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Informationspflicht als Mutter gegenüber dem Kindsvater wegen einer Kur!

 
(@kleinemaus)
Rege dabei Registriert

Hallo,

besteht bei GSR eine Informationspflicht der Mutter bei Antritt einer Mutter-Kind-Kur wo und aus welchem Grund die Kur mit dem gemeinsamen Kind stattfindet?

Habe lediglich eine SMS bekommen. "Sind bis zum ...... in Kur und somit nicht zuhause."

Mich interessiert natürlich schon, ob die gemeinsame Tochter (1. Klasse) gesundheitliche Probleme hat oder ob sie "nur" die Mutter begleitet.

Mit der KM kommt leider keine vernünftige Kommunikation zustande, sonst hätte sie die Kur ja bei Ende der Ferienzeit der Kleinen bei uns letzte Woche einfach mal ansprechen können. Die Maus hatte nur ne Info, das sie auch nach den Ferien noch nicht zur Schule muss, wusste aber nicht warum.

Habe letzte Woche per SMS angefragt wo sie denn zur Kur seien und welchen Grund es hierfür bei unserer Tochter gibt. Hierauf bekomme ich leider keine Antwort. Telefonisch ist auch keiner mehr erreichbar.

Was und Wie würdet ihr denn nun für Infos anfordern ? Habe ich die Möglichkeit anschließend den Kurbericht zu erhalten?

LG KM

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2012 14:03
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo KM,

Dein nächster Weg sollte Dich zum Kinderarzt führen. Der hat in der Regel eine Stellungnahme für die Krankenkasse abgegeben, wenn eine Mutter-Kind-Kur auch mit der Gesundheit des Kindes begründet wurde.  Alle Unterlagen über Dein Kind, sofern sie nicht Dritte betreffen (die Mutter), müssen Dir als Sorgeberechtigtem dort vorgelegt werden. Nicht abwimmeln lassen, es besteht eine strikte ärztliche Auskunftspflicht gegenüber beiden Sorgeberechtigten. Ggf. darauf verweisen, dass die Passagen über die Mutter ja geschwärzt werden können.

Mutter-Kind-Kuren werden allerdings in der Regel v.a. mit der Gesundheitsbeeinträchtigung der Mutter begründet, insofern kann es sein, dass Dein Kind gar nicht beim Arzt war. Aber das ist ja dann auch eine wichtige Info für Dich.

Das gleiche gilt entsprechend für den Abschlussbericht der Kurklinik.

Gruss
Tarek

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2012 14:32
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

Habe lediglich eine SMS bekommen. "Sind bis zum ...... in Kur und somit nicht zuhause."

Ich würde mir auch noch mal die Gesamtumstände anschauen. Eine Kur muss ja nichts schlechtes sein.

Was aber problematisch sein kann, ist das durch die "plötzliche" Ankündigung natürlich auch Umgang ausfällt. Sind hier Regelungen zur Nachholung des Umgangs getroffen worden?

Falls ihr es mit einer Kindsbesitzerin zu tun habt, nutzen diese den Vorteil "Umgangsunterbrechung mit Krankenschein" natürlich gerne aus. Also aufpassen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2012 16:38
(@diskurso)
Registriert

Mutter-Kind-Kuren werden allerdings in der Regel v.a. mit der Gesundheitsbeeinträchtigung der Mutter begründet, insofern kann es sein, dass Dein Kind gar nicht beim Arzt war.

In diesem Fall muss die KM beim Träger der Kur angeben, ob eine andere Betreuung des Kindes möglich wäre - nur bei Verneinung darf das Kind dann kostenlos als sogenannte "Begleitperson" mitreisen.
Gern machen KindesbesitzerInnen an dieser Stelle falsche Angaben, damit die Kur als willkommener Umgangsboykott missbraucht werden kann.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2012 20:34
(@kleinemaus)
Rege dabei Registriert

Hallo,

der Weg zum Kinderarzt ist etwas schwierig, weil KM mit unserer Tochter 500km entfernt wohnt und ich den Arzt nicht kenne. 
Mir geht es ja auch nicht darum, etwas gegen die Kur zu haben, nur wüsste ich gern, was der Grund hierfür ist, ob unsere Tochter gesundheitliche Probleme hat.

