GSR beantragen, ja ...
 
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GSR beantragen, ja - nein?

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(@herbart)
Rege dabei Registriert

Hallo an alle!
Bin Vater eines 1,5 jährigen Sohnes, habe kein Sorgerecht lebe mit der KM und ihm noch zusammen (gemeinsamer Mietvertrag).
Sie will mit dem Sohn in zwei Wochen ausziehen (in ein Zimmer einer Wohngemeinschaft).

Bis jetzt haben wir uns von der Geburt an hälftig um den Kleinen gekümmert. Wir haben uns seit dem Abstillen vor einem Jahr täglich und jedes zweite Wochenende mit der Betreuung abgewechselt. Die ganzen Arztsachen hab eigentlich grösstenteils ich mit ihm gemacht. Er steht total auf uns beide und freut sich, egal von wem er in der Kita abgeholt wird, wie ein Schneekönig.
Jetzt zieht sie also aus - und auf meine Frage, wie sie sich dass vorstellt mit der Betreuung höre ich: "Jedes zweite WE und einmal die Woche!" und "Falls das nach meiner Einschätzung nicht klappt, werde ich dir einen neuen Modus mitteilen."
Ich bin ein bisschen genervt, weil Sie für mein Gefühl über das Kind verfügen will, als wäre es ihr Eigentum. Ich habe sie gefragt, wie sie das sieht, und bekam zur Antwort: "Ich bin eben die Mutter - und du hast  nur abgespritzt!" Also ist das auch genau das Gefühl, was sie mir vermitteln will.
Irgendwie für mich keine Grundlage, für das, was wir zusammen vorhaben. Und ich hätte schon auch gern ein paar Mitspracherechte wegen Arzt und Kita und vor allem Aufenthalt. Nicht die alleinigen, aber gemeinsam wär schon gut irgendwie.

Jetzt habe ich nochmal im JA angerufen, wo wir vor einem halben Jahr mit einer Mitarbeiterin der Familienberatung "betreute" Gespräche hatten. Sie meinte, wir könnten so etwas schon noch einmal machen, ruderte aber schnurstracks zurück, als ich ihr sagte, ich wolle auch über die rechtliche Grundlage der zukünftigen Betreuung sprechen. Ich sagte, ich würde gern mit der KM auch über eine weitestgehend gleichberechtigte rechtliche Ausgangsituation verhandeln (GSR) wollen.
Solche Gespräche führe sie (die Mitarbeiterin der Familienberatung) aber nicht (???), weil sie da keinen rechtlichen Durchblick habe (??), und überhaupt wäre der sozialpädagogische Dienst mein Ansprechpartner. Seltsam, weil sie eigentlich im Gespräch allen meinen Argumenten sehr gut folgen konnte (gleiche Pflichten = gleiche Rechte, pipapo).
Bei dem Dienst habe ich jetzt angerufen und eine total genervte Mitarbeiterin gab mir am Telefon sinngemäß zu verstehen, dass ich halt vorbeikommen müsse, wenn ich unbedingt eine Beratung in Anspruch nehmen wolle. (Vielleicht hatte ihre schlechte Laune ja auch nur private Gründe ;)) Es wurde auch gleich nach dem Namen des Kindes gefragt. Eigentlich hätte ich ja gern erstmal eine unverbindliche Beratung, ohne gleich ein Riesenfass aufzumachen.

Nun meine Fragen an die Praktiker:
1. Habe ich mit dieser Vorgeschichte überhaupt reelle Chancen auf GSR?
2. Welche Nachteile können mir aus meinem Bemühen um GSR entstehen?
3. Macht es überhaupt Sinn sich wegen des Sorgerechts zu engagieren? (Ich bin da irgendwie gerade verunsichert und will nicht völlg ergebnislos in ein Wespennest stechen.)
4. Was muss ich beim JA beachten?
5. Was fällt Euch noch ein oder auf?

