Schönen guten Tag.
Würde gerne mich freuen über Eure Hilfe/Hinweise wie ich das GSR oder ASR beantragen/bekommen kann. Ich möchte gerne wenig wie möglich Zeit verlieren und von vorne alles richtig machen. Danke Voraus. Bin leider total hilflos jetzt.
Gerade Heute Morgen habe ich erfahren dass ich veräppelt wurde.
Versuch kurz zusammenfassen:
Das Kind ist in eine unverheiratete Paar geboren (aber wir wohnen immer noch zusammen)
Vor 1 Monat wurde VA gemacht. (Also Geburtsuhrkunde habe ich).
Heute wurde mir Bescheid gesagt das KM mit dem Kind raus zieht und Tschüss (abgehauen zu ihre Mutter). Nach meine Frage wie jetzt mit GSR wurde gesagt nein kriegst du aber nicht.
Hinweise dazu sie nimmt Medikamente (Antidepressants) und stillt weiter. Ich wollte das die mit stillen aufhört weil ich um das Kind Angst habe aber hat sie nicht.
Die Fragen bitte:
Gibt es irgendwo Beispiele (Antrag)? (Die von Thema „Nicht ehelicher Vater - Urteil des BVerfG - Ich habe das Sorgerecht beantragt “ sind 2010 und wie ich weiß es wurde 2013 viel geändert )
Soll ich gleich zum FG gehen?
Darf man alleine Antrag stellen oder nur Rechtsanwalt?
Was kostet es alles?
Wenn sie jetzt bis Auszug bei Ihre Mutter bleibt wohin soll ich die ganze Briefe schicken? (Angemeldet sind wir immer noch zusammen).
Habe hier gelesen das bei JA kann ich Antrag stellen damit sie zustimmt aber heute telefonisch wurde mir gesagt es kann Termin sein nur wenn beide Elternteile einverstanden sind sonst zum FG ist das war?
Moin Harismat,
willkommen hier.
Erstmal: Du bist kein Arzt. Weisst Du überhaupt ob diese Mittel irgendwelche Nebenwirkungen haben bzw. für Stillende überhaupt gefährlich sind? Aus meiner Sicht reicht dieser Umstand nicht aus, Dir das Sorgerecht zu übertragen.
Du solltest einen Termin mit dem JA vereinbaren und dort die Thematik ansprechen. Weiterhin sollte ein Vermittlungsgespräch stattfinden, da wahrscheinlich Umgang und Unterhalt noch geklärt werden müssen bei Euch.
Informier Dich bitte vorher hier, wenn Du zur Abgabe eines Titels aufgefordert werden solltest. Auch hier können viele teurere Fehler vermieden werden.
Lies Dich auch mal im TrennungsFAQ ein: www.trennungsfaq.com Gruß Ingo
Bevor du vielleicht mit Kanonen auf Spatzen schießt, kannst du dich bei
https://www.embryotox.de/wirkstoffe-auswahl.html
informieren, ob das Medikament stillschädlich ist. Unter Kontakte findest du auch die Telefonnummer und Sprechzeiten, die helfen auch telefonisch weiter.
Dann kannst du weiter überlegen.
Grüße LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
""Klinik: Bei weit über 50 Mutter-Kind-Paaren wurden keine klinischen Auffälligkeiten bei den gestillten Kindern beobachtet. ""
Leider kann ich hier nichts. Danke fürs Link.
Soll ich Antrag bei JA stellen? :
Amtsgericht [Amtsgerichtsadresse des Gerichtsbezirks im Wohnort der Kindes]
[Datum]
Im familienrechtlichen Verfahren
[Name und volle Adresse des antragstellenden Vaters] - Antragsteller -
gegen
[Name und volle Adresse der Mutter] - Antragsgegner -
wegen elterlicher Sorge wird beantragt, dem Vater und Antragsteller die gemeinsame elterliche Sorge über das gemeinsame Kind [Vor und Nachname Kind], geb. am [Geburtstag] in [Geburtsort] zu übertragen.
[Name, Unterschrift des Vaters]
Natürlich sollst du das gemeinsame Sorgerecht erhalten.
Aber was versprichst du dir davon in der aktuellen Situation?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Erst mal beim JA Termin für ein Gespräch ausmachen, kannst Du auch ohne die Kindsmutter um offene Punkte zu klären und Deinen Standpunkt darzustellen. Ich würde nicht ohne JA zum Gericht rennen, die machen dann wahrscheinlich auch nix anderes wie das JA einzuschalten.
Ist das Sorgerechtserklärung? Welche Punkte soll ich da klären? Das ich GSR haben möchte und das Kind regelmessig sehen will oder noch was?
Danke mache ich.
Soll ich so ein Antrag mitnehmen? (habe im Internet gefunden):
z u r ü c k a n :
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Abteilung Jugend, Familie, Bildung, Sport und Kultur
Jugendamt - Zentrale Fachdienste 5 -
Gutscheine, Verträge, Kostenbeiträge für Tagesbetreuung
Jug ZFD 5 T 27
Hohenzollerndamm 174 - 177, 10713 Berlin
E r k l ä r u n g ü b e r d a s S o r g e r e c h t
Hinweis:
Liegt kein alleiniges Sorgerecht vor, ist zwingend das Einverständnis des anderen Sorgeberechtigten
für die Antrags- und Vertragsmodalitäten erforderlich.
Das Einverständnis erfolgt entweder per Unterschrift auf der Anmeldung oder mit Einverständniserklä-
rung/ Vollmacht sowie Ausweiskopie. Diese sind dem Betreuungsantrag beizufügen.
Liegt kein Einverständnis vor, kommt keine Anmeldung/kein Vertrag zustande.
