Hallo,
meine Ehe steht nach 15 Jahren vor dem aus. Deswegen habe ich mal eine Frage zu dem Thema "Kinder". Aber hier erst einmal die Fakten:
- Ich gehe arbeiten mein Frau nicht
- Frau ist seit mehreren Jahren wegen schweren Depressionen in Behandlung
- Dez. 2006 kam sie wegen schweren Selbstmordgedanken für ca. vier Monate in eine
psychatrische Klinik. Während diesem Klinikaufenthalt immer wieder längere Unterbringen in
der geschlossenen Abteilung wegen Selbstmordgedanken. Hat Klinikaufenthalt nach ca. vier
Monaten auf eigenem Wunsch abgebrochen. Während dieser Zeit hat sie mich mit einem
anderen betrogen.
- Im Mai 2007 durchgeführter Selbstmordversuch mit Schlaftabletten und Antidepressiva.
- Danach ambulante Therapie in einer Tagesklinik die sie aber wieder abgebrochen hat.
- September bis November 2007 auf freiwilligem Wunsch wieder Einweisung in eine
psychiatrische Klinik.
- Derzeit Gesprächstherapie und regelm. Vorsprache beim Psychiater aber immer noch keinen
wirklichen "Lebenswillen"
Was mich jetzt interessiert, wie sind meine Chancen, dass ich meine beiden Kinder (8 und 11 Jahre) behalten kann/darf? Die Vorteile wären, dass die Kinder nicht aus der gewohnten Umgebung (Haus, Garten, Schule, Freunde, Oma+Opa,...) gerissen werden würden.
Der Vorteil wäre auch, dass meine Eltern direkt in dem Haus neben meinem Haus wohnen und sie sich auch angeboten haben, sich um die Kinder zu kümmern wenn ich in der Arbeit bin.
Meine Frau hat auch schon des öfteren gesagt, dass ihr die Kinder zu viel sind, was meine Mädels auch schon des öfteren zu spüren bekommen haben. Ihrer wiederholten Aussage nach, wäre es für die Kinder auch besser, wenn Sie bei mir bleiben würden.
Habe ich real gute Chancen, das meine beiden Mädels bei mir bleiben dürfen, selbst wenn meine Frau doch auf einmal versuchen würde, die Kinder mitzunehmen?
Ich hoffe, dass waren alle benötigten Infos, um die situation einigermaßen einschätzen zu können.
Cu
Hount
Moin,
ich denke, deine Chance ist recht beachtlich ein und frage mich, ob eine gerichtliche Klärung überhaupt sein muss oder ob ihr es zunächst über eine Elternvereinbarung gemeinsam hinbekommt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke für deine Meinung. Ich will das ganze ja auch ohne Gericht. Nur so wie ich meine Frau einschätze, wird Sie unter Umständen aus Trotz Versuchen die Kinder zu bekommen. Allein schon wegen dem Geld könnte ich mir das bei Ihr Vorstellen.
Ist eine Elternvereinbarung den rechtlich bindend?
Moin nochmal,
eine außergerichtliche vereinbarung kann rechtlich binden werden, so diese dem zust. AG zugesandt wird mit der Bitte um Zueigenmachung. Das Gericht macht quasi einen Stempel drunter.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi,
wer wird die Trennung einfordern ?
Wie wäre es ggf. um Deine Chancen zu verbessern, wenn Du die Zeitachse der Trennung verzögern würdest und in der Zwischenzeit die Bindung Vater/Kinder diskret (...) stärken würdest ?
Ich ziehe nicht aus.
wer wird die Trennung einfordern ?
Wie wäre es ggf. um Deine Chancen zu verbessern, wenn Du die Zeitachse der Trennung verzögern würdest und in der Zwischenzeit die Bindung Vater/Kinder diskret (...) stärken würdest ?
Sehr wahrscheinlich ich. Also ich werde es mit sicherheit nicht von heute auf Morgen machen, aber wie lange noch hinauszögern? Von der Idee her gut, aber ehrlich gesagt macht mich diese Frau kaputte und ich bin nicht umsonst seit einem halben Jahr in Behandlung. 🙁
Wobei ich auch denke, das die Vater/Kind Beziehng schon sehr gut ist.