Habe schon gesehen, dass dieses komplexe Thema hier in vielen Threads behandelt wird, kann mir aber bis morgen unmöglich alles durchlesen (zumal ich gleich auf den Spielplatz muss! 🙂 )
Dank und Grüße, Herbart

give respect
get respect

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2012 16:09
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin herbart,

Ich bin ein bisschen genervt, weil Sie für mein Gefühl über das Kind verfügen will, als wäre es ihr Eigentum.

als ASR-Inhaberin hat sie damit faktisch (leider) recht; das hättet Ihr früher klären müssen. Du bist auf dem Weg in die Rolle des Besuchs- und Zahlonkels. Unter den aktuellen Umständen wird sie kaum freiwillig eine Sorgeerklärung unterschreiben. Auch das JA kann da nichts tun; das hat nur beratende Aufgaben, aber nicht die Möglichkeit, hier etwas zu entscheiden.

Dein einziger Weg ist das Gericht. Wie steinig dieser ist und wie ungewiss das Ergebnis, kannst Du hier vielfach nachlesen. Vielleicht wäre es sinnvoll, jetzt erst einmal die Stressituation "Umzug" hinter Euch zu bringen; den Umgang verlässlich wahrzunehmen und die Dinge wieder in ruhigere Bahnen laufen zu lassen, bevor Du das Thema (wieder) ansprichst. Aktuell auch noch mit einer GSR-Klage zu kommen wird Euer Verhältnis nicht entspannen, sondern verschärfen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2012 16:26
(@herbart)
Rege dabei Registriert

Aktuell auch noch mit einer GSR-Klage zu kommen wird Euer Verhältnis nicht entspannen, sondern verschärfen.

Diese Sichtweise trifft doch eigentlich immer zu. Ich habe gerade deshalb irgendwie das Gefühl, die Sache im Zuge des Auszuges mitklären zu wollen/ müssen. Ein Abwasch mit viel Stress und Ärger ...
... dafür gibt es dann aber eine wirkliche Basis. Was sich ja wohl auch positiv auf die ganze Sache auswirken wird.

Gerichtsklage - ich habe mich um ihn gekümmert, ich will das weiter tun - das müsste das Gericht doch anerkennen?

give respect
get respect

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2012 16:39
(@herbart)
Rege dabei Registriert

**Vollquoting und Doppelposting gelöscht**

give respect
get respect

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2012 16:55
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo herbart,

Habe schon gesehen, dass dieses komplexe Thema hier in vielen Threads behandelt wird, kann mir aber bis morgen unmöglich alles durchlesen (zumal ich gleich auf den Spielplatz muss!

Du solltest Dir wirklich Zeit nehmen, Dich in dieses komplexe Thema einzulesen, bevor Du losstürmst. Du gerätst sonst leicht in eine für Dich nachteilige Situation. Auch sich beim JA einfach mal
"so beraten" lassen, ist keine gute Idee - wie ich finde - weil Du erstens Dich hier sehr gut beraten lassen kannst, zweitens die meisten JA-Mitarbeiter gegen Väter - insbesondere gegen das GSR eingestellt sind - und Du drittens ohne Plan und Taktik u.U. Deine Position bei JA bzgl. spätere Stellungnahmen verschlechterst, wenn Du hier aus Unwissenheit irgendwas für Dich Nachteiliges loslässt.

Es kann auch z.B. sich für Dich schnell herausstellen, dass Du z.B. viel dringender den Umgang regeln lassen muß, dann kommt spätestens beim Gerichtsverfahren wieder das JA ins Spiel und wird dann eine Stellungnahme über die schreiben. Es gibt hier dazu wahrscheinlich unterschiedliche Meinungen, aber ich meide das JA wie die Pest und gehe da nur im Rahmen von Gerichtsverfahren hin und dann mit klarer Strategie. In den Stellungnahmen kann man dann sehr schön lesen, wie einem jedes Wort im Mund herumgedreht wurde.

Als grobe Strategie rate ich Dir ähnliches wie Martin: Basis zu Deinem Kind ist der Umgang. Es gilt diesen vernünftig und verläßlich zu regeln. Hier sollte Dein Fokus liegen. Es ist viel wichtiger - wenn die KM bockt, den Umgang als das GSR gerichtlich einzuklagen. Beides gleichzeitig schließt sich nach bisherigen Erfahrungen aus. Je kleiner das Kind ist, desto schlechter ist es, Gerichte
überhaupt bemühen zu müssen, daher: Versuch Dich mit der KM zu einigen. Sprich alles an und versuche möglich in diesem Stadium Lösungen mit Deiner Ex zu finden.