Hiermit bestätige ich,
Name, Vorname, Geburtsdatum
das für mein Kind
Name, Vorname, Geburtsdatum
ein alleiniges Sorgerecht besteht.
(Eine Negativbescheinigung ist erforderlich und beim Sorgerechtsregister im Wohnortjugendamt
zu beantragen (Zimmer 3076, Hohenzollerndamm 174-177 bzw. bei im Ausland geborenen Kin-
dern bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft).
Diese Bescheinigung sollte nicht älter als 1 Jahr sein!
ein gemeinsames Sorgerecht besteht.
Eine Einverständniserklärung zur Anmeldung/zum Hortvertrag des Kindes in der Tagesein-
richtung bzw. Hort des Personensorgeberechtigten, welche den Antrag nicht unterschrieben
hat (s.u.) muss nachgereicht werden.
Unterschrift
Bitte die Daten des anderen Elternteils angeben; dies wurde leider im Antrag
versäumt:
Angaben des sorgeberechtigten Vaters/der sorgeberechtigten Mutter:
Leben Sie mit dem o.g. Kind zusammen? ja nein
Name, Vorname:
Geburtsdatum:
Straße, PLZ:
Einverständniserklärung
des Sorgeberechtigten, der nicht im Antrag unterschrieben hat:
Name, Vorname, Geburtsdatum:
Hiermit erteile ich das Einverständnis, das für mein o.g. Kind eine Kitabetreuung/eine Hortbe-
treuung beantragt bzw. ein Hortvertrag abgeschlossen werden darf.
Eine Kopie des Personalausweises ist beizufügen!
Unterschrift des Sorgeberechtigten
Vorab, ich bin kein Spezialist, es gibt hier bestimmt Leute die sich besser auskennen aber ich würde folgendes machen (korrigiert mich wenn ich Käse erzähle):
Ruf einfach beim JA an und lass Dir einen Termin geben. Lass das mit den Anträgen.
Wenn ich es richtig herausgelesen habe lehnt die KM das gSR ab, das aSR wirst Du nicht bekommen (jedenfalls aufgrund Deiner bisherigen Informationen). Sag dem SB des JA dass Du das gSR haben möchtest und eine Umgangsregelung und Du um Vermittlung/Hilfe durch das JA bittest. Die werden dann die KM anschreiben und zu einem Termin einladen (jedenfalls läuft das hier so). Danach wird wahrscheinlich ein gemeinsames Gespräch vereinbart bzw. wenn das JA der Meinung das bringt nix, dann steht Dir der Klageweg über das FG offen.
Hallo,
so schnell passiert gar nichts und Alleinsorge kannst Du (zumindest im Moment) komplett vergessen.
Der erste Schritt wäre sich ans JA zu wenden und um Untersstützung beim gemeinsamen Sorgerecht und einer Umgangsregelung zu bitten (so wie MJ1977 das schon geschrieben hat).
In aller Regel wird das JA, dann die KM und Dich zu einem Gespräch bitten und versuchen zu vermitteln. Mehr kann das JA nicht machen und wenn die KM nicht will, dann passiert gar nichts.
In diesem Fall wäre eine gerichtliche Umgangsregelung erforderlich. Bevor Du aber hals über kopf zum Gericht renntst solltest Du Dir erst einmal eine sinnvolle Umgangsregelung ausdenken.
Da das Kind noch sehr klein ist, wären häufigere, kurze Umgänge sinnvoller als Standardregelung.
Hinsichtlich des gemeinsamen Sorgerechts kannst Du beim JA eine einseitige Erklärung abgeben, die dann der KM zur Bestätigung vorgelegt wird. Unterschreibt sie nicht, dann wird aus dem gemeinsamen Sorgerecht (gSR) erst einmal nichts. Auch in diesem Fall bleibt dann nur der Gang zum Gericht.
Das gSR kann nur verwehrt werden, wenn es dem Kindswohl wiederspricht. D.h. in den allermeisten Fällen gibt es dasd gSR. Außerdem ist das gSR kein Freibrief der KM in alles reinreden zu können. Beim gSR müssen sich die Eltern in Angelegentheiten, die von besonderer Bedeutung für das Kind sind einigen. Alltagsentscheidungen kann jeder selbst treffen.
Du solltest als erstes an einer Umgangsregelung arbeiten. Wie weit weg ist denn KM mit dem Kind gezogen?
Auch wenn Umgang und Unterhalt nicht zu vermengen sind, wie sieht es mit Unterhalt für das Kind (KU) und ggf. Betreuungsunterhalt (BU) für die Mutter aus? Gibt es da Vereinbarungen?
VG Susi
Du solltest als erstes an einer Umgangsregelung arbeiten. Wie weit weg ist denn KM mit dem Kind gezogen?
Auch wenn Umgang und Unterhalt nicht zu vermengen sind, wie sieht es mit Unterhalt für das Kind (KU) und ggf. Betreuungsunterhalt (BU) für die Mutter aus? Gibt es da Vereinbarungen?
Danke für Antworte MJ1977 und Susi64.
Umgangsregelung.. Was soll ich da schreiben?
Die wohnnt 15 Min fern von mir.
Also mit Unterhalt habe ich keine Ahnung bis jetzt haben wir gemeinsame Kasse wie es weiter wird ist die Frage. Ich bekomme unter 1000 EUR und bin alleine erziehende Vater. (Habe ein Kind für das bekomme ich kein Unterhalt, habe nicht beantragen weil ich die Mutter nicht belasten will). Ich habe hier gelesen über Fiktiongehalt was ist das weiß ich auch nicht.
Was soll ich als Umgangsregelengunen schreiben? Das ich würde gerne das Kind abends zum spazieren gehen sehen ?