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Informationsrecht/Informationspflicht Schule

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 kuwe
(@kuwe)

Moin zusammen,

es gibt sicher schon einen anderen Thread dafür, aber mir brennt folgende Frage auf den Nägeln. Ist die KM verpflichtet, mich über den Werdegang der Kleinen in der Schule zu informieren und wie hat die Information auszusehen?
Sollte ich der KM über meinen Rechtsanwalt diesbezüglich einen Brief zukommen lassen oder ihr das selbst schreiben - im Prinzip reagiert sie ja auf meine Briefe nur ablehnend und negativ. Über die Schule selbst bekomme ich als unverheirateter Vater ohne SR ja nicht das Geringste raus. Fußt dieses Informationsrecht/Informationspflicht (?) auf irgendeinen §?
Ich habe mal gehört, teilweise schreiben die KM´s Berichte über den Werdegang an den  KV. Haben diese eine bestimmte Form? Kann ich da bestimmte Inhalte verlangen? Kann ich eine Zeugniskopie verlangen?
Fragen über Fragen, aber sie brennen mir auf den Nägeln....

Gruß Kuwe

Zitat
Geschrieben : 16.06.2006 13:12
(@papi74)
Registriert

Hallo,

ich kann Dir nicht sagen ob du es schaffst es durchzusetzen.

Ich stehe vor dem gleichen Problem wie du...und bekomme keinerlei Info's von der KM...obwohl ich noch mit Ihr verheiratet bin.

Du kannst Dich doch aber auch direkt an die Schule/Lehrer/in wenden und dann bekommst du Deine Informationen.

Alles andere ist nur mit Zeit Streit und Geld(RA) evt. möglich.

Viel Glück

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2006 13:19
 kuwe
(@kuwe)

Hallo Papi74,

ich habe Kontakt zur Schule bereits vor ein paar Monaten aufgenommen. Dort redete die Direktorin erst ganz normal mit mir, freute sich über mein Interesse, kam dann aber mitten im Gespräch auf die rechtliche Schiene zu sprechen und machte sofort zu. Zwar wurde mir erlaubt , mit der Klassenlehrerin zu sprechen, die aber auch mit keinerlei Information herausrückte. Hintergrund waren Auffälligkeiten in der Schule, die so stark waren, daß die Kleine in eine Tagesklinik nach SL überwiesen werden muß. Beim letzten Umgang sprach die Kleine auch davon, daß sie sehr unglücklich in der Schule ist, von ihren Mitschülern genervt und am liebsten wechseln würde. Ich habe die Befürchtung, daß die KM sie darin eher noch bestärkt. Ich selbst mußte das Thema klein halten, da ich nichts genaues weiß....Die KM um Erlaubnis zu bitten, mit der Lehrerin/Direktorin sprechen zu dürfen, ist komplett sinnlos und von vornherein zum Scheitern verurteilt.

Gruß Kuwe

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2006 13:24
(@taccina)
Registriert

hallo Kuwe,

soweit ich das kenne, gibt es eine Pflicht dazu.
Selbst ich (alleiniges Sorgerecht) habe die Pflicht, meinem Ex eine Kopie des Zeugnisses zu schicken, ihn in Kenntnis zu setzen wenn irgendwas schwerwiegendes ist usw...
Steht auch im Gerichtsurteil so drin.

Der Vater kümmert sich zwar überhaupt nicht mehr um den Jungen, aber um ihn daran zu erinnern, das er ein Kind hat, werde ich ihm das Zeugnis am Ausgabetag gleich zusenden.

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2006 13:27
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi kuwe,

klar gibt es dafür einen Paragraphen, der besagt das die KM Auskunft erteilen muß. Schau dir mal § 1686 an

§ 1686
Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes
Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Über Streitigkeiten entscheidet das Familiengericht.

Ein Urteil gerade zu den schulischen Leistungen:

http://www.ra-kotz.de/auskunftspflicht1.htm

Übrigens laut meiner RA ergibt sich das berechtigte Interesse schon aus der Tatsache das der VAter Vater des Kidnes ist, egal wie ignorant er sich gegenüber diesem Kind zeigt...

