Hallo miteinander,
Da ich zu dem Thema so gar nichts gefunden habe stell ich meine Frage mal hier.
Soweit mit bekannt ist, müssen beide Elternteile bei gemeinsamen Sorgerecht, ihre Zustimmung erteilen, wenn ihr Kind zum Beispiel eine Klasse überspringen soll.
Wie verhält sich das im Kindergarten, wenn das gemeinsame Kind, vorzeitig in eine höhere Gruppe soll? Müssen da auch beide sorgeberechtigte Eltern ihr Einverständnis geben, oder reicht es wenn der Elternteil sein Einverständnis gibt, bei dem das Kind lebt?
Vielen Dank vorab.
Guten Morgen,
ich bin etwas verwundert. Bei uns sind die Kindergärten so strukturiert, dass sie von den Altersstufen her gemischt sind. Somit ergibt bei unseren Kindergärten ein Gruppenwechsel keinen Mehrwert bei der sozialen und lernerischen Förderung. Das wäre dann das Stichwort. Sollte ein Gruppenwechsel in eurem Fall dazu dienen, spezifischer und mehr gefördert zu werden und unter Umständen auch früher eingeschult zu werden, so stellt das schon ein Thema beider Sorgeberechtigten dar. Die Frage ist dann auch, ob eine Höhergruppierung automatisch eine frühere Einschulung bewirkt.
Egal wie die Situation ist, du solltest in der Frage mit eingebunden werden wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, da dies u.U. eine Frage der weiteren Entwicklung des Kindes ist.
Gruß
Sputnik
P.S.: Nur als Tipp aus eigener Erfahrung: nicht darauf warten, dass du über die Mutter ein Mitwirkungsrecht als Sorgeberechtigter bekommst, sondern selber aktiv werden, heißt auf den Kindergarten zugehen. Am besten anrufen und einen persönlichen Termin vereinbaren.
Moin,
rein von der rechtlichen Seite her fällt mir gerade ncihts ein, was einen Gruppenwechsel mit dem gSR zu tun hat ... ich meine das es meist immer nur um die Einrichung/Schule direkt geht.
Ich kenne es auch so, dass die Gruppen von der Altersstruktur her gemischt sind. Der einzige Unterschied besteht in den Betreuungszeiten, so das Kinder immer etwa die gleichen Zeiträume zusammen waren. Also "könnte" eine andere Betreuungszeit der Grund sein?
Ich habe noch nie gehört, dass es (wie in der Schule) Hoch- bzw. Abstufungen gibt.
Rein von meinem Gefühl her, würde ich Dir dringend raten, auf diesem Thema NICHT herumzureiten. Ich interpretiere Deinen Text so, dass Du gerne wegen jeden Pups gefragt werden willst und nach Möglichkeit mitbestimmen willst. Scheinbar (der Eindruck erweckt sich mir, kann mich aber auch täuschen) hast Du über die Struktur der Kinderbetreuung in Kindergärten keine Ahnung. Du möchtest über die Art und Gruppe mitentscheiden und dies halte ich für falsch. Denn dies sehe ich als Punkt in der Alttagssorge.
Also lass es lieber, hier auch nur die Zustimmung anzudeuten.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
die Wahl des Kiga ist eine Frage von besonderer Bedeutung für das Kind und deshalb ist die Zustimmung beider Eltern erforderlich.
Bei der Änderung der Gruppe in der Kiga wäre die Frage warum das passiert.
Prinzipiell gibt es in einer Kita keine "höhere Gruppe" sondern nur eine andere Gruppe. U.U. will man ja gerade altersgemischte Gruppen erzeugen. Andere Gründe wären z.B. auch, dass die Kinder der anderen Gruppe in der Nähe wohnen oder eine ausgewogenere Gruppengröße innerhalb der Kita.
Aus meiner Sicht sollte die KM das mit Dir besprechen. Geht die Initiative von ihr oder vom Kiga aus?
Die andere Frage wäre ob für eine Änderung der Gruppen innerhalb der Kita überhaupt das Einverständnis der Eltern eingeholt werden muss. Man könnte das auch als eine Strukturänderung innerhalb der Kita sehen, die zwar kommuniziert werden muss, ob es dafür aber das explizite und unterschriebene Einverständnis der Eltern geben muss weiss ich nicht.
