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Habe ich Chancen auf meine Kinder?

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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Hount,

auch von mir die eindringliche Warnung: "Nettigkeit" wird im Familienrecht nicht belohnt. Natürlich sollst Du die Mutter Deiner Kinder nicht einfach rausschmeissen oder aussperren, aber Du sollst Dir JETZT über die Gefahren klar sein, die Dir und Deinen Kindern drohen. Wenn der Geist namens "Trennung" nämlich erst mal aus der Flasche ist, können Dinge passieren, von denen Du bislang nicht mal zu träumen wagst.

Deine Frau wird sehr schnell von bezahlten und unbezahlten Beratern umgeben sein, die sie über ihre "Rechte" aufklären - und über die vielfältigen Möglichkeiten, diese durchzusetzen. Dann ist ihre psychische Erkrankung möglicherweise plötzlich nur eine böswillige Behauptung Deinerseits, um sie zu diskreditieren - und in Wirklichkeit bist DU derjenige, der schon seit Jahren nicht mehr richtig tickt. Vielleicht stellt sie auch einen Antrag auf "Zuweisung der Ehewohnung" - und dann bist DU vor der Tür und nicht sie, ganz egal, wem die Hütte rechtlich gehört. Möglicherweise warst Du ja gewalttätig? Oder hast Eure Kinder missbraucht? Geglaubt wird so etwas nur zu gerne. Und "Recht" ist im "Familienrecht" nicht das, was "wahr" ist, sondern das, was geglaubt wird.

Nimm Dir den Satz von Beppo zu Herzen:

leider ist das Familienrecht so ausgelegt, dass derjenige der als erster und am härtesten zuschlägt gewinnt.

Das ist das so genannten "Windhundprinzip": Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Der Gang zum Anwalt ist daher unvermeidlich. Und auch mit dem JA solltest Du reden, BEVOR Deine Frau dort falsche Eindrücke hinterlässt. Mache sie nicht schlecht, sondern äussere einfach Deine Bedenken und Sorgen bezüglich der Kinder und frage um Rat. Dann gibt es eine Akte, die mit DEINEN Fragen anfängt und nicht mit ihren.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2008 12:11
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Hount,

nur mal zum besseren Verständnis der Sachlage:

Wie sieht derzeit Dein Tagesablauf aus ?

Bist Du berufstätig ?

Kannst DU KU/BU aufbringen ?

Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2008 12:19
(@hount)
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Hi Hount,

nur mal zum besseren Verständnis der Sachlage:

Wie sieht derzeit Dein Tagesablauf aus ?

Bist Du berufstätig ?

Kannst DU KU/BU aufbringen ?

Mein Tagesablauf schaut so aus, dass ich die Kids um 7:00 zum Schulbus fahre, und um 17:00 komme ich von der Arbeit heim.
KU???    BU???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2008 13:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

KU= Kindesunterhalt
BU=Betreuungsunterhalt= Unterhalt für denjenigen, der durch Kindesbetreuung an Erwerbstätigkeit gehindert ist.

Eine weitere Hürde auf deinem Weg ist nämlich, dass im deutschen Familienunrecht immer einer alles bezahlen muss und der Andere betreut und dafür möglichst viel Geld bekommen soll.

Die Gerichte neigen dazu die Rolle des Zahlemanns demjenigen anzuvertrauen, der arbeitet und Geld hat.

Die Tatsache, das du Geld verdienst prädestiniert dich also dazu auch künftig zu arbeiten und zu bezahlen und deine Ex dazu, die Kinder zu betreuen und Geld zu bekommen.

Auch das ist eine Schlacht die du noch schlagen musst.
Erschwerend kommt hinzu, das obige Regel natürlich nur gilt, wenn es sich bei dem der bezahlen soll um einen Mann handelt.

Du wirst also in deinem Kampf irgendwie den Spagat hinbekommen müssen, dass du du trotz Erwerbstätigkeit in der Lage bist dich um die Kinder kümmern zu können und trotzdem nicht auf Unterhalt angewiesen bist.

