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Frau will meinen Sohn

 
(@noah06)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ich bin neu hier.
Vielleicht kommt diese Frage noch zu früh aber ich brauche Gewissheit. Meine Fau ist knapp 30, wir sind seit 13 Jahren zusammen und 4 Jahre verheiratet, haben einen 4 Jährigen Sohn. Nun hat meine Frau nach all den Jahren einen neuen kennengelernt und gemerkt das ihr etwas fehlt. Letzte Woche ist sie zu ihm gezogen und meldet sich aber fast täglich, da sie weiß wie es mir gerade geht ihr gehts aber auch nicht so gut. Mein Sohn ist mit mir in unserer gemeinsamen Wohnung geblieben. Ihm geht es gut er weiß ja nicht was los ist und der Kindergarten ist gleich um die Ecke.Ich habe ihr auch gesagt daß sie zurück kommen kann weil ich sie noch liebe, sie weiß aber zur Zeit nicht was sie will. Nun habe ich eine Sorgerechtserklärung aufgesetzt ,wo steht das unser Sohn zu jeweils 7 Tagen bei Mutter und Vater bleibt. Die will sie aber nicht unterschreiben, weil ich glaube daß ihr neuer sie ermutigt das aleinige Sorgerecht zu beantragen. Obwohl wir uns vorher einig waren. Aber jetzt nach fast einer Woche fehlt ihr wohl ihr Sohn. Da habe ich aber ein Problem mit weil dem Jungen es hier an nichts fehlt und er auch kaum Sehnsucht nach seiner Mutter hat.
Was meint ihr soll ich gleich einen Anwalt einschalten ? Das wollte ich aber nicht, sonst fühlt sie sich gezwungen zu mir zurück zu kommen. Das soll aus freien Stücken geschehen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2010 23:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Noah,

Es ist zunächst mal schon sehr gut, dass ihr (noch) keinen Krieg habt und ihr euch im groben einig seid, dass euer Kind beide Eltern braucht.

Leider ist es so, dass ein paritätisches Betreuungsmodell, auch Wechselmodell von der Justiz nicht gewollt und anerkannt ist, und bei erstbester Gelegenheit beendet wird.
Es wird nur solange toleriert, wie keiner es beenden will.
Und derjenige, der das Kind dann bekommt, wird mit vollem Unterhalt belohnt.
Selbst wenn ein Elternteil zu 49% betreut und der andere zu 51%, muss der 49%ige 100% Unterhalt bezahlen.

Und dabei wird das Kind in über 90% der Mutter zugesprochen.

Das heißt, du kannst dich nur auf das WM einlassen, wenn du dich zu 100% auf die Mutter verlassen kannst.
Das scheint aber nicht der Fall zu sein.

Deine einzige halbwegs sichere Chance, nicht zum reinen Zahl- und Besuchsonkel zu werden ist, dich ab sofort zum AE-Vater zu erklären und der Mutter Umgangszeiten abzusprechen.

Du bist, im Moment noch, in der guten Position, dass das Kind bei dir ist. Dieser Zustand wir sich umso sicherer konservieren lassen, wenn du ihn möglichst lange beibehältst.

Nach einigen Monaten wird auch ein Richter nicht mehr daran rütteln.

Die Tipps, die wir dir dazu geben sind der Mutter gegenüber ziemlich aggressiv und hinterfotzig, nur lässt die besch* Rechtslage einem Vater kaum eine andere Wahl.
Nur wer als erster und mit voller Härte zuschlägt, hat als Vater eine Chance.

Bitter aber war.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2010 00:14
(@noah06)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antwort. Hört sich ja nicht gut an. Ich will mit meinem Sohn erst mal zu seinen Omas fahren für eine Woche. Die wohnen 600km weiter weg wie der Rest unserer Familie. Wenn sie ihn will kann sie ihn abholen, was wohl nicht geschehen wird aufgrund der Entfernung. Also ist Zeitschinden mein Vorteil.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2010 00:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie weit wohnt sie denn weg?
Wie kannst du die Betreuung sicher stellen?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2010 00:53
(@noah06)
Schon was gesagt Registriert

Von mir ca. 15 km.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2010 01:06
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und? Betreuung?

Am besten, du vermeidest im Moment jede Diskussion und jeden Streit mit deiner Ex, sorgst aber dafür, dass klar ist, wo der Kleine zuhause ist.
Wichtig ist auch, dass du ihn zum Kiga bringst, denn dann zählt die Kigazeit auch zu deiner Betreuungszeit.
Klingt absurd, ist es auch. Genau wie alles im Familienunrecht.

