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Geht es jetzt endlich vorwärts ??

 
(@tabaluga)
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http://nachrichten.rp-online.de/politik/koalition-staerkt-vaeterrechte-1.2885739

Besiege Eile mit Langsamkeit.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2012 09:06
(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

Hallo,
das Problem sind die beiden Sätze:

1.) "vorausgesetzt, das Kindeswohl wird durch die gemeinsame Betreuung von Vater und Mutter nicht beeinträchtigt."
Was, wenn Mama zumacht, Kontakt (fürs Sorgerecht) blockiert und erklärt, man könne sich nicht einigen und das gehe zulasten des Kindes?
Dann steht Papa genauso doof da wie bisher.

2.) "Sind sich die Eltern nicht einig, entscheidet ein Familiengericht."
Die Richter, die ich kenne, (RIchterrinnen sind noch schlimmer!) laufen noch voll auf der Spur "Kind gehört zur Mutter, basta". Auch, wenn Papa eine tolle Erzieherausbildung hat und Mama nur schreit, zankt, sauft und prügelt...

Meine Meinung? Das dauert noch eine Generation, bis neue Richter da sind, die sich damit anfreunden können, dass ein Kind den Papa braucht.
Und eine neue Generation von JA-MA, die der Mutter (die sich mit Papa einig ist, dass sie eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben wollen) nicht einen halbstündigen Vortrag halten, wie schlimm und falsch es ist, wenn sie dem "Erzeuger" (Zitat! so erlebt!) zu viel Mitspracherecht einräumen...

Also, ich bin das eher pessimistisch.

Eher bringt man eine Kindesbesitzerin dazu, den Kindsvater zu küssen und ihn mit großen Augenaufschlag zu bitten, doch das GSR zu übernehmen...

Gruß!

RV

edit: ortho

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2012 09:51
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Naja,

eine der Voraussetzungen wäre es das Familienministerium ausnahmsweise mal kompetent zu besetzen.
Ich komme leider nicht umhin zu vermuten das dieser Posten für Fälle vorgesehen ist in denen jemand aus irgend einem Grund einen Ministerposten kriegen 'muss' - und dann nach allgemeiner Meinung im FamMinisterium am wenigsten Schaden anrichten kann.

Leider ist eine "Doppelnull" nur bei Agenten des MI6 (James Bond !) eine besondere Auszeichnung.
Ich meine unsere arme Frau Schröder hat ja auch kaum ahnen können das man die Hortplätze die man Kindern per Gesetz zusichert auch in Wirklichkeit schaffen muss. Ist wie Weihnachten - das kommt auch jedes Jahr völlig überraschend.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2012 10:13
(@papa2011)
Rege dabei Registriert

Dieser Gesetzentwurf ist nichts anderes als eine Krüppellösung. Eine gute Lösung wäre:

Mit Anerkennung der Vaterschaft erhält der Vater das gemeinsame Sorgerecht, Umgangsrecht und Auskunftsrecht.

Die Anerkennung der Vaterschaft hat generell schon vor der Geburt des Kindes bis zur 30. SSW beim Jugendamt zu erfolgen.
Erfolgt die Anerkennung der Vaterschaft nicht vor der Geburt ist dies begründet darzulegen.

Damit wird dem "Willen des Gesetzgebers", dass mit Geburt des Kindes jemand da ist, der für das Kind entscheiden kann, Rechnung getragen. Denn dies ist der einzige Grund, warum die Frau mit Geburt des Kindes das Sorgerecht erhält.

Bei Altfällen vor Verabschiedung des neuen Gesetzes erhält der Vater rückwirkend automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Dies ist dem Vater 3 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes auf seinen Antrag hin zu gewähren. Er braucht dies nur beim Jugendamt eintragen lassen.

Sollte die KM "berechtigte Gründe" vorbringen, so ist dies zu prüfen. Als berechtigte Gründe dürften nur gelten zB. rechtskräftige Verurteilung oder laufende Verfahren wegen schwerer Straftaten aus Gewaltdelikten, Körperverletzung, Sexualdelikten... (Aüfzählung nicht abschliessend)

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2012 10:52
(@nadda)
Registriert

Hi,

Die Anerkennung der Vaterschaft hat generell schon vor der Geburt des Kindes bis zur 30. SSW beim Jugendamt zu erfolgen.
Erfolgt die Anerkennung der Vaterschaft nicht vor der Geburt ist dies begründet darzulegen.

