Hallo,
ich habe das GSR beantragt und es wurde ein Beistand bestellt. Durch einen Zufall habe ich Kenntnis, dass sie einen schweren Fehler in ihrem Bericht hat und der Bericht unbrauchbar sein könnte, weil sie falsche Vorraussetzungen annimmt. Der Beistand ist nicht gerade väterfreundlich.
Ich könnte den Beistand auf ihren Lapsus aufmerksam machen und hoffen, dass sie den Bericht zu meinen Gunsten korrigiert oder das erst beim Termin in drei Wochen machen, wo sie dann ziemlich verdattert sein dürfte.
Wie würdet ihr das machen?
Danke!
Moin.
Du meinst einen Verfahrensbeistand (früher Verfahrenspfleger), einen 'Anwalt' des Kindes?
Üblich ist, in Deiner Replik auf die Stellungnahme ganz sachlich Deine Sicht auf die Dinge zu schildern.
W.
Hi, ja den meine ich.
Ihr Bericht ist noch nicht rausgegangen, das ist ein bißchen heikel näher zu beschreiben;-)
Es ist das übliche Hin- und Her der Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten.
Anhand dieser macht sich das Gericht ein erstes Bild, das dann uU in einer mündlichen Anhörung vervollständigt wird. Geht alles noch ohne Anwalt? Was hat das JAmt abgesondert, was hat die Mutter geschrieben? 😉
Hast Du Deinen Antrag begründet? Wie? Womit? Warum überhaupt?
W.
Nee, es ist noch nicht das übliche hin und her.
Der Beistand ist ziemlich verpeilt und chaotisch und hat sich Notizen gemacht während des Gesprächs.
Sehr ausführliche Notizen in Steno. Ich kann das Lesen und hatte mal einen Chef, da wars ganz gut, wenn Du auf dem Kopf lesen konntest, was er Dir in den nächsten Minuten am Kopf knallen wird.
Und in diesen Notizen hat sie einen deftigen Fehler drine.
Kein RA und noch nichts vom JA.
Oh. Kannst Du auch Gedanken lesen? Wie die Frauen?
😉
W.
Ich arbeite dran;-)
Die Notizen waren sehr umfangreich, ich würde fast sagen das war schon der Bericht.
Ach, warte einfach die offizielle Version ab.
Nicht selten wundert man sich über die Welten, die zwischen dem Besprochenen und der Stellungnahme dann ans Gericht liegen.
W.
Moin.
Auch wenn Du natürlich noch nicht weißt, was nachher tatsächlich in dem Bericht stehen wird, würde ich das ein wenig von dem zugrundeliegenden Sachverhalt, also dem Fehler/ Verständnisproblem abhhängig machen. Nicht, dass Du nachher bei einem vielleicht pinkanten Sachverhalt erstmal in der Defensive bist und klarstellen musst! Also vielleicht in der Art, dass Du in einer E-Mail ganz formlos Dich bedankst für das ausführliche Gespräch und die Möglichkeiten, dass Du dies und das eben schildern konntest.
Gruss, Toto
Hi!
Es ist ja gar nicht gesagt, dass Du den Bericht vorher siehst. Ich habe den Bericht 5 Min vor der Verhandlung in die Hand gedrückt bekommen.
Der VB ist nur dem Kind bzw. dem Gericht verpflichtet. Ich glaube nicht, dass er verpflichtet ist, Dir den Bericht vorher auszuhändigen (einige machen es, andere nicht oder sehr spät). In jedem Fall wird er den Bericht aber noch mündlich vortragen, so dass Du dann spätestens in der Verhandlung dazu Stellung nehmen kannst.
Woher weisst Du denn von den Fehlern? Vielleicht rufst Du ihn vorher mal an?
Gruss
BP
Hallo Sonny,
Wie würdet ihr das machen?
So lange Du nur derart nebulöse Angaben über einen VB-Bericht machst:
das ist ein bißchen heikel näher zu beschreiben;-)
Und in diesen Notizen hat sie einen deftigen Fehler drine.
... wird Dir niemand eine sinnvolle Antwort geben können.