Frage zum Sorgerech...
 
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Frage zum Sorgerecht (KM hat alleiniges)

 
(@steffen1970)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
mich würde interessieren ob man gesetzlich die Möglichkeit hat ein gemeinsames Sorgerecht erneut einzuklagen wenn man bei der ersten Verhandlung als KV darauf verzichtet hat.
Zur Erklärung:
Ich lebe getrennt seit einem Jahr. Meine Ex hat mir bis zur Geburt verschwiegen das Sie schwanger ist.
Da keine Basis seitens der KM auf anständige Komunikation gegeben ist, habe ich auf anraten des Jugendamtes auf übertragung des alleinigen Sorgerechts auf die KM zugestimmt.
Ich habe bei der Verhandlung Besuchsrecht bekommen.
Nur ist es so, das die KM jeden Termin durch fadenscheinige ausreden verhindert.
Mich würde es deshalb interessieren ob ich die Möglichkeit habe doch noch Mitsorgeberechtigt zu werden.
Mittlerweile ist es so, das Briefe mit der bitte um mitteilung wie es den Kindern geht, von der KM mit dem Vermerk "Du hast nur Umgangsrecht....der Zustand der Kids geht dich einen Sch.....d....ck an" zurückgeschickt werden.
Habe ich eigentlich anspruch auf Photos der Kinder wenn ich kein Sorgerecht habe?
Viele Grüße
Steffen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2004 01:40
(@PhoeniX)

Hallo Steffen
deine Frage kann ich leider nicht beantworten aber es würde mich auch mal interressieren.
Mir scheint das du dich vom JA hast ins Boxhorn jagen lassen. Ich rate allen Leuten immer wieder sich das halbe Sorgerecht zu sichern auch wenn sie in einer intakten Beziehungen leben. Dann ist es noch einfach. Auch rate ich denen immer wieder alles schriftlich zu machen. Ein Freund von mir ist es z.B. passiert das er sich nie um das Umgangsrecht und Sorgerecht bemüht hat weil er nach der Trennung seine Tochter sehen durfte wann immer er wollte. Eineinhalb Jahre wenigstens. Dann ging die KM in eine neue Beziehung und meldete dem JA das sie keinen Umgang mehr zum KV wünsche, da er sich seit 1,5 Jahren nicht mehr gemeldet hätte. Das ist jetzt 2 Jahre her und seit dem hat er seine Tochter nicht mehr gesehen, da sie auch ne einstweilige Verfügung hat weil er zur Schule gegangen ist um sie zu sehen.
MFG

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2004 01:59
 mel
(@mel)

hallo steffen1970,
herzlich willkommen bei VS.

um dir eine antwort zu geben brauchen wir mehr fakten:
wart ihr verheiratet?
wie alt ist euer kind?
wie stellt sich das JA ( jugendamt ) dir gegenüber da?

also erstmal die fragen beantworten dann bekommst du eine antwort.

vorab: nach §§ 1711 Abs. 3, 1634 Abs. 3 BGB ist die KM verpflichtet dir pro kind:

alle halbe jahr einen bericht über eine DIN A4 seite( kindergartenleistung, gesundheit, schule, zeugnisse) zu geben. weiterhin muss sie dir 2 mal im jahr ein aktuelles foto schicken.

aber mit dieser argumentation solltest du warten bis du alle fragen beantwortet hast.

per PN kannst du mir deine mail-addi schicken dann bekommt du das komplette urteil von mir.

mel

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2004 02:03
(@steffen1970)
Schon was gesagt Registriert

hallo phoenix,
vielen dank für die rasche antwort.
es geht mir ja hauptsächlich darum ob ich wenigstens ein recht auf photos oder entwicklungsberichte habe auch wenn die KM alleiniges Sorgerecht hat.
Ich hab von mehreren stellen jetzt gehört das Sie die Kinder als Spielzeug oder Statussymbol ansieht. Angeblich kommt Sie mit den dreien nicht klar. Das JA hat auf meine Bitte hin nichts unternommen.
VG
Steffen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2004 02:10
(@steffen1970)
Schon was gesagt Registriert

hallo mel,
ich hab deine Antwort leider zu spät gelesen.
Wir waren 4 Jahre verheiratet.
Die 3 Kinder sind jetzt 6 Monate alt.
Das Jugendamt hat sich mir gegenüber so verhalten als wären alle Väter nur Erzeuger und für das Kindswohl unbedeutend.
Viele Grüße
Steffen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2004 02:13
 mel
(@mel)

habe dir das urteil per mail geschickt.
wir sollten mal telefonieren.
gruss
mel

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2004 02:21
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

hallo steffen,

ich steh zwar auf der anderen seite, hab abreleider ziemlich viel ahnung was diese berichte angeht.

Mel hat in dem Pubnkt Recht, dass dir halbjährlich ein bericht mit zeitnahem Ganzkörperfarbfoto (wie ich amtliche Formulierungen liebe :mad2: des Kindes/ der Kinder zusteht.

