Hallo zusammen,
nachdem die Mutter unserer 6 järigen Tochter nichts auf die Kette bekommt da sie mit sich selbst überfordert ist,
habe ich im Juni 2013 das alleinge Sorgerecht beantragt, nach 2 Verhandlungen habe ich dies nun zugesprochen bekommen vom AG, der entsprechende Beschluss soll bis Mittwoch im Briefkasten liegen, das Ergenbnis teile die Richterin heute meinem RA telefonisch auf Nachfrage mit.
Nun die Frage da hier die Meinungen weit auseinander gehen, soll ich die kleine nach dem nächsten Besuchswochenende einfach behalten oder soll ich die 4 wöchige Einspruchs/Beschwerde frist abwarten?
Ich denke die Mutter wird sicher nicht bei mir anrufen und sagen hol mal die Kleine wenn sie das Urteil aus dem Briefkatsen holt, falls sie denn mal ihre Post lesen sollte.
Ich möchte die Kleine erstmal aus der Schusslinie bei ihrer Mutter haben, da ich denke sie wird nichts unversucht lassen, die kleine bei sich zu behalten.
Die Verfahrensbeiständin sowie das Jugendamt in meinem Wohnort teilen diese Ansicht, das Jugendamt am Wohnort der kleinen kann ich nicht dazu befragen da die Sachbearbeiterin bis Ende Januar im Urlaub ist und ihre Vertretung meint sich da nciht einmischen zu müssen.
Mein RA sagt nein das ist eigenmächtiges Handeln erst die 4 Wochen abwarten, was ich allerdings für Unfug halte da es ja im Falle der Beschwerde wohl vors OLG geht und das sicher noch etwas mehr in Anspruch nimmt.
Ich möchte allerdings vermeiden das die Kleine weiter von ihrer Mutter beschwatzt wird oder sie mit ihr wohlmöglich noch das Weite sucht.
Was tun am besten??
Gruß Udie
Hallo Udie,
in aller Regel werden solche Bescheide erst nach 4 Wochen rechtskräftig, wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist. Grob gesagt heißt das, dass der Bescheid erst nach 4 Wochen gültig wird.
Ich denke, Du solltest erst abwarten, was in dem Bescheid steht und dann handeln. Du brauchst rechtssicherheit. Wahrscheinlich kommt es nach so einem langen kampf auf 3 oder 4 Wochen auch nicht mehr an.
Und dann.... ja dann spricht nichts dagegen bei der KM aufzukreuzen und den Zwerg mitzunemhen und die Mutter aufzufordern, Dir die Sachen von Zwerg zu pberlassen.
Gruß, PP
Moin,
Wahrscheinlich kommt es nach so einem langen kampf auf 3 oder 4 Wochen auch nicht mehr an.
Jein, ich finde, das kommt ein wenig auf die Gründe des Entzugs an und wie sehr das Kindeswohl bei KM gefährdet ist. die Zustände bei KM sind ja vermutlich schon heftig, wenn es zu diesem Beschluss kam!?!? :puzz:
Und auch wenn Du die Rechtskräftigkeit des Beschlusses, also die Einspruchsfrist abwarten würdest: was würdest Du denn tun, wenn KM Widerspruch einlegt? Dann ist der Beschluss ja immer noch nicht rechtskräftig...
Nein, ich würde unmittelbar handeln, insb. wenn Gefahr besteht, das KM mit Kind verschwindet... Aber immer mit Augenmaß!
Einziger Grund zu warten wäre, vorausgesetzt die Zustände lassen es zu, wenn die Chance besteht, dass KM so gar nichts auf die Kette kriegt und deshalb die Widerspruchsfrist verpennt, wenn Du noch nicht handelst.
Gruss, Toto
Wenn das Urteil nicht rechtskräftig ist bzw. keinen Hinweis auf sofortige Vollstreckbarkeit enthält, kann es nicht vollzogen werden. Du kannst auch nicht vor Rechtskraft der Scheidung neu heiraten.
Außerdem sollte auch das Kind auf diese immense Veränderung vorbereitet werden, insbesondere wenn damit Schulwechsel oder Kitawechsel einhergehen. Ich kann die Freude verstehen, aber nicht übereilten Aktionismus.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi Udie und willkommen,
Keine einfache Situation.
Bestand denn davor das gemeinsame SR? Und war das ABR bei der Mutter oder nicht geregelt?
Denn dann wäre es theoretisch tatsächlich möglich, die Kleine einzubehalten, da es bei GSR (und wenn das ABR nicht eindeutig einem übertragen wurde) rechtlich keine Kindesentführung gibt...
Ein Risiko wäre es trotzdem - wenn die KM zur Polizei gehen und "Entführung" schreien würde, dann könnte die Situation eskalieren.