VG Susi
Wie verhält sich das im Kindergarten, wenn das gemeinsame Kind, vorzeitig in eine höhere Gruppe soll? Müssen da auch beide sorgeberechtigte Eltern ihr Einverständnis geben, oder reicht es wenn der Elternteil sein Einverständnis gibt, bei dem das Kind lebt?
Hallo Aragorno,
i. A. bedarf es keiner Zustimmung der Eltern, wenn die KiGa-Leitung im Rahmen ihres Betreuungskonzeptes, aus pädagogischen Gründen oder zur Förderung der Kinder Wechsel in den Gruppenzusammensetzungen vornimmt.
Allerdings sind dies Maßnahmen, die auf Elternabenden bekanntgegeben und erläutert werden. Hast du denn Kontakt zum Kindergarten eures Kindes? Oder gibt es Anzeichen, dass es eurem Kind mit diesem vorzeitigen Wechsel nicht gut gehen könnte?
Gruß
Graham
die Wahl des Kiga ist eine Frage von besonderer Bedeutung für das Kind und deshalb ist die Zustimmung beider Eltern erforderlich.
Wobei dies die Wohlfühl-Argumentation ist, die Realität aber eine ganz andere aufzeigt.
Der KiGa in der Nähe des Betreuungelternteils ist das Mittel zur Wahl. Ein UET wird eine heftige Bauchlandung hinlegen, wenn er aus reiner Stänkerlaune heraus einen KiGa in der Nähe des BET verweigert. Meist wird dann schnell ein Teil der Sorge auf einen ET übertragen.
Ich habe nie einen Gruppenwechsel kommuniziert. Allerdings bin ich auf Elternabendenden und Entwicklungsgesprächen meist alleine gewesen. Hier sind solche Fragen exelent untergebracht und sollten nicht zu irgendwelchen "Zustimmungsfragen" führen.
Dem TE, auch wenn es vielleicht bei mir falsch rüberkommt, möchte ich ans Herz legen, weniger die "Muss-"Keule zu schwingen und mehr auf direkte Gespräche mit dem KiGa setzen. Denn ansonsten wird die Stimmung schnell wegen nichts vermiest und schwuppdiewupp ist (ein Teil der) die gemeinsame Sorge weg udn dann muss nicht einmal mehr informiert werden.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Es handelt sich bei dem Kindergarten um einen katholische kuratie. Die Aufteilung ist so das in den verschiedene Gruppen der Augenmerk auf verschiedenen Sachen liegt. Ist bei der einen, eher das spielerische entdecken und lernen im Vordergrund, beschäftigt sich die andere mit der schulvorbereitung. Dies ist die letzte "Instanz" bevor es dann in die Schule geht. Durch den Wechsel in die höhere Gruppe, würde meine kleine auch früher eingeschult werden.
Es geht hier nicht darum das ich bei jedem "pups" mit entscheiden will, sondern darum das meine kleine im Juli 17 die kiga gewechselt hat, dann in eine neue in Okt 17 und nun im März 18 bereits in eine andere Gruppe kommen soll. Sie selbst möchte es nicht, da sie sich in ihrer Gruppe wohl fühlt und da viele Freunde hat. Ihre Mutter und Betreuerin hält den Wechsel aber für eine gute Idee.
Daher gilt es zu entschieden, was nun das beste für die kleine ist. Ich bin dem Gedanken nicht abgeneigt, aber aktuell mag meine kleine die Gruppe nicht wechseln.
Hallo,
wäre es denn überhaupt problemlos möglich, dass euer Kind früher eingeschult wird?
Oder müsste da ein Riesenaufwand (Gutachten, Anträge etc.) für gemacht werden?
Früher war es so, dass die Kann-Kinder (die bis Jahresende) auf Antrag mit eingeschult werden konnten. Diese wurden speziellen Tests unterzogen.
Die Nach Jahresende geborenen hatten so gut wie keine Chance. Es gab Schulen, die das gemacht haben, die waren aber deutlich in der Minderheit.
