Mal kurz zum aktuellen Stand.
Nachdem ich Stundenlang mit der Mutter meiner Tochter diskutiert habe und dies zu keinem Ergebnis kam, habe ich einen Antrag nach §1687 BGB auf Übertragung der Impfentscheidung beim Amtsgericht gestellt.
Heute kam Post vom Amtsgericht mit einer Ladung zum Anhörungstermin nächste Woche Freitag.
Zusätzlich wurde das Jugendamt und eine Verfahrensbeistand geladen.
Ich bin mal gespannt, da es ja erst sehr wenige gerichtliche Entscheidungen zu diesem Thema gibt.
Ich habe jetzt schon von meiner Tochter folgende Nachricht erhalten "Verklagst du jetzt ernsthaft Mama wegen einer drecks Impfung?!"
ich befürchte die ganze Nummer geht nach hinten los.
Servus codex!
Ich hätte erst mal als Erziehungsberechtigter (bis Du doch, oder?) Tochter zum Impftermin begleitet; wenn ihr unverrichteter Dinge wieder heimgeschickt werdet, hätte ich die Maschinerie (in Abstimmung mit Tochter) gestartet.
Es liest sich, als ob Du ohne Rücksprache mit Tochter über die nun durchgeführten Schritte gehandelt hättest.
Meine Meinung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
**gekürzt**
Es liest sich, als ob Du ohne Rücksprache mit Tochter über die nun durchgeführten Schritte gehandelt hättest.
Hallo Marco,
meine Tochter weiß und wusste dass ich sie unterstütze. Ja von dem Antrag wusste sie nichts. Ja mein Versäumnis und Fehler.
Ich habe soeben folgende Nachricht von meiner Tochter bekommen "Mama hat schon lange zur Impfung zugestimmt".
Montag hatte ich noch eine heftige Diskussion mit der Mutter wegen der Impfung.
Wäre nicht Mittag und müsste ich nicht arbeiten. Würde ich mir jetzt n Schnaps genehmigen.
Hey, so wie sich das liest, hast Du doch erreicht, was Du wolltest.
Angeblich hat Mama ja schon lange zugestimmt (was sicher nicht stimmt). Nach Erhalt Deines Antrages hat sie wahrscheinlich erst zugestimmt.
Also pack deine Tochter ein, bring sie zur Impfung und zieh den Antrag wieder zurück. Das Ergebnis wäre dann eine geimpfte Tochter.
Greetz,
Milan
Hey, so wie sich das liest, hast Du doch erreicht, was Du wolltest.
Angeblich hat Mama ja schon lange zugestimmt (was sicher nicht stimmt). Nach Erhalt Deines Antrages hat sie wahrscheinlich erst zugestimmt.
Also pack deine Tochter ein, bring sie zur Impfung und zieh den Antrag wieder zurück. Das Ergebnis wäre dann eine geimpfte Tochter.
Greetz,
Milan
Grundsätzlich stimme ich dir zu und würde es so machen.
Aber ich traue dem ganzen nicht.
Dies ist der aktuelle Status der Mutter bei Whatsapp "Manche Menschen sind so hohl..."
Ich kenne die Frau seid 20 Jahren. Sie gibt nicht Kleinbei. Sie fühlt sich Siegessicher....
Sie tut alles um mir eine reinzuwürgen.
Beispiel: Mehrfache bitte den Unterhaltstitel unseres Volljährigen Sohn (Kann inzwischen für sich selbst aufkommen) herauszugeben kam sie bis heute nicht nach.
Ich warte erst mal nächsten Freitag ab.
Hey, besonders „hohl“ sind Impfgegner. Mit denen irgendwas zu diskutieren führt selten zu einem Ziel. Weil es ja nicht nur um die Frage des Impfen geht. Die haben ja grundsätzlich etliche Einbahnstraßen in ihrem Denken und verweigern den Bezug zur Realität.
Ich gebe dir aber recht. Dann warte ab, was der Richter sagt. Verfahren ist ja auf dem Weg. Ich bin, was Gerichtsverfahren vorm Familiengericht angeht, sowieso ziemlich schmerzfrei geworden. Verständlich, dass das deiner 16 jährigen Tochter noch total dramatisch vorkommt. Aber letztlich ist es ja nix dolles. Der Richter ist der Schiedsrichter, schlichtet den Streit, kostet paar Euros aber ansonsten passiert ja nix….