Das wäre jetzt etwas kurzsichtig.
Grundsätzlich bin ich der Meinung das die Anerkennung der Vaterschaft auch automatisch das Sorgerecht nach sich ziehen müsste. Aber prinzpiell vor der Geburt finde ich ziemlich unklug.
Vielen Vätern hier wird nicht umsonst geraten erst einmal einen Vaterschaftstest zu machen und erst danach die Vaterschaft anzuerkennen.

Meine Meinung? Das dauert noch eine Generation, bis neue Richter da sind, die sich damit anfreunden können, dass ein Kind den Papa braucht.
Und eine neue Generation von JA-MA, die der Mutter (die sich mit Papa einig ist, dass sie eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben wollen) nicht einen halbstündigen Vortrag halten, wie schlimm und falsch es ist, wenn sie dem "Erzeuger" (Zitat! so erlebt!) zu viel Mitspracherecht einräumen...

Da ist leider was dran. Diesen festgesetzten Quatsch in den Köpfen ändert man nicht von heute auf morgen.
Mir hat auch ein JA Mitarbeiter davon abgeraten dem Vater "meines" Kindes das gemeinsame Sorgerecht zu geben. OK, er war nicht allein, da gab es auch noch Standesbeamte die mir vom Nachnamen des Vaters und vom gemeinsamen Sorgerecht abgeraten haben. Netterweise tut ein Beamter das auch noch wenn der Vater des Kindes neben der Mutter sitzt.

Aja, und vorgeburtlich gemeinsame Sorge zu erklären, also so einen Fall, den kennen sie ja gar nicht.

LG
nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2012 11:26
(@papa2011)
Rege dabei Registriert

Hi,

Das wäre jetzt etwas kurzsichtig.
Grundsätzlich bin ich der Meinung das die Anerkennung der Vaterschaft auch automatisch das Sorgerecht nach sich ziehen müsste. Aber prinzpiell vor der Geburt finde ich ziemlich unklug.
Vielen Vätern hier wird nicht umsonst geraten erst einmal einen Vaterschaftstest zu machen und erst danach die Vaterschaft anzuerkennen.

...deswegen hatte ich ja auch folgendes geschrieben:

Erfolgt die Anerkennung der Vaterschaft nicht vor der Geburt ist dies begründet darzulegen.

Aja, und vorgeburtlich gemeinsame Sorge zu erklären, also so einen Fall, den kennen sie ja gar nicht.

...die Ironie ist nicht zu überhören 😉 Denke aber auch, dass es am jeweiligen Sachbearbeiter liegt. Es gibt auch neutrale und aufgeschlossene...

Mir hat auch ein JA Mitarbeiter davon abgeraten dem Vater "meines" Kindes das gemeinsame Sorgerecht zu geben. ... Netterweise tut ein Beamter das auch noch wenn der Vater des Kindes neben der Mutter sitzt.

Ist einem Freund von mir genauso ergangen. Die KM hat sich bequatschen lassen und er hat nicht das gemeinsame Sorgerecht bekommen.
Aber Sie haben jetzt diesen Monat geheiratet, also alles i.O.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2012 12:02
(@tabaluga)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich habe im Übrigen den Referenten-Entwurf so verstanden, dass gerade die übliche KM-Behauptung "Wir können ja nicht miteinander reden..." eben kein Hinderungsgrund mehr sein soll. Sondern vielmehr müssen konkrete Gründe für die Kindeswohlgefährdung belegt werden. Und erste entsprechende Rechtsprechung soll es ja auch schon geben...

Beste Grüße ,

Tabaluga

Besiege Eile mit Langsamkeit.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2012 12:09
(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

Sondern vielmehr müssen konkrete Gründe für die Kindeswohlgefährdung belegt werden.

Staht da nicht. Da steht "das Kindeswohl wird durch die gemeinsame Betreuung von Vater und Mutter nicht beeinträchtigt."
Wenn Mama nun sagt "der Bums-Dings und ich können nicht mal gemeinsam Termine absprechen" (in meinen Worten: die KM boykottiert es), dann ist das eben nicht zum Kindeswohl und "bums" hat sie wieder dass ASR...

