GSR Qualiprüfung
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

GSR Qualiprüfung

 
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich hatte die letzten Wochen mit meiner Tochter (15) Mathematik geübt, da sie mit dem Quali in die M10 wechseln wollte. Am Freitag das Prüfungsergebnis. Deutsch und Mathe 2, aber Englisch wurde nicht geprüft.

Das bedeutet der Übergang in die M10 ist nicht möglich. Dabei stand die Tochter in Englisch immer auf 2, so dass dort eine Prüfung kein Problem war.

Die Ex hatte dann noch am Freitag versucht das Kind in der anderen Schule für die M-Zug Klasse anzumelden. Da hieß es dann ohne Englisch keine M10.

Am Montag meldete sie sich mit den Problemen. Es sei ja GSR. Ich fragte bei der Schule an und dort hieß es das Englisch als Prüfungsfach gestrichen wurde.

Ich frage mich wieso bei solchen Fällen trotz GSR die Unterricht eines Elternteiles akzeptiert und dieser dann so einen Fehler macht. Das Kind steht jetzt ohne brauchbaren Abschluss da.

Ich habe auch überlegt dem Antrag wegen fehlender Unterschrift zu widersprechen.
Es ist halt so das trotz GSR die Ex alles alleine Unterschreibt. selbst der Ausbildungsvertrag ging ohne meine Unterschrift.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2021 21:34
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Gestrichen heißt, dass die Mutter bestätigt hat, dass englisch nicht geprüft werden soll?
Wenn dem so ist. Dann würde ich der Schule gegenüber erklären, dass diese Unterschrift durch das gemeinsame Sorgerecht nicht ausreichend ist und du darum bittest das Kind zu prüfen.
Wobei ich nicht genau weiß, ob die Schule die 2. Unterschrift überhaupt benötigt oder ob das nicht in der Alltagssorge zuzurechnen ist.

Was sagt das Kind dazu?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2021 21:39
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich kenne mich bei der Sache NICHT aus, aber meine Frage wäre ob es nur mit Englisch geht oder ob es auch noch andere Fächer gäbe wo die Tochter noch die Prüfung ablegen könnte, um sich zu qualifizieren.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2021 22:08
(@metagame)
Schon was gesagt Registriert

"Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung überwiegend bei einem Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung."

Was die Schule angeht gilt dies u.a. für Nachhilfe, Entscheidung über Wahlfächer u.ä.

Vermutlich fällt darunter auch die Entscheidung für welche Fächer das Kind zur Prüfung angemeldet wird.
Daher ist ein Widerspruch wegen fehlender Unterschrift wahrscheinlich zwecklos.

Nun ist aber so, dass dem Kind, durch den nicht möglich besseren Schulabschluss, hier offensichtlich eine schwer abzuändernde Auswirkung auf die Entwicklung eingetreten ist.
Schließlich wird dem Kind durch diese (Fehl-) Entscheidung der Übergang in die M10 verwehrt. Leider ist das Kind hier im Nachhinein sprichwörtlich in den Brunnen gefallen. Somit ist das Ganze
letztendlich wohl nur ein Beweis dafür, dass die Gerichte es zu Lachs mit der Alltagssorge halten.

Unversucht würde ich einen Widerspruch trotzdem nicht lassen. Allein schon um deiner Tochter zu zeigen, wie du dich um sie sorgst und sie auf dich zählen kann. (wenn man dich nur lassen würde)
Genauso wie beim Lernen für die Prüfung. Wenn deine Tochter realisiert was gelaufen ist, wird sie Ihr Bild über Ihre Elternteile bestimmt überdenken.

Alles Gute und Gruß

Meta

 

 
 

Experience makes smarter quotes

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2021 22:50
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Guten Morgen,

wie sagte mein Anwalt damals: "Das gemeinsame Sorgerecht ist nur eine Beruhigungspille für den Mann!"

Ich würde mich aber trotzdem beim Schulamt/Verwaltungsgericht beschweren und schließe mich metas Meinung an. Die Tochter erfährt hier gravierende Nachteile. Das kann's einfach nicht sein. Zudem kann ich mir nicht vorstellen, dass derartige Entscheidungen, die einen gravierenden und umkehrbaren Einfluss auf die Zukunft der Tochter hat, unter der Alltagssorge fällt.

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2021 09:38
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es ist jetzt wenig zeilführend über den Wert des GSR zu diskutieren. Ich könnte mir aber vorstellen, dass man mit Verweis auf das GSR und die eingeholte und nicht bestehende Zustimmung des Vaters um eine Prüfung der Tochter in Englisch bitten kann.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2021 14:55
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ja, aber die Schule wird sich sicher weigern, weil die ja sonst einen Fehler eingestehen müssten. Ggf. bleibt hier also nur der Weg über ein Verwaltungsgericht?

Aus Interesse: was war denn die Antwort der Schule auf deine Frage, warum nicht beide Eltern unterschreiben mussten? Meine macht es sich einfach, indem sie immer nur die Unterschrift eines Sorgeberechtigten fordert. Ist zwar rechtlich oft nicht sauber, die haben aber kein Bock das zu prüfen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2021 19:20
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Seit letzten Freitag sind Schulferien. Die zuständige Schulbehörde lehnte die Nachprüfung ab. Im Quali fehlt Englisch, weil nicht geprüft. Gegen die Schule habe ich Beschwerde eingelegt, weil meine Unterschrift fehlt. Meine Tochter macht nun Kinderpflegerin in einer Fachschule. Für mich bedeutet dass das in 2 Jahren der Unterhalt Geschichte ist. Sie ist dann gerade 18 Jahre alt.

Als Nächstes werde ich die Ex auffordern, das Schülerbafög beantragt werden muss. Auch das mindert den Unterhalt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2021 10:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Geschichte nur dann, wenn sie nicht noch Erzieherin oder so draufsattelt. Pflegerin reicht meist nicht aus, um eine abgeschlossene Ausbildung zu haben

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2021 11:20
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hä? Kinderpflegerin ist eine abgeschlossene Ausbildung, damit kann sie arbeiten gehen. Dass der TO wahrscheinlich trotzdem unterhaltspflichtig ist, wenn sie zur Erzieherin weiter machen will, ist was anders. Aber da muss ich sagen: bei uns gibt es eine praxisintegrierte Ausbildung. Da verdienen die Azubis genug, dass ihr Unterhaltsbedarf gedeckt sein dürfte.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2021 12:34