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gibt es Namensadoption?

 
(@ragazzo)
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Hallo erstmal,

meine Frage: Wenn die Mutter meines Kindes heiratet und möchte, dass das Kind den Namen des neuen Partners übernimmt, geht das? Angeblich soll es eine Namensadoption sein. Ich wußte nicht, das es soetwas gibt? Wo ist der Unterschied zwischen Adoption und Namensadoption? Ist mein Kind gesetzlich trotzdem mein Kind, oder verliere ich alle Rechte und muß trotzdem zahlen?

Das ist alles Neuland für mich und hoffe, dass sich jemand auskennt.

Vorab vielen Dank für eure Antworten

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.07.2008 01:46
(@pantera)
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Hallo.

Habt ihr GSR??
Also, so viel ich weiss, kann der Name bei GSR ohne deine Zustimmung nicht geändert werden.
Auch wenn du zustimmst, sind Namensänderung und Adoption zwei völlig unterschiedliche Dinge.  Wenn dem kind nur den Namen geändert wird, bleibst du immer noch der Vater mit allen Rechten und Pflichten. Und wenn das Kind adoptiert wird,dann bist du aus allen Rechten und auch Pflichten raus, also muss du auch nicht zahlen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2008 01:59
(@ragazzo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Pantera,

was ist GSR? Wir leben nicht zusammen, waren nie verheiratet, habe beim Jugendamt die Vaterschaft anerkannt. Das Sorgerecht war bei beim Jugendamt und der Mutter. Darf Sie trotz ohne meiner Zustimmung, den Namen ändern lassen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.07.2008 02:03
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ragazzo,

GSR ist das gemeinsame Sorgerecht. Wenn das SR beim Jugendamt lag, gehe ich mal davon aus, dass die Mutter bei der Geburt nicht volljährig war?
Wenn die Mutter jetzt das alleinige Sorgerecht hat, dann darf sie dem Kind ohne Deine Zustimmung ihren Ehenamen geben.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2008 11:42
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen ragazzo,

wenn das Kind den Nachnamen der Mutter trägt und sie das alleinige Sorgerecht hat, dann kann eine Einbennenung (so nennt man das) ohne deine Zustimmung erfolgen. Allerdings muß im Alter deines Sohnes dieser selbst zustimmen.

Suche hiermal nach dem Thread in dem es um die Zustimmung zu einem Doppelnamen geht, dort steht der dazugehörige §

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2008 11:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

der entsprechende Paragraph des BGB steht >>>HIER<<<.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2008 12:02
(@ragazzo)
Schon was gesagt Registriert

ich danke euch für euer feedback und eure hilfe :thumbup:

einen schönen abend noch.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.07.2008 20:08