Du musst also nachweisen, dass es die Kinder bei dir trotz Erwerbstätigkeit besser haben als bei der Mutter, die nicht arbeitet.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 07.08.2008 14:02
(@hount)
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Achso. Also von Unterhalt an sich ist das überhaupt kein Problem. Ich verdiene genug. Könnte sogar auf die eventuellen Unterhatszahlungen von meiner Frau versichten.
Da meine Eltern direkt neben (6 Meter) meinem Haus  auf dem gleichen Grundstück wohnen ist das ansich auch kein Problem. Die Kids sind ja jetzt schon mehr oder weniger oft bei Oma und Opa. Wenn Schule ist, kommen beide so zwischen 12 und 13 Uhr nach Haus. Und um 17 Uhr bin ich sowieso wieder daheim.

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Themenstarter Geschrieben : 07.08.2008 14:06
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Mein Tagesablauf schaut so aus, dass ich die Kids um 7:00 zum Schulbus fahre, und um 17:00 komme ich von der Arbeit heim.

Wer betreut die Kinder nachmittags wie lange nach der Schule ?

Ich ziehe nicht aus.

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Geschrieben : 07.08.2008 14:08
(@hount)
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Meinst Du jetzt? Wenn ja, dann mehr oder weniger meine Frau. Ab und an hilft sie bei den Hausarbeiten (wenn es ihr nicht gerade zu viel ist) und danach sind die Kinder draußen beim spielen oder bei Oma und Opa drüben. Richtig beschäftigen tut sich meine Frau mit den Kindern nicht wirklich. Die Kinder und meine Frau sind auch oft genug bei meine Eltern beim essen.

Wenn du von zukünftig sprichst: Ich dachte mir, dass die Kids nach der Schule zu Oma und Opa gehen, Hausaufgaben machen und dann spielen o.ä. Um 17 Uhr bin dann sowieso ich zu Hause. In den 6 Monaten wo meine Frau die letzten 1,5 Jahre im Krankenhaus war, hat dieses Modell wunderbar funktioniert.

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Themenstarter Geschrieben : 07.08.2008 14:17
(@achhja)
Nicht wegzudenken Registriert

Du musst das sicher wissen.
Sonst kommt das Argument: "Hount kann die Betreuung nicht gewährleisten" und da die Mutter sonst nichts zu tun hat .....

Nichts von:"ich dachte mir .."
Das ist zu schwammig und macht vermutlich nicht so den Eindruck.

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Geschrieben : 07.08.2008 14:20
(@hount)
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Das dachte ich mir nicht, sondern das ist eine feststehende Tatsache, dass das so laufen wird wenn ich die Kinder behalten darf. Meine Eltern haben sich von Anfang an angeboten.

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Themenstarter Geschrieben : 07.08.2008 14:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du must das so verkaufen:

"Ich kann die Betreuung auf folgende Weise sicherstellen: Bla Bla, (Oma ist temporär auch zulässig solange es nicht rund um die Uhr ist)

So wie es bereits in der Zeit vom und vom bereits gehandhabt wurde." (oder auch gehandhabt wird.)

Wenn das schon häufiger und länger so war so must du das dokumentieren und darlegen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 07.08.2008 14:43




(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

...wenn ich die Kinder behalten darf. Meine Eltern haben sich von Anfang an angeboten....

Hi,

die KM kann die Kinder aber auch gut betreuen und ist sicherlich beim JA sehr kooperativ und hat tagsüber auch Zeit da sie nicht arbeiten geht und zudem ist sie vermutlich weiblich während du männlich bist.

Psychische Probleme der KM stellen keinen Grund dar, dass sie die Kinder nicht behalten darf. Oder sind die Kinder bei ihr nachweislich gefährdet ? (Kindesmisshandlung ?)

Die KM wird nach Rücksprache mit ihren Rechtsberatern kämpfen bis zur letzten Patrone.  Ohne die Kinder ist sie auch wirtschaftlich kaputt und muss wieder Vollzeit arbeiten gehen ...

Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2008 14:53
(@hount)
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die KM kann die Kinder aber auch gut betreuen .....
Psychische Probleme der KM stellen keinen Grund dar, dass sie die Kinder nicht behalten darf. Oder sind die Kinder bei ihr nachweislich gefährdet ? (Kindesmisshandlung ?)

Und genau das ist das was ich in Frage stelle. Meiner Meinung nach ist die Mutter nicht in der Lage sich so um Ihre Kinder zu kümmern wie das eine gesunde Mutter wäre.

Ein bereits durchgeführter Selbstmordversuch sowie immer noch vorhandene "Lebensunlust" stellt nach meiner Ansicht schon eine gewisse Gefährdung der Kinder dar. Man braucht ja nur in letzter Zeit schauen wieviel Mütter sich umgebracht haben und ihre Kibnder mitgenommen haben.