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2006 13:29
 kuwe
(@kuwe)

Moin,

hab gerade mit meinem Anwalt telefoniert, der mir sagt, daß KEINE Pflicht der KM besteht, weil sie das Sorgerecht hat.
Allerdings war er zwischen Tür und Angel, weswegen wir uns am Montag für ein längeres Telefongespräch verabredet haben.
Den § hab ich mir aber mal aufgeschrieben .
Ich mache mir deswegen ein wenig Sorgen, weil die KM die Kinder (hab das bei den Söhnen auch ein wenig mitbekommen) nicht in der Schule stärkt, sondern sie eher Schulwechsel/Flucht unterstützt (sie war ja selbst nur on the Road, dagegen ist Dr. Kimble ein bodenständiger, seßhafter Zeitgenosse....)

Ich werde also am Montag jetzt nochmal mit meinem Anwalt besprechen, was ich tun kann.
Die KM selbst um Erlaubnis zu fragen halte ich für keine gute Idee...

Gruß Kuwe

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2006 13:36
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

hab gerade mit meinem Anwalt telefoniert, der mir sagt, daß KEINE Pflicht der KM besteht, weil sie das Sorgerecht hat.

So nicht richtig. Diese Pflicht ist völlig unabhängig vom SR. Würde GSR bestehen könnte der Vater übringes alle Auskünfte selbst einholen, da Ärzte, Lehrer etc. zur Auskunft beiden Sorgeberechtigten verpflichtet sind.

Allerdings kann argumentiert werden das diese Pflicht dann entfällt, wenn Umgang stattfindet, da sich dann der andere Elternteil selbst über die Entwicklung des Kindes überzeugen kann.

Stöber einfach mal nach ein paar Urteilen. Trotz Umgang kann die Mutter zur Herausgabe von Zeugnissen und Dingen, die die Gesundheit betreffen gezwungen werden.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2006 14:14
(@papi74)
Registriert

Hallo,

dass Problem liegt in dem Recht zu haben und dem, Recht zu bekommen.

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2006 14:17
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da hast du recht Papi,

ich hab so ne Auskunftspflicht per Urteil am Hals, obwohl der KV sich null um die Belange der Kinder schert und alles verweigert. Inzwischen hab ich noch die Klage auf auf Anordnung eines Zwangsgeldes von 25.000 Euro am Hals, weil der Vater meint nicht gut genug unterrichtet zu werden.  :knockout:

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2006 14:39
(@kleinegon)
Nicht wegzudenken Registriert

Noch etwas aus Baden-Württemberg
Per Email vom Kultusministerium "Infodienst Eltern September 2004" unter Pkt. 6:
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Schulinformation für getrennt lebende Eltern
Aufgrund der in § 1627 des Bürgerlichen Gesetzbuches getroffenen Regelung, wonach Eltern die elterliche Sorge in eigeer Verantwortung und im gegenseitigen Einvernehmen zum Wohle des Kindes auszuüben haben und bei Meinungsverschiedenheiten versuchen müssen sich zu einigen, können Schulen nicht verpflichtet werden, den vom Kind getrennt lebenden Elternteil über schulische Angelegenheiten schriftlich zu informieren. Die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts setzt voraus, dass die Eltern zur Kooperation bereit sind. Eine Regelung, inwieweit und auf welche Weise Informationen über Angelegenheiten ihres Kindes weitergegeben werden, ist in erster Linie von ihnen selbst zu treffen. Nach § 1686 BGB kann jeder Elternteil vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes entspricht.
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Soweit das Kultusministerium. Für mich weit weg von der Realität!!!! Zum Glück ist die mündliche Auskunftspflicht nicht ausgeschlossen worden.
Gruss
Kleinegon

Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2006 15:45




 kuwe
(@kuwe)

