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Frage zum Antrag auf Erziehungshilfe

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Andersrum.
Nicht Willi will's wissen, sondern die anderen wollen seine Unterschrift um ihr Sozialarbeiterbeschäftigungsprogramm weiter durchführen zu können.

Er hat also absolut keinen Grund, sich da um ein Gespräch zu bemühen.
Und wenn er schriftlich darum bittet, ihn, nach der 4. Verlängerung, auch mal über den Fortschritt zu informieren, bevor da ein Perpetuum Mobile entsteht, so ist der Ball bei denen, darauf zu antworten.
Und auch wenn sie ihn daraufhin zu einem Gespräch laden, würde ich auch nicht hin gehen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2014 23:02
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo, ich mach jetzt mal einen Versuch für das Schreiben an das JA.

Sehr geehrte Frau...,
vor wenigen Tagen erhielt ich von Ihnen erneut einen Antrag auf Verlängerung der Erziehungshilfe für ....... mit der Bitte um meine Unterschrift. Als sorgeberechtigter Vater liegt mir das Wohl meines Sohnes natürlich sehr am Herzen, deshalb bitte ich auf diesem Weg vorab um eine schriftliche Stellungnahme des Jugendamtes zum Hilfeplan. Mir wurden bisher zwar die Hilfepläne mit der Beschreibung der aktuellen Situation und den neuen Richtungszielen zugesandt, allerdings erfolgte keinerlei Information über Entwicklung und Fortschritte im Haushalt der Kindesmutter. Frau .... von der Familienhilfe betreut laut Hilfeplan die Familie seit anderthalb Jahren intensiv, für mich als Vater von .... sind hier keine Fortschritte erkennbar. Es gibt nach wie vor große Probleme im Umgang mit ....., was der letzte Vorfall mit dem Rauswurf des Kindes aus der Wohnung deutlich zeigt.

Ich mache mir große Sorgen vor allem um die psychische Entwicklung von ...., da von einem geregelten Alltag und einem funktionierenden Familienleben nach wie vor keine Rede sein kann. Bitte informieren Sie mich darüber, mit welchen Maßnahmen die Familienhilfe zukünftig eine funktionierende Alltagsstruktur und Erziehungsfähigkeit erreichen möchte.

Vielen Dank!
Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2014 13:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Willi,

ich bin zwar nicht der Experte für Familienhilfen, aber ich bin sehr sicher, dass Dein Ansinnen, Informationen über die Fortschritte im Haushalt Deiner Ex zu bekommen, bereits am Datenschutz scheitern wird. Du sollst zwar offenbar  - aus mir nicht erfindlichen Gründen - Dein Einverständnis dazu geben; ein Recht auf Kenntnis der Ergebnisse resultiert m. E: daraus aber nicht.

Ich persönlich bleibe allerdings bei meiner Empfehlung, die eigene Unterschrift zu verweigern. Und ich wüsste nicht, mit welcher Bgründung das Dein Sorgerecht in Gefahr bringen sollte. Für mich wäre diese Unterschrift eher ein Abnicken nach dem Motto "wir können alles lassen/weitermachen wie bisher; auch der Vater des Kindes ist damit einverstanden". Davon hat Dein Sohn genau gar nichts.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2014 14:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich persönlich bleibe allerdings bei meiner Empfehlung, die eigene Unterschrift zu verweigern.

Sehe ich ganz anders.

Ich halte das immer noch für brandgefährlich, einer armen, allein erziehenden Mutter die gute Hilfe eines barmherzigen JA zu verweigern.

Da die Justiz ja immer auf ein Mindestmaß an Kommunikationsbereitschaft setzt, ist die grundlose Weigerung eines egoistischen Vaters eine Steilvorlage nach der sich jeder Anwalt die Finger leckt.

Die Verweigerung darf daher nicht wie eine reine Verweigerung aussehen, sondern muss aus Sorge um den Erfolg der Mission und natürlich aus Sorge um das Wohl des Kindes erfolgen und das auch nur, bis zur Klärung der offenen Fragen.
Wenn er nicht das Recht hätte Fragen zu stellen, bräuchte es ja nicht seine Zustimmung.