So... wie es jetzt ausschaut, läuft das ganze nicht so ohne Probleme ab. Heute meinte sie, sie wird die Kinder nehmen.
Nur was ist jetzt die richtige Strategie?
Mein Traum, das ganze ohne "Krieg" sonder gütlich zu einigen ist wohl in weiterer ferne gerückt. ;(
Hi,
ich rate dringend dazu, auf Zeit zu spielen.
Die KM ist psychisch krank - da ist alles möglich hinsichtlich Krieg um die Kinder.
Keine (offizielle) Scheidung - kein Krieg um die Kinder.
Ich ziehe nicht aus.
Danke für die Info. Aber wieso ist es ratsam auf Zeit zu spielen? Ehrlich gesagt, kommt für mich eigentlich nur ne Scheidung in Frage. Klar kann ich die Scheidung an sich schon etwas hinauszögern aber auch nicht auf Ewigkeiten. Die Scheidung würde für mich mehr oder weniger so ne Art Neubeginn meines Lebens bedeuten. Einfach nur weg mit der jetzigen Belastung.
Hallo,
ich möchte jetzt aus meinem Laienverständnis etwas dazu sagen. Es gibt in meinen Augen nur eine Möglichkeit.
Du argumentierst, dass die KM psychisch krank ist und daher die Kinder auf keinen Fall bekommen darf. Dann solltest Du Dir einen Anwalt nehmen und der sollte Dich beraten, wie Du vor dem regulären Scheidungsverfahren das ABR für die Kinder bekommst. Dafür darf sie die Kinder aber nicht erst mit Deiner Billigung mitnehmen, denn dann zieht das "krank und nicht fähig die Kinder zu übernehmen" nicht mehr.
Ich finde abwarten grundfalsch, wenn Du Deine Entscheidung getroffen hast. Denn die Gefahr, dass sie die Kinder einfach nimmt und Fakten schafft, ist riesig.
Ich würde mich sofort anwaltlich beraten lassen. Und dann in Rücksprache mit ihm auch das JA aufsuchen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Hount,
das ist jetzt eine längere Geschichte aber du musst in Scheidung gut vorbereitet gehen. Daher ist die "offizielle" Trennung oder Scheidung eher der letzte und nicht der erste Schritt. Du darfst jetzt keine Fehler machen!
Mit das wichtigste um deine Kinder zu behalten ist, Fakten zu schaffen. Du musst zeigen, das die Kinder bei dir gut untergebracht sind und das möglichst über einen längeren Zeitraum. Man nennt das das Kontinuitätsprinzip. Die Kinder sollen da bleiben wo sie die letzen Monate waren.
Du must dafür sorgen, dass deine Ex das Haus ohne die Kinder verlässt. Das geht aber nur wenn der Krieg noch nicht ausgebrochen ist.
Die brutalste Methode, welche sonst in der Regel von den Müttern gegen die Väter angewendet wird, ist, sie auszusperren. Ohne die Kinder.
Du solltest dir aber die Zeit nehmen mit uns einen etwas exakteren Plan auszuarbeiten.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Du solltest dir aber die Zeit nehmen mit uns einen etwas exakteren Plan auszuarbeiten.
Ein sehr guter Vorschlag und für die Kinder sicherlich der beste Weg !!!
Ich ziehe nicht aus.
Also zum Anwalt möchte ich sowieso in den nächsten Tagen gehen um mich einfach mal braten zu lassen. Was ist eigentlich, wenn meine Frau einfach mit den Kindern auszieht? Das würde ich ihr u.U. auch zutrauen. Kann ich sie "zwingen" die Kinder im Haus zu lassen?
Noch ne Frache: Was bedeutet "ABR"? JA=Jugendamt?
CU
Hount
P.S.: Was mir hier noch am Herzen liegt. Ich möchte diese Frau nicht in die Pfanne hauen oder fertig machen. Sie ist mit ihrer Krankheit genug bestraft.
Mir persönlich wäre es am aller liebsten, wenn wir uns gemeinsam auf eine Lösung einigen würden. Nur will ich einfach unter allen mir zur Verfügung stehenden Möglichkeiten verhindern, dass die Kinder zu Ihr kommen weil es meiner Meinung nach nicht zum "Wohle der Kinder" wäre.