@ Alle zusammen

Lange Rede, kurzer Sinn. ... ich schreib mir mal die § auf, und mache mir für das Gespräch  am Montag noch ein paar Notizen, vielleicht finde ich ja auch noch ein paar Urteile dazu. Die Frage brennt mir natürlich ziemlich auf den Nägeln. Einen Schulwechsel bereits im 1. Schuljahr würde ich als absolute Katastrophe erachten. Die KM ist da leider nicht so gestrickt, sie hat es ja auch bei den tausend Umzügen nicht gekratzt, was die KInder dabei empfinden, immer aus dem gewohnten Umfeld herausgerissen zu werden.
Dank Euch für Eure Hilfe und Infos fürs Erste

LG Kuwe

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2006 20:15
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Man kann aber sehrwohl mal in die Schule gehen, einen Beitrag für die Kaffeekasse spenden, sich locker unterhalten, Telefonnummern austauschen etc. Alles kein Problem, es kommt auf das Auftreten an, vielleicht erwähnt man noch, das die Mama manchmal aufgrund von Stress es verabsäumt Zeugnisse zuzuschicken, man das auch verstehen kann und so ... und man hinterlässt ein paar frankierte Umschläge beim dem/ der Klassenlehrer/ Klassenlehrerin, das geht echt  😉

Manchmal ists so wies in den Wald hineinschallt, so schallts auch wieder heraus.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2006 20:15
 kuwe
(@kuwe)

Hallo Suffering D,

ich hatte bereits Kontakt zur Schule, die machen aber wegen der Situation dicht. Ich hab kein Sorgerecht und fertig. Und bevor ich mir da Ärger aufhalse oder als aufdringlich erscheine und mir die Rektorin und Lehrerin zu Feinden mache, schreibe ich denen lieber einen lieben Brief. Die KM macht ganz sicher auch in der Schule nicht davor halt, mich dort auch noch anzuschwärzen und Lügengeschichten zu erzählen. Da werde ich lieber hingehen und der Lehrerin einen Brief schreiben, in dem ich ihr meine Sorgen mitteile. Ich hatte bei der Frau sowieso einen ganz guten Eindruck. Und über die Lehrer hat meine Lütte auch nichts schlechtes erzählt. ALso Hoffnung, daß sich das wieder einrenkt, besteht noch....

Gruß Kuwe

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2006 20:30
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Hm, wenn Du da (fast) alles versucht versteh ich Deine Einstellung. Vielleicht machst das was Du vor hast. Abgesehen davon geht mir nicht ein, warum ein Vater, als euch eine Mutter grundsätzlich kein Auskunftsrecht hat. Naja, ist eine andere Baustelle.

Ich wünsch Dir was  🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2006 20:36
 kuwe
(@kuwe)

@ Suffering D,

solche Dinge haben weder etwas mit Logik noch mit gesundem Menschenverstand zu tun. So laufen die Dinge in diesem Land leider nunmal....

Gruß Kuwe

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2006 21:23
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich werde also am Montag jetzt nochmal mit meinem Anwalt besprechen, was ich tun kann.
Die KM selbst um Erlaubnis zu fragen halte ich für keine gute Idee...

Gibt es Neuigkeiten?

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2006 22:22
 kuwe
(@kuwe)

