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Frage zum Antrag auf Erziehungshilfe

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(@lullaby1980)
Rege dabei Registriert

Hallo Willi,

in diesem Fall solltest du im Gespräch  §1666 BGB erwähnen. Wenn icht hier wann dann?

Grüße

Lullaby

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Geschrieben : 16.07.2014 17:18
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Genau aus dieser Verantwortung zieht sich das JA raus, indem "Hilfe zur Erziehung" durchgeführt wird. Und genau deshalb habe ich die Unterschrift verweigert bis zu einer Stellungnahme. Ich glaube auch nicht, dass meine Ex die Auflagen aus dem Plan erfüllt hat.

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 16.07.2014 17:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Willi,

Hallo! Dieses Fass werde ich garantiert nicht zulassen. Der Vorfall ist weder erfunden noch nicht beweisbar. Genau diese Aktion ist der Hauptgrund für die Verlängerung der FH und hat (selbst beim JA) Entsetzen ausgelöst. Meine Ex hat den Rauswurf auch zugegeben mit der Begründung, es währe eine Kurzschlusshandlung gewesen.

ist das Entsetzen des JA denn aktenkundig? Hat das JA den Vorgang dokumentiert und hast Du eine Kopie davon? Wenn nicht, bleibe ich bei meiner Einschätzung.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 16.07.2014 17:51
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dass Du die Unterschrift (zunächst) verweigert hast, finde ich auch richtig. Ich stehe aber nach wie vor dazu, dass Du dort auf einen Termin / ein Gespräch bestehen solltest, wie ich weiter oben schon schrieb, auch wenn das Andere wieder für falsch halten.

Unbequem sein, denen auf die Pelle rücken, ja! Aber blocken, nein! Erstens denke ich, tust Du Dir damit sorgerechtlich keinen Gefallen und zweitens sollst Du denen ja auch zeigen, dass Du für Littlewilli etwas erreichen willst. Deshalb würde ich dahin drängen, dass bezüglich der Dinge, die Dein Kind betreffen, Du beteiligt werden willst. Dass es nicht sein kann, dass Du zum Unterzeichner degradiert wirst, der aber hinterher nichts zu melden hat. Dann müssen sie sich eben die Mühe machen und die Teile des Verfahrens, das Dich nichts angeht, im Bericht zu schwärzen.

Und ja, den § 1666 BGB hatte ich auch schon im Kopf.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 16.07.2014 18:05
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Diese Sache ist mit Sicherheit aktenkundig, es gab Anzeigen dazu unter anderem vom Kindergarten. Ob ich dazu ein Protokoll habe ist mir in diesem Fall so was von Rille, leugnen können und werden die es keinesfalls. Zu diesem Thema hat ja auch mein Anwalt mit dem JA gesprochen, sie wollen es aber weiter mit FH versuchen, bevor ein Antrag beim Gericht gestellt wird.

LBM, mein Anwalt hat mich nach dem Gespräch mit dem JA schon darüber informiert, dass ein Gespräch mit KM und mir stattfinden soll. Den Brief habe ich am 7.7. per Fax geschickt mit Bitte um kurzfristige Rückmeldung, FH ist gestern ausgelaufen und Antwort habe ich bis heute nicht.

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 16.07.2014 18:15
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Heute ist die Einladung vom JA gekommen. "Zur Beantwortung Ihrer Fragen laden wir Sie zu einem gemeinsamen Gespräch mit Frau Hexe ein." Den Termin muss ich erst mal verschieben, da ich in der Woche im Urlaub bin. Danach kommt mein erster Urlaub mit Klein Willi, also wird das Gespräch wohl erst Mitte August stattfinden.

Was darf ich denn da überhaupt fragen? Meine Ex wird bei jedem Thema ausflippen und sagen, das geht mich nix an. Also das gemeinsame Gespräch finde ich schon etwas seltsam.

Gruß Willi 

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Themenstarter Geschrieben : 17.07.2014 16:15
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Willi,
ich würde fragen, welche Maßnahmen die Hilfe beinhaltet und wie die vom JA die Erfolgsaussichten einschätzen, nachdem die bisherigen Hilfen nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben.
Lass Ex in deren Beisein ruhig ausflippen, das spielt evtl. Dir in die Karten (solange Du entsprechend gelassen, souverän und ruhig bleibst).

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 17.07.2014 16:19
(@jeanswilli)
Registriert

Darf ich auch fragen ob im Plan stehende Festlegungen erfüllt wurden? KM sollte einen Elternkurs besuchen und das hat sie garantiert nicht gemacht.

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 17.07.2014 16:32
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Willi,
ich denke, Du solltest alles fragen, was Dir komisch, unrealistisch oder fragwürdig vorkommt. Es geht in erster Linie um Euren Sohn, er soll aus den Festlegungen Vorteil ziehen...daher würde ich als besorgter Vater alles Erfragen. Wenn´s Dich nix angeht, wird man es Dir schon sagen...auch auf die Gefahr hin, dass Du damit nicht einverstanden bist!  😉

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 17.07.2014 16:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich glaube, ich würde die Einladung annehmen aber sagen, dass du einen Hexensabbath für keine gute Idee hältst.
Aber nicht mit: "Ich will nicht mit der! " sondern mit dem Hinweis, dass das Gespräch dann vermutlich Ergebnis bringt.
Immer hübsch konstruktiv!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2014 17:44




(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Natürlich werde ich die Einladung annehmen und ich hab prinzipiell auch kein Problem damit, dass KM anwesend ist. Ich werde mir vorher die Fragen aufschreiben und die Minuten zählen bis KM ausflippt. Sollte das Gespräch in die falsche Richtung laufen kann ich immer noch gehen.

