Gemeinsames Sorgere...
 
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Gemeinsames Sorgerecht - Schüleraustausch

 
(@mikkian2)
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Guten Morgen,

kurz zu den Fakten:

Der Junge ist 14 Jahre alt und möchte im Herbst für 1 Woche an einem Schüleraustausch in der Türkei teilnehmen.
Die Eltern haben gemeinsames Sorgerecht. Muss die Zustimmung der Mutter vorliegen damit der Junge ins Ausland darf?

Wir haben den Jungen dort angemeldet, uns war aber nicht bewusst das evtl. die Zustimmung der Mutter nötig ist...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2012 08:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Was spricht denn dagegen sie einzubeziehen?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2012 09:40
(@diskurso)
Registriert

Die Eltern haben gemeinsames Sorgerecht. Muss die Zustimmung der Mutter vorliegen damit der Junge ins Ausland darf?

Ja, schon allein nach den neuen Reisepassbestimmungen.
Ohne Reisepass für das Kind keine Auslandsreise und ohne Unterschrift der Mutter keine Ausstellung eines Reisepasses für das Kind bei GSR.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2012 13:01
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, schon allein nach den neuen Reisepassbestimmungen.
Ohne Reisepass für das Kind keine Auslandsreise und ohne Unterschrift der Mutter keine Ausstellung eines Reisepasses für das Kind bei GSR.

Passbeantragung für Kinder

Unabhängig davon schließe ich mich an, dass die Mutter miteinbezogen werden sollte.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2012 15:43
(@mikkian2)
Schon was gesagt Registriert

Moin.
Was spricht denn dagegen sie einzubeziehen?

Jede Menge...  😉

Seitdem der Junge bei uns wohnt versucht die Mutter uns wo es nur geht Steine in den Weg zu legen (das sie damit vorallem dem Jungen schadet...)
Angefangen damit das die Mutter dem Jungen keinerlei Möbel aus seinem Zimmer mitgegeben hat oder das sie verhindert hat das der Junge Speed-Brackets bekommt obwohl wir die gesamten Kosten dafür übernommen hätten oder das sie uns vor einiger Zeit das Jugendamt ins Haus geschickt hat weil sie dort Wohlgefährdung und Vernachlässigung angegeben hat, das sie den Jungen vorher massiv unter Druck gesetzt hat damit er dem Jugendamt erzählt was sie möchte und so weiter...

Aber vielen Dank für euren Rat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2012 16:09
(@nadda)
Registriert

Hi,

ja das klingt alles nicht grade toll. Aber warum soll man sich hier auf die gleiche Ebene begeben und es jetzt genauso doof machen?
Eine vernünftige Information von eurer Seite an die KM sollte selbstverständlich sein.

Der Schüleraustausch ist ja jetzt eine sinnvolle Sache und da würde ich die KM schon mit einbeziehen. Ja, vielleichtmacht sie euch dann Ärger - wenn ihr es ihr nicht sagt gibts aber auch Ärger.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2012 16:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn er einen Pass und ggf. ein Visum hat dürfte es kein Problem geben.

Nach LBMs obigen Statuten für die Passbeantragung auch nicht.

Was bei einer Mutter völlig problemlos geht, muss bei Vätern aber noch lange nicht gehen.
Das Risiko, dann doch am Flughafen zurück gewiesen zu werden, wäre mir viel zu groß.
Auch wenn 2 Tage nach dem Abflugtermin raus kommt, dass er doch hätte fliegen dürfen.

Die Erfahrung zeigt, dass Regeln völlig unterschiedlich ausgelegt werden, je nach dem ob Vater oder Mutter mit dem Kind auftauchen.
Man kann ja schon der Presse entnehmen, dass allein reisende Väter grundsätzlich gefährliche Kindesentführer sind, die das Kind aus dem Schoss der liebenden Mutter gerissen haben um sie zu fressen und Mütter hingegen, die selbiges tun, engelsgleiche Heldinnen, die ihr Kind aus den Fängen eine Unholds befreit haben.

Also den Versuch, eine "Genehmigung" der Mutter zu bekommen, würde ich auf jeden Fall machen

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2012 17:06
(@mikkian2)
Schon was gesagt Registriert

Beppo, besser auf den Punkt hätte ich es auch nicht bringen können.

Ich kann mich auch daran zurück erinnern das die Mutter mit dem Jungen 2 mal Urlaub auf Malle verbracht hat, aber den Vater informiert hat sie nie, war dem Vater auch nicht wichtig, bis es mal zu einem Unfall in einem der Urlaube kam. Der Junge hatte sich den Arm gebrochen, die Mutter hat es nicht untersuchen lassen bzw. war bei einem Hotelarzt der eine einfach Armbinde angebracht hat. Bei ihrer Rückkehr hat der Vater den Sohn sofort ins Krankenhaus gebracht, der Arm wurde eingegipst und sie meinten damals das der Junge Glück gehabt habe, wenn der Knochen schief zusammen gewachsen wäre dann hätten sie ihn nocheinmal brechen müssen.  :exclam:

Damals hatten Mutter und Vater auch wegen dieser Sache einen Gesprächstermin beim Jugendamt. Die SB meinte dazu nur das es allein in der Verantwortung der Mutter liegen würde was sie mit dem Kind macht oder eben nicht macht wenn der Junge bei ihr ist. Wie gut das jetzt wo der Junge bei uns lebt ein anderes JA zuständig ist.  :knockout:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2012 18:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie gut das jetzt wo der Junge bei uns lebt ein anderes JA zuständig ist.  :knockout:

Was in dem Falle aber auch richtig ist, denn der Vater hätte von Deutschland aus ja weder den Unfall verhindern, noch für eine vernünftige Behandlung sorgen können.
Das liegt dann natürlich in der Verantwortung desjenigen, der das Kind gerade in seiner Obhut hat.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2012 19:33
(@mikkian2)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe gerade mal auf der Seite unserer Gemeinde nachgeschaut, dort steht geschrieben:

Reisepass

Antrag für Minderjährige:
Der Antrag muss von Mutter, Vater oder gesetzlichem Vertreter persönlich und in Begleitung des Kindes gestellt werden. Die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter und die Unterschrift des Kindes ab dem 10. Lebensjahr sowie Fingerabdrücke ab dem 6. Lebensjahr sind erforderlich.

Hinweis:
Bei gemeinsam lebenden Eltern genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und der Ausweis (zur Überprüfung der Unterschrift) vorgelegt wird. Den Vordruck Vollmacht finden sie hier.

Wenn die Eltern dauernd getrennt lebend oder geschieden sind, genügt die Unterschrift desjenigen, bei dem das Kind gemeldet ist. Weitere Hinweise erteilt das Team des Bürgerbüros.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2012 19:51




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

stimmt ja mit dem Link zur Seite vom BMI überein. Pass to go ist also bei getrenntlebenden Eltern trotz GSR keine Schwierigkeit. Nur mein Sohn ist noch ohne Fingerabdrücke davon gekommen  :rofl2:

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2012 20:34