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Informationen über Gesundheitszustand des Sohnes | Blockade der Krankenkasse

 
(@stephenking)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen.

Ich habe einen zehnjährigen Sohn, der weit entfernt bei der KM lebt. Sie bindet mich in das Leben meines Jungen nicht ein; auch ein regelmäßiger Umgang kommt (nicht zuletzt aufgrund der Beeinflussung seiner Mutter) nicht zustande. Dennoch bin ich natürlich sehr interessiert am Alltag meines Sohnes. Ich schreibe ihm regelmäßig, versuche anzurufen und alle möglichen Kommunikationsformate zu nutzen.

Die elterliche Sorge üben wir gemeinsam aus (entsprechende JA-Urkunde liegt vor); daher bekomme ich auch fundierte Informationen der Schule. Ganz anders sieht es leider bei der Krankenkasse aus. Obwohl ich eine beglaubigte Abschrift auch dort vorgelegt habe, weigert sich die Krankenkasse, mir Informationen zu den Behandlungen / konsultierten Ärzten / Abrechnungen / Diagnosen usw. meines Sohnes weiterzugeben. Hierbei handele es sich um "schutzbedürftige Sozialdaten", deren Weiterleitung ohne "Einverständnis des Kindesmutter" auch an mich nicht möglich sei!
Leider kann ich diese Haltung der KK nicht nachvollziehen. Wenn die Mutter mir die Informationen über unser gemeinsames Kind gäbe, bräuchte ich den (Um)weg über die Sozialversicherung nicht zu gehen. Da sie mir aber hier nichts sagt, fiel mir kein anderer Weg als eine direkte Anfrage bei der KK ein. Ein "Einverständnis" über die Preisgabe der Daten meines Sohnes erteilt sie mir bzw. der KK selbstverständlich auch nicht.
Habe ich wirklich nur noch die Möglichkeit, mittels Klage vor dem FamG an die Daten zu kommen? Das JA hat (auch wegen der allgemeinen Rahmenbedingungen (Umgang usw.)) bereits einen Gesprächstermin anberaumt, den die KM in letzter Minute ohne Angabe von Gründen wieder absagte. Dort könne man nun "nichts machen", wenn einer der Beteiligten nicht zum Dialog erscheinen möchte.
Ich drehe mich hier im Kreis und fühle mich sehr hilflos. Daher bin ich für jede konstruktive Rückmeldung dankbar.
Beste Grüße!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2017 00:06
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wieder eine sehr traurig Geschichte.
Ich könnte mir vorstellen, dass die KK nicht gegen den Willen des Versicherten (und das ist die KM ?) herausgibt. Wenn aber Ärzte dazu verpflichtet sind Dich über Dein Kind zu informieren, dann sollte das auch für die KK gelten.

Als Ausweg sehe ich die Möglichkeit sich bei der KK (Leiter(in) der Geschäftsstelle, Leitung der KK selbst) oder auch bei einer Widerspruchsstelle der KK (dürfte aber sehr lange dauern).
Ansonsten hilft es manchmal, wenn ein Rechtsanwalt einen mit Paragraphen versehenen Brief schreibt (selbstverständlich kostenpflichtig).
Mehr fällt mir leider auch nicht ein.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2017 10:29
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ich könnte mir auch vorstellen, dass - wenn das Kind über die KM familienvers. ist - die KK keine Auskunftspflicht Dir gegenüber hat. Als GSR-Inhaber hast Du rein logisch das Auskunftsrecht ggü. denjenigen, die Entscheidungen die aus dem GSR resultieren (Schule, Ärzte), aber nicht jeder "Dienstleister" der irgendwie mit Deinem Sohn zu tun...

Wende Dich an die Ärzte...

Und ja - traurig... (aber wahr)

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2017 11:04
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo stephenking,

hier kann ich möglicherweise weiterhelfen. Die Krankenkasse ist grundsätzlich verpflichtet dir Auskunft zu geben! Liegt denen irgend etwas vor das belegt ihr habt gemeinsames Sorgerecht? Die Sache wird allerdings durch den Datenschutz wieder etwas entkräftet. Das größte Problem ist anscheinend das es zusätzliche Arbeit macht. Es scheint so zu sein das es für die meisten Kassen ein einheitliches Verwaltungsprogramm gibt und dort ist es nicht vorgesehen eine weitere Adresse für den Schriftverkehr zu hinterlegen. 

Beispiel:

Die Mama schreibt einen Brief an die Krankenkasse (den bekommst du nicht). Darauf hin Antwortet die Krankenkasse (den kannst du wieder bekommen).
Der Arzt schreibt eine Verordnung (den bekommst du). Die Krankenkasse veranlasst eine Überprüfung des MDK (das Ergebnis bekommst du). Es wird ein Bescheid erlassen (den bekommst du auch).

Allerdings solltest du dich von dem Gedanken verabschieden das bei der Kasse Arztbriefe, Befunde oder so liegen.

