Frau droht regelmäß...
 
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Frau droht regelmäßig mit einstelung des Wechselmodells

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(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Seid 03/2014 leben meine Ex (bzw. noch Ehefrau) und Ich in getrennten Wohnungen und im Trennungsjahr.
Unseren Sohn betreuen wir im "Echten Wechselmodell" und wir wohnen nur 1km voneinander entfernt.
Jetzt verunsichert es mich immer, wenn meine Ex die mögliche Aufkündigung unseres Wechselmodellles als Druckmittel nutzt, wenn Sie nicht bekommt, was sie will.
Es bedeutet mir schon viel und für unseren Sohn (4J) ist es vor allem (glaube ich) auch das beste.
Er hängt sehr an beiden Elternteilen.

Frage: Wie einfach kann Sie unser Wechselmodell einstellen und wie sicher ist das  Wechselmodell  wenn wir es erst mal sagen wir ein-zwei Jahre gefestigt haben? Wie kann ich es weiter Gerichtsfest festigen?
Bringt es etwas für das Wechselmodell, wenn ich meine Arbeitszeit z.B. auf 35Std/Woche reduziere um noch mehr Zeit für meinen Sohn zu haben?

Vielen Dank und schöne Pfingsten!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2014 12:51
(@hampelchen)
Rege dabei Registriert

Hi,

Kontinuität ist das Stichwort.
Und ein seit 1+ Jahr/en gelebtes Wechselmodell ist Teil der Kontinuität, womit es triftige Gründe bräuchte, um daran einseitig etwas zu verändern.
Ein kritischer Zeitpunkt ist da regelmäßig der Eintritt in den Kindergarten oder die Schule - bei euch also die Einschulung.

Worauf basiert denn die aktuelle Regelung? Lediglich mündliche Absprachen? Eine schriftliche Vereinbarung via Jugendamt?

Das Ding ist, dass du nicht zulassen darfst, dass sich an der aktuellen Regelung etwas verändert bzw. keinen Tag länger als zwingend nötig, bis es zu einer im Zweifelsfall bindenden Sache wird.
Wenn also aktuell nichts vorliegt, außer einer mündlichen Absprache, dann würde ich auf Kontinuität setzen, also nichts tun, so lange das Modell umgesetzt wird. Sobald das aber nicht mehr passiert, muss schnell gehandelt werden.

Nicht wenige machen den Fehler zur "Befriedung" irgendwelchen Umgangseinschränkungen zuzustimmen und am Ende, wenn dann endgültig klar ist, dass es keine einvernehmliche Regelung geben wird und ein Gericht entscheiden muss, ist die reduzierte Umgangsregelung zur gewohnten Kontinuität geworden..

Gruß
Hampel

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2014 14:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Hampelchen,

Kontinuität ist das Stichwort.
Und ein seit 1+ Jahr/en gelebtes Wechselmodell ist Teil der Kontinuität, womit es triftige Gründe bräuchte, um daran einseitig etwas zu verändern.

das ist grundsätzlich nicht verkehrt; allerdings läuft das WM beim Opener erst seit 3/2014, also gerade mal 2-3 Monate. Und da gibt es noch überhaupt keine Kontinuitäten, auf die man sich berufen könnte.

Abgesehen davon sollten alle Eltern selbstkritisch prüfen und beobachten, ob das WM dem/den betroffenen Kind/ern wirklich gut tut oder eher Stress ist. Wechselmodelle sind dafür gedacht, Kindern nach einer Trennung ihre Eltern maximal zu erhalten, aber nicht zur Herstellung irgendeiner virtuellen "Gerechtigkeit". Faustregel: Wenn Eltern sich schon vor der Trennung halbwegs paritätisch um Erwerbs- und Erziehungsarbeit gekümmert haben, sind Wechselmodelle ideal und vergleichsweise einfach zu installieren; wenn einem Elternteil aber erst bei der Trennung einfällt, dass er jetzt gefälligst auch mal mehr Kind betreuen und deswegen weniger arbeiten und weniger Unterhalt bezahlen möchte, geht's regelmässig in die Hose. Auch Familiengerichte können Eltern keine Rollen "zuurteilen", die diese nicht selbst leben und ausfüllen wollen. Deshalb verlassen sie sich bei streitigen Fällen auf die selbst gewählten Modelle, die in der Vergangenheit bereits funktioniert haben und schreiben sie fort.

Man kann dem TO daher nicht raten, sich das WM zu "ersitzen", indem er Zeit schindet; das kann morgen vorbei sein. Viel sinnvoller wäre, gemeinsam mit der Mutter und unter Zuhilfenahme eines Mediators oder Familientherapeuten die Rahmenbedingungen eines Wechselmodells zu erarbeiten und in einer Elternvereinbarung festzuhalten. Und natürlich müssen dort auch die finanziellen Rahmenbedingungen geklärt werden; die Idee, dass sich die Mutter eines Kindergartenkindes drei Monate nach der Trennung gefälligst einen Fulltime-Job suchen solle, wäre ebenfalls zum Scheitern verurteilt. Manchmal muss man sich ein Wechselmodell - zumindest zu Anfang - einfach "kaufen".

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2014 16:01
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Nun,

ICH würde ihr dann einfach antworten "Kein Problem ExSchnurzelputzen, dann wohnt der Kleine halt ab Morgen bei mir".

