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gewöhnlicher Wohnsitz Kind

 
(@daddy78)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an Alle,

Euer Forum hat mir schon in so manchen Dingen weitergeholfen. Hierfür Danke an alle!

Bin momentan in der Situation in der ich konkret Rat brauche bzw. gerne wissen würde, wie Ihr darüber denkt.

Kurzer Abriss:

Trennung (nach Ehe) von KM vor 17 Monaten, Kind, damals 2 Jahre im 4 Tage Mama / 3 Tage Papa Modell erzogen.

Aus vorwiegend beruflichen Gründen hat KM beschlossen unser Kind zu mir zu geben. Kind lebt nun seit 10 Monaten bei mir. KM sieht es mal jedes, mal jedes 2. Wochenende.

Erziehung, Alltag läuft prima. Kita Anmeldung bei mir und durch mich, Sportverein und Freunde bei mir, Arztbesuche mit mir etc.. Dank flexibler Arbeitszeiten und GanztagsKita gesicherter Vollzeitjob (ich meine mich:-).

Jetzt wurde KM arbeitslos, hat gerechnet ,kam zu mir und hat mir klipp und klar gesagt, dass es aus finanzieller Sicht das Beste für sie wäre wenn unser Kind wieder bei ihr leben würde. Im darauf folgenden Streitgespräch hat sie mir sogar mit einer 14Tage WE Regelung gedroht.

Wie ratet Ihr mir, mich zu Verhalten?

Wie stuft Ihr meine Chancen ein, unser Kind bei mir behalten zu dürfen, sollte es zu einer gerichtlichen Entscheidung kommen müssen?

Vielen Dank und freundliche Grüsse!

Daddy

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2011 16:22
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi und willkommen,

Ein paar Fragen noch zu Deiner Beschreibung:

So wie ich das lese, wurde diese Absprache nur mündlich zwischen Dir und der KM getroffen, oder?
Gibt es irgendwas Schriftliches oder Kontakt zum JA, wo dokumentiert ist, dass es dem Kind bei Dir gut geht?
Wie ist der Kindesunterhalt geregelt?
Wie groß ist die Entfernung zwischen euren Wohnorten - d.h. müßte das Kind z.B. die Kita bei einem Umzug wechseln?
Hat die KM sonst noch Argumente außer den finanziellen?

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2011 16:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Also wenn der Mutter nicht noch irgendwas ganz gravierendes aus der Tüte holt sehe ich da für dich kein Problem.

Nicht mal unsere Mutterkreuzlerische Familienjustiz würde sich trauen, euer Kind da ohne weiteren Grund wirder raus zu holen.

Du musst nur aufpassen, wenn sie die kleine einfach einbehält.
Dann musst du sofort reagieren und sie beim Gericht wieder zurück fordern aber soweit ist es ja noch nicht.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2011 17:40
(@schwarzwaldmaedel)
Nicht wegzudenken Registriert

Herzlich Willkommen bei VS!

Ich hab auch noch ein paar Fragen:
- seid ihr geschieden oder getrennt?
- wie sieht es mit dem Sorgerecht aus? Habt ihr GSR, sprich habt ihr beim JA die Erklärung beide unterschrieben?
- wärst du bereit der KM etwas zu zahlen, obwohl das Kind weiterhin bei dir lebt oder zumindest zum überwiegenden Teil?

LG, das Schwarzwaldmädel

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2011 17:42
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

- seid ihr geschieden oder getrennt?

Trennung (nach Ehe)

Also verheiratet und GSR

- wie sieht es mit dem Sorgerecht aus? Habt ihr GSR, sprich habt ihr beim JA die Erklärung beide unterschrieben?

S.o.

- wärst du bereit der KM etwas zu zahlen, obwohl das Kind weiterhin bei dir lebt oder zumindest zum überwiegenden Teil?

