Hi Leute,
ich habe folgendes Problem,
meine Freundin hat sich von mir getrennt :rofl2:(Keine Ehe) und behauptet "du siehst das Kind solange nicht bis du Unterhalt zahlen tust" ;( ;(
Da ich der Vater bin und wir beide das sorge recht haben denke ich mal das sie mir mein Kind nicht verwehren kann.
Bin kein Schwerverbrecher, Drogendieler, Alkoholiker weder noch vorbestraft und will einfach nur mein Kind sehen.
Gibt es für so was nicht auch eine rechtliche Grundlage worauf Mann sich berufen kann?
Hallo bloodhound.
Warum zahlst du denn keinen Unterhalt?
Zwar hat das eine, theoretisch, mit dem anderen nichts zu tun und auf beides besteht ein unabhängiger Rechtsanspruch.
Nur wirst du feststellen, dass sich ihr Unterhaltsanspruch wesentlich schneller und einfacher durchsetzen lässt, als dein Umgangsanspruch.
Der Staat steht einer armen, Alleinerziehenden mit all seinen Bataillonen bei. Dir nicht.
Du solltest dir also schon überlegen, ob du dich mit ihr anlegen willst.
Du kannst ja hier mal ein bisschen nachlesen. Du findest dort auch die entsprechenden Paragraphen.
Und hier findest du die Unterhaltstabelle.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
wir sind erst eine woche getrennt. und ich will ihr ja auch den unterhalt zahlen.
Nur das sie das jetzt auf dem rücken das kindes austragen will ist schon häftig.
Zu dem ich ja auch das SR habe.
Hallo,
da Eure Trennung noch recht frisch ist würde ich erstmal alles langsam und gemächlich angehen. Auf beiden Seiten sind sicherlich noch die Befindlichkeiten der Trennung so stark, dass sicherlich erstmal Ruhe in die Sache kommen muss.
An Deiner Stelle würde ich jetzt schon mal sämtliche Informationen zusammentragen, was in nächster Zeit finanziell auf Dich zukommt und evtl. kannst du ja dann Deiner Ex in freundlichen Worten oder per Brief Deine Zahlen vorlegen.
Dann kannst du versuchen, in Ruhe natürlich und ohne jegliche Ansprache zur Paarebene, Deine Umgangswünsche zu erklären.
Sollte es keine Einsicht geben, so schlage einen neutralen Vermittler vor (Caritas o.ä.). Vielleicht gelingt es mit Hilfe eines Mediators eine gütliche Umgangsvereinbarung aufzusetzen.
Wie alt ist Euer Kind?
Arbeitet die Kindsmutter?
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Ja habe ich ich probiert aber sie steht so unter dem Einfluss ihrer Eltern das ich nicht an sie ran komme. Sie hat sogar die Handy Nummer gewechselt das ich sie noch nicht einmal anrufen kann und nach der kleinen fragen kann. War jetzt am Wochenende da und habe meine Klamotten geholt, die haben mich regelrecht mit Füßen getreten und so behandelt. Wie wir uns getrennt haben, haben wir uns noch nicht einmal gestritten oder beschimpft kurz gesagt ich habe ihr nichts getan nur meine nötigen Klamotten gepackt und bin gegangen.
Jetzt habe ich erfahren das sie das ASR einklagen will.
Das beste war ja das sie gesagt hat, sie möchte nicht das die kleine bei mir schläft weil sie noch so jung wäre und sie (Mutter) hat angst das ich sie anfassen würde.
Die Frau (Ex) schaukelt sich in der Situation so hoch das sie den Boden verliert und ihre Eltern unterstützen das noch.
Meine Tochter ist ende 7. Monat
Mutter Arbeitet auf 400,- € und fängt jetzt eine Ausbildung zum Meister an.