Einen Automatismuss das das Kind dann zur KM kommt kann ich in diesem Fall nicht erkennen - auch wenn die KM das wohl voraussetzt.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2014 16:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ICH würde ihr dann einfach antworten "Kein Problem ExSchnurzelputzen, dann wohnt der Kleine halt ab Morgen bei mir".

das schreibt sich als Aussenstehender immer so leicht und liest sich todchic. Übernimmst Du auch die Verantwortung, wenn der TO Deinen Tipp befolgt und damit baden geht?

Einen Automatismuss das das Kind dann zur KM kommt kann ich in diesem Fall nicht erkennen - auch wenn die KM das wohl voraussetzt.

nein, einen Automatismus gibt es nicht, aber Wahrscheinlichkeiten; schliesslich existiert das Wechselmodell juristisch überhaupt nicht. Wenn man wissen möchte, wie eine solche Frage gerichtlich entschieden wird, sollte man also in erster Linie das bisherige Handling - wie von mir in #2 beschrieben - betrachten: Wenn man als Vater bislang hauptsächlich für Gelderwerb zuständig war und sich vor allem am Wochenende oder nach Feierabend mal mit dem Nachwuchs beschäftigt hat (am besten noch mit der Begründung "ich muss ja arbeiten!"), wird das nach einer Trennung nicht umgedreht, nur weil irgendwem plötzlich einfällt, dass er jetzt auch mal das Kind betreuen möchte.

Auch in der Personalpolitik des Volkswagenwerks müssen morgen nicht die Produktionsmitarbeiter ihre Arbeitsplätze mit den Kollegen aus der Verwaltung tauschen, nur weil irgendwer einen plötzlichen Anfall von Gerechtigkeitswahn hatte.

Wenn man es hier auf eine gerichtliche Entscheidung ankommen lassen möchte, sollte man zumindest in Kauf nehmen, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) hinterher mit grosser Wahrscheinlichkeit bei der Mutter liegt - und dann bekommt man(n) den Umgang nach Gutsherrenart zugeteilt.

Im übrigen ist das Kontinuitätsprinzip keine Einbahnstrasse; es gilt nicht nur dann, wenn man es selbst in die Diskussion einbringt. Wenn die Mutter sich im vorliegenden Fall seit 4 Jahren vornehmlich um Sohnemann kümmert, wird diese Kontinuität durch drei Monate Wechselmodell nicht ausgehebelt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2014 16:30
(@hampelchen)
Rege dabei Registriert

Hi,

der TE hat nachgefragt, inwiefern es wichtig ist oder sein kann, wie lange das Modell schon läuft - darauf habe ich mich bezogen. Er wäre nicht der Erste, der nach und nach aus "Kompromiss" immer mehr Umgang einschränken lässt und wenn es dann am Ende nach 1-2 Jahren doch vor Gericht endet, dann kommt die Frage, weshalb am laufenden Turnus etwas geändert werden sollte.

Davon, inwiefern sich vorher beide Eltern um das Kind gekümmert haben, schreibt er ja gar nichts. Wenn man sich aber prompt ab Trennung auf ein Wechselmodell einigt, scheinen die Voraussetzungen ja gegeben zu sein und die werden ja nicht auf wundersame Weise mit Trennung eingekehrt sein. Zudem wohnen die beiden nur 1km voneinander entfernt - das sind im Grunde Idealvoraussetzungen.

Davon, dass es dem Kind in irgendeiner Weise mit dem aktuellen Modell nicht gut geht, war keinerlei Rede.

Ich sehe also nicht, wo hier der Rahmen für eine Pro/Contra-Wechselmodelldiskussion wäre.

Zudem ich persönlich glaube, dass mit Trennung tatsächlich eine andere Betreuungsverteilung gerechtfertigt sein kann als ohne Trennung, weil der Faktor "Papa ist zwar auf Montage, aber Mama hilft dem Kind dabei, jeden Abend mit ihm zu telefonieren, erzählt von Papa und bindet ihn so in den Alltag des Kindes ein" wegfällt oder sich sogar ins Gegenteil verkehrt.

Insofern wird persönliche Präsenz beider Eltern durch Trennung wichtiger. Nicht im Extrem von Eben auf Jetzt, keine Frage. Aber auch das kann eben keine Frage imaginärer Gerechtigkeit sein, dass derjenige, der sich vor Trennung weniger um das Kind gekümmert hat bei und nach Trennung dann damit "bezahlt", dass künstliche Grenzen geschaffen werden.

Für das Kind ist das nicht kritisch. Kinder stellen ständig neue Bindungen zu Menschen her, finden neue Bezugspersonen etc.
Warum eine Elternbeziehung sich nicht ausbauen lassen sollte, wenn die Situation es erfordert, erschließt sich mir da nicht.

Gruß
Hampel

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2014 17:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Hampelchen,

untereinander dürfen Eltern doch sowieso vereinbaren, was auch immer sie wollen; es mischt sich niemand ungefragt ein.

Vokabeln wie "Kontinuität" - von Dir ins Spiel gebracht - spielen erst dann eine Rolle, wenn Gerichte angerufen werden. Und da müssen aktuell zwei Dinge beachtet werden:
1. Die Ex zickt nicht in einem Jahr, sondern will das seit der Trennung im März 2014 praktizierte Betreuungsmodell bereits jetzt wieder beenden.
2. Es sind seither noch keine Kontinuitäten entstanden, die dem TO bei einer juristischen Klärung JETZT argumentativ helfen könnten; bislang ist das Gegenteil der Fall.