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Themenstarter Geschrieben : 07.08.2008 15:31
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Hount,

Regel Nr. 1: Was Du glaubst/meinst/ in Frage stellst, interessiert im Familienrecht kein Schwein...

I. d. R. ist das auch "gut" so, denn wieviele Mütter glauben/meinen, dass die Kinder auf den Vater gut verzichten können?

Du musst wohl schon wirklich Fakten vorweisen können. Und damit ist nicht gemeint, dass Deine Eltern bestätigen, dass Ex dies oder das getan und gesagt hat. Mein RA meinte, selbst bei Alkoholabhängigkeit muss schon einiges zusammenkommen, um zB das ASR zu bekommen. Letztlich sind es Krankheiten. Egal ob Abhängigkeit oder psychische Störung.

GLG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2008 15:54
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Ein bereits durchgeführter Selbstmordversuch sowie immer noch vorhandene "Lebensunlust" stellt nach meiner Ansicht schon eine gewisse Gefährdung der Kinder dar.

Die KM wollte sich umbringen - nicht die Kinder.
Ihr Rechtsanwalt wird die gegebene Lebensunlust Dir anlasten. Da DU die Ehekrise verursacht hast, geht es der KM schlecht ...

Es geht hierbei nicht um die Wahrheit...

Ich ziehe nicht aus.

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Geschrieben : 07.08.2008 16:02
(@hount)
Zeigt sich öfters Registriert

Wenn es so sein sollte, bin ich durchaus bereit bis aufs "Blut" zu gehen. Anlasten lass ich mir mit Sicherheit nichts. Deswegen suche ich ja auch nicht nur nen RA von der Stange sondern eine der Ahnung vom Thema hat.

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Themenstarter Geschrieben : 07.08.2008 16:05
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Welche Nachteile erwartest du, wenn Du die Ehe vorerst aufrecht erhältst ?

Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2008 16:14
(@hount)
Zeigt sich öfters Registriert

Welche Nachteile erwartest du, wenn Du die Ehe vorerst aufrecht erhältst ?

Psychische..... Da mich das ganze doch sehr belastet und ich inzwischen auch körperliche Auswirkungen habe.
Aber ich werde sie von meiner Seite aus sowieso nicht aus dem Haus schmeißen. Zumindest nicht bis Januar. Ab Januar wäre nämlich von der Lohnsteuerklasse aus gesehen der "perfekte" Zeitpunkt, da ich dann noch ein Jahr lang die 3er Klasse hätte. Sollte Sie aber zwischenzeitlich nen anderen haben, gibt es für mich keinen Grund mehr die Ehe aufrecht zu erhalten. Das könnte bei ihr allerdings sehr schnell passieren.

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Themenstarter Geschrieben : 07.08.2008 16:18
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die LSt-Klasse ist ein schlechter Ratgeber. Du könntest eventuellen Trennungsunterhalt an sie nicht absetzen, wenn ihr euch gemeinsam veranlagen lasst und unter Umständen könnte es auch zu einer Nachzahlung kommen. Nachtrag: Wenn sie dann gezwungen wäre zu arbeiten, wird sie wohl auch kaum zustimmen, das mit Stkl. 5 zu tun.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2008 16:20
(@hount)
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Wieso Nachzahlung? Der Unterhalt wird doch vom aktuellen Gehalt berechnet? Und der wäre eben dann mit Klasse 5. Oder hab ich da nen Denkfehler? Kann Sie mir vorschreiben dass ich meine Klasse zu ändern habe?

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Themenstarter Geschrieben : 07.08.2008 16:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Hount,

Wieso Nachzahlung? Der Unterhalt wird doch vom aktuellen Gehalt berechnet? Und der wäre eben dann mit Klasse 5. Oder hab ich da nen Denkfehler? Kann Sie mir vorschreiben dass ich meine Klasse zu ändern habe?

Du setzt derzeit offensichtlich die komplett falschen Prioritäten. Abgesehen davon, dass es den Begriff des "eheprägenden Einkommens" gibt, den Gegenanwälte gerne einwenden. Möglicherweise weiss Deine Noch-Frau das (und vieles andere) längst, weil sie bereits einen solchen aufgesucht hat.

Fakt ist: Es geht derzeit nicht um Lohnsteuerklassen, sondern um den Erhalt Deiner Vaterschaft.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2008 16:33




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