Nun aber der Haken an der Sache. Der § zeiht leider nur wenn du kein Umgangrecht hast, weil du dich dann nicht persönlich von der Entwicklung der Kinder überzeugen kannst. Kein Umgangsrecht heisst leider, das es von einem Gericht ausgeschlossen werden musste, der wie bei mir der KV aus Bequemlichkeit per Anwalt vor der Richterin darauf verzichtet hat.

Offiziell hast du ja das Recht deine Kinder zu sehen, nur wenn es von der KM verhindert wird, dann wirst du bei derForderung eines solchen Berichtes wohl Probleme haben.

Sprech das mal mit nem Anwalt durch welche Möglichkeiten du hast, ich hab so das Gefühl das du da vom JA übern Tisch gezogen wurdest.

midnightwish

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2004 11:35
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo,

Nun aber der Haken an der Sache. Der § zeiht leider nur wenn du kein Umgangrecht hast, weil du dich dann nicht persönlich von der Entwicklung der Kinder überzeugen kannst.

irgendeinen haken habe ich schon erwartet. mein LG erfährt wenn überhaupt auch nur über fünf ecken etwas über seine kinder.
paulina

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2004 13:48
(@steffen1970)
Schon was gesagt Registriert

hallo zusammen,
erstmal vielen lieben dank für die schnellen antworten.
gibt es in dieser hinsicht unterschiede zwischen umgangsrecht und besuchsrecht?
ich hab besuchsrecht bekommen weil ich auf das sorgerecht verzichtet habe.
a) wegen massiver bedrohungen durch ex und schwiegermutter.
b) auf druck vom jugendamt.
ich darf meine kinder (wenn überhaupt) alle 14 tage für 1 stunde sehen.
dies aber nur beim diakonischen werk. (angeblich weil ihre mutter angst vor mir hat) ..sogar der richter musste lachen auf diesen einwand.
hab ich beim reinen besuchsrecht auch anspruch auf (wenigstens) ein photo?
lg
steffen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2004 15:53
(@julchen)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Steffen,

sagen wir es mal so: Wenn du das Umgangsrecht (übrigens das Gleiche wie Besuchsrecht) hast, kannst Du ja selber ein Photo machen. Dann muss sie Dir keins geben.

Wie du siehst, beißt sich die Katze in den Schwanz ...! Theoretisch muss Dir die KM kein Photo geben, weil Du ein Umgangsrecht hast, praktisch hast Du nicht die Möglichkeit selbst eins zu machen, weil Du die Kinder nicht siehst. :knockout:

Ob Du allerdings das gemeinsame Sorgerecht wieder bekommen kannst, wage ich zu bezweifeln. Wenn überhaupt dann nur mit Zustimmung der KM (die ja bekannterweise nicht will ...)

Julchen

Mission impossible?

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2004 16:12




(@steffen1970)
Schon was gesagt Registriert

toller rechtsstaat....
als mann ist man scheinbar immer der gelackmeierte.
das jugendamt unternimmt nichts....obwohl ich denen die verhältnisse geschildert habe. (z.b. im winter hatte die KM und die schwiegermutter kein geld zum heizen.)
mir tun die kinder unsäglich leid weil ich auch weiss was die 3 für eine "tolle" erziehung bekommen. das JA zuckt nur mit den schultern.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2004 19:00
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

:redhead: @Julchen er kann schon Fotos machen nämlich wenn er sie beim diakonischen Werk sieht oder?

@Steffen ob der Richterangeblich darüber lacht oder nicht ist ziemlich egal oder?Letzlich darfst Du die Kinder nur unter Aufsicht sehen und wer hat das entschieden doch nicht die KM allein oder?

Gruss Delphin

EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2004 22:51
(@steffen1970)
Schon was gesagt Registriert