Greetz,
Milan
Genauso sehe ich es auch
Hallo zusammen,
es ist dann wohl an der Zeit, die Grundsatzdiskussion abzutrennen von der konkreten Frage, die codex gestellt hatte. Allgemeine Diskussionsbeiträge zum Thema "SARS-CoV-2, COVID-19-Pandemie und die Impfung" also bitte ab sofort hierhin:
https://www.vatersein.de/Forum-topic-33469.html
Danke im Voraus fürs Verständnis, und viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ich möchte Euch heute darüber informieren, dass das Amtsgericht den Anhörungstermin aufgehoben hat.
Meine Exfrau hat dem Amtsgericht ein Schreiben zukommen lassen in dem sie das Einverständnis, zur Covid 19 Impfung gegeben hat.
Vorausgesetzt unsere Tochter möchte dies selbst.
Weiterhin teilt das Gericht mit, dass die Kosten des Verfahrens jedem Beteiligten zur Hälfte aufzuerlegen ist.
Was ist eure Meinung dazu? Der Sinneswandel meiner Exfrau ist ja erst nach meinen Antrag bei Gericht eingetreten.
Soll ich beantragen, dass die Kosten allein meiner Exfrau auferlegt werden, oder sollte ich es einfach dabei belassen?
Hey!
Na zuerst Mal war Dein Antrag ja von Erfolg gekrönt - Du wolltest das Okay der Mutter einklagen und jetzt hast Du es. Vielleicht sichert das auch für die Zukunft, dass die Mutter Dich etwas ernster nimmt und sich nicht wieder quer stellt.
Wegen den Kosten. Weiß nicht. Sind die denn hoch?
Greetz,
Milan
Kostenbescheid liegt noch nicht vor.
Verfahrensbeistand je nach Auftrag 350,- oder 550,- und Gerichtkosten 70,-
Ist denn überhaupt eine Kostenentscheidung ergangen oder gibt es nur eine Ankündigung?
Man könnte hier durchaus darauf hinweisen, dass Anlass zur Antragstellung bestand und es der Billigkeit entspricht, der Mutter die Kosten aufzuerlegen.
Eher wäre die Frage, ob sich das Verhältnis zur Tochter eingerenkt hat??!
Gruss von der Insel
Ja das Verhältnis zu meiner Tochter ist in Ordnung.
Die Zustimmung die die Mutter inzwischen erteilt hat ist zwar rechtlich gut. Jedoch ändert es nichts an der Angst meiner Tochter vor Konsequenzen.
Ich habe heut versucht vernünftig mit meiner Exfrau zu reden. Als Antwort von ihr bekomme ich nur, dass unser Kind unentschlossen ist. Mehr sagt sie dazu nicht.
Trotz des Einverständnisses meiner Exfrau bin ich also noch nicht weiter. Ich möchte meine Tochter auch nicht unter Druck setzen, jedoch kotzt mich die Sturheit und das von oben herab von meiner Ex an.
Ich stehe jedoch drüber, da ich das seit 14 Jahren (Zeitpunkt der Trennung) nicht anders kenne.
Der Verfahrensbeistand hat sich heute auch bei mir gemeldet, (Zu diesem Zeitpunkt wusste sie von der Aufhebung des Termins noch nichts)
Ihre Antwort war: "ja, ich habe gerade die Post vom Gericht erhalten. Wir werden dann sehen, wie es weiter verläuft. Zunächst ist der Termin ja nun aufgehoben und wir werden sehen, ob die Impfung stattfinden wird oder nicht.
Gegebenenfalls müssten Sie das Gericht noch mal anrufen"
Tja nun schaue ich mal wie es sich die nächsten Tage entwickelt.
Zum Thema Kosten des Verfahrens habe ich nur folgendem Satz im Schreiben des Amtsgerichtes: "Es ist beabsichtigt, die Kosten des Verfahrens jedem Beteiligten zur Hälfte aufzuerlegen."
Im Empfinde aber den Hinweis von Inselreif: "Man könnte hier durchaus darauf hinweisen, dass Anlass zur Antragstellung bestand und es der Billigkeit entspricht, der Mutter die Kosten aufzuerlegen."
auch sehr interessant und frage mal wie ist eure Meinung?