Andreas

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2017 11:45
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich bin nicht sehr SGB-fest. Aber im Par. 305 SGB V steht, eine  Auskunftsanspruch hat nur die versicherte Person. Die Kurve müsste man also darüber bekommen, dass die versicherte Person nicht geschäftsfähig ist und beide Sorgeberechtigte einen Auskunftsanspruch haben.

Danach würde ich einen schriftlichen Antrag stellen mit der Aufforderung, die gesetzlichen Grundlagen zu benennen, wenn sie diesem Auskunftsanspruch nicht nach kommen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2017 11:56
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,
da man als Umgangselternteil noch nicht mal Anspruch auf eine zweite Versichertenkarte hat (Kind auch bei der Mutter versichert) wird es sicherlich mit den Auskünften nicht besser aussehen.

Und ganz ehrlich: Was willst Du damit? Weil Sohn Husten hatte und nun Hustensaft verordnet bekommen hat? Die Probleme tauchen doch meist erst auf, wenn es um psychologische Behandlungen von Kindern geht. Und dann solltest Du Kontakt mit dem behandelnden Arzt aufnehmen. Das wäre dann auch ein Kontakt Mensch zu Mensch und nicht per Brief an ein Postfach der Krankenkasse. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2017 20:55
(@psoidonuem)
Registriert

Und woher soller wissen, zu welchem Arzt das Kind geht, Ingo?

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2017 13:47
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich glaube, dass man manchmal es mit Nettigkeit versuchen kann.
Problematisch ist es immer, wenn über andere Kanäle kommuniziert werden muss und nicht jede Stelle hat da unbedingt lust drauf. Wenn man aber ein nettes Gespräch versucht und den richtigen Ton trifft, dann sagen die einem schon, wo evtl. die Arztbesuche stattfinden und dann kann man direkt die Ärzte aufsuchen.
Ich weiß nicht, ob das auch kollidiert, wenn auf der einen Seite gesagt wird, man darf nur dem Versicherten Auskunft geben, aber es sich um ein Kind mit gSR handelt. Aber vermutlich machen es sich die KK hier nur etwas einfacher.
Gleiche Vorgehensweise ist übrigens auch die Schule und KiGa, die wollen einfach nicht in den Konflikt hineingezogen werden ... kann ich verstehen, irgendwie.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2017 14:01
(@stephenking)
Schon was gesagt Registriert

Zunächst vielen Dank für Eure Rückmeldungen.

Konkret ist mein Sohn (familienversichert) über die Mutter - sie ist also die (Haupt-) Versicherte. Die KK lehnt eine Auskunft mit der Begründung ab, daß es keine Rechtsgrundlage für die Informationserteilung gäbe (einen gSR-Nachweis in Form der JA-Urkunde hatte sie ursprünglich angefordert und ich habe diese auch beglaubigt vorgelegt). Um so mehr irritiert mich das Verhalten, denn (vorausgesetzt es gäbe tatsächlich keine §§ für meine Anfrage bzw. deren Antwort) dann hätte man ja meinen Nachweis überhaupt nicht anfordern müssen.

Und ja, ich möchte mich ja direkt an die Ärzte wenden, Ingo. Aber leider sagt mir ja niemand, welcher Arzt bisher konsultiert wurde. Mir geht es auch nicht um einen Smalltalk wegen eines Schnupfens, sondern um ein Gespräch mit dem Psychologen (ein solcher wird wohl regelmäßig aufgesucht, das nämlich hat mir die KM (vorwurfsvoll) mitgeteilt, aber keine Namen genannt). Und das besorgt mich. Ich setze die Hoffnung darauf, daß vielleicht auch ich von dem Mediziner Informationen bekomme, wie ich mich am besten verhalten kann, um meinem Sohn zu helfen. Es wäre alles so einfach, wenn man offen miteinander redet, aber leider will das in meiner Konstellation nicht jeder.

Zusammengefaßt würdet ihr also empfehlen, mich nochmals schriftlich bei der KK-Leitung zu melden? Wie gesagt, über die KM erfahre ich leider nichts.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2017 23:28
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Zusammengefaßt würdet ihr also empfehlen, mich nochmals schriftlich bei der KK-Leitung zu melden?

Das ist nicht meine Empfehlung. Ich denke nicht, dass Du hier - bei einem "Dienstleister" der KM - Erfolgsaussichten hast. Evtl. mag man es mal probieren, kostet aber nach meiner Erwartung nur Zeit.