Ist eure Kleine so intelligient, dass es für sie infrage kommen würde? Meiner Großen hätte es gut getan, wäre aber nicht mögllich gewesen. Wir haben dann in der Kita Frühenglisch dazugebucht und die Zeit bis zum regulären Schuleintritt überbrückt.
Was passiert wenn eure Kleine nicht vorzeitig eingeschult wird? Dann muss ja noch ein Kitajahr machen, kommt sie dann in ihre alte Gruppe zurück?
Ich würde bei der KM und bei der Erzieherin um ein gemeinsames Gespräch bitten, damit du die Gründe nachvollziehen kannst. Und dann gehst du ergebnisoffen ins Gespräch. Und schaust. Und kannst dann ja auch anmerken, dass es fürs Kind vielleicht besser wäre eine Kontinuität in der Gruppe zu haben als vorzeitig eingeschult zu werden. Zumal sie dir gegenüber ja sagt, dass sie in ihrer Gruppe bleiben will.
Sophie
Hallo,
aus meiner Sicht kannst Du hier nur im Kiga nachfragen und Deinen Standpunkt deutlich machen, dass Du nicht mit einer früheren Einschulung einverstanden bist und deshalb auch der Gruppenwechsel nicht erforderlich ist.
Die Frage wäre ob das Kind unterfordert ist und wie sich eine frühere Einschulung auswirken würde. Dabei spielt die tatsächliche Entwicklung des Kindes eine Rolle.
Über eine frühere Einschulung können die Eltern nicht alleine entscheiden, die Entscheidung liegt beim Schuldirektor (<a href="http://www.netmoms.de/magazin/kinder/kindergarten/wann-ist-eine-vorzeitige-einschulung-sinnvoll/>Vorzeitige" Einschulung</a>).
Wenn Du aber keine prinzipiellen Bedenken hast, dann sollte das Argument, dass das Kind das nicht will, nicht entscheidend sein. Schliesslich bleibt es im gleichen Kiga und die Gruppen sind nicht so streng voneinander getrennt.
VG Susi
Im Grunde genommen muss man dabei betrachten, dass sich Kinder in dem Alter schneller oder auch langsamer entwickeln können. Ob eine frühere Einschulung sinnvoll ist, weil sich das Kind im KiGa-Alter schneller entwickelt als der Durchschnitt, halte ich für fraglich. Sollte bei dem Kind eine "Hochbegabung" anliegen, so könnte man mit der zusätzlichen Förderung auch in der Grundschule ansetzen. Bis dahin würde ich dem Kind aber die sorglose Kindheit im Kindergarten erhalten.
Um es nochmal auf den Punkt zu bringen: das ist in dem Zusammenhang schon eine Angelegenheit die in die Obliegenheit des Sorgerechts fällt.
Hochbegabt wäre vielleicht etwas hoch gegriffen. Sie ist halt etwas weiter los die anderen in ihrer Gruppe und sie it auch sehr clever. Ob es dann schlussendlich so einfach wäre, sie vorzeitig einzuschulen weis ich ehrlich gesagt nicht. Mir geht es tatsächlich auch mehr um ihren wunsch, das sie in der Gruppe bleiben möchte.
Jetzt wird argumentiert, das sie nicht in der Lage ist, die Tragweite des ganzen zu verstehen. Vielleicht mag das so sein, aber zu sagen sie ist clever und intelligent und im gleichen Atemzug zu erwähnen das sie das ganze nicht versteht, halte ich für bullshit.
Wenn sie jetzt die Gruppe nicht wechselt, wird ihrem wunsch entsprochen, sie fühlt sich so dann wohl, kann auch normal entwickeln und alles ist gut. Ich habe die Befürchtung, das wenn sie die Gruppe wechselt tot unglücklich darüber ist und sich vielleicht auch zurück entwickelt.
Die Leitung des Kindergartens ist der Ansicht, das meine Zustimmung nicht nötig sei. Das begründet sie mit der Tatsache das die kleine ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht bei mir hat. Nach Rücksprache mit 6(!) Anwälten für Familienrecht ist das Ergebnis 4-2. also 4 vertreten auchvdie Meinung das diese Entscheidung von erheblicher Bedeutung ist, weil es um die Entwickling und das Wohl des Kindes geht. 2 allerdings teilen die Ansicht des kindergartens.