Lass deine Ex ihre Freizeit mit Heini genießen und mache ihr keine Vorwürfe.
Sorge dafür, dass alles gut ist, so wie es ist.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2010 01:15
(@noah06)
Schon was gesagt Registriert

Das habe ich auch gemacht. Er hat hier sein Kinderzimmer und zum Kiga bringe ich ihn auch selbst.Sie sieht in nur kurz wenn sie vorbeikommt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2010 01:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenns geht, versuche weiter den Umgang zwischen Mutter und Kind in eurer Wohnung stattfinden zu lassen.

Wie gesagt, schinde Zeit.

Aber irgendwie willst du anscheinend nicht mit deinem Betreuungskonzept rausrücken.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2010 01:23
(@noah06)
Schon was gesagt Registriert

Aber irgendwie willst du anscheinend nicht mit deinem Betreuungskonzept rausrücken

Sorry irgendwie vesteh ich dich nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2010 01:25
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Meine Fau ist knapp 30, wir sind seit 13 Jahren zusammen

Da war sie also noch nicht ganz 17?

und 4 Jahre verheiratet, haben einen 4 Jährigen Sohn.

Geheiratet weil sie schwanger war?

Nun hat meine Frau nach all den Jahren einen neuen kennengelernt und gemerkt das ihr etwas fehlt.

Natürlich - ihre Jugend - ihre Sturm- und Drangzeit. Die Zeit, die Mann/Frau nutzen sollte, um sich ein bisschen ausprobieren zu können.

Letzte Woche ist sie zu ihm gezogen und meldet sich aber fast täglich, da sie weiß wie es mir gerade geht ihr gehts aber auch nicht so gut.

Ihr gehts nicht gut, kein Wunder. Sie ist sich ihrer Sache keineswegs sicher.

Mein Sohn ist mit mir in unserer gemeinsamen Wohnung geblieben. Ihm geht es gut er weiß ja nicht was los ist und der Kindergarten ist gleich um die Ecke.Ich habe ihr auch gesagt daß sie zurück kommen kann weil ich sie noch liebe, sie weiß aber zur Zeit nicht was sie will.

Das lese ich mit ein wenig Bauchweh, denn dein Sohn bekommt mit Sicherheit mit, dass irgendwas nicht stimmt, wenn Mama plötzlich nicht mehr da ist.

Nun habe ich eine Sorgerechtserklärung aufgesetzt ,wo steht das unser Sohn zu jeweils 7 Tagen bei Mutter und Vater bleibt. Die will sie aber nicht unterschreiben, weil ich glaube daß ihr neuer sie ermutigt das aleinige Sorgerecht zu beantragen. Obwohl wir uns vorher einig waren. Aber jetzt nach fast einer Woche fehlt ihr wohl ihr Sohn. Da habe ich aber ein Problem mit weil dem Jungen es hier an nichts fehlt und er auch kaum Sehnsucht nach seiner Mutter hat.

Hier bekomme ich gleich noch viel mehr Bauchweh, denn ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass ein vierjähriger seine Mutter nicht vermisst. Gilt natürlich für Väter im gleichen Maße. Kinder brauchen einfach BEIDE Eltern und wenn du das Gefühl hast, dass er seine Mutter nicht vermisst, kommt in mir das ganz böse Gefühl hoch, dass er sich bereits mit dir solidarisiert.

Was meint ihr soll ich gleich einen Anwalt einschalten ? Das wollte ich aber nicht, sonst fühlt sie sich gezwungen zu mir zurück zu kommen. Das soll aus freien Stücken geschehen.

Was soll aus freien Stücken geschehen - dass sie zu dir zurück kommt?

Solltest du das gemeint haben, dann wäre eine Beratung bei einem Therapeuten, Mediator, Eheberatung, weit sinnvoller, als ein Besuch bei einem Anwalt.

Gruß pk

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2010 01:33




(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Noah,

Sorry irgendwie vesteh ich dich nicht.

Beppo und wir möchten gerne wissen, wie Du die Betreuung in einem Jahr und all die kommenden Jahre danach sicherstellen möchtest.

Du wirst doch auch mal arbeiten müssen. Wirst mal krank im Bett liegen usw.
Wer wird dann für das Kind da sein?

Wo siehst Du zukünftig den Platz für die Mutter?

