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Für den Fall der Fälle - Sorgerechtsübertragung auf die Zweitfrau?

 
(@moabit)
Schon was gesagt Registriert

Moin

Da ich heute fast einen Arbeitsunfall gehabt hätte, dessen Ausgang übel gewesen wäre, mache ich mir so meine Gedanken.

Erst mal zu meiner Familiensituation:
Ich habe 2 Kinder von 2 Frauen.
Kind 1 ist (fast) 12 Jahre alt und lebt seit 7 Jahren bei mir. Das ABR und die Gesundheitsfürsorge liegt alleinig bei mir. Die Mutter hat regelmäßigen Kontakt zum Kind, ist aber nicht in der Lage sich gebührend um es zu kümmern. Sie hat 3 weitere Kinder und lebt mittlerweile schon wieder in Trennung und hat einen neuen Freund zu hause. Das JA ist absolut dagegen das das Kind je wieder zur Mutter kommt. (hatten letztens die Diskussion das die Mutter das ABR wieder beantragen will sobald das Kind 12 ist)
Kind 2 ist 7 Jahre alt, lebt bei ihrer Mutter (Dank Mütteramt) und es besteht gemeinsames Sorgerecht.

Ich lebe seit 2 Jahren in einer neuen Beziehung, bin aber (noch) nicht verheiratet.

Nun stelle ich mir die Frage was geschieht wenn mir was passiert. Mein Job birgt leider ziemlich viele Gefahren die ich zwar versuche zu minimieren, aber nicht gänzlich ausschließen kann.

Was Geschieht mit den Kindern?
Kann ich mein Sorgerecht für Kind 1 und 2 irgendwie auf meine LG übertragen wenn mir was zustößt (Notar, Testament, Verfügung, etc)?
Sofern das nur via Testament geht, muss meine LG meinen Schuldenberg (bin im Inso-Verfahren) übernehmen wenn sie das Sorgerecht so annimmt?
Muss mein Kind 1 in ein Heim falls sie nicht bei meiner LG bleiben kann/darf?
Wie sieht es mit Umgang für meine LG aus?

Würde mich über Antworten freuen bevor ich wieder RA.Kosten in kauf nehmen muss.

LG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2013 18:19
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Moabit,

wenn Dir etwas zustoßen sollte, haben Deine Kinder immer noch ihre Mütter. Sofern diese nicht adäquat um sie kümmern könnten, würden die Kinder wohl eher zu Pflegefamilien als zu Deiner aktuellen LG kommen. Eine Möglichkeit, Deinen Anteil am Sorgerecht an einen rechtlich völlig unbeteiligten Dritten zu übertragen, sehe ich nicht.

lg
sleepy

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2013 18:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin moabit,

ich wüsste nicht, auf welcher Basis eine solche Regelung funktionieren sollte. Und stelle mir gerade vor, hier würde eine Mutter fragen, wie sie ggf. das SR auf ihren aktuellen Lebenspartner übertragen lassen könnte - auch ohne Wissen und/oder Einverständnis des anderen Elternteils...

Deine Kinder haben zwei Eltern. Ob Du ihre Mütter für geeignet hältst, das Sorgerecht auszuüben, falls Du aus irgendeinem Grund die Biege machst, steht nicht zur Diskussion; in diesem Fall würden sich andere auf der Basis der aktuellen Gegebenheiten Gedanken darüber machen, welche Option die beste für die Kinder ist (Aufwachsen bei der Mutter, Pflegefamilie, Heim). Das Sorgerecht beinhaltet jedenfalls keine Möglichkeit, Betreuungs-Verfügungen oder -Ausschlüsse über den eigenen Tod hinaus zu treffen. Und ob Deine aktuelle Partnerin geeignet wäre, die Sorge verantwortlich auszuüben (bzw. ob sie das in der akuten Situation Deines plötzlichen Ablebens überhaupt noch wollen würde), steht ebenfalls auf einem anderen Blatt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2013 18:47
(@mekmen)
Rege dabei Registriert

Kann mich den anderen nur anschliessen: Ganz klar nein !

Was mich aber wundert, ist dein Gedankengang, das Sorgerecht für Kind 2, welches bei seiner Mutter lebt, auf deine LG zu übertragen ???????

Gruß
mekmen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2013 18:55
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Eltern haben das Recht in einem "Eltern-Testament" (§ 1776 BGB)  einen Vormund (und Ersatzvormund) festzulegen, der nach dem Tod beider Eltern Vormund wird.
(siehe http://www.moses-online.de/artikel/wer-erbt-eigentlich-unser-kind oder auch http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Vormundschaft-bei-minderjaehrigen-Kindern.html ).