Deshalb rate ich dem TO zu einer aussergerichtlichen Regelung unter Zuhilfenahme Dritter und inklusive der Möglichkeit, sich dieses Betreuungsmodell Geld kosten zu lassen. Denn eine juristische Klärung wird - trotz all der von Dir angeführten und in vielen Fällen zutreffenden Sachargumente - zumindest derzeit nicht zu seinen Gunsten ausgehen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2014 18:51
(@Brainstormer)

Moin,

Faustregel: Wenn Eltern sich schon vor der Trennung halbwegs paritätisch um Erwerbs- und Erziehungsarbeit gekümmert haben, sind Wechselmodelle ideal und vergleichsweise einfach zu installieren;

Die Aufteilung der Erwerbsarbeit vor der Trennung spielt bei dieser Frage überhaupt keine Rolle.
Wechselmodelle lassen sich immer dann relativ leicht installieren, wenn beide Elternteile es wirklich wollen. That's it.

wenn einem Elternteil aber erst bei der Trennung einfällt, dass er jetzt gefälligst auch mal mehr Kind betreuen und deswegen weniger arbeiten und weniger Unterhalt bezahlen möchte, geht's regelmässig in die Hose.

In die Hose geht es nur deshalb, weil ein ET meist nicht auf den KU verzichten will. Man müsste ja evtl. (mehr) arbeiten, um diesen Ausfall zu kompensieren...

Im Übrigen kann ich die Mär vom Elternteil (ich hätte auch "Vater" schreiben können) nicht mehr hören, dem erst nach der Trennung eingefallen sein soll, sich an der "Betreuung" zu beteiligen.
Kasper hat es an anderer Stelle sehr schön auf den Punkt gebracht. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen:

Auch wird sehr oft behauptet, dass das Interesse an den Kindern erst nach der Trennung "entdeckt" wurde. Auch hierzu habe ich, aufgrund eigener Erfahrung, eine differenziertere Meinung;
1) Als Außenstehender kann man schwer beurteilen, ob der andere ET sich wirklich wenig um die Kinder gekümmert hat.
2) Es ist doch gut, dann ist doch jetzt alles chico, wenn er/sie sich nun endlich kümmert.

Zum Thema:

Jetzt verunsichert es mich immer, wenn meine Ex die mögliche Aufkündigung unseres Wechselmodellles als Druckmittel nutzt, wenn Sie nicht bekommt, was sie will.

Wie tickt deine Ex denn? Will sie tatsächlich Vollzeit-Mami sein oder ist ihr ihre Freizeit mindestens genauso wichtig?
Gehört sie zur zweiten Sorte, kann ich dir sagen, wie ich es gemacht habe: nämlich bluffen!

Als ich einem meiner besten Freunde (der meine Ex auch gut kennt) nach der Trennung erzählte, dass ich Angst hätte, meine Ex würde mit dem Kind wegziehen, sagte dieser zu mir: "Das will die doch gar nicht. Der Lütte wäre ihr dabei doch nur ein Klotz am Bein."
Mir hat das damals sehr geholfen, denn er hatte natürlich vollkommen recht, nur konnte ich es nicht selbst sehen.

Wenn meine Ex mir also mit irgendwelchen sinnlosen Forderungen/Anweisungen/Stöckchen kam, bin ich darauf NULL eingegangen, auch um den Preis, dass sie das WM tatsächlich, wie angedroht, aufkündigt. Meine Antwort war dann lediglich: "Dann ist das eben so...". Als sie dann irgendwann geschnallt hatte, dass ihre leeren Drohungen nicht bei mir zogen, hat sich das Thema von selbst erledigt. Seitdem ist Ruhe. KU zahl' ich natürlich weiterhin brav...

--
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2014 20:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Brainstormer,

Die Aufteilung der Erwerbsarbeit vor der Trennung spielt bei dieser Frage überhaupt keine Rolle.
Wechselmodelle lassen sich immer dann relativ leicht installieren, wenn beide Elternteile es wirklich wollen. That's it.

Deshalb stand in #6:

untereinander dürfen Eltern doch sowieso vereinbaren, was auch immer sie wollen; es mischt sich niemand ungefragt ein.

In die Hose geht es nur deshalb, weil ein ET meist nicht auf den KU verzichten will. Man müsste ja evtl. (mehr) arbeiten, um diesen Ausfall zu kompensieren...

Deshalb stand in #2:

Manchmal muss man sich ein Wechselmodell - zumindest zu Anfang - einfach "kaufen".

Das Lesen der Threads, zu denen man sich äussert, vermeidet Missverständnisse und Redundanzen.

Im Übrigen kann ich die Mär vom Elternteil (ich hätte auch "Vater" schreiben können) nicht mehr hören, dem erst nach der Trennung eingefallen sein soll, sich an der "Betreuung" zu beteiligen.

Ob Du sie noch hören kannst, spielt keine Rolle; die Frage ist, wie Familiengerichte üblicherweise entscheiden, die wegen solcher Fragen angerufen werden. Und diese urteilen dann tatsächlich keine Experimente mit unklarer Rollenverteilung und noch unklarerer Finanzierung aus (am Ende zu Lasten des Steuerzahlers), sondern halten sich an das, was die Eltern vor der Trennung einvernehmlich praktiziert haben und was sich bewährt hat. Alles andere ist Wunschdenken und endet mit bösen Überraschungen.