Als Mann und Vater brauchst Du hier ein schlüssiges und wasserdichtes Konzept.
Sie hat es leichter. Bei ihr reicht es, wenn sie sich hinstellt und sagt "ich bin die Mutter".

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2010 09:58
(@noah06)
Schon was gesagt Registriert

Ich will der Mutter das Kind nicht wegnehmen. Ich will nur sicherstellen das wir beide für unseren Sohn da sind. Zur Zeit kann man nicht mit ihr reden. Sie ist eine gute Mutter und ich meinte das mein Sohn nicht den ganzen Tag nach ihr schreit. Er fragt auch nach ihr, also war das mit dem nicht vermissen falsch ausgedrückt. Familie haben wir hier beide nicht. Bekannte wo **** unterkommen würde im Falle einer Krankheit schon.

Bitte Forenregeln beachten: keine Realnamen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2010 14:48
(@andy75)
Schon was gesagt Registriert

Ich würde dir auch raten: Lass sie ihre Zeit mit dem Neuen genießen, je länger sie auf Wolke 7 schwebt, um so besser. dräng ihr auch den Jungen nicht auf. Weck keine schlafenden Hunde.
Alles Gute...

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2010 23:38
(@jakobus)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Noah,

zunächst mal: Ich will Dir keine Angst machen, aber eine Menge Dinge werden sich anders entwickeln als Du vorher gedacht hast. Das Wort Deiner Frau ist ab jetzt leider - egal in welcher Hinsicht - nicht mehr so viel wert. Darauf kannst Du Dich also schon mal nicht verlassen.
Ich bin jetzt ca. 7 Monate weiter als Du und meine erste Anhörung bei Gericht war kürzlich. Ich konnte erfolgreich abwehren, dass dem Antrag meiner Frau auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht stattgegeben wird. Dabei werden mir rückblickend 3 oder 4 Dinge klar, die ich damals unwillkürlich richtig gemacht hab. Das möchte ich Dir gerne als Tipp an die Hand geben.
a) Behalte das Kind bei Dir
b) Lass Dich anwaltlich beraten
c) Geh zum örtlichen Jugendamt und bitte um Hilfe/Beratung/Vermittlung
d) mündliche Aussagen sind keinen Cent wert - das bedeutet gleichzeitig: Nie! Nie! Nie! darfst Du Deiner Frau irgendetwas zorniges oder sonstwie negatives in schriftlicher Form geben. Keinen Brief, keine Email. Bleib in der Hinsicht gelassen und lass Dir auch mit dem beantworten von SMS oder Email mal einen Tag Zeit. Das ist besser als jede Affekthandlung. Wenn Du Ihr Sachen sagen musst - ich weiß das man niemals 100% sachlich bleiben kann - dann tu das persönlich und unter vier Augen. Lass es nicht zum Streit in Gegenwart Eures Jungen kommen! Auch sonstige Zeugen lässt man besser außen vor. Pass auch auf, wem Du Dich anvertraust. Möglicherweise machst Du erstaunliche Entdeckungen, was die Loyalität Eurer gemeinsamen Freunde angeht.

Zu guter Letzt: Dein Sohn hat ein Recht auf Umgang mit seiner Mutter. Dies solltest Du in jedem Fall gewähren, nötigenfalls sogar fördern. Und sei ruhig großzügig dabei. Ein Wechselmodell kommt natürlich nicht in Betracht. Wie vorher schon von anderen Usern erwähnt, führt sowas wahrscheinlich nur dazu, dass man Dir den Sohn über kurz oder lang wegnimmt.

Aber wenn Du a,b,c und d befolgst, sieht es gar nicht so schlecht aus. Nach außen hin wirkst Du so: Du hast Verantwortung für Dein Kind übernommen, hast Hilfe gesucht und in Anspruch genommen, hast versucht zu vermitteln und Du hast Dir nichts zu Schulden kommen lassen. Das mag nach Opferrolle klingen, ist aber die Siegerrolle. Langfristig denken! Bei mir war es eine Vermengung glücklicher Zufälle, dass ich so besonnen gehandelt habe. Das führte dazu, dass auch die Schmutzkampagne der Anwältin meiner Frau bei Gericht einfach an mir abgeglitten ist. Da blieb einfach nichts haften, weil das Gericht keinerlei Interesse an sowas hatte.
Das setzt natürlich voraus, dass Du Deinen Sohn auch dauerhaft bei Dir behalten willst. ABR ist kein Recht, das man nach Lust und Laune wechseln kann.