Hallo codex,
Trotz des Einverständnisses meiner Exfrau bin ich also noch nicht weiter. Ich möchte meine Tochter auch nicht unter Druck setzen, (...)
Unter Druck setzen, nein, natürlich nicht. Aber ich denke - du kannst, darfst und sollst ihr sehr wohl die Gewissheit geben, dass sie jederzeit einen Platz bei dir findet, falls es bei der Mutter richtig knallt.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Und man kann mit seinem fast erwachsenen Kind auch noch mal darüber sprechen, dass reife Menschen im Umgang miteinander nicht mit emotionalen Strafen reagieren, wenn man im Konflikt bezüglich eines Themas ist und dass es mutig ist, Dinge von denen man überzeugt ist trotzdem zu tun, auch wenn man dafür mit emotionaler Erpressung bedroht wird.
Sie darf ruhig trainieren zu sagen: "Mama, es ist nicht okay, dass du mir hier das Leben schwer machst und mich mit Liebesentzug bestrafst, nur weil ich zum Thema Impfung eine andere Meinung habe als du! Es geht um meine Gesundheit und darüber möchte ich selbst entscheiden."
Das Gleiche würde umgekehrt natürlich genauso gelten.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Und man kann mit seinem fast erwachsenen Kind auch noch mal darüber sprechen, dass reife Menschen im Umgang miteinander nicht mit emotionalen Strafen reagieren, wenn man im Konflikt bezüglich eines Themas ist und dass es mutig ist, Dinge von denen man überzeugt ist trotzdem zu tun, auch wenn man dafür mit emotionaler Erpressung bedroht wird.
Ja das sehe ich genauso. Ich werde am Sonntag mal mit ihr darüber sprechen
ich zitiere mich hier noch mal: "Weiterhin teilt das Gericht mit, dass die Kosten des Verfahrens jedem Beteiligten zur Hälfte aufzuerlegen ist.
Was ist eure Meinung dazu? Der Sinneswandel meiner Exfrau ist ja erst nach meinen Antrag bei Gericht eingetreten.
Soll ich beantragen, dass die Kosten allein meiner Exfrau auferlegt werden, oder sollte ich es einfach dabei belassen?"
Was ist eure Meinung?
Servus codex!
Soll ich beantragen, dass die Kosten allein meiner Exfrau auferlegt werden, oder sollte ich es einfach dabei belassen?"
Ich würde, um den Lerneffekt für KM abzurunden, vorgehen, wie Inselreif vorgeschlagen hat.
Ist zwar zweischneidig, weil Tochter sich schon mal aufgeregt hat beim ersten Antrag...auf der anderen Seite kann KM weiterhin grund- und konsequenzenlos opponieren, wenn Du nicht Kante zeigst.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Ich gebe auch mal meine Senf dazu.
Meine Tochter mit 16 ist aktuell einmal geimpft, obwohl die Ex dagegen war. Meine Tochter macht eine Ausbildung zur Kinderpflegerin und da ist die Impfung auch Eigenschutz.
Ich habe das Teil vor dem Impfen unterschrieben. Da kann die Ex schimpfen wie sie will.
Als Grundlage zur Einwilligung kann man das Urteil vom BGH 05.12.1958, Az. VI ZR 266/57 hernehmen. Dafür muss man nicht Volljährig sein.
Wichtig ist dazu auch diese Entscheidung vom 18.3.21:
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/Sorgerecht_Impfentscheidung
Nach dieser Entscheidung kann einen gar nichts passieren. Einfach als Elternteil unterschreiben und gut ist es.
…ich würd jetzt erstmal schleunigst dafür sorgen, dass die Tochter zügig geimpft wird…
Wichtig ist dazu auch diese Entscheidung vom 18.3.21:
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/Sorgerecht_ImpfentscheidungNach dieser Entscheidung kann einen gar nichts passieren. Einfach als Elternteil unterschreiben und gut ist es.
Ich sehe das aber gefährlich.
Wenn ein Elterteil einfach die Impfung durchführen lässt ohne den anderen Elternteil anzuhören, wäre das auch nicht korrekt.
Im strittigen Fall kann ich verstehen, dass, um eine Entscheidung herbeizuführen, der Empfehlung der StIKo gefolgt wird.
Aber einfach so zum Impfen gehen, ist in meinen Augen eine Verletzung des Sorgerechts des ungehörten Elternteiles.