nichts damit zu tun, dass Du Dinge kommentarlos abnicken sollst, die man Dir nicht erklärt und die in der Vergangenheit keinen messbaren Erfolg gebracht haben.

Vor allem: Die Zustände, die die Familienhilfe überhaupt erst ausgelöst haben, finden nicht in Deinem Haushalt statt; Du hast sie nicht zu verantworten und kannst sie nicht beeinflussen. Sie gehen Dich de facto zwar tatsächlich nichts an - aber warum solltest Du irgendwem einen "wir tun doch was!"-Persilschein unterschreiben?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2014 16:22
(@jeanswilli)
Registriert

Also Hilfeplangespräche gibt es, die finden allerdings ohne mich statt. Bei der Verlängerung werden dann die "Erfolge" aufgeführt und die neuen Ziele festgelegt. Ich bekomme eine Kopie der Pläne, das ist aber auch alles. Sorry, aber wenn im Plan steht "die Erziehungsfähigkeit ist gestärkt" und dann gibt es weiterhin ständig Meldungen aus dem Umfeld an das JA, dann kommen mir doch erhebliche Zweifel. Wie kann es sein, dass trotz Führen eines Haushaltsbuches die Wohnungskündigung droht und weiterhin Anträge auf Kostenübernahme für die Kita nicht gestellt werden? So hieß es z. B. im 2. Plan, dass die "Eltern" sich um getrennte Wohnungen kümmern und im 3. Plan sie suchen gemeinsam eine 4-Raumwohnung. Ist ja wohl ein Witz.

Gruß Willi  

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Themenstarter Geschrieben : 04.07.2014 16:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na wenn die FH schon so schöne "Erfolge" zeigt, ist doch die Frage, wann sie denn so groß sind, dass die Mutter auch selbst für die Kinder sorgen kann nicht unangemessen.
Und wenn es schon einen Hilfeplan gibt, dem du ja auch zugestimmt hast, ist doch ein Abgleich von Zielen, Ergebnissen und Terminen nicht zuviel verlangt.
Wieviel von dem Plan wurde denn schon umgesetzt und wann war das geplante Ende der Maßnahme?

Das wird zwar sicher wieder nur irgendwelche nichtssagenden Floskeln nach sich ziehen aber die sollen eben auch gerne mal ein Paar Überlegungen anstellen, wo das Ganze denn hin führen soll.
Einen Job auf Lebenszeit für die Familienhelfer ist nämlich nicht das Ziel des Ganzen.
Das muss man denen aber auch mal sagen.

Auch das wird sicher nicht sofort dazu führen, dass dein Sohn zu dir zieht aber dass du deine Ziel nur in sehr kleinen Schritten erreichen kannst, hast du ja schon gelernt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2014 16:49
(@jeanswilli)
Registriert

Also das letzte geplante Ende der Maßnahme war der 15.7.. Hier wurde der Kontakt der FH von 1x pro Woche auf jetzt 1x pro Monat reduziert. Die Begründung für die erneute Verlängerung wird sicher der Vorfall mit dem Rauswurf des Kindes sein. Aber genau diese Aktion zeigt ja wohl deutlich, dass KM zu einem altersentsprechenden Umgang mit den Kindern gar nicht in der Lage ist. Mein Sohn hat ja nicht aus Lust und Laune beim letzten Umgang einen Schlüssel von mir erbeten. Er ist inzwischen vom Verhalten und von den Gedanken her auf dem Stand eines mindestens 8-jährigen Kindes und das kann ja wohl nicht gut sein auf Dauer. Im Übrigen ist auch die Leiterin des Kindergartens mit dem Verhalten der FH mehr als unzufrieden, da auch dort keinerlei Zusammenarbeit stattfindet und die Meldungen aus der Kita nicht ernst genommen werden.

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2014 17:17




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, dann würde ich da jetzt erst recht Druck aufbauen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2014 17:19
(@jeanswilli)
Registriert

Gut, soll ich dann den Zettel einfach nicht zurück schicken und warten oder soll ich mich bei denen melden?

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2014 17:24
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Doch. Auf jeden Fall.
Und zwar mit den obigen Fragen.

Du kannst ja mal ein Gerüst entwerfen und wir feilen dann rum.