LG,
Mux 

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2012 16:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin herbart,

Gerichtsklage - ich habe mich um ihn gekümmert, ich will das weiter tun - das müsste das Gericht doch anerkennen?

das Gericht muss gar nichts - ausser irgendwann eine Entscheidung treffen und diese verkünden. Natürlich hat man bei einer bestehenden Vater-Kind-Beziehung die besseren Chancen - aber zweimal Null ist auch noch nicht viel. Dein persönliches Gerechtigkeitsempfinden und die Rechtswirklichkeit haben nun einmal nicht viel miteinander zu tun.

Wenn Du diese Munition jetzt verschiesst, kannst Du schlecht in ein paar Monaten wieder ankommen und sagen "ich probier's einfach nochmal". Deshalb der Rat, jetzt erst einmal die Verhältnisse zu stabilisieren und (neues) Vertrauen zur Mutter Eures Kindes aufzubauen anstatt den bereits vorhandenen Stressfaktoren einen weiteren hinzuzufügen und einen Umgangsboykott zu riskieren. Du glaubst gar nicht, wie pünktlich zum Wochenende Kinder krank werden können oder keine Lust mehr haben, Papa zu besuchen. Funktionierender Umgang und Elternkommunikation sind ungleich wichtiger als das GSR, das oft sowieso überschätzt wird.

Mantra: Nein, das ist alles nicht "gerecht". Aber Gerechtigkeit hat auch niemand versprochen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2012 17:01
 Mux
(@mux)
Registriert

Gerichtsklage - ich habe mich um ihn gekümmert, ich will das weiter tun - das müsste das Gericht doch anerkennen?

Das Gericht beurteilt nicht Dich oder irgendwelche Leistungen von Dir, sondern hat die Aufgabe abzuschätzen, ob das GSR dem Kindeswohl dient. 
Das Kindeswohl hat zwar noch niemand definiert oder gar Kriterien dafür aufgestellt, jeder Richter weiß aber genau, ob es besser für Dein Kind ist, Dich
vom GSR ausschließen.

Lg,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2012 17:03
(@herbart)
Rege dabei Registriert

Funktionierender Umgang und Elternkommunikation sind ungleich wichtiger als das GSR, das oft sowieso überschätzt wird.

Irgendwie bilde ich mir ein, dass sie durch das GSR von ihrem hohen Ross ("... nur abgespritzt") geholt würde und wir dann und nur dann eine Chance hätten, etwas dem Kindswohl (Mama + Papa) entsprechendes zu etablieren.
Sehe ich das so falsch, ich meine ist dieser Gedanke von aussen überhaupt nicht nachvollziehbar?

Diese Herablassung und Respektlosigkeit sind doch keine Grundlage für "funktionierenden Umgang und Elternkommunikation" - da wird doch einfach immer wieder Öl ins Feuer gekippt.
Wie soll das den funktionieren? Da kann ich mir doch gleich den Strick nehmen.

give respect
get respect

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2012 17:36
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Herbart!
An der Haltung der KM wird sich auch nix ändern, auch wenn Du gSR hättest ... insofern ist regelmässiger möglichst umfangreicher Umgang das erste Ziel, welches zu erreichen gilt.

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2012 17:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin herbart,

Du bist grundsätzlich frei, jede Entscheidung so zu treffen, wie Du sie für richtig hältst und selbst verantworten kannst. Aber Du hast hier um Rat gefragt und auch Ratschläge bekommen.

Irgendwie bilde ich mir ein, dass sie durch das GSR von ihrem hohen Ross ("... nur abgespritzt") geholt würde und wir dann und nur dann eine Chance hätten, etwas dem Kindswohl (Mama + Papa) entsprechendes zu etablieren.
Sehe ich das so falsch, ich meine ist dieser Gedanke von aussen überhaupt nicht nachvollziehbar?

man kann niemand zu Kommunikation oder zum Respekt verurteilen. Mal abgesehen davon, dass Kindeswohl nicht davon abhängt, ob Du das GSR hast.