Und erste entsprechende Rechtsprechung soll es ja auch schon geben...

WO??????

Das einzige, was klappt (auch in meinem Fall), ist, wenn der KV pokert, und KM dem KV glaubt, dass sie sowieso keine Chance hat, das lange durchzuhalten (weil die Rechtssprechung sich demnächst ändert) und er damit Eindruck schafft...

Gruß!

RV

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2012 13:12
(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

Und noch ein Satz macht mich skeptisch:

"Sofern die Kindesmutter ihr Einverständnis zum gemeinsamen Sorgerecht nicht erklärt, soll der Kindesvater mit Hilfe des Jugendamtes die Möglichkeit erhalten, eine Einigung mit der Mutter herbeizuführen. "

Ha! Ha! Hehehaha!  Huahua! Kicher! *Kreisch*  :rofl2:

Allein diese Einstellung zeigt mir, wie wenig die Volksvertreter das Volk vertreten oder auch nur eine Ahnung (kein Wissen!) von der Realität haben.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2012 13:17
(@tabaluga)
Zeigt sich öfters Registriert

Kann - muss aber nicht. man kann - so wie ich es tun werde - auch gleich den entsprechenden Schriftsatz beim FG einreichen.

Beste Grüße - Tabaluga

P.S. Ich kann die frustrierten Beiträge wahrscheinlich erfolgreich demotivierter Väter durchaus nachvollziehen... Um mich selbst davor zu schützen, betrachte ich diesen Kampf um das Sorgerecht rein sportlich, technisch und pragmatisch...

Besiege Eile mit Langsamkeit.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2012 15:04




(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

@Tabaluga "Und erste entsprechende Rechtsprechung soll es ja auch schon geben..."

Oh ja, die gibt es. Der BGH hat entschieden das wenn eine Kommunikation zwischen den Eltern nicht möglich ist, eben die Mutter das alleinige Sorgerecht bekommt. Das ist auch dann der Fall wenn die Mutter schlicht keinen Bock auf Kommunikation hat.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2012 16:13
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Ich habe trotz "Kommunikationsproblemen" im März GSR bekommen. Wer das Urteil für seinen konkreten Fall braucht, kann mir eine PN schicken. Ich möchte es allerdings nicht veröffentlichen, da ich sicher noch öfter mit JA und Gericht zu tun haben werde und nicht weiß, wie auf eine Veröffentlichung reagiert wird.

Gruß Willi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2012 17:18
(@tabaluga)
Zeigt sich öfters Registriert

Eine Zuwendung wäre nett - quasi als Fachliteratur. Danke.

Beste Grüße, Tabaluga

Besiege Eile mit Langsamkeit.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2012 20:28
(@mueller)
Schon was gesagt Registriert

Ich würde mal die Frage stellen, ob denn der Journalist, der für die Rheinische Post diesen Artikel verfasst hat und Einblick in den Gesetzesentwurf hatte, die Feinheiten juristischer Sprache beherrscht. Mutmaßlich eher nein, würde ich vermuten.

Daher ist es mir entschieden zu früh, jetzt schon genau zu beurteilen, auf welche Lösung genau dieser Entwurf hinausläuft. Klar, fast alle hier (mich eingeschlossen) hätten sich sicher gewünscht, dass das neue Gesetz Vätern bei Anerkennung der Vaterschaft automatisch das gemeinsame Sorgerecht gibt, aber auch bei einer Antragslösung gibt es eine gewisse Bandbreite, wie hoch oder niedrig die Hürden liegen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2012 20:41
(@tabaluga)
Zeigt sich öfters Registriert

Den Entwurf kann man sich auf bmj.de runterladen. Was (hoffentlich) beschlossen wird, wird man sehen...

