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Gefälligkeitsattest im Sorgerechtstreit

 
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo zusammen,

in meinem SO-Streit hat die KM einen befreundeten Internisten dazu bewegen können, zum zweiten Mal ein falsches Attest auszustellen.

Mit gerichtlich bestelltem Gutachten wurde ihr eine paranoide Persönlichkeitsstörung und Entfremdung diagnostiziert.

Dieser Internist hat nun ein Attest ausgestellt und bescheinigt ihr - natürlich ohne Aufforderung des Gerichts - völlige geistige Gesundheit.
Er beruft sich auf einige Besuche in seiner Praxis, zudem sind diese seit Jahren miteinander befreundet.
Ferner wird mir vorgeworfen, ich würde die Diagnose ans Gericht herantragen, dass es aber von einem renommierten Psychiater kommt, lässt er aus.

Meine Frage an dieser Stelle, gegen welche strafrechtlich relevanten Taten verstößt dieser Arzt hier?

Er mischt sich in einen Sorgerechtstreit ein und stellt eine Diagnose zu der er gar nicht qualifiziert ist.

Ich sehe folgendes:

Prozessbetrug: § 263 StGB
Unterstellung falscher Tatsachen: § 164 StGB
Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse: § 278 StGB

Was würdet ihr hier noch sehen?

Die Beschwerde an die Landesärztekammer war erfolglos: ohne Schweigepflichtentbindung der Mutter können sie nichts unternehmen.

Danke für Tipps und Hinweise.

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2019 01:10
(@inselreif)
Moderator

Prozessbetrug: § 263 StGB

Ohne Vermögensschaden vorneweg unmöglich (eines der beliebten Rechtsirrtümer).

Unterstellung falscher Tatsachen: § 164 StGB

Für den 164 müsste er Dir eine Straftat unterstellen

Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse: § 278 StGB

Ja, aber nur dann, wenn er dieses Attest ausdrücklich zur Vorlage beim Gericht ausgestellt hat.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2019 10:23
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Was würdet ihr hier noch sehen?

Ich sehe hier den offensiven Umgang mit dem Gefälligkeitsgutachten!

Ich hatte so ein "Gutachten "auch im SR- und Umgangsverfahren.

Habe dann von meinem Anwalt in sehr deutlichen Worten in unserem gerichtlichen Schriftsatz replizieren lassen, dass es sich um ein Gefälligkeitsgutachten handelt und wir darauf bestehen, dass dies vom Gericht nicht zugelassen bzw. gewürdigt wird.

Für den Fall, dass es gewürdigt wird, haben wir bereits vorsorglich Antrag auf neutrale Begutachtung des "Gutachtens" gestellt , was eine Begutachtung der KM und des ganzen Sachverhaltes einbeziehen würde.
Darüber hinaus bereits Überprüfung durch das OLG angekündigt.

Der Arzt ist dann eingeknickt und hat sein Attest "zurückgezogen", weil er wohl nicht mit diesen Unanehmlichkeiten gerechnet hat.
Die Richterin war danach (noch mehr) auf meiner Seite...

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2019 11:13
(@craertus)
Rege dabei Registriert

Wie kann ein Internist, etwas psychisches per Attest bescheinigen?

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2019 11:23
(@inselreif)
Moderator

Ich würde in solch einer Situation nicht zu scharf schiessen. Kurze Klarstellung reicht aus.
Die Gerichte wissen solchen Unfug zu erkennen und sind nicht gerade erbaut. Weder vom "Attest" noch von Leuten, die etwas anderes unterstellen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2019 11:50
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo und Danke.

Einen Schriftsatz ans Gericht werde ich nicht senden, da es eh nicht anerkannt wird. Wir haben einen bestellten Gutachter.
Mir geht es nur um strafrechtliche Aspekte.

Der Arzt hat dieses Attest an den gegnerischen Anwalt zur Vorlage bei Gericht geschickt.

Ist somit der 278er StGB erfüllt?

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2019 12:15
(@craertus)
Rege dabei Registriert

Im Grunde sollte das Gericht dann erkennen, was da gerade versucht wird.
Wieso dann solch auswegslose Aktionen? Die sogar ein Schuss ins eigene Knie sind?

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2019 12:37
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das ist doch normal, dass Fraktionen gebildet werden. Erst gestern oder vorgestern wurde wieder jemand mobilisiert, über 10 Seiten Schlechtes über mich zu schreiben. So einen Müll lese ich gar nicht erst.
Wir reagieren nicht darauf, da der Gutachter sagte, dies sei typisch für das diagnostizierte Krankheitsbild  :phantom:

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2019 12:45
(@inselreif)
Moderator

Ist somit der 278er StGB erfüllt?

Knackpunkte sind "Bestimmt zur Vorlage beim Gericht" und "wider besseres Wissen". Beides könnte hier gegeben sein also Chance einigermassen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2019 15:30
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Letzters dürfte aber schwierig zu beweisen sein.

Der Hausarzt kann ja argumentieren, dass seine Patientin bei ihm immer einen normalen, ausgeglichenen Eindruck gemacht hat und das er keinerlei Anzeichen einer psychischen Erkrankung feststellen konnte. Da er ja auch kein Facharzt sei, hätte er auch die evtl. erkennbaren Anzeichen nicht deuten können.

Und "zur Vorlage" bei Gericht. Er wird ja kaum so doof sein ,das so in das Attest reinzuschreiben. Und wer kann hinterher schon sagen, ob der RA, die Mandantin oder der Arzt da von sich aus agiert hat.

Und vor allem, will man sich so nen Schei... auch noch antun. Vor allem, wenn das Attest eh keinen Nutzen vor Gericht haben wird (falls doch, wäre das was anderes)

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2019 15:50




(@maxmustermann1234)
Registriert

Ich persönlich würde auch vermuten, dass eine Beschwerde bei der Ärztekammer mehr Erfolg versprechen könnte, auch wenn sie sagen, dass sie nichts tun können. Hast du denen auch das Attest geschickt und darauf verwiesen, dass der Arzt gar nicht die Kompetenz dazu besitzt dieses Attest auszustellen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2019 11:44
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi!

Ich persönlich würde auch vermuten, dass eine Beschwerde bei der Ärztekammer mehr Erfolg versprechen könnte, auch wenn sie sagen, dass sie nichts tun können. Hast du denen auch das Attest geschickt und darauf verwiesen, dass der Arzt gar nicht die Kompetenz dazu besitzt dieses Attest auszustellen.

Natürlich liegt denen alles vor, aber die Ärztekammer kann hier nichts machen.

Ich warte den morgigen Gerichtstermin ab und dann überlege ich mir, ob ich eine Anzeige erstatte oder nicht.

Danke euch für euer Feedback!

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.12.2019 12:47