Diese Herablassung und Respektlosigkeit sind doch keine Grundlage für "funktionierenden Umgang und Elternkommunikation" - da wird doch einfach immer wieder Öl ins Feuer gekippt.

Auch mit GSR hat Deine Ex keinerlei Anlass oder Verpflichtung, freundlicher oder entgegenkommender zu Dir zu sein. Theoretisch muss sie Dich dann über medizinische Dinge oder die Schulwahl informieren; ob sie es in der Praxis täte, steht in den Sternen. Und dann?

"Jetzt sofort alles auf einmal" ist in Deiner Situation kein gutes Rezept; Du machst damit vorhersehbar ungleich mehr kaputt als Du gewinnen kannst. Das GSR nützt Dir nur dann etwas, wenn die Mutter das möchte; ansonsten ist es ein zahnloser Tiger. Also musst Du Verhältnisse schaffen, in denen es der Mutter vorteilhaft scheint, Dich am Sorgerecht zu beteiligen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2012 18:49




(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Ich will ja nicht zu pessimistisch klingen, aber die Chance hier bei Gerich GSR zu bekommen dürfte, wenn man so aktuellere Urteile durchsieht, bei maximal NULL liegen.

Die Gerichte neigen ja bereits dazu einem KV das GSR abzuerkennen, wenn die KM nicht kooperationswillig ist. Das ein Gericht in einer solchen Konstellation einem KV das GSR zuspricht halte ich für ehrlich gesagt absolut ausgeschlossen.

Ja, defacto ist es so das eine KM die Rolle des KV nach reinem gutdünken festlegen kann.
Ausnahmen hiervon sind eher selten.

Gruß

Habakuk

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2012 19:40
(@bagger1975)

Servus Herbart,

also ich sehe das als vormals selbst Betroffener schon ein bißchen anders, auch wenn den Vorschreibern zuzustimmen ist, dass Du genau abwägen und prüfen solltest, ob Dein GSR-Vorhaben zum jetzigen Zeitpunkt ansatzweise Aussicht auf Erfolg haben kann.

Dies hier:

Ich bin ein bisschen genervt, weil Sie für mein Gefühl über das Kind verfügen will, als wäre es ihr Eigentum.

und das hier:

Irgendwie bilde ich mir ein, dass sie durch das GSR von ihrem hohen Ross ("... nur abgespritzt") geholt würde und wir dann und nur dann eine Chance hätten, etwas dem Kindswohl (Mama + Papa) entsprechendes zu etablieren.
Sehe ich das so falsch, ich meine ist dieser Gedanke von aussen überhaupt nicht nachvollziehbar?

kann ich z.T. sehr gut nachvollziehen, meine KM war nämlich ähnlich. Aber:

Wie bereits richtig geschrieben wurde, muss das Gericht, sofern es angerufen wird, eine Entscheidung treffen und sich dabei auf greifbare "Fakten" stützen.

Auch wenn bei Dir sicher grds. nichts dagegen spricht, wir hier Dir das GSR auch von Herzen gönnen, wird die KM versuchen den Sachverhalt in einem gerichtlichen Verfahren ganz anders darszustellen und v.a. die berühmte "fehlende elterliche Kooperation" sicher anführen, neben haltlosen Lügen, etc.

Da solltest Du Dir keine Illusionen machen. Das Kind ist auch noch relativ klein.

Versuche also Deinen (verständlichen) aktuellen Ärger erst einmal hinunter zu schlucken und Dein Vorhaben richtig zu planen, d.h. biete der KM Mediationsgespräche bei einen Familienhilfeverein o.ä. an und versuche erst einmal auf Elternebene (mit Hilfe eines Dritten) gemeinsam Lösungen zu finden (im Hinblick auf Umgang, Ferienregelung, Bringen-Holen im Kita, whatever).

Ich weiss, dass das alles sehr mühsam sein kann, aber mit so einem Vorgehen erreichst Du, dass dem Argument "fehlende elterliche Kooperation" langfristig -über die Zeitschiene- der Boden entzogen wird.

Wenn der Umgang einmal regelmäßig läuft, ihr regelmäßig in die Mediation gegangen seid und Du anführen kannst, dass Du Dich von Anfang an stets regelmäßig um das Kind fürsorglich gekümmert hast, ihr evtl. schon einmal Urlaube unternommen habt, und durch die von Dir angeregte Mediation stets Lösungen zwischen den Eltern gefunden werden konnten, dann, ja dann, sind Deine Karten beim FamG hier definitiv sehr viel besser.

Viele Grüsse 
(Bagger, der das so annähernd die ersten 4 Jahre bei seiner Tochter durchgezogen hat und der der KM beim dann doch notwendigen GSR-Verfahren so praktisch jedes frei erfindbare Gegenargument erfolgreich abgegraben hatte und KM hierdurch von ihrem "hohen Roß" geholt hat)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2012 20:48
(@herbart)
Rege dabei Registriert

Jo, danke an alle, (vor allem auch an bagger) ...

Ich will ja nicht zu pessimistisch klingen, aber die Chance hier bei Gerich GSR zu bekommen dürfte, wenn man so aktuellere Urteile durchsieht, bei maximal NULL liegen.

Was ist denn mit der Aufforderung an die Väter GSR zu beantragen
und diesem Thread hier im Forum "Nicht ehelicher Vater - Urteil des BVerfG - Ich habe das Sorgerecht beantragt" http://www.vatersein.de/Forum-topic-20081.html
Das sieht mir nicht aus, als wäre die Chance NULL. Oder verwechsle ich da was?

give respect
get respect

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2012 22:33
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

in diesem Thread sind Meldungen von Vätern, die das GSR beantragt haben. Nicht alle mit Erfolg.

Die hier bekannte nFälle haben alle eines gemeinsam: Vor Gericht hat die KM dem GSR zugestimmt. Es gab kein einziges Urteil in diesem Thread wo das GSR gegen den ausdrückliche nWIllen der KM ausgeurteilt wurde.

Mit anderen WOrten alle Verhandlungen endeten mit dem Vergleich das beide Elternteile dem GSR zugestimmt haben. Keine Klage endete mit einem Urteil.

In wieweit sich deine Ex von einem Richter so "einschüchtern" oder "belabern" lässt dem GSR zuzustimmen kannst nur du beurteilen.

Gängige Praxis ist leider, das Richter schon allein die Klage auf GSR als Indiz für die Kommunikationsunfähigkeit der Eltern ansehen und daher das GSR ablehnen.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2012 00:21
(@bagger1975)

Servus herbart,

Du hast ja grds. Recht mit Deinem Hinweis auf das Unterforum, aber:

Die "Erfolgreichen" waren v.a. Väter, denen gottlob kein Umgangsverfahren von ihren jeweiligen Exen aufgezwungen war u. die schon etwas "mehr" vorzuweisen hatten, als aktuell Du in Deiner Situation.

Dafür kannst Du nichts , aber nimm die Dir gegebenen Hinweise ruhig an. Dieses Forum zeichnet sich vorrangig auch dadurch aus, daß man Menschen hier nicht in irgendwelche aussichtlose Schlachten hetzt.

Durch ein verlorenes GSR-Verfahren gewinnt nämlich keiner einen Blumentopf, am wenigsten Du u. Dein Kind, was aber auch nicht heißen soll, daß Du Dir alles von der KM bieten lassen mußt.

Nur ein GSR-Verfahren ist es nach der Forenerfahrung und auch meinem Dafürhalten bei Dir aktuell noch nicht, dswg. s.o. und mußt Du andere Wege finden...

Viele Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2012 00:31
(@herbart)
Rege dabei Registriert

An der Haltung der KM wird sich auch nix ändern, auch wenn Du gSR hättest ...

Ich denk mal ein großer Teil des "hohen Rosses" resultiert aus meiner momentanen rechtlichen Situation. Sie hat das absolute Machtmonopol. Und dann wird das eben ausgenutzt.
Wäre die Situation ausgewogen - käme vielleicht auch wieder ein gewisser Realitätsbezug ins Spiel. Es ist schon finster, was die Droge Macht so für auswirkungen hat.

... was aber auch nicht heißen soll, daß Du Dir alles von der KM bieten lassen mußt.