hallo delphin,
damit hier kein falsches licht aufkommt ....
ich habe bei der verhandlung umgangsrecht...OHNE aufsicht bekommen. so steht es im urteil.
meine ex will aber mit allen mitteln verhindern das ich meine kinder sehen kann.
sie verlangt das ich die kleinen nur beim diakonischen werk sehen darf.
die verhandlung war eine farce. egal was der richter sagte..meine ex hat nur gebrüllt und geschrien. (gerichtsstrafe hat sie bekommen damals)
am ende hat der richter selber gesagt...um einigermaßen ruhe zu bekommen solle ich doch bitte auf den "vorschlag" der gegenpartei mit dem diakonischen werk eingehen.
nur ist halt immer das problem das sie alle termine platzen lässt.
ich muss noch dazusagen das meine frau niemals kinder hätte bekommen dürfen da sie unter einer mutierten neurofibromatose leidet. es wurde ihr bei der untersuchung gesagt das auch bei einer schwangerschaft die kinder diese krankheit bekommen. ihre antwort damals "das ist mir sch...egal...hauptsache kinder".
als ich ausgezogen bin, wusste ich nichts von der schwangerschaft (hat sie auch bei gericht bestätigt). ich habe damals gemerkt das die krankheit (die auch zu wesensveränderung und demenz führt) schon soweit fortgeschritten ist das sie sich selber nicht mehr unter kontrolle hatte. über die damalige uniklinik habe ich das krankheitsattest bekommen (darin wurde vermerkt das kinder ihr nicht zugemutet werden könnten im evtl. fall einer schwangerschaft).
dieses attest wurde dem jugendamt übergeben. und was war die antwort? "pech für die kinder wenn die mutter so verantwortungslos ist"......
aber unternommen wurde nichts damals.
gruß
steffen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.12.2004 18:00
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Steffen,
Du schreibst Deine Ex hat Neurofibromatose welcher Typ Morbus Recklinghausen oder Typ 2?
Ehrlich gesagt erschüttert es mich wenn Deine Ex diese Symptomatik aufzeigt das das Jugendamt nicht reagiert ...wer hat die Diagnose getroffen?
Wenn Du das Besuchsrecht erhalten hast und sie sich nicht an die Vereinbarung hält die vor Gericht gemacht wurde ,solltest Du Dir überlegen ob Du nicht nochmals Dein Recht einklagst und ob Du ein Recht hast das Sorgerecht auf Grund des Gesundheitszustandes Deiner Ex neu zu überprüfen.Mach Dich da mal per RA schlau.

Gruss Delphin

EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2004 19:07
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo steffen,

ich kann dir nur dringend raten, dich mit mel oder mir in Verbindung zu setzen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2004 19:08
(@steffen1970)
Schon was gesagt Registriert

leider kenn ich mich nicht so gut mit der krankheit aus.
es ist jedenfalls der schlimmere typus. in den attesten steht das ihre sämtlichen organe befallen sind, einschliesslich der sehnerven.
es handelt sich um eine mutierte version ...sogar die ärzte waren ratlos damals.
die diagnose wurde in der uniklinik erstellt und von mehreren hautärzten und neurologen schon vorher bestätigt.
ich werde die sache die nächsten tage mit meinem anwalt besprechen.
vg
steffen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.12.2004 20:06
(@steffen1970)
Schon was gesagt Registriert

hallo steffen,

ich steh zwar auf der anderen seite, hab abreleider ziemlich viel ahnung was diese berichte angeht.

Mel hat in dem Pubnkt Recht, dass dir halbjährlich ein bericht mit zeitnahem Ganzkörperfarbfoto (wie ich amtliche Formulierungen liebe :mad2: des Kindes/ der Kinder zusteht.

Nun aber der Haken an der Sache. Der § zeiht leider nur wenn du kein Umgangrecht hast, weil du dich dann nicht persönlich von der Entwicklung der Kinder überzeugen kannst. Kein Umgangsrecht heisst leider, das es von einem Gericht ausgeschlossen werden musste, der wie bei mir der KV aus Bequemlichkeit per Anwalt vor der Richterin darauf verzichtet hat.

Offiziell hast du ja das Recht deine Kinder zu sehen, nur wenn es von der KM verhindert wird, dann wirst du bei derForderung eines solchen Berichtes wohl Probleme haben.

Sprech das mal mit nem Anwalt durch welche Möglichkeiten du hast, ich hab so das Gefühl das du da vom JA übern Tisch gezogen wurdest.

midnightwish

Foto und Auskunft 1

Auch bei betreuten Umgang hat der Vater ein Recht darauf, von der Kindesmutter vierteljährlich einen Bericht über die persönlichen Verhältnisse des gemeinsamens Kindes zu erhalten.

Dieser Bericht hat mindestens zu enthalten:

a) Eine Übersicht über den Werdegang des Kindes

b) allgemeine Angaben über die persönliche Lebenssituation des Kindes

Dem jeweiligen Bericht sind zwei neuere Lichtbilder des Kindes beizufügen. Soweit ein gegebener aktueller Anlaß besteht (Z.B. Erkrankung) ist die Auskunft unverzüglich neben der regelmäßigen Auskunft zu erteilen.

Der Kindesvater hat ein berechtigtes Interesse an der Auskunft. Das berechtigte Interesse kann sich grundsätzlich u.a. auch aus den Umständen ergeben. Das Auskunftsrecht voll vielmehr zum Ausgleich dienen, daß der persönliche Umgang mit dem Kind eingeschränkt ist. (vgl. BayOBLG, Beschluß v. 07.12.1992, FamR. 7 1993, 1487 f.) Das Wohl des Kindes steht dem Auskunftsanspruch nicht entgegen.

Der Kindesvater ist somit nicht darauf zu verweisen, sich die gewünschten Informationen ausschließlich über das Umgangsrecht bzw. durch außenstehende Dritte zu verschaffen.

Beschluß Amtsgericht Bad Oeynhausen, 13. August 1999

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2005 20:19