Welche Risiken bestehen denn konkret, wenn die Kleine noch bei der KM bleibt?
Bzgl. dem Wechsel zu Dir möchte ich das nochmal bestätigen, was LBM schon geschrieben hat: sowas ist für das Kind ein massiver Einschnitt und das Kind muss sehr gut begleitet und aufgefangen werden.
Denn auch wenn es der Kleinen aus Sicht der Erwachsenen bei der KM schlecht gegangen ist, so erleben Kinder das doch immer ganz anders. Für sie sind die Zustände bei der KM normal und es begreift nicht, warum es denn jetzt plötzlich nicht mehr bei Mama sein darf.
Bereite Dich auf eine heftige Umgewöhnungsphase vor und hol Dir Hilfe für Dich und die Kleine!
lg
vj
Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)
Unabhängig von dermenschlichen Frage, wann und wie die Überführung am sinnvollsten ist, die ich auch nicht beantworten kann, kommt es juristisch noch darauf an, ob im Urteil vorläufige Vollstreckbarkeit festgelegt wurde. Dann ginge das auch ohne Tricks sofort.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Dank Euch zunächst einmal.
Was genau da drinnen steht bleibt zunächst abzuwarten, festgestellt wurde allerdings mittlerweile von JA und der Verfahrensbeiständin das eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt, wie die Richterin das nuns verarbeitet hat bleibt abzuwarten, erwähnt sei vielleicht noch das der große Sohn der KM aus erster Ehe im Mai 2013 durch das JA zum 3 mal in Obhut genommen wurde und nun endgültig im Heim untergebracht ist.
Kind auf die neue Situation vorbereiten?
Ja ich weis aber es ist so das die kleine weis was auf sie zu kommt, sie wollte von sich aus zu mir, nach den Besuchswochenenden wollte sie gewöhnlich nicht zurück usw, sie hat von alleine erkannt das sie bei ihrer Mutter wenig geboten bekommt ausser den ganzen Tag in der verqualmten Bude vor der Glotze zu hocken.
Ich köder oder kaufe sie nicht,ich lasse sie einfach Kind sein und behandel sie entsprechend, sie hat ihre Freunde hier usw.
Problematisch sehe ich eher das Verhalten der Km seit anfang Dez. die letzte Verhandlung war am 9.12 und seitdem habe ich Dank der KM die kleine nicht mehr geshen, genau sie macht was wohl allle Mütter machen und versucht den Kontakt mit fadenscheinigen Begründungen zu unterbinden.
Ich denke mal der Anwalt der KM hat bedingt durch ihr Verhalten und ihrer Präsentation vor Gericht alle Hoffnung aufgegeben, aber wird sich das weitere Honorar wenn auch nur PKH nicht nehmem lassen, und Beschwerde einlegen.
Ich denke wohl bleibt erstmal abzuwarten bis der Postbote 3x klingelt um zu sehen wie das Urteil formuliert ist.
Gruß Uwe
Moin udie,
der entsprechende Beschluss soll bis Mittwoch im Briefkasten liegen
Laut FamFG werden Beschlüsse in Kindschaftssachen in der Regel wirksam mit Bekanntgabe (§ 40) und zwar entweder schriftlich durch Zustellung oder mündlich durch Verkündung (§ 41). Beschlüsse werden mit ihrem Wirksamwerden vollstreckbar (§ 86).
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Brainstormer
Guter Hinweis!
War mir so nicht klar.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke, das ist ja ne recht klare Aussage,
somit sollte meinem Vorhaben ja nichts im Weg stehen,
werd dann meinen 2 jöhrigen Kampf mal niederschreiben hier wenn dieser Psychoterror ein Ende hat,
Gruß Uwe
Hallo,
so heute wurde die Freude erneut gedämpft,
nachdem wir ja am 9.12.13 die 2. mündliche Verhandlung hatten und die Richterin sich mit den Worten "am Freitag haben sie dn Beschluss im Briefkasten" wohlgemerkt sagte sie nicht welchenn Freitag,
rief mein Anwalt ja letzten Montag bei Gericht an um mal nachzufragen, das Ergebnis wurde im dabei durch die Richterin mit den Worten " spätestens am 15.01 haben sich auch den Beschluss mitgeteilt, Post hab ich natürlich bis heute wieder keine.
Somit griff ich heute morgen zum Telefon um selbst beim Gericht anzurufen und erfahre, nach dem wohlverdienten Urlaub befindet sich Frau Richterin nun bis voraussichtlich Montag nächste Woche auf Lehrgang und könne deshalb den Beschluss nicht unterschreiben.
Ist das bei einer vorliegenden Kindeswohlgefährdung noch normal???
Gruß Uwe
Bei Richtern muss man davon ausgehen, dass alles was sie tun "normal" ist.
Das nennt sich richterliche Unabhängigkeit.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.