Hallo,
ich habe eine Frage zur Fürsorgepflicht.
Ist es schon eine Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht nach § 171 StGB, wenn ein Scheidungskind 12 Jahre alt, ca.170 cm groß 90kg wiegt
und die Mutter bei der das Kind lebt tatenlos zusieht wie das Kind immer dicker wird?
Oder ist das vielleicht sogar schon Körperverletzung?
Ist es schon eine Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht nach § 171 StGB, wenn ein Scheidungskind 12 Jahre alt, ca.170 cm groß 90kg wiegt
und die Mutter bei der das Kind lebt tatenlos zusieht wie das Kind immer dicker wird? Oder ist das vielleicht sogar schon Körperverletzung?
Hallo,
das ist weder noch.
/elwu
Moin!
Ich würde sagen das ist eher ein Kind mit einer offensichtlichen Essstörung.
Greetz,
Milan
Hallo Carlo,
ich gebe Milan Recht.
Wie klappt es mit dem Umgang? Ich würde mit ihm regelmäßig Sport treiben. Möglichkeiten gibt es viele: Schwimmen/Joggen/Fußball etc.
Wenn er nicht weit wohnt - dann "verordne" ihm doch gemeinsames joggen/schwimmen 2x wöchentlich.
Die Fürsorgepflicht kannst du und musst du auch erfüllen.
Gruß
Dennis
Moin Carlo,
mir stellt sich die Frage, was dein Ziel ist?
Die Gesundheit des Kindes oder ein alleiniges Sorgerecht oder....
Und, wieviel Zeit kannst du selber aufbringen dafür?
Gruss Fischkopf