Wichtig für Dich ist zu wissen, dass dieser Psychologe gar nicht ohne das Einverständnis beider GSR Inhaber behandeln darf! Ich verstehe Dein Problem, dass Du kaum handeln kannst (also die Behandlung unterbinden bzw. Dein Einverständnis erteilen), wenn Du nicht weisst, bei wem das Kind in Behandlung ist. Zu dieser Auskunft ist Dir die KM aber verpflichtet! Also ist sie Deine Ansprechpartnerin um Deine berechtigten Ansprüche auf Informationen  zu befriedigen. Und wenn sie sich dem verweigert, dann musst Du eben auf Auskunft klagen  😡 (bzw. ihr vorher in geeigneter Form einmal klar machen, dass sie Auskunft erteilen muss).

Es ist nicht die KK, die hier fehlerhaft handelt, wenn sie die Leistungen vertragsgem. bezahlt.
Und es ist m.E. noch nicht mal der Arzt, wenn er hier behandelt nachdem ihm glaubhaft gemacht wurde, dass ASR vorliegt bzw. Deine Zustimmung. Er dürfte nur dann nicht behandeln, wenn ihm nachweislich bekannt ist, dass ein GSR Inhaber hier seine Zustimmung nicht erteilt hat.

Also: Wende Dich nochmal an die KM!

Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2017 10:39




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Deine Lage ist also so, dass Du weder Kontakt zum Kind hast, noch bekommst Du informationen von der KM.
Es besteht aber gSR.

Rein rechtlich betrachtet hast Du mit dem gSR ein Auskunftsrecht über die Belange Deines Kindes unabhängig von der KM. Daher kannst Du Dich schon an die KK wenden. Deren Problem ist, dass sie sich einfach auf die versicherte Person bezieht und das ist die KM. U.U. hilft es sich an die KK nochmals zu wenden.

Viel zielführender wäre es aber die Auskunftspflicht der KM (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1686.html>§" 1686 BGB</a>) einzufordern. Es gibt Urteile, die die KM dazu verpflichten Dir Auskunft über Dein Kind zu erteilen. Diese Auskunft kann regelmäßig aller Viertel- oder Halbenjahre eingefordert werden.

1. Überlege Dir, was Du wissen willst. Gemäß dieser <a href="http://www.iww.de/index.cfm?pid=1314&pk=142511&spid=1290&spk=1288&sfk=30>Seite</a>" hast Du Anspruch auf:
 
Zum Inhalt einer Auskunft gehören i.d.R.:
  *Übersicht über den schulischen Werdegang des Kindes nebst Fotokopien der Zeugnisse (OLG Hamm FamRZ 03, 1583),
 *Angaben über die berufliche Situation des Jugendlichen,
 *Mitteilung der besonderen persönlichen Interessen, Übermittlung von Lichtbildern (OLG Naumburg FamRZ 01, 513; BayObLG FamRZ 96, 813),
 *Auskunft über den Gesundheitszustand einschließlich von Belegen, wenn diese sinnvoll und zweckentsprechend sind (z.B. Kopie des Impfausweises für den Umgangsberechtigten) (OLG Zweibrücken FamRZ 90, 779).

Nicht zum Inhalt der Auskunft gehören i.d.R.:

 *Mitteilung der höchstpersönlichen Interessen eines Jugendlichen, in denen der Jugendliche allein entscheiden darf (OLG Hamm FamRZ 95, 1288),
 *Tagebuch über die Lebensführung des Kindes (OLG Koblenz FamRZ 02, 980) sowie
 *Belege über Arztbesuche oder Überlassung von Kopien des Vorsorgeuntersuchungshefts (OLG Zweibrücken FamRZ 90, 779).

2. Fordere die KM schriftlich (Einwurfeinschreiben) auf Dir darüber innerhalb einer Frist (14 Tage) Auskunft zu erteilen, ansonsten forderst Du die Auskunft beim Familiengericht ein.

Was befürchtest Du? Weniger als jetzt kann dabei nicht herauskommen und das gSR ist dadurch auch nicht gefährdet.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2017 14:55
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich hatte heute ein nettes Mittagessen mit meiner Krankenkassenfachfrau und kann dir berichten, dass der Streit mit der KK tatsächlich keinen Sinn macht.

Das Kind ist nicht selbst versicherte Person. Außerdem bekommt die KK keine Rechnung vom Kinderarzt C oder Zahnarzt Y. Die Ärzte bekommen ihr Geld aus dem Budget der kassenärztlichen Vereinigung. Einzig wenn die KM sich kindkrank schreiben lässt oder Maßnahmen wie Zahnspange, Physiotherapie, Krankenhausbehandlungen etc. erfolgen, ist die KK im Bild.

Es ist also ein Irrtum zu glauben, dass die KK auf einem Berg Rechnungen diverser Ärzte sitzt.

Da tatsächlich im Gegensatz zur PKV das Kind keine eigenständig versicherte Person ist, besteht auch kein Auskunftsanspruch. Die KK verfügt aber auch nicht über die Infos, die begehrt werden.

Es bleibt also nur die Mutter auf Auskunft zu verklagen.

Ich hoffe, ich habe das jetzt alles richtig weiter gegeben.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2017 20:43