Kommt mir im Moment aber verdammt so vor. Was hab ich denn in der Hand? Wenn sie sagt "Der Umgang unter der Woche tut dem Kind nicht gut." wird er einfach gestrichen, da kann ich dann wohl nichts machen. Und solche extrem asozialen Sprüche muss ich mir dann wohl auch permanent reinziehen um die "Elternkommunikation nicht zu gefährden". Und wenn sie nach Buxtehude zieht, muss sie mir noch nicht mal Bescheid sagen. Oder wenn sie, sprunghaft wie sie ist, beschliesst, dass wir mit dem Kind jetzt unbedingt was zusammen machen müssen (weil wir ja die Eltern sind) und ich dann dankend ablehne, weil mir das alles zu irrational ist, bin ich sicher auch sofort nicht "kommunikationsfähig".

Ich mein, wie soll das denn gehen?
Im "normalen" Leben würde ich in so einer Situation sagen: "Überleg Dir bitte schnell, was Du willst. Wenn Du kapiert hast, dass das Kind beide Eltern braucht und gleiche Pflichten selbstverständlich auch gleiche Rechte bedeuten, können wir sofort loslegen."

Ich versteh das nicht - anderthalb Jahre kümmern reicht nicht um rechtlich gleichgestellt zu werden, aber bei vier Jahren geht es dann (vielleicht) - wer legt denn das fest?

give respect
get respect

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2012 01:53
 Maxo
(@maxo)
Rege dabei Registriert

Hallo herbarth,

ich teile die allgemeine Einschätzung in diesem Thread nicht. Und zwar aufgrund deiner speziellen Situation.

Denn:
Faktisch lebt ihr im Moment zusammen. Ganz praktisch und real übt ihr derzeit die Sorge für das Kind in einem Haushalt aus. Der reale Status stimmt nicht mit eurem Rechtsstatus überein. Allein aufgrund einer menschenrechtwidrigen Rechtslage und weil du dich bisher nicht genug gekümmert hat, hat die Kimu derzeit das "alleinige Sorgerecht".

In dieser speziellen Situation würde ich jetzt sofort - bevor die Haushalte getrennt werden - einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht stellen und zugleich die Kimu eindeutig und nachweisbar auffordern eine Betreuungs-/Umgangsregelung zu treffen,  für die Zeit nach der Trennung. Im Kern muss die Aufforderung lauten "Kein Auszug ohne Regelung des Umgangs" - aber so sachlich und freundlich formuliert, wie es irgend geht. Diesen Vereinbarungswunsch würde ich auch ganz klar - und nachweisbar - sofort an das Jugendamt herantragen (mit entsprechender Vorbereitung) und umgehend Elternberatung einfordern. Dabei immer vom Kind her argumentieren und dass sich sowenig wie möglich an der Kontinuität der Betreuung durch beide Elternteile ändern soll, wenn es zu einer Trennung kommt.

Das alles Schriftlich - nicht telefonisch. Denn Behörden arbeiten mit Akten und die sind schriftlich und nicht telefonisch.

Wenn die Kimu es jetzt schafft mit alleinigem SR die Haushalte zu trennen - und faktisch wegen dem derzeitigen Rechtstatus Fakten per Ordre de Muffti schaffen kann - dann sind deine wesentlichen Chancen dahin. Dann wirst du wie alle Trennungsväter auf "Umgang&Unterhalt" heruntergespult .... und das übliche Spiel von Mindstlohn- Mindestunterhalt zur Mindestvaterschaft beginnt.

Ich sehe in meinem Vorschlag kein "Hetzen in aussichtslose Schlachten", sondern als ein Weg mit gewissen Chancen (und Risiken), den du nur jetzt noch hast, bevor die Trennung Fakten schafft. Danach sind die Optionen schlagartig geringer. Dabei weiß ich wovon ich rede, habe immerhin schon ein paar Vätern zum GSR verholfen - durch zielstrebiges und zügig, sachliches Vorgehen - auch ohne Gerichtsverfahren. Wer jetzt in der Situation mit einem Umgangsverfahren beginnt - hat das Sorgerecht bereits aufgegeben.