Hi,
P.S.: Was mir hier noch am Herzen liegt. Ich möchte diese Frau nicht in die Pfanne hauen oder fertig machen. Sie ist mit ihrer Krankheit genug bestraft.
Mir persönlich wäre es am aller liebsten, wenn wir uns gemeinsam auf eine Lösung einigen würden. Nur will ich einfach unter allen mir zur Verfügung stehenden Möglichkeiten verhindern, dass die Kinder zu Ihr kommen weil es meiner Meinung nach nicht zum "Wohle der Kinder" wäre.
Hmmm ... also nach "unseren" Erfahrungen VERGISS ES. Deine Frau sieht nur noch so aus, ist aber eine andere 😉
ABR = AufenthaltsBestimmungsRecht = Teil des gemeinsamen Sorgerechts
Was du als erstes tun solltest, ist; gehe auf das EinwMeldeamt, und gebe denen unmißverständlich zu verstehen, das die Kinder nicht umgemeldet werden sollen, ohne deine Zustimmung....mit Hinweis auf gemeinsames Sorgerecht.
Was sagen eigentlich die Kids ?
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
um mich einfach mal braten zu lassen
Also das macht üblicherweise der gegnerische Anwalt! :rofl2:
Das du mit einem Anwalt Kontakt aufnimmst ist auf jeden Fall richtig. Den wirst du nämlich brauchen.
Was ist eigentlich, wenn meine Frau einfach mit den Kindern auszieht?
Das kann durchaus passieren und in dem Fall müsstest du sofort Antrag auf herrausgabe der Kinder und Übertragung des ABR (Aufenthaltsbestimmungsrecht) stellen.
Du hast den großen Vorteil, dass das Haus dir gehört und sie dich nicht so einfach vor die Tür setzen kann.
Was mir hier noch am Herzen liegt. Ich möchte diese Frau nicht in die Pfanne hauen oder fertig machen
Das ehrt dich, nur leider ist das Familienrecht so ausgelegt, dass derjenige der als erster und am härtesten zuschlägt gewinnt.
Gefangene werden nicht gemacht!
Das gehört zu den vielen perversen Fehlern die dieses System hat, dass Streit gefördert und Agression belohnt wird.
Dein Endziel ist ja, dass sie gehen soll und die Kinder bei dir lassen soll. Dafür wird sie (theoretisch) Unterhaltspflichtig, hat kein Zuhause mehr, hat immer noch Hypothekenschulden, vermutlich kein ausreichendes Einkommen und kann ihre Kinder nur noch selten sehen, wenn sie das überhaut bezahlen kann. Ich glaube kaum, dass du sie mit friedlichen Mitteln dahin bekommst, das zu akeptieren.
Stelle dich auf einen harten Krieg ein. Si vis pacem, para bellum!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
um mich einfach mal braten zu lassen.
:rofl2: Ich hoffe doch nicht.
Was ist eigentlich, wenn meine Frau einfach mit den Kindern auszieht? Das würde ich ihr u.U. auch zutrauen. Kann ich sie "zwingen" die Kinder im Haus zu lassen?
Zwingen kannst du sie nur, wenn du einen Antrag auf das AufenthaltsBestimmungsRecht stellt und dieses auch bekommst. Wenn sie einfach auszieht, mußt du sofoert reagieren und beim Gericht einen Antrag auf Erlass einer EA stellen ,die die Kidner in den Haushalt zurüclführt.
P.S.: Was mir hier noch am Herzen liegt. Ich möchte diese Frau nicht in die Pfanne hauen oder fertig machen. Sie ist mit ihrer Krankheit genug bestraft.
Mir persönlich wäre es am aller liebsten, wenn wir uns gemeinsam auf eine Lösung einigen würden. Nur will ich einfach unter allen mir zur Verfügung stehenden Möglichkeiten verhindern, dass die Kinder zu Ihr kommen weil es meiner Meinung nach nicht zum "Wohle der Kinder" wäre.
