Wir haben nun ein Schreiben der Bank bekommen die die Konten der Kinder auflösen möchte
Grund der Bank: Das "Und" Konten für die Bank zu aufwändig sind und diese daher gekündigt werden.
EX verweigert die Zustimmung der Löschung.
Welche Möglichkeiten gibt es nun für das Konto das alleinige "Sorgerecht" bzw. Verfügung zu bekommen ?
Die Kinder leben bei mir . Gemeinsames Sorgerecht und Aufenthaltbestimmungsrecht liegt bei mir. Kids 14+17 Jahre
Gemeinsames Sorgerecht und Aufenthaltbestimmungsrecht liegt bei mir. Kids 14+17 Jahr
Ein gemeinsames Sorgerecht kann nicht bei Dir liegen ... entweder habt ihr die gemeinsame Sorge, oder Du hast die alleinige Sorge.
Bei gemeinsamen Sorgerecht müsst ihr gemeinsam aggieren, wenn die KM nicht will, dann geht nur die Entscheidung gerichtlich zu ersetzen. Dies ist meist Teuer und unsinniges Geld verbrennen.
Wir haben nun ein Schreiben der Bank bekommen die die Konten der Kinder auflösen möchte
Grund der Bank: Das "Und" Konten für die Bank zu aufwändig sind und diese daher gekündigt werden.
Geh den anderne Weg.
Wenn die Bank diese Konten kündigen will, dann kann sie das doch tun. Dafür benötigt man kein Sorgerecht. Die Bank kündigt die Konten, dass Guthaben wird auf ein benanntes Konto überwiesen, gut ist.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
ich kann mir vorstellen, dass es nicht so einfach ist. Bei mir wollte die Bank das Konto meiner verstorbenen Mutter auflösen, weil es seit 5 Jahren keine Kontobewegungen mehr gab.
Dazu genügt aber nicht einfach mein "ja". Dazu musste ich auch den Erbschein vorlegen.
Hier könnte es ähnlich sein, es ist ein "und"-Konto, also müssen beide der Löschung zustimmen.
Vor Gericht würde ich deshalb auch nicht gehen sondern die Bank fragen, was man tun kann.
VG Susi
Moin,
ich würde auch sagen, die Bank schafft ein Problem welches vorher nicht existiert. Daher soll sie sich auch an der
Problemlösung beteiligen.
Grüße
Ich dachte auch erst, dass die einfachste Lösung wäre die Bank kündigen zu lassen.
Aber das Geld muss ja irgend wohin. Um es auf ein anderes Konto zu bringen müssen in diesem Fall ja wieder beide ET zustimmen.
Entweder auf Zustimmung der Mutter klagen (auch schon für die Eröffnung der neuen Konten) oder auf das ASR im Bereich Finanzen
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Freundlich der Bank mitteilen, dass Du zur Unterschrift bereit bist aber der andere Verfügungsberechtige leider nicht. Für das "große" Kind erledigt sich das Thema eh in spätestens einem Jahr mit der Volljährigkeit.
Sollte die Bank auf die Idee kommen Gebühren für die "UND" Konten zu verlangen, Unterschrift evtl. per Gericht ersetzen lassen (Begründung EX schadet dem Vermögen der Kinder wg. der Unterschriftsverweigerung)
Das Problem sind ja wieder diese Kosten, die die KM (vermutlich) nicht tragen muss ...
Ziemlich egal, welcher Betrag auf dem Konto ist, die Ersetzung der Unterschrift kostet ... ich habe keine Ahnung was da als Streitwert berechnet wird, aber zwischen 300 und 800 Euro werden aufgerufen werden. Für was? Für eine Unterschrift, die notwendig ist und nicht einmal Mühe macht.
Ich habe es bei solchen Dingen so gehalten, dass ich die Telefonnumer der KM weitergegeben habe und gesagt habe, dass sie sich die Unterschrift bei der holen sollen. Da viele aus meinem Umfeld die Situation kennen, gab es auch keine Probleme. Selbst die Anmeldung auf die weiterführende Schule habe ich so abgehandelt ... ob die mit der KM gesprochen haben, oder dies irgendwie anders gelöst haben, ich habe keine Ahnung. Ich mache immer nur die Papiere fertig, unterschreibe und der Rest ist das Problem dessen der die andere Unterschrift haben will (Bank, Schule ... ).
Versuch mal diesen Weg.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Das Problem sind ja wieder diese Kosten, die die KM (vermutlich) nicht tragen muss ...
Klar deshalb wäre die Ersetzung der Unterschrift per Gericht auch wirklich das letzte Mittel, aber sollten Bankgebühren das Vermögen der Kids langsam auffressen ist auch nix gewonnen.
Ich habe es bei solchen Dingen so gehalten, dass ich die Telefonnumer der KM weitergegeben habe und gesagt habe, dass sie sich die Unterschrift bei der holen sollen.
Ich hatte mittlerweile schon Anrufe des Jobcenters für KM (sie hat ihre hinterlegte Rufnummer nicht ändern lassen) da konnte ich nur sagen hier nicht mehr wohnhaft und ich gebe keine Telefonnr weiter. Gerade jetzt im Hinblick Datenschutz würde ich mir das Verkneifen Daten rauszugeben.
Ich hatte mittlerweile schon Anrufe des Jobcenters für KM (sie hat ihre hinterlegte Rufnummer nicht ändern lassen) da konnte ich nur sagen hier nicht mehr wohnhaft und ich gebe keine Telefonnr weiter. Gerade jetzt im Hinblick Datenschutz würde ich mir das Verkneifen Daten rauszugeben.