Es ist auch möglich alleine so eine Verfügung abzugeben, im Falle des Ablebens beider Eltern gilt dann der Wille dessen, der am längsten gelebt hat.

Du kannst also nur für den Fall, dass Du und Deine Ex-Frau nicht mehr leben einen Vormund bestimmen, aber u.U. hilft das auch.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2013 19:18
(@moabit)
Schon was gesagt Registriert

Moin

ich wüsste nicht, auf welcher Basis eine solche Regelung funktionieren sollte. Und stelle mir gerade vor, hier würde eine Mutter fragen, wie sie ggf. das SR auf ihren aktuellen Lebenspartner übertragen lassen könnte - auch ohne Wissen und/oder Einverständnis des anderen Elternteils...

Ok, das kam falsch rüber. Ich will hier keinerlei Sorgerecht entziehen und auf "die Neue" übertragen, sondern für den Fall der Fälle meine Kinder absichern.

Deine Kinder haben zwei Eltern. Ob Du ihre Mütter für geeignet hältst, das Sorgerecht auszuüben, falls Du aus irgendeinem Grund die Biege machst, steht nicht zur Diskussion; in diesem Fall würden sich andere auf der Basis der aktuellen Gegebenheiten Gedanken darüber machen, welche Option die beste für die Kinder ist (Aufwachsen bei der Mutter, Pflegefamilie, Heim).

Richtig. Und genau da setzt meine Fragestellung an. Das hiesige Jugendamt ist der Part der hier klipp und klar sagt: Mutter doof. Wenn es nach denen gehen würde hätte mein Kind 1 ihre Mutter und die Geschwister seit 5 Jahren nicht mehr gesehen. Vor gut 2 Jahren haben die es sogar geschafft (dank übereifriger Lehrerin) die Ferienreglung zu kippen, so das das Kind nur noch Tageweise zur Mutter darf und keinesfalls 1 Woche am Stück.
Nur dank psychologischer Betreuung und meines Einsatzes geht mein Kind 1 noch regelmäßig alle 14 Tage am Wochenende zur Mutter.
Und Nein, ich will mich jetzt hier nicht beweihräuchern, sondern ich tue es weil mein Kind es wünscht und keine Gefahr für Leib und Leben besteht.
Damit will ich auch nicht meine Exe schlechter machen wie sie ist, sondern nur verdeutlichen das es kein Zurück in den Haushalt der Mutter gibt.
Daher formuliere ich die Frage mal um:
Welche Möglichkeit besteht das Kind 1 in ihrem gewohnten Umfeld bleibt und wer entscheidet dieses? Welche Mechanismen greifen im Falle meines Ablebens?
Geht das ABR auf das JA über (Vormundschaft) oder bekommt es erst mal per se die Kindesmutter, Oma, Tante, was weiß ich?
Mir geht es darum zu verhindern das auf einmal jemand vor der Tür ist und dem Kind sagt: "Papa tot und du kommst jetzt mit"

Das Sorgerecht beinhaltet jedenfalls keine Möglichkeit, Betreuungs-Verfügungen oder -Ausschlüsse über den eigenen Tod hinaus zu treffen. Und ob Deine aktuelle Partnerin geeignet wäre, die Sorge verantwortlich auszuüben (bzw. ob sie das in der akuten Situation Deines plötzlichen Ablebens überhaupt noch wollen würde), steht ebenfalls auf einem anderen Blatt.

Das ist traurig das es so etwas nicht gibt. Zumindest nicht übergangsweise bis ein Richter irgendetwas anderes entscheidet.

Was mich aber wundert, ist dein Gedankengang, das Sorgerecht für Kind 2, welches bei seiner Mutter lebt, auf deine LG zu übertragen ???????

Hier geht es mir primär um Umgang zwischen Kind 1 und 2, sekundär natürlich darum das jemand dem ich vertraue weiterhin für mein Kind 2 da sein kann. ggf § 1685 BGB

@Susi64 Danke. Werde ich mich mal mit auseinander setzen.

@all
Wie gesagt, es geht mir hier nicht darum eine Mutter zu entsorgen! So oder so soll und muss Umgang zwischen der Mutter und Kind 1 statt finden, aber das gestaltet sich halt schwierig wenn das JA das Sagen hat.

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2013 20:42