Das ehrt dich, nur leider ist eine friedliche Lösung meist nicht möglich. Eine Lösung wäre zu einer Trennungsmediation zu gehen, bei der ihr mit einer neutralen Dritten Person besprechen könnt wie die Trennung verlaufen soll und welche Lösungen für die Kinder am Besten sind. Nur, falls deine Frau keine Kranlkhetiseinsicht hat, wird das wohl schwer werden.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
ich bin zwar grundsätzlich gegen solche Keulenschläge, muss hier aber immer wieder lernen, dass das manchmal unumgänglich ist. Der von Babbedeckel vorgeschlagene Sperrvermerk klingt zwar gut, jedoch haben wir hier erfahren müssen, dass das Meldegesetz einfach nur vorsieht, dass gemeldet werden muss, wo sich die Kinder tatsächlich aufhalten und das wenig mit dem Sorgerecht zu tun hat. Man könnte sagen, für das Einwohnermeldeamt ist nach vollzogenem Umzug das Einverständnis des anderen Elternteils unterstellt.
Für Dich heißt es, da du mit den Kindern nicht gehen kannst, weil es sich um Dein Haus handelt, muss sie gegangen werden, ohne Kinder. Die Frage ist, inwieweit man nun auch mit den Kindern reden müsste, denn die sind ja nicht mehr ganz so klein. Vielleicht solltest Du eine Erziehungsberatungsstelle oder eben das JA aufsuchen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Also braten lassen wollte ich mich eigentlich nicht...... :3ertralala:
Den Kindern haben wir noch nichts gesagt, da ja noch nichts zu hundert Prozent Spruchreif ist. Ich warte ja darauf, dass sie von sich aus geht. Rauswerfen will ich sie eigentlich nicht, da ich das mal eher als einen Fehler einschätzen würde?
Die große (11 Jahre) ahnt aber was, da sie vor ein paar Tagen zu meiner Mutter gesagt hat, dass sie angst hätte, dass wir uns trennen.
Was du als erstes tun solltest, ist; gehe auf das EinwMeldeamt, und gebe denen unmißverständlich zu verstehen, das die Kinder nicht umgemeldet werden sollen, ohne deine Zustimmung....mit Hinweis auf gemeinsames Sorgerecht.
Was bringt mir das wenn sie einfach die Kinder schnappt und abhaut?
Was ist denn "EA" schon wieder? :puzz:
Solange die Kinder bei mir sind, erwarte ich von ihr garnicht, dass sie sich an unserern gemeinsamen Schulden (Haus) beteiligt. Nur sollte es bescheiden ausgehen und sie hat die Kinder, dann werde ich das auf jeden Fall einfordern.
Ich weiß nicht. Das JA aufsuchen? Da hab ich hier aber immer gelesen, dass die pro Mutter sind und die Väter immer die Är.... sind. *grübel*
Cu
Hount
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Anm.: Quoting korrigiert
Wenn sie die Kinder hat, wird sie auf längere Zeit nicht in der Lage sein, sich finanziell an irgendetwas zu beteiligen. 2 Kinder UND Krankheit sind quasi ein Freifahrtschein, der ihr eher alle mögliche Förderung zukommen lässt, als dass sie für irgendetwas belappt werden kann.
EA = Einstweilige Anordnung, dass Du im Fall, dass sie die Kinder einfach nimmt und geht, wieder zurückführen kannst und das innerhalb kürzester Zeit.
Ich würde sagen: Such Dir einen kompetenten Familienrechtler und dann sieh weiter.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
EA= Einstweilige Anordnung.
Das mit der Mütterlastigkeit des JA ist oft richtig und wenn man kann, sollte man denen aus dem Weg.
Jedoch werden die gerade in ABR/Sorgerechtsfragen oft vom Gericht dazugeholt.
In dem Falle kann es nützlich sein, wenn die dich vorher auch schonmal als vernünftigen und ausschließlich am Kindeswohl interessierten, liebevollen Vater kennengelernt haben.
Sonst kennen sie nur den Standpunkt deiner Frau und halten dich erst recht für ein Menschen fressendes Monster vor dem man Frau Kinder unbedingt beschützen muss.
Bei passender Gelegenheit also ruhig mal hingehen zu einem Einzelgespräch. Dabei nicht versuchen die von deinem Standpunkt zu überzeugen, sondern einfach "um Rat" fragen. Damit fühlen sie sich ernst genommen und halten dich für Kooperativ. Ausserdem lernst du damit deren Tendenz und Denkweise kennen. Auf keinen Fall aber mit denen diskutieren oder zanken. Wenn die dir verquer kommen, einfach Recht geben und möglichst bald wieder gehen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.