Ich mache mich nachher mal an die Antwort.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2014 16:22
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

also ich denke, dass Beppo recht hat, einfach nur "nein" sagen funktioniert nicht.
Aber Willi hat ein Mitspracherecht, weil es bei der Erziehungshilfe in erster Linie um die Kinder und damit auch sein Kind geht und aus diesem Blickwinkel kann man schon ansetzen. Er kann dann schon erwarten, dass ihm Fortschritte benannt werden bzw. in Aussicht gestellt werden. Das, was erreicht werden kann ist ein ernsthaftes Gespräch, mehr wird kaum drin sein.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2014 17:11
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sehr geehrte Frau...,
vor wenigen Tagen erhielt ich von Ihnen erneut einen Antrag auf Verlängerung der Erziehungshilfe für ....... mit der Bitte um meine Unterschrift. Als interessierter Vater liegt mir das Wohl meines Sohnes natürlich sehr am Herzen. Da dieses aber bereits die 4. Verlängerung des Hilfeplans ist, möchte ich gerne wissen, welche Ergebnisse bisher erreicht wurden.
Was ist das Ziel des Ganzen, wieviel davon wurde bisher erreicht und wann wird die Mutter, Ihrer Ansicht nach, in der Lage sein, sich selbst verantwortlich um ihre und mein Kind zu kümmern?
Einige Ereignisse aus der letzten Zeit machen auf mich nicht den Eindruck, dass sich eine wesentliche Besserung ergibt.
Der Umgang zwischen meinem Kind und mir wird nach wie vor sehr erschwert und dass die Mutter unser Kind alleine vor die Tür gesetzt hat, gibt mir weiterhin großen Anlass zur Sorge um die physische und psychische Gesundheit meines Kindes.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich einer weiteren Verlängerung des Hilfeplans nur zustimmen kann, wenn ich sicher sein kann, dass er in absehbarer Zeit zu einem positiven Ergebnis für meinen Sohn führt.
Und natürlich für seine kleine Schwester.

Vielen Dank im Vorraus
Willi

Vielleicht fällt ja noch jemand was ein.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2014 23:05
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Darf ich mal was dazwischenfragen. Ich verstehe das so: die KM hat mehrere Kinder und ein gemeinsames Kind mit TO?
Warum in dem Schreiben nicht ihre Kinder und unser gemeinsames Schreiben?

Ist manchmal doof, allerdings geht es doch um die Sorge um das Wohl des gemeinsamem Kindes und der anderen Kinder.

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2014 07:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, aber sehr zurückhaltend, da es eben nicht sein Kind ist und er sich da nichts anmaßen darf.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2014 09:10
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Hat Beppo doch in seinem Entwurf einfließen lassen. Vielleicht findet sich noch eine weitere (oder zwei) Stellen, an denen das auch möglich ist, aber nicht pauschal.

unser gemeinsames Schreiben?

Was meinst Du hiermit?

Ich finde das Schreiben sehr gelungen  :thumbup:

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2014 09:21
(@achhja)
Nicht wegzudenken Registriert

Was meinst Du hiermit?

Sie meint "warum in dem Schreiben nicht 'ihre und unser gemeinsames [Kind]' schreiben?".

Interpunktion kann Leben retten:"Komm, wir essen Opa!" gegen "Komm, wir essen, Opa!"

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2014 12:07




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:question: :question: :question:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2014 12:09
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sie meint "warum in dem Schreiben nicht 'ihre und unser gemeinsames [Kind]' schreiben?".

Interpunktion kann Leben retten:"Komm, wir essen Opa!" gegen "Komm, wir essen, Opa!"

Ah - verstanden: Es ist die Groß-/Kleinschreibung die hier vermutlich weiterhilft:

Warum in dem Schreiben nicht "ihre Kinder und unser gemeinsames" [Kind] schreiben?

🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2014 12:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich weiß immer noch nicht wo ihr seid.