Kasper hat es an anderer Stelle sehr schön auf den Punkt gebracht. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen:

nun ja, auch ein Kasper schüttelt nicht mal eben ein neues deutsches Familienrecht aus dem Handgelenk.

Jeder darf und soll im Rahmen einer Trennung versuchen, die Dinge auf neue Füsse zu stellen; auch in Form eines Wechselmodells: Einvernehmlich, eigenverantwortlich, am Kindeswohl orientiert, in die Zukunft gerichtet und mit Augenmass finanziert: Ein solches Betreuungsmodell spart nämlich kein Geld, sondern kostet zusätzlich.

Ich weise nur darauf hin, dass es keine bekannte Möglichkeit gibt, an diesem Punkt und gegen den Willen des bisherigen Haupt-Betreuungselternteils mit gerichtlicher Hilfe ein Wechselmodell zu erzwingen; auch nicht mit der Begründung "ich will jetzt auch mal!"

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2014 21:47
(@Brainstormer)

Moin Martin,

Ob Du sie noch hören kannst, spielt keine Rolle; die Frage ist, wie Familiengerichte üblicherweise entscheiden, die wegen solcher Fragen angerufen werden.

Warum wundert es mich nicht, dass du deine vorab pauschal formulierte Unterstellung plötzlich im Kontext einer juristischen Auseinandersetzung darstellst?
Enjoy!

--
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2014 22:17




(@fortunatus)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,
ich lese schon lange mit und habe mich heute Aufgrund dieser Aussage von Brille einmal angemeldet weil ich das unbedingt kommentieren möchte.

Faustregel: Wenn Eltern sich schon vor der Trennung halbwegs paritätisch um Erwerbs- und Erziehungsarbeit gekümmert haben, sind Wechselmodelle ideal und vergleichsweise einfach zu installieren; wenn einem Elternteil aber erst bei der Trennung einfällt, dass er jetzt gefälligst auch mal mehr Kind betreuen und deswegen weniger arbeiten und weniger Unterhalt bezahlen möchte, geht's regelmässig in die Hose. Auch Familiengerichte können Eltern keine Rollen "zuurteilen", die diese nicht selbst leben und ausfüllen wollen. Deshalb verlassen sie sich bei streitigen Fällen auf die selbst gewählten Modelle, die in der Vergangenheit bereits funktioniert haben und schreiben sie fort.

Eine Trennung bedeutet Veränderung, in der Regel für Alle.
Man muss sich diesem neuen Lebensabschnitt stellen.
Viele Regelungen funkionierten vor Allem weil es eine Partnerschaft mit (nicht immer selbstgewählten) Rollen gab.
Wenn es nun diese Partnerschaft nicht mehr gibt, dann müssen auch die Rollen überdacht werden.

Wenn nun ein Elternteil sein Kind mehr betreuen möchte als bisher, dann ist das in erster Linie positiv.
Das man sofort finanzielle Aspekte Unterstellt ist schon eine Frechheit.
Dann kannst Du genauso sagen das Mütter in der Regel das WM nur verhindern weil sie unbedingt Unterhalt kassieren wollen.

Auch Familiengerichte können Eltern keine Rollen "zuurteilen", die diese nicht selbst leben und ausfüllen wollen. Deshalb verlassen sie sich bei streitigen Fällen auf die selbst gewählten Modelle, die in der Vergangenheit bereits funktioniert haben und schreiben sie fort.

Die Umstände haben sich aber massiv geändert, warum sollte also alles das in der Vergangenheit funkioniert hat untern den neuen Umständen weiter funkionieren?`

Auch Familiengerichte können Eltern keine Rollen "zuurteilen", die diese nicht selbst leben und ausfüllen wollen"

Das tun sie aber, ganz oft teilen Sie jemanden die Rolle des Wochenendonkels zu. Wer möchte diese Rolle schon leben und ausfüllen?

Brille, das Du argumentierst wie die Familiengerichte macht das ganze ja nicht richtiger.
Es zeigt nur das es noch dauert bis die Veränderungen wirklich in den Köpfen der Leute angekommen sind und nicht immer wieder reflexartig die selben
Vorurteile herausgekramt werden wenn nun jemand "auf einmal " nach der Trennung seine Kinder im paritätischen Wechselmodell betreuen möchte.

Ich habe übrigens das Glück meine Kinder genau in diesem Modell betreuen zu dürfen. Und ich hatte vorher die Rolle des Hauptverdieners.
Und ja, ich habe mir das Wechselmodell  "erkauft".

Brille, mit dem was Du sagst bezüglich wie man Vorgehen sollte und den rechtlichen Rahmenbedingungen hast Du recht.
Deine Faustformel passt nicht.

Viele grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2014 15:27
(@psoidonuem)
Registriert

Ok, nachdem also Dein Ehevertrag gescheitert ist, in dem Du Deine Frau nicht nur um Zugewinn sondern auch um Versorgungsausgleich bringen wolltest, sodann der Trick mit dem Riester nicht geklappt hat, Du ihr Einkommen vom Arbeitsamt beim Kindesunterhalt anrechnen wolltest und Du wirklich alles versuchst, um der wie Du selbst schreibst psychisch angeschlagene/ depressive Frau nach Strich und Faden zu kurz kommen zu lassen ....

... wunderst Du Dich wirklich, dass sie den einzigen Trumpf, den sie hat, ausspielen will?

