Hallo,
gut das es dieses Forum gibt! Ich bin
Bin seit einigen Jahren geschieden und getrennt, habe einen 13 jährigen Sohn, der bei seiner Mutter lebt.
Es gibt seit längerer Zeit Umgangsprobleme. Das Jugendamt regelt den Umgang, beide haben alle Rechte.
Meiner Ansicht nach liegt der Grund in übermäßigem Spielekonsum. Seine Mutter kontrolliert das nicht, er
spielt Spiele ab 18 mit extremen Gewaltzsenen. Bei mir darf er das nicht, dann flippt er aus und wird aggressiv...
Das Jugendamt will das nicht hören und unternimmt nichts.
Darf sie ihn unkontrolliert (täglich mehr als 5-6 Stunden) davorsitzen lassen? Wie ist die rechtliche Lage?
Was kann ich dagegen unternehmen???
Gruß Thomas
Servus Thomas,
Seine Mutter kontrolliert das nicht, er spielt Spiele ab 18 mit extremen Gewaltzsenen
Klingt nicht nach einer Erziehungsmethode sondern vielmehr nach Nichterziehung.
Aggressives Verhalten ist meiner Meinung nach hier schon als deutliches Alarmzeichen zu sehen.
Gab es denn außerhalb Deiner 4 Wände auch schon "herausforderndes Verhalten"? Z.B. in der Schule oder im Freundeskreis?
Das Jugendamt will das nicht hören und unternimmt nichts.
Erklär mir das bitte noch ein wenig genauer.
Mit welcher Forderung bist Du denn zum JA gegangen?
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
... in der Schule ist er auch schon öfters aufgefallen, der Klassenlehrer berichtete mir davon
beim letzten Elternsprechtag. Er meinte, so könne es nicht weitergehen. Denn bei Schlägereien
ist er immer gerne mit dabei und fängt auch oft an.
Das Jugendamt meint, im Rahmen einer Umgangspflegschaft gehört das nicht in zum Programm und
hält sich da raus. Hinweise meinerseits an das Jugendamt werden nicht beantwortet.
Mir geht es darum, meinen Sohn vor diesen Gewaltspielen irgendwie zu schützen.
Da die Mutter das gerne toleriert und keine Grenzen setzt sehe ich wenig Möglichkeiten.
Offensichtlich ist das Umfeld der Mutter ein Heiligtum. Das Gericht braucht wohl für spätere Jahre Kundschaft...
Grüße Thomas
Servus Thomas,
natürlich ist das Umfeld der Mutter kein geheiligter Bezirk. Aber die Umgangspflegschaft spielt dabei nicht die erste Geige.
Hier sollte vielmehr eine Erziehungsbeihilfe mit ins Boot geholt werden.
Geregelt wird dies aber auch über das JA. Nur halt eine Tür weiter...
Wen gibt es an der Schule als Ansprechpartner? schulpsychologen, Beratungslehrer, Rektor?
Bitte doch hier um Unterstützung. Die stehen oftmals eh schon im engen Kontakt mit dem örtlichen Dienstleister zur Erziehungsbeihilfe.
Das JA macht es ja in der Regel nicht selbst, sondern gibt den Auftrag an Dritte ab.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle