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Fürsorgepflicht Verletzung

 
(@carlo40470)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich habe eine Frage zur Fürsorgepflicht.

Ist es schon eine Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht nach § 171 StGB, wenn ein Scheidungskind 12 Jahre alt, ca.170 cm groß 90kg wiegt
und die Mutter bei der das Kind lebt tatenlos zusieht wie das Kind immer dicker wird?

Oder ist das vielleicht sogar schon Körperverletzung?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2012 22:24
 elwu
(@elwu)

Ist es schon eine Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht nach § 171 StGB, wenn ein Scheidungskind 12 Jahre alt, ca.170 cm groß 90kg wiegt
und die Mutter bei der das Kind lebt tatenlos zusieht wie das Kind immer dicker wird? Oder ist das vielleicht sogar schon Körperverletzung?

Hallo,

das ist weder  noch.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2012 00:39
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Ich würde sagen das ist eher ein Kind mit einer offensichtlichen Essstörung.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2012 00:58
(@budo76)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Carlo,

ich gebe Milan Recht.
Wie klappt es mit dem Umgang? Ich würde mit ihm regelmäßig Sport treiben. Möglichkeiten gibt es viele: Schwimmen/Joggen/Fußball etc.
Wenn er nicht weit wohnt - dann "verordne" ihm doch gemeinsames joggen/schwimmen 2x wöchentlich.
Die Fürsorgepflicht kannst du und musst du auch erfüllen.
Gruß
Dennis

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2012 14:35
(@fischkopf)
Rege dabei Registriert

Moin Carlo,

mir stellt sich die Frage, was dein Ziel ist?
Die Gesundheit des Kindes oder ein alleiniges Sorgerecht oder....
Und, wieviel Zeit kannst du selber aufbringen dafür?

Gruss Fischkopf

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2012 09:38