Hurraaaaaaaaaa, hab...
 
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Hurraaaaaaaaaa, habe meine Tochter.

 
(@peregrin)
Schon was gesagt Registriert

Hallo.
Habe heute das Aufenthaltsbestimmungsrecht für meine Tochter bekommen.
So, nun bräuchte ich Eure Hilfe, was das weiter Vorgehen zwecks Schule, Unterhalt, ect. Betrifft.
Auf was muss ich den alles achten?
Danke im Voraus für Eure Antworten.
Gruss
Peregrin
:phantom:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2006 20:20
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Peregrin,

du hast das letzte Mal im Juli 2005 gepostet, bzw. hast dich seitdem nicht mehr gemeldet.

Ich habs jetzt noch einmal gelesen, weil ich deine Fragen jetzt nirgendwo hinstecken konnte.

Heute hast du das ABR bekommen. Das ist ja schon einmal etwas Schönes. Herzlichen Glückwunsch.

Wo ist das Sorgerecht? Wo ist deine Tochter jetzt? Wo ging sie bis zu den Osterferien in die Schule, wann soll sie die Schule im neuen Umfeld besuchen? Was meinst du mit der Frage nach Unterhalt?
Worauf bezieht sich, auf was du alles achten musst?

Wieder schickst du voraus, daß die User deine Geschichte kennen mit allen Einzelheiten.

Mit solch mageren Infos kann man dir nicht wirklich Hilfestellung geben.

Gruß
Tina

[Editiert am 13/4/2006 von DieMystiks]

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2006 20:44
(@peregrin)
Schon was gesagt Registriert

Ein Teil kennt Ihr ja aus meinen vorherigen Themen.
Also, ich habe jetzt erst mal das vorläufige ABR.
Das Sorgerecht liegt bei meiner Ex und mir.
In der Hauptverhandlung, und das kann dauern wird von meiner Seite das alleinige Sorgerecht beantragt.
Meine Tochter giing bis letzte Woche am Wohnort der Eltern zur Schule. Aber da auch meine Ex jetzt weg zieht ist es egal,
in welche Schule sie wechselt. Es gibt keinen Grundsatz der Kontinuität.
Mit Unterhalt meinte ich das Kindergeld.
Aber ganz ehrlich, ich denke, ich werde mich mit der netten Frau vonm Jugendamt in Verbindung setzen und mir dort Hilfe holen.
Trotzdem danke für die Antwort.
Gruss
Peregrin

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2006 21:57
 kuwe
(@kuwe)

Herzlichen Glückwunsch, ich hoffe, ich erlebe das bei mir auch nochmal ....

Gruß Kuwe

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2006 22:16
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

@Peregrin

Ein Teil kennt Ihr ja aus meinen vorherigen Themen

Ehrlich gesagt nein.....und wenn dein letzter Post im Juli 05 war ist das ein wenig her..

Ein klein wenig mehr Info, um was es dir geht wäre sicherlich nicht schlecht gewesen..ohne gleich ein wenig eingeschnappt zu sein wenn man dich darauf hinweißt, denn so klingt ehrlich gesagt dieser Satz

Aber ganz ehrlich, ich denke, ich werde mich mit der netten Frau vonm Jugendamt in Verbindung setzen und mir dort Hilfe holen.
Trotzdem danke für die Antwort.

...

Und nicht immer gleich wegen allem zum JA laufen..die Dinge mußt du jetzt schon in Angriff nehmen u sie regeln .. ansonsten wenn du bei jeder Sache gleich zum JA rennst, wird man dir unterstellen das du gar nicht in der Lage bist die Dinge zu regeln..u das bist du doch wohl..

Meine Tochter giing bis letzte Woche am Wohnort der Eltern zur Schule. Aber da auch meine Ex jetzt weg zieht ist es egal,
in welche Schule sie wechselt. Es gibt keinen Grundsatz der Kontinuität.

Wieso gibt es da denn keine Kontinuität??
Sie geht doch schon in die Schule und hat somit "ihre" Klasse, wenn das schon mal nicht eine Kontinuität ist?...in welche Klasse geht sie denn?
Ist es denn nicht möglich das sie dort weiter zur Schule geht??
Würde sicherlich Sinn machen.

Mit Unterhalt meinte ich das Kindergeld

Unterhalt und Kindergeld sind zwei verschiedene Dinge!

Wenn eure Tochter jetzt bei dir lebt, steht dir auch das KG zu.. also auf zur Familienkasse (die ist beim Arbeitsamt) und das Geld auf dein Konto überwisen lassen..

Unterhalt, steht "dir" natürlich auch zu.denn mußt du allerdings von der KM fordern..was sicherlich eine Sache für deinen RA ist...

In der Hauptverhandlung, und das kann dauern wird von meiner Seite das alleinige Sorgerecht beantragt.

Wieso meinst du das das dauern kann??

Und wieso willst du erst dort den Antrag auf das ASR stellen?
Und warum überhaupt das ASR?
Meinst du das das wirklich gut ist, ohne jetzt deine Geschichte zu kennen..du hast bisher nur das vorläufige ABR, du solltest dich da auch auf das "endgültige" ABR konzentrieren..

Und für das ASR müßtest du schon wirkliche Gründe haben..in der Regel solltest du davon erstmal absehen, das ASR zu beantragen u noch weniger erst in der Hauptverhandlung, das sollte schon wenn vorher geschehen, also der Antrag darauf...

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2006 22:57
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Sei auf der Hut!
Du bist noch nicht durch.
Vorläufig bedeutet nicht endgültig.
Du bist entweder selbst zuwenig vorbereitet für die Verhandlung oder Du gibst uns zuwenig Info.
So können wir Dir hier keine Unterstützung sein.

Schade.

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2006 23:25
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi!

VORSICHT!!!!!

Das vorläufige ist nur die halbe Miete, wenn überhaupt. Das endgültige Urteil kann völlig anders ausfallen.

Trotzdem: Herzlichen Glückwunsch!

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2006 20:28