Ich halte die grundlose Verweigerung der Unterschrift tatsächlich für GSR gefährdend.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2014 17:26
(@jeanswilli)
Registriert

Au backe da weiß ich gar nicht was ich da schreiben soll. Ich wird mir mal Gedanken machen und es dann hier einstellen. Das wird aber bis Montag dauern, es ist ja Kinderwochenende und da bin ich schwer beschäftigt mit Baden gehen und Fußball spielen. Am Sonntag ist Familiensportfest im Kindergarten und dort werden wir natürlich dabei sein.  :luxhello:

Danke! Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2014 17:40
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde signalisieren, dass du dem offen gegenüber stehst, aber als sorgeberechtigter Vater des Kindes Miniwilli wissen möchtest,  was sich in den x Jahren für dein Kind verändert hat und daher kurzfristig um einen Gesprächstermin mit JA / FH wünschst um dann nach Sachverhaltserörterung auch deine Zustimmung zu geben.

MfG Trallala.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2014 17:48
(@jeanswilli)
Registriert

Das kann ich natürlich machen. Allerdings weiß ich dass so ein Gespräch nichts bringen wird. Die werden mich vollquasseln bis mir die Ohren dröhnen, bei unangenehmen Fragen ausweichen ohne dass ich es merke und am Ende gehe ich wieder als Trottel raus. Kann ich zu so einem Gespräch meinen Anwalt mitnehmen?

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2014 18:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

daher kurzfristig um einen Gesprächstermin mit JA / FH wünschst um dann nach Sachverhaltserörterung auch deine Zustimmung zu geben.

Veto!
Und zwar ein dreifaches!

Was soll das bringen?

Zum Einen deswegen,

Allerdings weiß ich dass so ein Gespräch nichts bringen wird. Die werden mich vollquasseln bis mir die Ohren dröhnen, bei unangenehmen Fragen ausweichen ohne dass ich es merke und am Ende gehe ich wieder als Trottel raus.

Zum Anderen, weil du die ja gar nicht zum Freund haben möchtest.
(Bei einem Umgangsproblem mag das ganz anders sein.)

Du hast ja noch mal wirklich zum Ziel, dass der Hilfeplan funktioniert, sondern dein Ziel ist es, deinen Sohn da raus zu holen und da ist das strukturierte Herausarbeiten, dass KM nicht mal nach X facher Verlängerung des Hilfeplans in der Lage ist, sich eigenständig um die Kinder zu kümmern.

Und dazu ist es durchaus legitim mal konkret zu fragen, was denn aus dem Hilfeplan geworden ist, wie die Zielerreichung ist, wie die Prognose und welche Meilensteine auf dem Weg dahin erreicht wurden und wann wohl das Ziel erreicht sein wird.

Und das geht keinesfalls mündlich!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2014 18:35
(@jeanswilli)
Registriert

Danke Beppo! Beim letzten Gespräch im JA waren die Damen eingeschnappt weil ich mir erlaubt habe ihre mangelnde Unterstützung bei der Umgangsverhandlung zu kritisieren. Entsprechend wurde ich auch behandelt. So ein Gespräch will ich mir wirklich nicht noch einmal geben. Außerdem ist nur das was ich schriftlich habe am Ende auch beweisbar. ich hab am Montag frei und da wird ich mal versuchen, ein entsprechendes Schreiben zu entwerfen. Ich kann auch viel besser schreiben als reden, da kann ich in Ruhe nachdenken und es rutscht nicht aus Versehen ein falsches Wort heraus.

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2014 18:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich auch.

Aber streng dich nicht zu sehr an, es perfekt machen zu wollen.
Schreib einfach das, was dir einfällt.
Wir passen ja eh auf, dass kein Müll raus geht.

Nur sollte der Kern eben auch von dir kommen und auf deinem Wissen beruhen.
Deswegen erst du und dann wir.

Und viel Spaß mit Mini

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2014 18:48
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

ich kann verstehen, dass Du auf etwas schriftliches bestehen willst. Allerdings fahren sie dann die Variante "einfach nicht melden" ... zumindest läuft es bei mir so. Meine ASD MAin antwortet einfach nciht und geht auch nciht ans Telefon ... so waht. Ich bin dazu übergegangen, von jedem Gespräch ein Protokoll zu schreiben. Mühselig, aber damit kann man auch was reißen. Ansonsten, ich kann auch nur empfehlen, unbedingt schriftlich, damit sie antworten müssen ... Umgedreht wird sowieso.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2014 20:29




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