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Immobilie minderjähriger Kinder

 
(@eisbaer75)
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Hallo zusammen,

 

ich muss mich heute mal mit einem Thema an Euch wenden, was nicht mich, sondern meine neue Partnerin betrifft.

 

Diese hat zwei minderjährige Kinder, für die das gSR zusammen mit ihrem Ex-Mann besteht.

Alle drei bewohnen ein Einfamilienhaus, welches zu 50 % ihr und zu jeweils 25 % ihren beiden Kindern gehört.

 

Inwieweit hat ihr Ex-Mann über das gSR der beiden Kinder noch Entscheidungsbefugnis über die o.g. Immobilie?

 

Wenn ein Verkauf ansteht, ist mir schon klar, dass er als Sorgeberechtigter für die Kinder mitentscheidet.

 

Wie sieht es aber aus, wenn ich dort mal einziehen möchte, kann er das verhindern?

 

Ich weiß gar nicht, ob ich mit meinem Anliegen hier überhaupt richtig bin...falls nicht, sorry vorab.

Danke und viele Grüße.

Dieses Thema wurde geändert Vor 1 Jahr von eisbaer75
Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2023 09:29
(@marie_1977)
Schon was gesagt Registriert

Kommt auf das Konstrukt an - woher haben die Kinder den Anteil an der Immobilie?

War es eine Schenkung der Eltern - so sollte es einen Ergänzungspfleger geben.

Wie finanzieren die Kinder ihren Anteil und die laufenden Kosten?

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2023 09:55
(@eisbaer75)
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Hallo,

 

die beiden Kinder haben den Anteil ihres Vaters jeweils zur Hälfte im Zuge der Scheidung geschenkt bekommen. Also geschenkt ist übertrieben, die Mutter hat dem Vater etwas bezahlt, damit er aus dem Grundbuch rausgeht. Vorher hat beiden Eltern die Immobilie jeweils 50/50 gehört.

Die Kinder finanzieren momentan gar nichts, der Vater zahlt Unterhalt für beide und darüber finanzieren die Kinder sicher einen Teil mit, da im Unterhalt ja auch Wohnkosten enthalten sind.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2023 10:27
(@marie_1977)
Schon was gesagt Registriert

Au weia, dann hat er schon ein Mitbestimmungsrecht für die Kinder - du bist ja quasi Untermieter - genauso ist er bei Investionen/Reparaturen mit im Boot.

Im Falle des Ablebens der Mutter (was natürlich nicht wünschenswert ist) wäre er dein Hauptansprechpartner und er würde ggfls. zur Betreuung der Kids wieder einziehen.

Ganz heißes Ding - wer auch immer das geraten hat ...

 

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2023 10:43
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @marie_1977

Ganz heißes Ding - wer auch immer das geraten hat ...

Ganz cool bleiben. Die Kindesmutter darf bei sich aufnehmen, wen sie will. Völlig unabhängig von den Eigentumsverhältnissen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2023 13:56