Ich werde sie nochmals schriftlich bitten mir die Infos nachträglich zu geben bzw. eine Kopie des Kurberichtes wenn dieser dann vorliegt. KM nutzt solche Gelegenheiten gern, um Unruhe zu stiften oder irgendwelche Gründe für Umgangseinschränkungen oder Verbieten von Urlaubszielen etc. zu konstruieren. Deshalb bin ich ja so hellwach und erwarte von ihr diese Informationen.

Wenn ich keine Reaktion erhalte? Jugendamt um Vermittlung? Lt. Aussage beim letzten Verfahren im 12/2011 kann der MA des JA aufgrund der Entfernung und der "Beratungsresitenz" der KM nicht vermitteln.

LG KM

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2012 12:03
(@diskurso)
Registriert

Bei gSR ist die KM verpflichtet, Dir den Namen des behandelnden Kinderarztes zu nennen.

Jugendamt um Vermittlung? Lt. Aussage beim letzten Verfahren im 12/2011 kann der MA des JA aufgrund der Entfernung und der "Beratungsresitenz" der KM nicht vermitteln.

Kann nicht, heisst wohl eher will nicht.
Zudem ist übrigens das Jugendamt am Wohnort des Kindes zuständig.
Notfalls musst Du Deinen Anspruch auf Auskunft gerichtlich durchsetzen - lohnt sich aber wohl nur, wenn Dir auch sonstige Auskunft verweigert wird.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2012 12:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Entfernung ist eher dein Problem, als das des JA oder der Mutter.
Zuständig ist das JA am Wohnort des Kindes.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2012 12:38
(@kleinemaus)
Rege dabei Registriert

Hallo,

klar ist das JA am Wohnort von KM zuständig, aber der MA sagte wörtlich in der letzten Verhandlung "gemeinsame Elterngespräche sind aufgrund der Entfernung nicht möglich. und vorherige Vermittlungsversuche (Umgangsprobleme betreffend) scheiterten an der hartnäckigen nicht gesprächsbereiten KM. Dafür gabs auch vom Richter schon unsanfte Worte, sie möge aus ihrem Schneckenhaus kommen und mich nicht als mit sorgeberechtigen Vater in allen Sachen zu ignorieren und unsere Tochter nur als ihr "Eigentum" anzusehen.

Scheinbar hat sie aber daraus nichts gelernt.

Also, kann ich, wenn der MA vom JA mir erneut nicht helfen kann, oder will, einen Antrag auf auskunft beim Familiengericht beantragen?

LG KM

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2012 21:00
(@kleinemaus)
Rege dabei Registriert

Hallo,

nachdem ich meiner Exfrau nochmals einen Brief geschrieben hatte, bezüglich des Kuraufenthaltes, bzw. der Angaben des behandelnden Kinderarztes, habe  ich nun per Fax von ihr den vorläufigen Kurentlassungsbericht bezüglich unseres Kindes erhalten.

Hierin steht neben der Bewegungs- und Ernährungstherapie (lt. meiner Ex ist sie viel zu dick....) aber auch eine Empfehlung mal eine ambulante Jugendpsychologin aufzusuchen, da unsere Tochter scheinbar immer noch unter der nunmehr vor 6 Jahren trennung leidet. "Trotz zwischenzetlicher Scheidung und ""Umzug"", befindet sich das Kind scheinbar im Loyalitätskonflikt !

Nun, meine Meinung ist sowieso, dass die ganzen Probleme für die Maus erst mit dem Wegzug ihrer Mutter 500km weit weg vor gut 3 Jahren begonnen haben, weil die Maus Sehnsucht hat und uns durch die Schule nun nur noch in den Ferien sieht.

Aber nun zu meinem Problem:

- selbstverständlich bin ich dafür, dass der Maus therapeutisch geholfen wird, wenn dies notwendig ist
- inwieweit ist der Therapeut/-in trotz der räumlichen Entfernung verpflichtet, mich so eng wie möglich mit in (notfalls telefonische) Gespräche und Behandlungen einzubeziehen?
- meine Angst ist nämlich (und das nicht unbegründet), das meine EX nur ihr Ammenmärchen, der armen Alleinerziehenden und des bösen Vaters aus der Tasche zieht.
- hab schon überlegt, wenn es zu einer Therapie kommt, vielleicht mein geführten Umgangsverlauf der letzten 6 Jahre der Ärztin dann zur Verfügung zu stellen? ratsam?

Achso, es besteht GSR und Kind ist 7 Jahre.
Wäre dankbar für einige Tips und Ratschläge!

LG KM

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.07.2012 18:25