P.S.: Keine Ahnung, wie Eure finanzielle Situation ist. Solltest Du in irgendeiner Form Unterhalt fordern wollen, so lass dies den Anwalt machen. Der Rechtsanspruch besteht erst für den Monat, in dem Du den Unterhalt auch gefordert hast.

P.P.S.: Das ist fast das allerwichtigste! Dokumentiere alles! Wirklich alles! Wann und wie lange der Umgang ist. War sie pünktlich? Wann was gesagt wurde. Heb die Emails auf, am besten ausdrucken und abheften. Und geh mal mit Deinem Jungen zum Kinderarzt. Lass kontrollieren, ob alle Impfungen auf dem aktuellen Stand sind und wann die nächste Vorsorgeuntersuchung ist. Es ist wichtig, dass Deine Sorge ums Kindeswohl auch an verschiedenen Stellen aktenkundig wird. Wenn Du in einer Kirchengemeinde bist, geh da mal hin und lass sie mal zuhören.

Viele Grüße
Jakobus

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2010 11:16
(@km-bella)
Rege dabei Registriert

Moin Noah,

wärst Du eine Frau und hättest diese Überschrift aus ihrer Sicht geschrieben (Mann will meinen Sohn), dann hätte man Dich auf den Boden der Tatsachen geholt. Da Du ein Mann bist, werde ich als Frau diesen Part einfach mal übernehmen. Es hört sich merkwürdig an, wenn Du fast immer "mein Sohn" schreibst. Er ist auch der Sohn Deiner Frau. Ansonsten schließe ich mich meinen Vorrednern an.

Gruß,
Bella

Ich falle zwar hin, aber danach stehe ich wieder auf und gehe meinen Weg weiter. (U. Glas)

Freude für eine Stunde: Eine Flasche Wein
Freude für ein Jahr: Heiraten
Freude für ein Leben: Einen Garten anlegen
(Chin. Sprichwort)

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2010 02:11
(@vs2010)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

sei vorsichtig !

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2010 02:17
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

mitunter hat es eine Frau vielleicht leichter, jedoch ist SIE ausgezogen und hat ihn mit dem gemeinsamen Sohn alleine in der
Wohnung gelassen.

Ich würde versuchen:

-Bestmöglich die Kommunikationsebene mit der Ex aufrecht zu erhalten
-Um ein Vermittlungsgespräch (falls notwendig) beim JA bitten

Überlege dir ein Betreuungskonzept für euren Sohn. Und bedenke, Bindungstoleranz und Förderungsprinzip sind zwei "grundlegende"
Eigenschaften der Erziehungsfähigkeit. Auch hierauf solltest du acht geben, dass du der Ex nicht unbedingt gegen das Bein trittst,
wenn du etwas von ihr möchtest.

Wichtig ist dein Betreuungskonzept. Das sollte wasserdicht sein. Sonst wird es schwierig werden, euren Sohn auf Dauer bei
dir zu behalten.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2010 01:26
(@noah06)
Schon was gesagt Registriert

Hi Bella

Natürlich ist es unser Sohn und so soll es auch bleiben. Aber in der Verzweiflung denkt man nicht so. Und außerdem schreibe ich ja hier der Vater und nicht wir beidealso doch mein Sohn. 😉

Mittlerweile hat sich ergeben, daß sie und ihre Koffer wieder eingezogen sind. Ich sagte ihr daß ich Abstand brauche und mit unserem Sohn 600km für 2 Wochen zu unseren Familien fahre. Kurz danach stand sie hier wieder in der Tür. Unsere Eltern wissen noch von nichts. Entweder schämt sie sich ihrer Tat und will nicht, daß andere es wissen oder sie ist noch unentschlossen zu wem sie will. Sie sagt sie brauch erst mal Zeit zum nachdenken aber sagt auch, daß sie bei mir bleiben will. Naja ich glaube ich muß erst mal abwarten.

PS. Danke für eure Hilfe

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2010 00:21
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

... also doch ein Fall für die Eheberatung  :thumbup:.

Gruß pk

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2010 23:51
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Noah06,

dann hoffe ich für euch, dass alles gut läuft. Trotzdem solltest du wachsam sein, denn die Situation könnte jederzeit wieder unentspannt
sein.

Ich denke nur, wenn ihr langfristig und nachhaltig etwas erreichen wollt, kommt ihr mitunter an einer Paar-/Eheberatung wohl nicht vorbei.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2010 01:06