Warum sollte er das tun?Das Kind hat seinen Wohnsitz beim Vater und das sollte so bleiben.
Er muss nur aufpassen das sie das Kind nicht einbehält, wie von Beppo beschrieben.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2011 18:07
(@schwarzwaldmaedel)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich glaub, ich brauch 'ne Brille  :redhead:

Was das bezahlen angeht: Im Falle von ASR hatten wir das schon oft, um das Kind "frei zu kaufen", was natürlich im GSR-Fall schon ganz anders aussieht, allerdings würde ich es wohl nicht unbedingt einfach drauf ankommen lassen wollen, denn wenn es hart auf hart kommt, hat er doch eigentlich nichts in der Hand, ausser die Anmeldung bzw. den Besuch des Kindergarten bei ihm, was ja nicht ausschliesst, dass die Kindsmutter am Leben des Kinds in grossem Umfang (vll. sogar täglich) teil nimmt.  :exclam:

Klar hat sie das Kind bei ihm leben lassen aber ich weiss nicht, ob ein Richter zwangsläufig für den Verbleib beim Vater entscheidet, wenn Mami ihr Kind nach Monaten einfach "wieder haben" will. Ich hab den Glauben an Entscheidungen zum Wohle des Kindes wohl doch schon teilweise eingebüsst.  ;(

Aber wenn er da wirklich gute Chancen hat, dann wäre das nicht gerecht und für's Kind das beste, was ihm passieren kann, finde ich.

LG, das Schwarzwaldmädel

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2011 19:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hai,
es gibt durchaus Fälle, wo das Sinn macht, das sehe ich hier aber nicht.

Schon alleine, weil ich es für sehr unwahrscheinlich halte, dass ein Richter die Kleine da nochmal ohne Grund raus reißt.

Noch tiefer verwurzelt als das "Mutter Gen" ist das, "Never-touch-a-running -system Gen" bei den Richtern.

Wenn also nicht noch irgendwelche tatsächlichen oder erfundenen Probleme auftauchen, hat sie aus meiner Sicht keine Chance.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2011 19:37
(@schwarzwaldmaedel)
Nicht wegzudenken Registriert

Und tun sollte er erst mal nichts vorsorglich oder? Sprich: Keine schlafenden Hunde wecken?!

Wie sieht's aus mit Kindergarten Bescheid geben, dass er umgehend angerufen wird, falls KM auf die Idee kommt das Kind einfach zu holen? Sinnvoll?

LG, das Schwarzwaldmädel

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2011 21:02
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich würde das Jugendamt vielleicht einschalten und denen diese situation erklären. 

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2011 22:13
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Lieber Daddy,

soll Euer Kind auf Wanderschaft gehen?

Aus vorwiegend beruflichen Gründen hat KM beschlossen unser Kind zu mir zu geben.

Jetzt wurde KM arbeitslos...

und nun soll das Kind zu Ihr?

und wenn sie wieder Arbeit hat?
Soll dann aus beruflichen Gründen das Kind wieder zu Dir?

Das Kind lebt nun schon sehr lange bei Dir, ich sehe keinen Grund das zu ändern.

Pinkus

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2011 22:33




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und tun sollte er erst mal nichts vorsorglich oder? Sprich: Keine schlafenden Hunde wecken?!

Wie sieht's aus mit Kindergarten Bescheid geben, dass er umgehend angerufen wird, falls KM auf die Idee kommt das Kind einfach zu holen? Sinnvoll?

Sehe ich in diesem Fall keinen Bedarf.

Sie braucht sie ja gar nicht aus dem Kiga zu zerren.
Sie bräuchte sie nach dem Umgang einfach nicht zurück zu bringen aber damit würde sie vor Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit scheitern.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2011 00:20
(@daddy78)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die schnellen und zahlreichen Antworten!

Macht wirklich Mut, wie Ihr darüber denkt.

Oberstes Ziel bleibt natürlich die friedliche und einvernehmliche Lösung/Vereinbarung.

Ich halte auch nichts von "Freikäufen", werde der KM allerdings ein zinsloses Darlehen anbieten um ihr die momentane finanzielle Situation etwas zu erleichtern.

Freundliche Grüsse!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2011 11:01