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GSR - ich bin unterwegs, was mit der Partnerin Thema Sorgerecht und Umgang

 
(@steve611618)
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Liebe Foris,

ich habe ein bisschen gesucht, aber keine passende Antwort gefunden.

Situation: Getrennt seit 18 Monaten, GSR, und Umgangsregelung durch Vergleich.
3 Kinder, Zwischen 9 und 11.
Ich habe eine Partnerin gefunden, mit der die Kurzen gut und freundlich umgehen (und umgekehrt).

Ich bin nächste Woche unterwegs für ein Paar Tagen im Ausland. In diese Zeit sollten die Kurzen teils bei der Mutter (kein Problem), und danach ab Mitte der Woche bei mir leben.
Meine Neue ist da, und kann und will sich um den Kindern kümmern in meine Abwesenheit.

Gibt es was das ich beachten sollte Thema Übertragung der Sorgerecht an meine Partnerin?
Muss ich einen Vollmacht erteilen?

Wir reagiere(n) ich/wir in den Fall das die KM die Kinder nicht zu mir schickt (wir wohnen im gleichen Dorf, gans Kurze Entfernung)?

Ich bedanke mich schon im Voraus für ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen,

Steve

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2013 16:46
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich bin nächste Woche unterwegs für ein Paar Tagen im Ausland. In diese Zeit sollten die Kurzen teils bei der Mutter (kein Problem), und danach ab Mitte der Woche bei mir leben.
Meine Neue ist da, und kann und will sich um den Kindern kümmern in meine Abwesenheit.

Guten Abend Steve,

was sollen deine Kinder denn bei deiner Next?

Deine Kinder haben ein Recht auf Umgang mit dir als Vater.

Wenn du beruflich verhindert bist, kannst du mit der Mutter deiner Kinder rechtzeitig Ausweichtermine klarmachen. Oder - falls du den Umgang zu kurzfristig umplanen willst - ggf. auch darauf verzichten. Was du ja in deiner Abwesenheit auch tust.

Das machen mein geschiedener Mann und ich laufend, da wir beide beruflich ziemlich eingespannt sind.

Ganz ehrlich: Mir bricht es jedes Mal das Herz, wenn ich mich für die Papa-Tage von unserem Jüngsten verabschiede. Ähnliches berichten hier UET, wenn es nach dem Umgang wieder retour zum BET geht. Ich nehme den Trennungsschmerz Woche für Woche auf mich, weil ich weiß, dass mein Jüngster seinen Papa braucht. Ebenso, wie er mich als Mama braucht.

Die Next meines Ex braucht der Kleine nicht. Die ist nur nett und lieb. Aber kein Grund, mich von meinem Kind zu trennen.

Notfalls würde ich die Next meines Ex als "Babysitter" nutzen. Weil das eine wirklich nette, patente  Frau ist, mit der meine Kinder (auch die Große) gut klar kommen. Dennoch wäre ich stocksauer, wenn mein geschiedener Mann mir seine Verhinderung, den Umgang selbst wahrzunehmen, verschweigen und den Kleinen tagelang heimlich bei der Next "parken" würde.

Gute Nacht  🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2013 21:57
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ich sehe es nicht so schwarz und weiss  wie Biggi (obwohl sie sich  sonst durch sehr differenzierte Beiträge auszeichnet).

Also: Wie ist denn das Verhältnis zur KM? Hat sie Verständnis für Deine berufliche(?) Abwesenheit? Besteht die Möglichkeit das UmgangsWE zu tauschen? Oder ist KM bereit, ohne großes Aufheben, das WE zu übernehmen? In all diesen Fällen, hielte ich es für die Präferenz, wenn die Kinder bei der KM das WE verbringen.

Geht das nicht, weil der "Aufstand" der KM größer ist, wird es kompliziert. Weil sie natürlich  :knockout: in jedem Fall auf die  Barrikaden gehen wird. Wenn Deine Beziehung zu der neuen Partnerin schon etwas länger besteht und auch ein gutes Verhältnis zw. ihr und den Kindern besteht, dann steht aus meiner Sicht nichts dagegen, das die Kinder auch von ihr betreut werden. Und in diese Diskussion mit der KM musst Du auch gehen, auch wenn es nicht erfreulich wird. Aber Argumente hast Du dann viele auf Deiner Seite: Zunächst einmal hast Du für eine alternative, vertrauenswürdige Betreuung gesorgt, also KM hat keine Belastung, wenn sie nicht übernehmen will.

Alle rationalen Argumente hast Du auf Deiner Seite. Denn natürlich versuchst Du, in Deinen Umgangszeiten nicht abwesend zu sein, aber für berufliche(?), nicht verlegbare Verpflichtungen (um KU zu verdienen) sollte eigentl jeder Verständnis  (auch jede KM !?!?) haben. Auch sowas kann in intakten Familien passieren, wenn beide ET berufstätig sind. Und auch dann wird man Lösungen finden (Großeltern, Freunde, Kindermädchen, TaMu). Und was ist Deine LG rein rational betrachtet denn anderes??  Aber einfach wird das nicht, wenn KM nicht will und emotional reagiert...

Viel Erfolg!

Und "Übertragung des Sorgrechts" würde ich gar nicht kommen. Falsche Bezeichnung. Vollmachten? Würdest Du Großeltern, Freunden Vollmachten ausstellen, wenn die Kids ein paar Tage dort wären?

Gruss Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2013 12:09
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

ich finde in dieser Angelegenheit haben beide Eltern mitzureden. Also wie biggi schreibt:

Notfalls würde ich die Next meines Ex als "Babysitter" nutzen. Weil das eine wirklich nette, patente  Frau ist, mit der meine Kinder (auch die Große) gut klar kommen. Dennoch wäre ich stocksauer, wenn mein geschiedener Mann mir seine Verhinderung, den Umgang selbst wahrzunehmen, verschweigen und den Kleinen tagelang heimlich bei der Next "parken" würde.

was sagt denn die KM zu der Situation? Ich denke ja immer, dass auch getrennte Eltern gegenseitig auf ihre beruflichen Belange Rücksicht nehmen sollten, aber das ist ja leider nicht immer der Fall.

Die Alternative den Umgang zu tauschen finde ich auch überlegenswert. Dann hast du selbst wenigstens auch was von deinem (eurem) Kind.

Ich würde in einer solchen Situation übrigens je nach Alter des Kindes auch in angemessener Weise den Willen des Kindes berücksichtigen.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2013 19:32
(@moselfranke)
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Du - bzw Deine Kinder - haben das Umgangsrecht, das heisst das Recht auf eine gemeinsame Zeit: Das ist vor allem wichtig für die Kinder, aber natürlich auch für den Vater (in Deinem Fall).
Das ist aber vom Gedanken her etwas anderes, als ein Recht darauf, dass die Kinder temporär von der Mutter getrennt werden.
Der Vorschlag, zu versuchen, die Zeit Deiner Abwesenheit gegen einen anderen Zeitraum zu tauschen, ist daher schon eine sehr naheliegende Lösung.
MF

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2013 14:07
(@biggi62)
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GSR, und Umgangsregelung durch Vergleich.

Genauso ist es bei uns auch, Steve.

Nur, dass wir bereits seit mehr als vier Jahren getrennt und längst geschieden sind.

In unserer Elternvereinbarung zum Umgang steht klipp und klar, dass wir im Falle der persönlichen Verhinderung gegenseitig zuerst den anderen Elternteil bitten, die Betreuung zu übernehmen.
Erst wenn der/die Andere absagt, kommen Dritte ins Boot.

Wie habt ihr das in eurem Vergleich geregelt? Was steht dort über Verhinderungsgründe, Nachholtermine o.ä.?

Zu den vertrauenswürdigen Dritten zählt bei uns ohne jeden Zweifel die neue Partnerin meines geschiedenen Mannes. Und zwar auch deshalb, weil sie meinen Vorrang als Mutter als völlige Selbstverständlichkeit respektiert und zugleich warmherzig und fürsorglich mit dem Kleinen umgeht, wenn er seinen Vater besucht.

Was du mit deiner NExt hinter dem Rücken deiner Ex planst, wäre ein bei uns ganz klarer Regelverstoß gegen die Umgangsregelung, die der Vater und ich miteinander geschlossen haben.