Offensichtlich scheint es dazu aber keine konkreten Beispiele zu geben. Was soll ich nun also machen?
2 allerdings teilen die Ansicht des kindergartens.
Das soll nicht verwundern. Man muss dazu feststellen, dass es auch bei Fachanwälten für Familienrecht unter Umständen zwei Sorten gibt. Die einen sehen die Sachlage neutral, da sie in ihrer Vergangenheit auch Väter wie Mütter vertreten haben. Die anderen sehen die Angelegenheit weniger neutral, da diese in der Mehrheit die Interessen von Müttern vertreten. Das sind oftmals leider auch die, die gerne falsch und subjektiv beraten und gerne zur zusätzlichen Eskalation in juristischen Auseinandersetzungen beitragen.
Offensichtlich scheint es dazu aber keine konkreten Beispiele zu geben. Was soll ich nun also machen?
Bestmöglichen Anwalt nehmen. Schreiben aufsetzen lassen. Damit drohen zur Not einen Prozess zu führen und parallel das Jugendamt einschalten. Wenn man dem Kindergarten per Anwalt mitteilen lässt, dass man zur Not im juristischen Streit die Meinung des Verfahrensbeistandes und unter Umständen den eines unabhängigen Gutachters in der Frage Beachtung schenken muss, überlegen diese sich vielleicht nochmal ob sie das riskieren wollen. Vorschlag machen lassen, dass diese in der Frage nun auch den sorgeberechtigten Vater mit einbinden. Man könnte dann eine Probezeit von zwei Wochen verhandeln. Ist das Kind dann unglücklich, nimmt man es wieder raus aus der Gruppe.
Hallo,
wenn die Kleine jetzt innerhalb von 2? Jahren das 3. Mal die Kitagruppe wechseln soll/muss sollte man überlegen, ob dies gut fürs Kind ist unabhängig von der Intelligenz.
Sie könnte ja auch ganz normal eingeschult werden und im Zweifelsfall in der 1. oder 2 Klasse in die nächsthöhere springen, wenn sie wirklich hochbegabt ist. Wenn sie nur überdurchschnittlich begabt ist, dann wird sie nicht springen, aber auch das lernen nicht lernen, weil es ihr immer leicht fallen wird (das habe ich bis heute nicht gelernt und komme auch gut durchs Leben).
Wie wäre es mit mehr Input außerhalb der Kita und Beibehaltung in der Gruppe? In Niedersachsen und auch in anderen Bundesländern gibt es Vereine, die Hilfe bei Hochbegabung anbieten. Sie machen aber keinen Intelligenztest wie einige sondern bieten eine Mitgliedschaft? und dabei können dann Veranstaltungen besucht werden, die normalerweise in dem Alter noch kein Thema sind. Meine waren beispielsweise an der TU Braunschweig, haben irgendwas mit Physik gemacht, im Bienenmuseum? haben da was gelernt etc. Uns wurde damals nämlich empfohlen als die Große sich mit knapp unter 4 die Vokale selbst beigebracht hat nur Schulfutter zu geben, wenn sie es einfordert. Und so haben wir es mit vielen anderen Aktivitäten geschafft, dass sie ganz normal eingeschult wurde und nur die großen Buchstaben schon schreiben und lesen konnte (die kleinen hatte sie nicht eingefordert), dafür aber ganz viel anderes Wissen zusätzlich bekommen hatte um ihren Wissensdurst zu stillen. Und das lief gut. Ihre Cousine 2. Grades hat zwei Klassen übersprungen, dann aber in der Pubertät wohl einige Probleme bekommen, da sie deutlich jünger als ihre Klassenkameraden war und das dann auch nicht unproblematisch ist. Meine haben relativ wenig für die Schule gemacht und hatten jede Menge Zeit für ihre Hobbies. Die eine war unter anderem Leistungsturnerin und hat in den ersten beiden Schulklassen viermal die Woche Training gehabt und trotzdem zu den Besten gehört. Die andere war später mit ihrem Sport mit der Landesauswahl und in Trainingslagern unterwegs und hat trotzdem einen guten Schnitt gehabt. Das war der Vorteil, dass sie eben erst mit 6 eingeschult waren und Schule eigentlich immer so nebenher lief.