An sich ist das hier ein Forum für Leute mit echten Problemen, die Rat suchen. Bei Dir kann ich beim besten Willen keine solchen erkennen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2014 15:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin fortunatus,

Du wirst es nicht brauchen, denn Du hast Dir ein Wechselmodell gekauft. Aber anderen Betroffenen nützt es nichts, angesichts ihrer Trennung plötzlich das eigene Bedürfnis nach Kinderbetreuung zu erkennen, die bisherige Rollenverteilung in Frage stellen und eine neue Rollenverteilung einklagen zu wollen. Deshalb muss man auch nicht auf die Familiengerichte schimpfen, wenn diese sich bei Uneinigkeit (!) der Eltern an das halten, was diese bislang vereinbart und praktiziert hatten - woran sollten sie sich denn sonst orientieren? Und was wäre bei einer - theoretischen - Rollen-Umkehr besser? Es geht nicht um "Herr Richter, meine Frau hat jetzt die ganze Zeit mit dem roten Förmchen gespielt, jetzt will ich aber auch mal!"

Die Aufgabe der Familiengerichte ist nicht die Herstellung einer wie auch immer gearteten "Gerechtigkeit", sondern das Finden von Lösungen, die praktikabel und ggf. durchsetzbar sind und nicht zu Lasten der Allgemeinheit gehen. Zwei Eltern, die vor lauter Kinderbetreuung keine richtige Erwerbsarbeit mehr ausüben können (der eine nicht, der andere nicht mehr) und die deshalb vom Steuerzahler alimentiert werden müssen sind nämlich auch keine "gerechte" Lösung.

Wer in die Betreuung und Versorgung seiner Kinder involviert sein möchte, muss (und kann!) das ja schon lange vor einer Trennung tun. Wenn's da nicht geht, geht's danach auch nicht.

Grüssles
Martin
(der sich immer wieder darüber wundert, dass erwachsene Menschen sich nach einer Trennung so viel staatliche Einmischung und behördliche Gestaltung ihres Privatlebens wünschen)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2014 16:43
(@riviera68)

Hallo,

ist vielleicht ein wenig OT, aber ich moechte doch mal Stellung aus eigener Erfahrung heraus beziehen.

Ex Nr.1 hat waehrend der eher kuerzeren Ehe-/Beziehungs-/Elternzeit in erster Linie gearbeitet und war dann schlichtweg Wochenenddad. Nach der Trennung hies es: Ich will dies & das und das Kind.
Dann haben wir ein WM gelebt, Kind ist zum Vater gezogen, der aufgrund dreijaehriger Fortbildung neben der Vollzeitarbeit die eigentliche Betreuung der Freundin ueberlies.
Nachdem Tochter dann zu mir zog, war sein statement, das Kind lebt bei dir, dann kuemmer du dich....er wollte von sich aus nicht mal mehr Zeit mit seinem Kind verbringen, es reichte wieder der 08/15 Umgang wie zu Ehezeiten.

Ex Nr.2 hat in der ersten Ehe gearbeitet wie verrueckt (u.a. Montage, Bundeswehr, etc) sie hat die beiden Kids betreut. Wenn zeitlich machbar, ist er zu den sportlichen Aktivitaeten hin, wenn nicht, dann nicht. In erster Linie hat die Mutter sich gekuemmert, arbeiten ging sie zumindest zeitweise auch.
Nach der Trennung wollte er sich dann ploetzlich um alle moeglichen Aufgaben kuemmern. Und noch einige Zeit spaeter ist er mit mir ins Ausland gegangen anstatt wenigstens halbwegs in der Naehe zu sein...die Kids sind heute alt genug um selbst Vater zu sein bzw zu werden.

Beide Maenner sind "eigentlich" tolle Vaeter. Ich empfinde es heute noch bei beiden so, dass sie sich in erster Linie als die, die das Geld nach Hause bringen sehen, Haushalt und Kids sind eher Mamasache. Jedenfalls bei beiden hat sich gezeigt, dass eine wirkliche Betreuung durch sie selbst wegen der Arbeit-/Arbeitszeiten so nicht drin war und von zurueckschrauben wollte man nix hoeren. Der Job scheint Vorrang vor allem zu haben!?

Ich habe kaum Maenner kennengelernt, wo ich als Mutter haette mein Jobding machen koennen und gleichzeitig Rueckendeckung in Sachen Kind & Co bekommen haette. DAS heisst natuerlich nicht, dass es das nicht gibt!
Wieso sollte ich meinen Mutter-Arbeits-Alltag nach xy Jahren aendern, wenn das schon xy Jahre nicht funktioniert hat? Ich finds schon merkwuerdig, was nach einer Trennung so alles moeglich ist (und dann ja doch nicht).

Sorry fuers OT,
riviera

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2014 18:24
(@riviera68)

@funsurfer,

lass dich in deinem Alltag jetzt nicht kleinmachen. Vermutlich ist die Betreuung von Sohni bislang die Hauptaufgabe deiner Ex gewesen.
Die neue Konstellation bedeutet eine Aenderung in ihrem Alltag, da muss sie sich auch orientieren und ganz ehrlich, so leicht faellt es einer Mutter nunmal nicht "Kind abzugeben".

Das Kind als Druckmittel einzusetzen ist natuerlich Kaese, scheinbar weiss sie sich nicht anders zu helfen. Die Frage, die sich mir stellt ist: Wie sieht ihr Alltag derzeit aus? Kann man da "helfen"?

