Guten Morgen,
ich habe folgende Anfrage und suche nach Anregungen bzw. Rechtsaufklärung. Ich bin trockener Alkoholiker und lebe getrennt von meiner Exgattin in H.... Unser gemeinsamer Sohn A... kommt regelmäßig an den Wochenende bzw. in den Ferien regelmäßig zu Besuch. Das Scheidungsverfahren ist eingeleitet, aber bei dem ersten Dokument hatte ich nicht auf das gemeinsame Sorgerecht bestanden. Ich war der Ansicht durch die Entfernung von 300 km B...-H..., bei schnellen Entscheidungen
nicht schnell genug herangezogen werden könnte. Heute sehe ich das aus einem anderen Winkel und die Praxis zeigt auch die Möglichkeit, durch Medien, wie Internet, Handy oder Telefon mit AB eine Erreichbarkeit jederzeit zu gewährleisten.
Nun wird vom Anwalt meiner Exgattin, erstens meine Alkoholkrankheit, trotz Trockenheit und diese Entfernung H... B... als Grund für die alleinige Übertragung des Erziehungsrechtes auf meine Exgattin thematisiert.
Bitte sende mir Anregungen oder Erfahrungen zu diesem Thema
Anm. Admin: Bitte Forenregeln beachten (Nr. 2).
Hallo Michael!
Erstmal Willkommen hier. Besser ist, wenn Du keine Realnamen hier schreibst...!
Aber zu Deinen Fragen:
Das Sorgerecht (SR) bekommt niemand so ohne weiteres alleinig übertragen. Dafür sind relativ hohe Hürden zu nehmen und es müssen massive Gründe dafür vorliegen. Eine Distanz von 300km sind dafür eher kein guter Grund. Die Erfarhung zeigt, dass die Gerichte es tendentiell eher beim GSR belassen.
Auch der Vorwurf des Alkoholismus ist fraglich. Denn so gut wie alle Exen kommen im Zuge ihrer Schlacht mit diesem Argument (oft auch Drogen). In der Regel interessieren sich die Gerichte für solche Vorwürfe nicht übermässig, da sie natürlich wisen, dass dies oft rein strategische Unterstellungen sind, um den anderen Elternteil schlecht zu machen, obwohl er es gar nicht ist.
Aber Du bist nun natürlich gezwungen Dich dem aufkommenden Krieg zu stellen. Ich würde Dir raten einen guten Anwalt für Familienrecht zu suchen und zu mandatieren.
Denn es geht auch um das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR), welches einem Elternteil bei Uneinigkeit bezüglich des Wohnortes der Kids sehr schnell entzogen wird. Jedoch klingt es, als seist Du mit der großen Distanz einverstanden. Damit nimmst Du dem Gericht einen wichtigen Grund der Exe das ABR alleinig zu übertragen.
Da kommt jetzt einiges auf Dich zu. Zieh Dir am besten ein dickes Fell an.
Greetz,
Milan
Moin Michael,
auch von mir ein Willkommen hier! Willkommen im Forum nicht nur für Väter mit 300km Abstand zum Sohn . . . 😉
wenn Anwälte bestimmen würden, wer Sorgerechte haben darf und wer nicht, wäre das so geregelt. . . .also zunächst einmal:
Keine Sorge um das Sorgerecht. Aber: schon Sorge um das ABR (Aufenthaltsbestimmungsrecht) .
denn:
Dein Teil des SR wird Dir so schnell nicht entzogen, denn die KM lässt ja offensichtlich das Kind zu Dir, also hat sie bislang keine Gefahr fürs Kind bei Dir gesehen . . .somit bleibt es grundsätzlich auch dabei. (Grundsätzlich heisst immer mit Ausnahmen, derer Du hier hunderte Dir anlesen kannst. . .)
Das ABR kann leicht der KM in solch Situationen zugeteilt werden. sie wird allerhand Unterstützung bekommen.
Es gilt, deeskalierend auf des Kindes Rechte zu achten und das Wohl des Kindes zu verteidigen. . .
Doch Du wirst überrascht werden, wie wenig Kindeswohl es in D tatsächlich gibt, wenn Du Dich nicht ratz fatz pfiffig machst.
Aber DU bist hier schon auf dem guten Wege.
Einige Fragen, damit wir Dir konkreter antworten können:
Wie alt ist euer Sohn ?
Ehelich geboren?
Seit wann seit ihr getrennt?
Bist Du gegangen, sprich ist das Kind in der gewohnten Umgebung geblieben ?
Wie kommt euer Kind hin und her ?
Du benötigst auf jeden Fall sofort eine(n) Fachanwalt für Familienrecht aus Hannover.
Wenn Du noch keine(n) hast, schick mir eine PN, einige in H kenn ich schon. . . . 😉
Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.