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gemeinsames Sorgerecht wie sieht es aus mit Informationen aus der Schule

 
(@sunny1000)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ein Freund von uns hat mit seiner Exfrau das gemeinsame Sorgerecht der 3 Kinder . Nur bekommt er absolut keine Information von ihr was die Schulen betrifft. Der Kleinste wurde jetzt einfach auf eine Schule angemeldet wo er nichts von wußte. Steht irgendwo geschrieben, dass die Schule auch an dem Vater Informationen herausgeben muss ohne das er groß hinterherfragt? Teilweise verweigern sie ihm die Auskunft.

Danke
Gruß
Sunny1000

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2008 12:36
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Sunny!

Steht irgendwo geschrieben, dass die Schule auch an dem Vater Informationen herausgeben muss ohne das er groß hinterherfragt?

Nein, steht nirgends. Die Schule informiert den ihnen bekannten Erziehungsberechtigten, in dem Fall KM. Ob und wieviel KM mit KV darüber redet, geht der Schule genau genommen nix an.

Teilweise verweigern sie ihm die Auskunft.

Das dürfen sie nicht. Anstelle deines Freundes würde ich zur Schule fahren, mich persönlich vorstellen und ansagen, dass er als sorgeberechtigter Vater sehr wohl Informationen über den schulischen Werdegang seiner Kinder erhalten wird.

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2008 12:48
(@sunny1000)
Schon was gesagt Registriert

Hallo 82Marco,

danke für deine schnelle Antwort. Na dann werde ich ihn gleich mal anrufen und ihm das so sagen. Er kämpft um seine Kinder mit seiner neuen Lebensgefährten wie ein Verrückter, aber bekommt immer nur einen Dämpfer auch seitens des Jugendamtes.
Viele Grüße aus dem im Moment noch heißem Ruhrgebiet 🙂
Sunny1000

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2008 12:54
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ergänzend zu Marco:

Der § 1686 beschäftigt sich mit dem Auskunftrecht gegenüber dem anderen Elternteil.

Mit Nennung des § die KM zur Auskunft auffordern und im Detail die offen Fragen reinschreiben (z.B: besteht ein Recht auf eine Zeugniskopie)

Besonders gut (sofern das GSR besteht) kommtes auch immer, wenn man sich die Termine des EA besorgt udn sich möglichst in die Elternversammlung wählen lässt (hat auch den Aspekt, das dann die Schule um die Problematik der getrennten Eltern nicht mehr rumkommt)

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2008 12:59
(@papi74)
Registriert

Hallo,

noch ein kleiner Ratschlag meinerseits...

Dem/r Lehrer/in nur zum Sachverhalt bezüglich dem Kind gegenübertreten und sich in keinster Weise zu der KM äußern.
Lehrer mögen es gar nicht, sich zwischen den Elternteilen zu stellen oder als Vermittler aufzutreten.

Ich habe damals ein sog. Papaheft eingeführt, wo die Lehrerin alle 14 Tage einen kleinen 3-Zeiler zur Lage der Nation rein schrieb und ich ggf. auch mal einen Satz.
(Sohnemann hat es am Freitag vor dem Besuchs WE seitens der Lehrerin bekommen und hat es am darauffolgenden Montag wieder abgegeben.)
Des Weiteren, habe ich einmal pro Halbjahr ein persönliches Gespräch zu den Belangen des Kindes geführt.

Das Ganze hat sich auf lange Sicht als bewehrtes Mittel herausgestellt und meine LG (Lehrerin) führt dieses System bei Ihren "Trennungs-Kids" auch so.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2008 14:04
(@la_florentina)

Hallo Zusammen,

Vorab: Papi - den Tipp finde ich toll, den werden wir versuchen zu übernehmen!

Zum eigentlichen Thema: Mein Freund hat sich jeweils mit Kindergarten und Schule und den Betreuern/ Lehrerin direkt auseiander gesetzt, auf die Situation hingewiesen und ruft (natürlich nicht jetzt in den Ferien) etwa einmal im Monat in der Schule/ KiGa an und fragt nach dem aktuellen Stand.

Das läuft ganz gut so, allerdings bekommen wir dadurch auch noch lange nicht alles mit (Elternsprechtag, Feste, Besondere Hinweise) von daher finde ich den Tipp von Papi richtig toll  :thumbup:

Auch in anderen Bereichen (Kinderkommunion steht nächstes Jahr an) haben wir uns mit den zuständigen Betreuern in Verbindung gesetzt, die Situation kurz (wirklich kurz und Emotionslos) erläutert und sind damit auch auf einem extra Verteiler für Infos gelandet.

Ich weiß, dass gerade Schule dazu verpflichtet ist, Auskunft zu geben. Die Realität sieht aber teils anders aus, immer direkt mit der Axt umsich schlagen und zum Rundumschlag ausholen bringt einen oft nicht weiter. Darum hat mein Freund angefangen, die Lehrer und Betreuer (auch beim Hobby Fußball) direkt anzusprechen und so ein persönlicheres Verhältnis zu schaffen. Und das klappt bisher ganz gut.

- Flori

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2008 16:59
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

kleine Alternative: falls das Papaheft in "falsche" Hände fallen könnte: Der Lehrerin eine Email-Addy geben und einfach drum bitten, ob sie ab und an mal einen kleinen Bericht geben kann. Dann wird das Kind auch als Bote rausgelassen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2008 20:51