Und ja, sie konnten dann bis zu den Herbstferien der 1. Klasse schon lesen, aber durch den differenzierten Unterricht war das kein Problem.
Und auch die Erzieherinnen in der Kita hatten bei der Großen (sie war 5 als wir in einen anderen Ort zogen) nach vier Wochen festgestellt, dass sie schon schulreif ist und sie haben sie in ihrer Gruppe entsprechend gefördert. Das passierte bei der Kleinen auch, aber da war das vorzeitige Einschulen kein Thema, weil es nämlich schwierig bei der örtlich zuständigen Grundschule gewesen wäre, die Direktorin war kein Freund davon.
Was sagt die KM denn zu der vorzeitigen Einschulung? Ist das gesichert? Ist mit der Schule schon Kontakt aufgenommen worden oder haben die Erzieherinnen Erfahrung damit was die örtlich zuständige Grundschule angeht? Denn hier musst du ja zustimmen und die Frage ist, ob hier dann noch aufwendige Untersuchungen und Tests gefordert werden oder ob die normale Einschulungsuntersuchung ausreichend ist.
Müsstest du hier nicht bei einer vorzeitigen Einschulung deine Zustimmung geben, so dass eine Zustimmung von dir zum Gruppenwechsel als Zustimmung zur vorzeitigen Einschulung gesehen werden könnte. Und eine Nicht-Zustimmung bzw. Verweigerung des Gruppenwechsels als NIcht-Zustimmung zur vorzeitigen Einschulung?
Denn im Zweifelsfall widersprichst du der vorzeitigen Einschulung und dein Kind weiss dass und freut sich auf ihre alte Kitagruppe, mit der sie dann noch ein Jahr zusammen sein kann....was passiert dann?
Sophie
Moin
Neben der Förderung von kleinen Kindern entsprechend ihrer Veranlagung sollte auch beachtet werden, dass sie die Chance bekommen, soziale Bindungen zu entwickeln und längere Zeit einzugehen. Wenn jetzt das dritte mal in einem halben Jahr die Gruppe gewechselt wird, hat das Kind kaum Möglichkeit dazu. Um beidem gerecht zu werden sollte mal intensiv darüber diskutiert und eine längerdristige Perspektive entwickelt werden. Ich bekomme den Eindruck, hier wird viel aus dem Bauch heraus agiert.
Wie alt ist sie denn? Ist ein Gespräch mit der Mutter zu dieser Thematik möglich?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Bestmöglichen Anwalt nehmen. Schreiben aufsetzen lassen. Damit drohen zur Not einen Prozess zu führen und parallel das Jugendamt einschalten. Wenn man dem Kindergarten per Anwalt mitteilen lässt,
Ach nö - doch nicht diese schweren Geschütze für einen Kindergartengruppenwechsel :thumbdown:
Von größerer Relevanz halte ich die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung. Hier solltest Du Dich zum Wohle des Kindes mit Deiner Meinung einbringen und eben sicher gehen, dass bis dahin nicht alles Porzellan zerdeppert ist! Ohne es rechtlich in alle Einzelheiten durchdacht zu haben, gehe ich davon aus, das eine vorzeitige Einschulung nur mit Deiner Zustimmung (bzw. eben der gemeinsamen Zustimmung beider gemeinschaftlich Sorgeberechtigten erfolgen wird). Ansonsten eben nicht, sondern regulär. Also solltest Du Dich dazu mit KM austauschen können.
Wenn Kita und/ oder KM meinen, ein Gruppenwechsel helfe dies zu beurteilen bzw. würde eben eine Vorbereitung auf eine frühere EInschulung sein, dann soll das so sein. Ich glaube nicht, dass dem Kind das eine oder andere schadet. Frühere Einschulung ja oder nein ist mit oder ohne Gruppenwechsel möglich! Bei einem Gruppenwechsel in einem altersgemischten Kindergarten wärst Du vermutlich auch nicht involviert gewesen. Und das Kind selbst kann in diesem Alter schon gar nichts überreißen.
Also: Konzentriere Dich auf das wesentlichst und das ist - nochmal: einen Kommunikationskanal zur KM um sinnvoll, ruhig und emotionslos den Zeitpunkt der Einschulung diskutieren zu können.
toto