Hallo Eskima,

das war jetzt Telepathie..... 🙂

Also, ich hab heute sehr lange mit meinem Kieler Anwalt telefoniert und ihm auch das Urteil zitiert. Er hörte es sich geduldig an und sagte mir, ich hätte zwar das theoretische Recht darauf, aber er riet mir zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon ab, es einzuklagen, da es sofort Auswirkungen auf den Umgang haben könnte nach seiner Einschätzung. Einklagbar wäre es , aber ich wüßte ja so oder so schon, daß die Kleine in der Schule nicht mitkommt und daß sie Probleme hat . Also wäre die Information, die ich dann über den Klageweg bekommen würde, hoch bezahlt. Der Preis wäre dann wieder ein neuer Umgangsboykott möglicherweise und die Eröffnung eines weiteren Nebenkriegsschauplatzes. Er riet mir ausdrücklich von einer Klage ab. Ich habe das jetzt selbst nochmal durchdacht und muß auch von mir aus zu dem Schluß kommen, daß ich - außer das ich das Zeugnis oder den Entwicklungsbericht in irgendeine Mappe abhefte, wohl unter dem Strich zu keinem Ergebnis kommen würde, das irgendeinen Nutzen haben könnte und der Streß nur wieder auf dem Rücken der Kleinen ausgetragen wird. Von daher werde ich mindestens so lange warten, bis die Sache mit der Psychiatrie in Schleswig anläuft. Problem ist da nur, daß ich absolut nicht weiß, wann das sein wird. Also werde ich zumindest noch eine Weile so ahnungslos bleiben wie zuvor. Es ist ja nicht so, daß ich jetzt großartig beeinflußbar bin, aber unterm Strich muß ich sagen, daß ich seine Argumentation nachvollziehbar finde und erstmal, so schwer mir das auch fallen mag, die Füße stillhalten werde und abwarte. Ich konzentriere mich jetzt voll und ganz auf die Umgangstage und nichts weiter. Alles weitere bleibt wie gesagt abzuwarten.

Gruß Kuwe

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2006 22:47
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm, kuwe,

ich kann die Argumentation deines RA schon verstehen. Aber beißt sich da dann nicht irgendwann nicht die katze in den Schwanz? Du wirst ja wieder keine Ahnung bekommen was in der Psychatrie läuft oder was dabei rauskommt. Ganz zu schweigen davon das du mit eingebunden ewrden soltlest...

So wird sich ja dann auch nix ändern. Und wenn du Pech hast wird dir das auch noch als Desinteresse ausgelegt. Klar auf ein Zeugnis kann man schon verzichten, aber wegen dem Aufenthalt ind der Psychatrie solltest du dir doch was überlegen.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2006 23:04
 kuwe
(@kuwe)

Hallo Tina,

das mit dem Desinteresse kann ich denke ich widerlegen, dadurch,daß ich dem Jugendamt dauernd damit in den Ohren liege. Die wiederum verweisen mich ans Gericht. DAS ist die Katze , die sich in den Schwanz beißt. Also, ich muß das nochmal in einer ruhigen Stunde oder zwei - durchdenken, aber die Argumentation hat schon etwas schlüssiges....Deswegen werde ich mit allem Nachdruck nochmal beim JA Alarm machen...auch wenn ich weiß, das das wahrscheinlich nullkommanix bringt.
Wegen der Psychiatrie KANN ich nichts machen.
Der Anwalt meinte, daß , weil das vom JA und der Schule angeleiert worden ist, daß über HILFE ZUR ERZIEHUNG gelaufen ist, dh. dieses Programm wird aufgelegt, wenn die KM mit der Erziehung eines Kindes überfordert ist. In dieser Hinsicht sind die Karten der KM also keine guten. Ich mach mich über diese Hilfe zur Erziehung gerade im Moment auch schlau. Er meinte, auch dieses Einverständnis dazu seitens der KM würde die momentane neuerliche Anstrengung eines Prozesses möglicherweise wieder kippen lassen . Also, so schwer mir das auch fällt, ich verzichte auf die Klage - jedenfalls zur Zeit. Obwohl ichs wie gesagt nochmal durchdenken werde....

Gruß Kuwe

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2006 23:43
 biga
(@biga)
Registriert

Hmmm,

bzgl. Hilfen zur Erziehung: Sie werden auch dann eingesetzt, wenn die Mutter Hilfe und Rat sucht, weil z.B. Trennungsprobleme vorliegen oder auch "seelische Behinderungen" gemäß §35a SGB VIII

Heißt also nicht zwangsläufig, dass der Elternteil, der das einfordert, seine Erzeihungsunfähigkeit damit dokumentiert. Auch "komplette" Familien beantragen diese Hilfen.

Die entsprechenden §§ findest du auf der Homepage des Bundesministeriums Familie blablabla

LG
Biga

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2006 23:53




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