LG riviera

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2014 18:30
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen.
vielen Dank für die rege Diskussion.
Ich habe mir alles aufmerksam durchgelesen.
Zu den aufgeworfenen Fragen folgendes:

Das Verhältnis Vater/Mutter zum Kind vor der Trennung:
Die Mutter konnte das Kind schon immer sehr gut abgeben, damit sie Ihre Ruhe hat und der Vater/Ich habe habe mit dem Jungen Unternehmungen gemacht und einen sehr großen Teil meiner Freizeit mit Ihm verbracht. Die Mutter war vor der Trennung 30Std pro Woche berufstätig. Insofern setzt ein Wechselmodell das Betreuungsmodell schon fort.

Wie die Ex "tickt":
Sie ist schon sehr durch Ihren Job und den Kleinen gefordert und geniesst vielleicht auch die Ruhe alleine.
Manchmal fühlt Sie sich ohne Ihn aber auch einsam.
Aber Siee Ihn für mehr Unterhalt nicht komplett nehmen möchte und Ihn einfach vor den Fernseher setzt will ich nicht ausschliessen.
Ich hoffe sie stellt wie ich immer das Wohl des Kindes in den Vordergrund. Vielleicht sollte ich mich wirklich unbeeindruckt zeigen und die Drohungen verschwinden mit der Zeit.

Ich zahle Ihr übrigens schon den Differenzunterhalt. Finanziell würde Ihr das Standardmodell kaum was bringen. Vielleicht 100 bis 150 Euro.

Vielleicht hätte Sie auch mehr Interesse am Wechselmodell, wenn Sie wieder einen neuen Partner hätte.
Ich überlege auch, wie es Ihr Verhalten beeinflussen würde, wenn Sie wüsste, dass es einen neuen Menschen in meinem Leben gibt...
Für mache ist es eine schlimme Vorstellung, der neue Partner des Ex könnte Sympathien beim Kind auslösen. Oder gar mehr.
... oder sie sucht sich schnell auch einen (für Ihr Ego) und braucht dann mehr ungestörte Freizeit für die neue Beziehung.

Eine Sache, die bisher nicht diskutiert wurde: Festigt die Reduzierung der Wochenarbeitszeit das Wechselmodell?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2014 18:38
(@Brainstormer)

Moin,

Eine Sache, die bisher nicht diskutiert wurde: Festigt die Reduzierung der Wochenarbeitszeit das Wechselmodell?

Diese Frage solltest du dir selbst beantworten und zwar unabhängig vom Wechselmodell.
Es geht doch nicht darum, ob eine Reduzierung der Arbeitzeit das Wechselmodell festigt, sondern ob du dir das überhaupt leisten kannst und willst.

Deshalb muss man auch nicht auf die Familiengerichte schimpfen, wenn diese sich bei Uneinigkeit (!) der Eltern an das halten, was diese bislang vereinbart und
praktiziert hatten - woran sollten sie sich denn sonst orientieren?

Da machst du es dir etwas zu einfach. Das Problem ist nicht die angebliche Alternativlosigkeit, sondern die fehlende gesetzliche Grundlage für ein Wechselmodell als stets zu prüfende Alternative.

Und was wäre bei einer - theoretischen - Rollen-Umkehr besser? Es geht nicht um "Herr Richter, meine Frau hat jetzt die ganze Zeit mit dem roten Förmchen gespielt, jetzt will ich aber auch mal!"

Leider scheint dir entfallen zu sein, dass es hier um das Wechselmodell geht. Von "Rollen-Umkehr" und "roten Förmchen" hat bisher niemand etwas geschrieben - außer dir.
Vielleicht solltest du dich zur Abwechslung mal an deine eigenen Weisheiten halten:

Das Lesen der Threads, zu denen man sich äussert, vermeidet Missverständnisse

Die Aufgabe der Familiengerichte ist nicht die Herstellung einer wie auch immer gearteten "Gerechtigkeit", sondern das Finden von Lösungen, die praktikabel und
ggf. durchsetzbar sind und nicht zu Lasten der Allgemeinheit gehen.

Mit der Herstellung von Gerechtigkeit hat das nichts zu tun, sondern vielmehr damit, dem Kind beide Elternteile maximal zu erhalten.
Und wenn du tatsächlich der Meinung bist, dass die Entlastung der Allgemeinheit wichtiger ist, als das Wohl von Trennungskindern, dann finde ich das sehr
bedauerlich.

Zwei Eltern, die vor lauter Kinderbetreuung keine richtige Erwerbsarbeit mehr ausüben können (der eine nicht, der andere nicht mehr) und die deshalb vom Steuerzahler alimentiert werden müssen sind nämlich auch keine "gerechte" Lösung.

Bei durchschnittlich 1,4 Kindern und dem Recht auf einen Betreuungsplatz ab 3 Jahren, finde ich dieses Argument - sagen wir mal - ziemlich niedlich.

Wer in die Betreuung und Versorgung seiner Kinder involviert sein möchte, muss (und kann!) das ja schon lange vor einer Trennung tun. Wenn's da nicht geht,
geht's danach auch nicht.

Diese Väter sind auch nicht die Zielgruppe für die Installation eines Wechselmodells nach der Trennung.

(der sich immer wieder darüber wundert, dass erwachsene Menschen sich nach einer Trennung so viel staatliche Einmischung und behördliche Gestaltung ihres Privatlebens wünschen)

Du wunderst dich definitiv über die falschen Dinge.