Da jetzt in der Trennungssituation sowieso ein gewissens Konfliktniveau da ist, spielt es keine wirkliche Rolle, ob sich dieses ums Sorgerecht oder ums Umgangsrecht dreht. Langfristig für deine Chancen auf Vaterschaft spielt das aber schon eine Rolle. Mir sind Eltern bekannt, die um das Sorgerecht bei Gericht gestritten haben und dann beide so genervt von der gerichtlichen Streiterei und der Einmischung sog. Experten waren, dass sie erstens den Gerichtsstreit per Sorgeerklärung beendet haben und zweitens sich dann auf ihre Elternverantwortung besonnen haben und problemlos den Umgang allein regeln konnten - andersrum kann ich mir das weniger vorstellen. Zu Beginn hatte der Vater auch gesagt "mir der kann ich nie und nimmer eine Einigung finden..."

Wie auch immer: letztlich musst du entscheiden, denn was du tust, wird Bedeutung haben für dein Leben mit deinem Kind. Verantwortung und Folgen sind deine.
Falls du in den nächsten Tagen Unterstützung möchtest, schick ne Mail an aktion@gemeinsame-sorge.de

gruss
maxo

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2012 04:36
(@bagger1975)

Servus Herbart,

in Ergänzung zu @Maxo`s Einschätzungen, die ich z.T. auch für richtig halte:

Wenn es Dir beim GSR nur darum geht, es der Ex jetzt einmal so richtig zu zeigen (was man bei Deinen Beiträgen m.E. schon ansatzweise herauslesen kann), dann wird das absehbar nichts werden.

Auch ich halte Deine Chancen bei einem geordneten und planvollen Vorgehen in der aktuellen Situation nicht gegen O gehend, denn Du hast ja bislang mit der KM zusammen gewohnt und Dich in die Betreuung des gemeinsamen Kindes auch aktiv eingebracht.

Wenn Du also unbedingt ein GSR-Verfahren zu jetzigen Zeitpunkt anleiern willst, dann mache das bitte konsequent und v.a. richtig, d.h. keine abtrakten Beratungstermine bei irgendwelchen JA, sondern:

1. Such Dir einen guten und versierten Fachanwalt(in) für Familienrecht,
2. entwickle mit ihm/ihr eine Strategie, die dahin gehen sollte, dass
3. KM mit Dir gemeinsam im Hinblick auf die Trennung eine verbindliche Umgangsregelung trifft und
4. Du sie auch verbindlich-freundlich aufforderst, mit Dir einen Beurkundungstermin beim JA zu machen und dem GSR dort zuzustimmen.

Im ersten Schritt empfiehlt sich hier meist ein persönlicher Brief an die KM, der Deine gegebene Kooperationsbereitschaft für das Kind widerspiegeln sollte und (v.a. für später) auch belegt. Ggfs. gleich verbunden mit einem verbindlichen Angebot für Mediationsgespräche auf Elternebene, die die Trennungsbewältigung und hierauf abzielende Lösungen für`s Kind zum Thema haben sollten.

Setz der KM also taktisch die "Daumenschrauben" an, damit sie sich nicht irgendwie "herausreden" kann, Du seist angeblich nicht gesprächs- bzw. kooperationsbereit im Hinblick auf das Kind und die Trennung.

Im Endeffekt muss es so laufen, dass KM den "schwarzen Peter" hat und ihre unbegründete Verweigerungshaltung allen Beteiligten offenbar wird. Dann ist die Chance groß, dass KM evtl. doch "einknickt" und zustimmt.

Auf die Risiken Deines GSR-Vorhabens wurde schon hingewiesen und liegt die Entscheidung bei Dir.

Viele Erfolg und gib doch bitte Statusmeldungen

Viele Grüsse 

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2012 18:34
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Auf die Risiken Deines GSR-Vorhabens wurde schon hingewiesen und liegt die Entscheidung bei Dir.

Richtig!Und ich will dir zum Gegenteil raten.

Beantrage das GSR jetzt, denn:

Zur Zeit läuft der Umgang, er ist auch nach dem Auszug der EX geregelt.
Diese Basis ist erstmal gut.
Wenn der Auszug erst vollzogen ist und der ''14 Tägige Plus 1 Tag in der Woche'' Umgang läuft, wer garantiert denn, das dieses auch nach ein paar Monaten so weiter läuft.
Sie ist jetzt schon zickig. :puzz:
Jetzt stehen die Chancen angeblich bei Null, dann stehen die Chancen bei ....?