Ich rede nicht davon, dass ich jedes Mal gerufen werde, wenn mein Ex während der Umgangszeiten mal alleine aufs Klo oder einkaufen oder joggen gehen will. Natürlich ist der Kleine dann bei der Partnerin meines geschiedenen Ehemannes gut aufgehoben. Alles andere wäre albern.

Aber wenn einer von uns - er oder ich - beruflich ein paar Tage ins Ausland fahren, fragt er zuerst mich und ich zuerst ihn, bevor wir Dritte ins Boot nehmen.

Eine Aktion wie du sie mit deiner Next planst, würde das bislang recht entspannte Verhältnis zwischen meinem Ex, seiner Next und mir ziemlich belasten.

Ich sehe es nicht so schwarz und weiss  wie Biggi (obwohl sie sich  sonst durch sehr differenzierte Beiträge auszeichnet).

Mag sein, dass ich hier eine sehr subjektive Wahrnehmung aus meiner Sicht als Mutter habe.
Zugleich würde es mich überraschen, wenn Steves Ex die geplante Aktion entspannter als ich wahrnehmen würde.

Ich halte mich selbst - bezogen auf den Umgang meiner Kinder mit den jeweiligen Vätern - für einen der entspanntesten Menschen, die ich kenne. Wenn sogar mir beim Lesen von Steves Plänen "die Galle überläuft", möchte ich gar nicht wissen, welche Auswirkung eine solche heimlich geplante Aktion in einem kleinen Dorf auf weniger entspannte Mütter haben kann.

Wobei - und das sollte auch dem TO klar sein -
"heimlich" + "kleines Dorf als gemeinsamer Wohnort, drei Kinder mit Freunden und Nachbarn vor Ort"
ein inhaltlicher Widerspruch in sich ist.

Wenn zwischen UET und BET ein paar hundert Kilometer liegen, hat ein solches "Geheimnis" vorhersehbar ein etwas längeres "Haltbarkeitsdatum". Außer, man verpflichtet alle drei Kinder ausdrücklich zum Schweigen. Was ich in mehr als einer Hinsicht bedenklich finde.

Was Moselfranke hier schreibt

Du - bzw Deine Kinder - haben das Umgangsrecht, das heisst das Recht auf eine gemeinsame Zeit: Das ist vor allem wichtig für die Kinder, aber natürlich auch für den Vater (in Deinem Fall).
Das ist aber vom Gedanken her etwas anderes, als ein Recht darauf, dass die Kinder temporär von der Mutter getrennt werden.

trifft den Nagel mpMn exakt auf den Kopf.

Ich bleibe dabei, dass Steve gegenüber der KM zur Offenheit und Kooperation verpflichtet ist. Sein persönlicher Umgang ist sowieso verhindert.  Die einzige Frage ist, wie er diese Lage mit der Mutter seiner Kinder regelt.

Seine neue LG ist erst dann im Rennen, wenn die KM selbst verhindert ist. Jedes andere Vorgehen würde die Verhältnisse zwischen Eltern, Kindern und Next(s) komplett auf den Kopf stellen und völlig vorhersehbar für neue und größere künftige Probleme sorgen.

Schönen Sonntag wünscht uns allen 🙂 Biggi 

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2013 15:35
(@steve611618)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo liebe Foris,

sorry das ich mich nicht früher zurück gemeldet habe.

Erste Nachricht: Alles ist gut gelaufen, die Kurzen sind wie geplannt und gewollt nach hause gekommen.

Die Umgangsregelung sieht einen fast Wechselmodel, obwohl die Kurzen überwiegen bei mir wohnen.
Meine Frage bezog sich auf was passieren könnte am Ende vom regulären Umgang, sollte die KM die Kids bei sich halten. Wie schon geschrieben, ist es nicht passiert.

Die KM versucht regelmässig mit alle Mitteln den Umgang zu erweitern, deswegen meine frühere Frage.

In den vergleich gibt es nichts Thema Verhinderung, Nacholtermine, uzw.

Und meine NEXT wohnt mit mir, im elterlichen haus der Kinder. Die Ex ist weggezogen, um ungestört ihre neue Liebe zu geniessen.

Einen entspannten tag wünsche euch

Steve.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2013 13:22