Könnt ihr nicht einfach den Textblock zitieren und korrigieren?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2014 12:30
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Back2topic - ein wenig Semantik:

Sehr geehrte Frau...,
vor wenigen Tagen erhielt ich von Ihnen erneut einen Antrag auf Verlängerung der Erziehungshilfe für ....... mit der Bitte um meine Unterschrift. Als interessierter Vater liegt mir das Wohl meines Sohnes natürlich sehr am Herzen. Da dDieses ist aber bereits die 4. Verlängerung des Hilfeplans ist,. möchte ich gerne wissen, welche Ergebnisse wurden bisher erreicht wurden.
Was ist das Ziel des Ganzen sind nunmehr die konkreten Ziele, wieviel davon wurde bisher erreicht und wann wird die Mutter, Ihrer Ansicht nach, in der Lage sein, sich selbst eigenständig verantwortlich um ihre und mein Kinder zu kümmern?

Einige Ereignisse aus der letzten Zeit machen auf mich nicht leider den Eindruck, dass sich keine wesentliche Besserung ergibt eingestellt hat.

Zumal auch dDer Umgang zwischen meinem Kind und mir wird nach wie vor sehr erschwert wird und . Dass die Mutter unser Kind alleine vor die Tür gesetzt hat, gibt mir weiterhin desweiteren großen Anlass zur Sorge um die physische und psychische Gesundheit meines Kindes der Kinder.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich einer weiteren Verlängerung des Hilfeplans nur zustimmen kann, wenn ich sicher sein kann, dass er zielgerichtet auf eine Besserung der Verhältnisse für die Kinder ist und in absehbarer Zeit zu einem positiven Ergebnis für meinen Sohn führt.
Und natürlich für seine kleine Schwester.

Vielen Dank im Vorraus
Willi

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2014 12:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ach das habt ihr gemeint! 🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2014 12:36
(@maltew)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich hatte vor längerer Zeit mal zu dem Thema was recherchiert, aber da ging es "nur" um die Konstellation des nichtsorgeberechtigten Vaters bei den HPG. Nachdem JeansWilli ja glaube ich das Sorgerecht hat, dürften die Chancen auf Beteiligung doch eigentlich größer stehen (also HPG mit dabei sein bzw. Protokollabschriften erhalten).

Auch wenn ich die Konstellation des sorgeberechtigten Vaters nicht prüfen kann, hier mal die Fundstellen zu der anderen Variante, vielleicht hat ja jemand die Kommentare daheim und kann ergänzen.

Schmid-Obkirchner in Wiesner SGB VIII 4. Aufl., Rn. 20 zu § 36

"Beteiligung nicht sorgeberechtigter Väter ist grundsätzlich anzustreben."

Kador in Jung SGB VIII, 2. Aufl., Rn. 8 zu § 36

"Die Beteiligung nichtsorgeberechtigter Eltern ist in § 36 SGB VIII nicht vorgesehen, aber auch nicht ausgeschlossen, sofern dies sachlich geboten ist (Wiesner, § 36 SGB VIII, Rn. 18; mit Beispielsfällen für eine Beteiligung vgl. Münder, § 36 SGB VIII, Rn. 29). Im Interesse des Kindes ist eine großzügige Beteiligung nichtsorgeberechtigter Eltern angezeigt."

Kunkel, LPK-SGB VIII, 4. Aufl., Rn. 42 zu § 36

"Der Träger der Jugendhilfe kann sie einbeziehen, wenn er dies sachlich geboten hält (...), was regelmäßig der Fall sein wird."

Viele Grüße

MalteW

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2014 12:44
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo, also dann schreib ich das jetzt so.

Meine Ex würde die Familienhilfe sofort abbrechen, wenn ich einbezogen würde. Das JA weiß das ganz genau und deshalb wird sie gepempert und gebauchpinselt damit sie weiter macht.

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2014 16:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau.
Und in diese lustige Beschäftigungsgesellschaft grätscht du jetzt dazwischen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2014 18:03
(@jeanswilli)
Registriert

Kann ich noch darunter schreiben " Ich bitte um schriftliche Stellungnahme." ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2014 18:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, wobei man das lieber in den Text einfließen lassen sollte, sonst sieht das so nach Beweisgrabbing aus.
Also etwa: "Bitten senden Sie mir ... zu, damit ich...."

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2014 18:36




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