Besiege Eile mit Langsamkeit.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2012 20:54
(@pai-de-gemeos)
Nicht wegzudenken Registriert

Na nu is der Entwurf auch so wie er war durchs Kabinett gerutscht ... und schon hagelt es Kritik, sowohl aus den eigenen Reihen (B. Merk, CSU) als auch aus den Reihen der Oposition (C. Lambrecht, SPD).
Interessanterweise zieht die Kritik der beiden politischen Lager jedoch nicht in unterschiedlichen Richtungen, wie auf nahezu allen anderen politischen Gebieten sonst schon quasi aus Prinzip, sondern schlägt in die gleiche Kerbe (Dass die Mutter binnen sechs Wochen reagieren müsse, sei unmittelbar nach der Geburt des Kindes unzumutbar).
Und genau in dieser exotischen Situation ist auch die faktische Aussichtslosigkeit unserer Situation begründet. Die Motive sind unterschiedlich (links feministisch, rechts anachronistisch-christlich motiviert) aber die Rezepte die aus diesen unterschiedlichen Motiven resultieren sind die gleichen. Ob diese realitätsfernen Polit-Deppen nun die Rechte der Familie (CDU/CSU) oder die der Frauen (SPD, Linke, Grüne) stärken wollen - beides geht zu Lasten der Väter/Männer und vor allem der betroffenen Kinder. Wir haben (von einigen versprengten FDP'lern und Piraten) keine politische Lobby.
Es gibt wenige Bereiche der deutschen Politik, in der solch parteiübergreifender Konsens besteht. Eigentlich nur die Dauerdemutshaltung gegenüber Israel, Diätenerhöhungen und eben Frauenrechte ... und in letzter Zeit vielleicht noch ein wenig Euro-Rettung. Dagegen ist kein Kraut gewachsen und bzgl. dieses Mißstandes den Mund zu öffnen wird von manchem Bürger dann auch schon mal als politisch inkorrekt befunden (so selbst erlebt im eigenen Bekanntenkreis beim Sammeln von Schuhen für den Vatertag).
Also mal sehen, wieweit der gestern durchs Kabinett geschobene Gesetzentwurf noch "nachgebessert" (also endgültig unbrauchbar gemacht) wird, bevor er dann auch den Bundestag passiert.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2012 16:59
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das ist das größte Problem in der ganzen Sorgerechtsproblematik: Dass Männer untereinander sich nicht einig sind und diese Form der gesetzlichen Gleichberechtigung nicht geschlossen einfordern. Wäre das so, hätten wir das GSR ab Geburt schon längst.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2012 17:04
(@pai-de-gemeos)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

das ist das größte Problem in der ganzen Sorgerechtsproblematik: Dass Männer untereinander sich nicht einig sind und diese Form der gesetzlichen Gleichberechtigung nicht geschlossen einfordern. Wäre das so, hätten wir das GSR ab Geburt schon längst.

LG LBM

Da ist was dran. Wir Männer haben in den letzten Jahrzehnten so engagiert die "Gleich"stellung der Frauen betrieben (nettes Zitat in diesem Zusammenhang: "die besten Feministen sind Männer"), dass wir uns in vielerlei Hinsicht quasi selbst entsorgt haben.
Dafür gibt es zahllose Beispiele (Frauenquote, Frauenhäuser, etc.). Im Namen des "BMFSFJ" kommen Männer noch nicht mal im Namen vor und die meisten "Gleichstellungs"beauftragten sehen ihre Aufgabe ausschließlich in der Stärkung von Frauenrechten anstatt in einer wirklichen Gleichstellung.

Die europäische Menschenrechtskonvention verbietet in Art. 14 jedwede Diskriminierung. Danach ist es verboten, Menschen wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status die Rechte und Freiheiten der Konvention vorzuenthalten oder einzuschränken.
Das deutsche Sorgerecht sowohl in seiner bisherigen als auch in der nunmehr vorgeschlagenen neuen Fassung ist ein eindeutiger Verstoß gegen diesen Artikel der Menschenrechtskonvention, da Väter ausschließlich aufgrund ihres Geschlechtes benachteiligt werden.

Aber sagt sowas mal laut in der Öffentlichkeit - zumal als Mann. Schwupps hagelt es sogar von den besten Freundinnen Kritik und Man(n) steht in der Macho-Ecke oder gilt als ewig gestriger, der sich die Zeiten zurückwünscht, als Frauen rechtlos waren und Männer das unumschränkte Familienoberhaupt.
Es ist schier unglaublich, wie es sein kann, dass das simple Wort "gleich" offenbar so schwer zu verstehen ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2012 17:20