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 17.07.2014 18:06
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Jeanswilli,

erstmal kann ich deinen Unmut verstehen. zum anderen wundert es mich woher du das Wissen
nimmst,was bei KM im Haushalt so abgeht. du bist ja nicht immer dabei oder ??

Desweiteren muss ich dir sagen, das die KM dir nicht ihre persönlichen Angelegenheiten
erzählen muss. Auch das JA oder die FH dürfen dies nicht ohne Einwilligung der KM.

An deiner Stelle würde ich mitarbeiten. Nur so kommst du an richtige Informationen. Ob du nun unterschreibst oder nicht,die FH wird bleiben und dir wird vermutlich unterstellt,das du nicht mitarbeitest
und dies blockieren willst.

Ich habe selber seid 2 Jahren eine FH. Und klar ist die KM auch mit im Boot. sie bekommt auch alle
Informationen, die unser Kind betreffen. Aber es gibt auch viele Sachen die ihr nix angehen.

Wie bereits geschrieben, biete deine Unterstützung an. Vielleicht kannst auch du dich regelmäßig mit
der FH treffen und deine Befürchtungen/Vermutungen ansprechen.

Hier zu behaupten es funktioniert garnix finde ich sehr vermessen. Und sehe es mal so, die KM
hat sich Hilfe geholt und kein Gericht wird jetzt im Moment irgendwas ändern.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

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Geschrieben : 17.07.2014 21:21
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo, genau da ist ja das Problem. Wie soll ich denn mitarbeiten wenn ich seit 1 1/2 Jahren nur Unterschriftengeber bin? Ich habe weder die FH noch die Mitarbeiterin vom JA je gesehen. Ich habe auch die Unterschrift nicht komplett verweigert sondern das JA gebeten, mir vor der Unterschrift bestimmte Fragen zu beantworten.

Gruß Willi 

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Themenstarter Geschrieben : 18.07.2014 16:02
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jenpa, die Situation bei der KM von Willi geht es schon ein wenig über das normale Maß von 2 mal pro Woche Staubsaugen hinaus.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 18.07.2014 23:50
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Am Samstag erhielt ich vom JA folgendes Schreiben:

Bescheid über die Gewährung von Jugendhilfe für Mini Willi

Sehr geehrter Herr Willi, auf Grund Ihres o.g. Antrages gewähren wir Leistungen der Jugendhilfe nach folgender Maßgabe: ... Bewilligungszeitraum 15.7.-15.10.2014.

Der Antrag wurde im Team beraten am 10.07.2014. Die entstehenden Kosten werden von uns in voller Höhe übernommen.

??????????????????????

Dann brauchen die meine Unterschrift gar nicht? Ich hab doch gar keinen Antrag gestellt!

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2014 14:46
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Also ich würde der guten Ordnung halber kurz und bündig zurück schreiben, dass Du weder einen Antrag gestellt noch einen Antrag unterschrieben hast. Zudem würde ich auf die zwischenzeitlich geführte Korrespondenz in dieser Sache hinweisen.

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2014 17:50
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! habe gerade noch mal beim JA angerufen, weil ich bis heute auf mein Schreiben wegen Terminverschiebung keine Antwort bekommen habe. Die Mitarbeiterin war krank, hat mir aber gesagt ich bekomme jetzt die schriftliche Stellungnahme weil Ex den Gesprächstermin verweigert. Ich habe im Gespräch auch noch mal kurz meine größte Sorge (die Defizite in der Erziehung) mitgeteilt und das JA will nun darauf bestehen, dass Ex regelmäßig zur Erziehungsberatungsstelle gehen muss.

Gruß Willi

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Themenstarter Geschrieben : 29.07.2014 12:00
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ahja,

weil deine Ex nicht reden will, wird dir auch ein Gespräch verweigert? Weil du nicht unterschreiben willst ohne Gespräch geht es auch ohne deine Unterschrift?

Nagut. Eine schrifltiche Stellungnahme hat ja auch was für sich. Da kann sich das JA nicht mehr mit "das haben sie falsch verstanden" rausreden. Bin malgespannt, ob dir irgendwas nicht belangloses mitgeteilt wird 😉

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2014 12:18
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Auf die Stellungnahme bin ich auch gespannt. Meine Unterschrift ist denen schon ganz wichtig, darauf hat die Tante auch gedrängt. Da aber nun die Fragen nicht im Gespräch geklärt werden können werde ich schriftlich so lange nachfragen müssen, bis alle Probleme geklärt sind. Die Absage des Gesprächs habe ich ja nicht zu verantworten.

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2014 16:32
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Naja Jeanswilli, hoffentlich fällt dir das nicht auf die Beine. Vermutlich bist du im Moment der
der die Hilfe zur Erziehung verweigert. Die Hilfe ist ja für Kleinwilli ,wenn ich richtig gelesen habe.

Und unter Druck lässt sich kein JA setzen,aber wir schauen wie es weiter geht.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2014 19:40




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