Vor eignen Jahren wurde in Deutschland das alleinige Sorgerecht auf die Mutter übertragen. Jetzt hat die Geschichte ihre Vorsetzung in Polen. Für das polnische Gericht ist wichtig festzustellen, ob wenn in Deutschland die Mutter die alleinige Sorgerecht erhalten hat, dann ist das für den Vater mit dem polnischen Rechtsbergrief „Entzug des elterlichen Sorgerecht“ gleichzustellen. Mit anderen Worten gibt es in Deutschland nur die zwei Rechtssituationen, d.h. gemeinsames Sorgerecht und alleiniges Sorgerecht? Oder gibt es so was wie eingeschränktes Sorgerecht, so wie das das polnisches Recht vorsieht und was die Mutter jetzt behauptet? Der Entzug der Sorgerecht zieht mich sich die gleichen Folgen für den Vater wie das Zusprechen des alleinigen Sorgerecht in Deutschland für die Mutter (alleiniges Recht für die rechtliche Vertretung des Kindes, Übernahme aller finanziellen Belangen des Kindes, alleiniges Recht für die Entscheidung über die Ausbildung, das alleinige Rechts zu entscheiden über eventuelle gesundheitliche Belangen des Kindes). Zur Information - der Entzug des Sorgerechts in Polen hat interessante Konsequenz, nämlich für dem wem Sorgerecht entzogen wurde verjähren sich nach drei Jahren die Unterhaltsschulden.
Wenn das Sorgerecht in Deutschland komplett entzogen ist, dann ist es komplett entzogen.
Ansonsten gibt es die Variante, es bleibt beim gemeinsamen Sorgerecht, aber (zB) der Teilbereich "Gesundheitsfürsorge" wird Elternteil A übertragen.
Aber es wird doch einen Beschluss geben, da steht es doch mit Wortlaut drin.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
unterscheiden muss man zwischen Lebensmittelpunkt (dort wo das Kind wohnt) und dem Sorgerecht an sich.
Wichtig für Dich wäre, dass es eine Urkunde (Erklärung oder Beschluss) zum Sorgerecht gibt, z.B. im Scheidungsurteil.
Um die Dinge zu vergleichen müsste man allerdings auch mehr über das polnische Recht wissen.
Die Frage ist inwieweit ein Umgangsrecht in Polen eine Art "Teilsorgerecht" bedeutet.
Das ist nämlich das einzige Recht, dass Dir neben der Pflicht zur Unterhaltszahlung geblieben ist.
Nach deutschem Recht hast Du kein Sorgerecht, da es der KM das alleinige Sorgerecht übertragen und Dir damit das Sorgerecht entzogen wurde.
VG Susi
Danke Lausebackesmama. In meinem Beschluss steht es „Die elterliche Sorge für die Kinder ……. wird der Mutter übertragen“. Über mich schweigt das Gericht. Heißt das, dass mir die elterliche Sorge entzogen wurde?
Ja genau. Wenn da steht, das Sorgerecht wird übertragen, dann mit allem was das Sorgerecht ausmacht und dann hast du keinerlei Anteile mehr am Sorgerecht sondern nur noch das Umgangsrecht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."