Ich bekomme nach 7 Jahren, einem Umzug immer noch Briefe für die KM bzw. Anrufe ...
Wenn der Kontakt notwendig ist, es um Dinge für die Kinder geht, dann pfeif ich auf den Datenschutz. Es muss auch noch ein normales Verhalten möglich sein. Reicht doch schon, dass die KM nicht einmal der Beistandschaft antwortet und es für die völlig in Ordnung ist ...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Übrigens konnte meine Ex völlig problemlos Konten für die Kids alleine eröffnen und darüber verfügen, trotz gemeinsamen Sorgerecht in allen Bereichen.
Evtl. einfach mal versuchen. Die neue Bankverbindung bei der alten Bank angeben. Und wenn sie rumstressen an die KM verweisen.
Grüße
Das ist vermutlich so ähnlich wie mit den Meldeadressen bzw. dem Ummelden als solches ...
Jeder legt sich seine Regel so hin, wie er es gerade braucht ...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Datenschutz.
Das was gemeinhin unter Datenschutz subsumiert und derzeit hochgehalten wird, betrifft Privatpersonen im normalen Alltag eh nicht.
Gruss von der Insel
Danke vorab für die zahlreichen Antworten.
In der Tat ist es nicht einfach dieses zu lösen.
Mutter wurde nach Rücksprache mit Rechtspflegerin 2x mal abgemahnt. Danach wird eine Klage gegenüber EX beim Amtsgericht mit der Übertragung des Sorgerechts ( Für diese Girokonten ) ausgesprochen.
Der weitere Verlauf wird sich dann ergeben.
Zusätzlich wurde die Bank mit Einschreiben Rückschein angeschrieben mit der Bitte um Klärung. ( Sie mögen mir bitte mitteilen welche Möglichkeiten aus BANK - Sicht bestehen )
Bei dem zukunftig 18 jährigen sehe ich da auch eher geringere " Probleme " - alles eine Zeitfrage.
Beide Kinder bekommen ein neues eigenständiges Konto.
Werde berichten.
Suche dir vielleicht besser eine neue Bank die keine Probleme. Dies sind keine triftigen Gründe für eine Konto-Kündigung.
Hallo,
ich kann mir vorstellen, dass es nicht so einfach ist. Bei mir wollte die Bank das Konto meiner verstorbenen Mutter auflösen, weil es seit 5 Jahren keine Kontobewegungen mehr gab.
Dazu genügt aber nicht einfach mein "ja". Dazu musste ich auch den Erbschein vorlegen.
Hier könnte es ähnlich sein, es ist ein "und"-Konto, also müssen beide der Löschung zustimmen.Vor Gericht würde ich deshalb auch nicht gehen sondern die Bank fragen, was man tun kann.
VG Susi
@Susi64
mal abgesehen diesen Falles, wie lange darf denn ein Girokonto eines verstorbenen Elternteils weiterbestehen, gibt es da eine Grenzzeit?
und meine Mutter ist im Mai gestorben, habe nur ein 3 seitiges Schreiben vom Gericht bekommen, da steht nirgends Erbschein drauf, aber ich konnte damit alles finanzielle und sonstiges machen, gibt es da noch etwas anderes als einen Erbschein?
"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."
"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."
Hallo,
@tellerchen Ich habe keine Ahnung wie lange Konten Verstorbener weiter existieren können. U.U. steht dazu etwas in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Aber wie gesagt ich habe da keine Ahnung.
VG Susi
achso ok, aber das konto deiner Mutter hatte 5 jahre bestanden?
ist ja jetzt auf mich geändert, interessiert mich nur im Nachhinein...
"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."
"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."
Ich bin mir nicht ganz sicher, meine aber, dass mit dem Tod die Erben in die Rechtsfolge des Verstorbenen treten. Das heißt zwar, dass das Konto noch auf den Namen des Verstorbenen geführt wird, aber die Rechtsgeschäfte (und Verantwortung) bei dem Erben liegt.
Ich meine mich erinnern zu können, dass dies gerade bei Erbengemeinschaften die zerstritten sind, die Sache immer so kompliziert macht und teilweise steht dann der Name des Verstorbenen teilweise über Jahre in Dokumenten (Konten, Immobilien, etc.) weil diese nicht aufgelöst werden können.
Eine Auflösung würde ja bedeuten, dass die Erbfolge und Aufteilung geklärt ist und dann die Übertragung erfolgt.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Völlig richtig, hatte vor Jahren beim Tod der Oma so eine Geschichte am Hals:
Lt. Testament bestand die Erbengemeinschaft aus den drei Enkel, die Aufteilung war auch durch Testament geregelt, Erbschein war vorhanden. Die Auflösung bei der Sparkasse müssen alle Erben durch Unterschrift legitimieren, einer verweigerte die Unterschrift und Konto lief weiterhin auf Namen der Oma. Erst durch die gerichtliche Auseinandersetzung erfolgte dann die Auflösung des Kontos bei der Sparkasse.
Im Bezug auf Erbfolge ist es richtig wie hier vorgetragen wurde.
Sofern ein Testament vorhanden ist oder Einigkeit unter den Erben besteht ist es quasi alles einfach.
Wenn einer der Erbberechtigten nicht zustimmt ob Kontoauflösung oder Überweisung kann die Bank auch nichts tun.
Letztlich sind bei der Bank die Erben erstmal "gleichgestellt". Das Konto ist quasi ein " Und " - Konto