--
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2014 02:50
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Willkommen, fortunatus,

Dann kannst Du genauso sagen das Mütter in der Regel das WM nur verhindern weil sie unbedingt Unterhalt kassieren wollen.

Deine Vermutung deckt sich mit meiner Beobachtung - und mit der Erfahrung zahlreicher Trennungsväter, die sich das WM mit ungekürztem KU "erkauft" haben.

Wer nach einer Trennung zugunsten des geschiedenen Mannes auf einen finanziellen Vorteil von 400 bis 1000 Euro p.m. großzügig verzichtet, gibt wahrscheinlich auch seine Einkommensteuererklärung nicht ab, um die Staatskasse zu entlasten.

Wer nach einer Trennung durch ein simples "Nö, mit mir nicht." einen finanziellen Vorteil von 400 bis 1000 Euro p.m. zulasten des ehemals geliebten, geschiedenen Ehepartners erzielen kann, muss kein schlechter Mensch sein, um genau das zu tun.

Ich kann daran nichts Verwerfliches sehen. Dieses Verhalten folgt derselben ökonomischen Logik, wie die Umwandlung von einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitstellen in 3 Mini-Jobs oder der akribischen Suche nach legalen Steuersparmöglichkeiten oder der Nutzung von Internet-Portalen, die die Preise von Reisen, Unterhaltungselektronik, Möbeln, Autos, Versicherungen oder Gas- und Strom-Anbietern vergleichen.

Was die Herren der Schöpfung daran ärgert, ist die Erfahrung, dass nach der Trennung dem Vorteil des BET ganz unmittelbar der Nachteil des UET gegenübersteht. Und dass i.d.R. der BET die Mutter und der UET der Vater ist.

Wenn während der Ehe das berufliche Vorankommen junger Väter ganz unmittelbar mit dem beruflichen Abstieg der durch Kinderbetreuung in der Wahl des Arbeitsorts sowie der Arbeitszeiten ganz massiv eingeschränkten Ehefrauen bzw. Mütter "erkauft" wird, finden dieselben Männer, die hinterher über den Egoismus und die schamlose Geldgier ihrer geschiedenen Frauen jammern,  die ökonomische Logik hinter und die staatliche Förderung für (Stichwort: Ehegattensplitting) dieses Ungleichgewicht völlig OK und wirtschaftlich sinnvoll.

"Ungerechtigkeit finde ich prima, solange sie mir nützt. Erst wenn ich selbst mich übervorteilt fühle, rege ich mich auf."  ist ein moralischer Standpunkt, den ich persönlich mindestens so zweifelhaft finde, wie die zutreffende Beobachtung:

Dann kannst Du genauso sagen das Mütter in der Regel das WM nur verhindern weil sie unbedingt Unterhalt kassieren wollen.

LG 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2014 10:59
 Loge
(@loge)
Nicht wegzudenken Registriert

vielleicht darf ich etwas dazu ergänzen.

Ich hatte ein Wechselmodell, das hier in dem Forum abwertend als gekauftes Wechselmodell bezeichnet wurde. Leider und das hat mich auch wirklich verletzt. Auch wenn ich akzeptiere, dass dieses Umgangsmodell, Doppelresidenzmodell, juristisch nicht eingeklagt werden kann, wird diese Abwertung "gekauftes Modell" wirklich schädigend. Es wird auch nicht ansatzweise die Leistung gesehen, die notwendig ist ein Wechselmodell gegen den Willen der KM und bei geleistetetem Unterhalt weit über dem Bedarf der DDT und zusätzlichen Verleumdungen bis zu Prozessbetrug gehenden Diffamierungen über den Anwalt. Und  einer Urlaubsplanung der KM, die ihren Urlaub auch außerhalb der Ferienzeiten plante und so bei der Betreuung Unterdeckung entstand, die ich durch zusätzliche Leistung, unbezahlter Urlaub, überschreiten der gesetzlichen Arbeitszeitregelung und Unzuverlässigkeit bei der Arbeitsstelle, auszugleichen versuchte. Die Kommunikationsbereitschaft der KM war Null und forderte mir alles mögliche ab nicht nur mich selbst zu überwinden um überhaupt eine Kommunikation zu erhalten sondern auch noch die Bereitschaft der KM zu fördern.

Dies alles bei Vollzeitanstellung.

Insgesamt war ich komplett überfordert. Schließlich habe ich auch auf eine gerichtliche Regelung gedrängt, und die Reaktion war in etwa.....wie blöd muss der sein... Aber ich war weit über meinem Limit, lange Zeit.

Dies in aller Kürzeals Hintergrund auf meine Antwort.

Grundsätzlich hat eine Anstellung nur sekundären Einfluß auf die Gestaltung eines Umgangsmodells. Eine Reduzierung der Arbeitszeit hat aber wesentliche Vorteile:

- bringt Zeit und Ruhe für sich selbst und Lösung der Alltagsprobleme und zur Verarbeitung der Geschehnisse (wenn benötigt wird)
- eine Reduzierung der wtl. Arbeitszeit auf 30h, hat bei mir die Auswirkung, dass ich auf eine Fremdbetreuung nur in geringen Maße angwiesen bin. Bei einer Arbeitszeit von 6 h tgl von 0700 bis 1300 (Schulschluß 1220, Beginn 0800) kann ich die Kinder mit ein wenig Kernzeitbetreuung durch Schule die Kinder komplett alleine betreuen.
- Reduziernd der Arbeitszeit führt zu klaren Verhältnissen und bedarf keiner weiteren Abhängigkeiten bzgl. Betruung. Obwohl wir vereinbart hatten, dass ich die Kinder bei Krankheit oder Reisetätigkeit zur Oma mütterlicherseits oder zur KM bringen könne wurde mir jedesmal über Anwalt und vor Gericht vorgeworfen, dass der Umgang nicht funktionieren würde. Ja mir wurde sogar vorgeworfen, dass ich die Kinder bei der KM vor verschlossener Türe abstellen würde. (Ich weiß noch nicht einmal ob dies tatsäschlich von der KM kommt oder nur von einem miesen Anwalt)
- Als Vollzeitkraft wurde von mir auch Vollzeittätigkeit erwartet, Termine über mehrere Tage mit sehr lange Tagen oder Reistätigkeit. Als Teilzeitkraft habe ich andere Aufgaben.
- Mein Gehalt bei Teizeitarbeit recht vollkommen aus das Leben und Ausbildung der Kinder und mir zu sichern. Es ist nicht viel aber ausreichend.

Eigentlich dachte ich, dass diese Gründe alle sehr gut sind und wirklich vor Gericht bei Klärung der Umgangsfragen gehört werden würde.

Also, ich kenne deine Situation nicht. Würde ich aber vor der Entscheidung stehen würde ich sofort meine Arbeitszeit reduzieren. Dies ist auf jeden fall eine Entlastung für dich.

Aber leider gehst du damit ein hohes Risiko ein. Denn wenn du Unterhlatspflichtig bist kann es sein, dass die KM das WM aufkündigt und du trotz Teilzeit und reduzierten Gehalt den vollen Unterhalts zahlen musst. Dies war der Grund bei mir warum ich die Arbeit nicht reduziert habe. Zum Glück, denn sonst wäre ich vollkommmen am Ende gewesen.

Damit dieser einseitige Druck und Mehrfachbelastung dem Unterhaltszahler genommen wird ist es zwingend erforderlich, das Doppelresidenzmodell rechtlich durchsetzbar zu machen.

P.S.
Ich finde es wirklich sehr traurig, dass es offensichtlich intelligent Menschen gibt, die ihre Grenzen erreicht haben und sich nicht mehr entwickeln können. Das kann man ihnen nicht verübeln, das ist das Alter.  Diese Menschen erwarten, dass man in die Zukunft schauen soll. Sie selbst aber bauen ihre Argumentation auf der Vergangenheit auf und erklären, dass ehemals gewählte Rollenmodell (die Vergangheit also) den Grundstein für die Zukunft legt???

Eine Trennung bringt soviel Veränderung mit sich, dass das ehemalige gewählte Rollenmodel (wenn es dies tatsächlich noch gibt) völlig bedeutungslos ist.

Das traditionelle Rollenmodell bedeutet ja nicht, dass ein Elternteil Vollzeit arbeitet und der Andere den Haushalt bzw. die Kinder übernimmt. So war es vielleicht zu Krigezeiten oder früher. Zu Zeiten wo der Mann Herr war und die Frau Kinder zu haben hatte. Heute ist es vielmehr so, dass ein Elternteil Vollzeit arbeitet und sich danach auch noch im Haushalt und bei der Kinderbetreuung einbringt. Dies ist das Selbstverständnis von Eltern sich um die Kinder kümmern zu wollen und sich selbst verwirklichen zu wollen.

Wir hatten das Rollenmodell, das sicher keines war, gewählt weil vor allem finanzielle Vorteile hatte. Mit 40 h Vertrag, Überstunden und Splitting hatten wir mehr Einkommen als wenn meine Ex Vollzeit arbeiten gegangen wäre!!! Insgesamt vorteilhaft für alle bis auf einen. Gegen die Aufforderung selbst arbeiten zu gehen wehrte sich Ex mit der Aussage "..ich sei hinterfotzig.." Es war gar nicht möglich ein Rollenmodell zu ändern.

Aber es ist völlig falsch aus solch einem Rollenmodell, wenn man es so nennen möchte, abzuleiten dass die Kinder weniger Bezug zu dem Vollzeitelternteil hat. Auch hier ist ein Umdenken zwingend erforderlich.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2014 11:26
 Loge
(@loge)
Nicht wegzudenken Registriert

sorry,

kleiner Nachtrag.

Ich habe lieber ein gekauftes Wechselmodell als ein gekauftes 14 tägiges Umgangsrecht.

Vielleicht wohl aus dem Grund weil ich nicht ganz verstehe was ein gekauftes Wechselmodell eigentlich ist?

Zu einem päritätischen Doppelresidenzmodell, Vollzeit ohne Fremdbetreuung noch folgende Anmerkung:

Ein 3,5 / 7 Umgang erfordert mindestens 2 Tage Alltag also Betreuung an Tagen Montag bis Freitag. Üblicherweise sind dies Tage der Arbeit zudem noch zu Zeiten an denen die Kinder weder in Schule oder KiGa sind. Bedeutet in der Folge 2 x 0,5 Tage frei nehmen also 8 h. Man muss bei Vollzeit also an 3 Tagen 8 h reinarbeiten. Bei gesetzlichen Regelungen nur in Ausnahmen möglich.

Wenn ihr euch nicht auf eine Fremdbetreuunug einigen könnt ist Teilzeit keine Alternnative sondern ein muss.

Ciao

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2014 14:32




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