Ich sehe jetzt eine 50/50 Chance, mit einem angehenden Gerichtsverfahren einen ''Vergleich'' zu erzielen und die Unterschrift der KM zu erwirken.

Versuche beim JA unterstützung zu bekommen, ansonsten stellst du einen Antrag bei Gericht.

M.p.M.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2012 19:49
(@herbart)
Rege dabei Registriert

Danke an alle!
Kurzer Zwischenstatus:
War beim Sozialpädagogischen Dienst des JA und habe mich beraten lassen.
Sehr freundliche Frau, die mich in meinem Anliegen erstmal ernst genommen hat.
ABER
auch Aussagen wie: "GSR haben wir nicht so gern, weil die Leute dann ratz fatz wieder hier sitzen!"
Auf meine Frage, dass doch wohl eine ausgewogene rechtliche Situation auch einen ganz anderen kommunikativen Umgang nach sich zieht: "Da wird das Pferd aber jetzt von hinten aufgezäumt."

Also es ist ganz klar zu spüren, dass sie sich meinen Argumenten und Überlegungen nicht ganz verschliessen konnte - es aber spontan wohl nicht zu einer Empfehlung des JA für das GSR kommen wird.
Es gab aber auch direkte Nachfragen nach dem Temperament der KM und deren Alter ("ist wohl noch ziemlich jung").
Regelrecht ausgeflippt ist sie dann, was die Umgangsregelung anging. Die von der KM vorgeschlagenen 2. WE + einmal die Woche "Das geht in diesem Alter ja gar nicht, da ist die Entfremdung vorprogrammiert." Falls es da keine andere Variante geben sollte, will sie die KM einbestellen und bei Weigerung einen Schnellantrag beim Gericht einreichen. "Das geht dann ruckzuck."
Ihr abschliessender Vorschlag: Priorität auf Umgangsregelung, dann sehen wie es läuft und GSR später.
Es stünde mir aber natürlich auch frei zum Gericht zu gehen.

Ich weiss jetzt nicht - im Moment denke ich, wir machen die Moderationen zum Umgang und bei diesen bleibe ich auch argumentativ immer am Sorgerecht dran. Je nachdem, was sich daraus entwickelt, geh ich entweder ganz kurzfristig oder eher langfristig über das Gericht. Oder es löst sich in den Moderationen. Was mir am liebsten wäre.
Mit dem strategischen Vorgehen unter Zuhilfenahme eines Anwalts - ich trau diesen  **tsts - ID 16** nicht - das wird mich Überwindung kosten 😉

Fragen hab ich auch noch:
1. Wenn der Antrag GSR scheitert, gibts dann eine Sperrfrist oder andere Sanktionen?
2. Wie verhält es sich mit der Trennung "Kindswohl"/"Mutterwohl"? Es ist ja schon so, dass es Differenzen gibt - deshalb kam es ja zur Trennung. Sie wird bei der Anhörung ein riesiges Jauchefass aufmachen - nur werden sich die meisten Sachen auf Differenzen zwischen ihr und mir beziehen - die Betreuung des Kindes lief ja konstant durch, wobei es nur punktuell mal zu Diskussionen kam (normal), welche sich aber nie auf die Betreuung ausgewirkt haben. Sind die auf dem JA in der Lage das zu trennen? Gibt es da Erfahrungen?

Bei allem Langmut (den ich hier schon ein halbes Jahr trainiere) und der Angst etwas zu überstürzen, habe ich doch auch das Gefühl - das die Situation nach der räumlichen Trennung eine andere sein wird. Dann wohnt das Kind nämlich bei der Mutti und ich komme "nur noch von aussen". Andererseits hab ich echt Schiss, das es schiefgeht - aber was soll dann passieren? Ein Vater, der sich gekümmert hat und sich weiter kümmern will hat einen Antrag auf gleiche Rechte gestellt - wenn das abgelehnt wird hätte ich kein moralisches Problem - eher im Gegenteil.
Gäbe es da noch andere Auswirkungen?

Soweit erstmal, Meinungen, Gedanken, Warnungen willkommen!
h.

give respect
get respect

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2012 14:24




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