Ist das Rechtens?
 
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Ist das Rechtens?

 
(@andys)
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Hallo,

nachdem ich jetzt von meiner Ex mehrmals den Lehrvertrag von meinem Großen in Kopie gefordert habe, ist er nun gekommen. Und was muß ich da sehen? Steht da als "gesetzlicher Vertreter" (es können Eltern, Mutter, Vater oder vormund eingetragen werden) ELTERN. Ich habe aber das gemeinsame Sorgerecht mit meiner Ex nicht (wir sind seit fast 12 Jahren geschieden). Da hat also der neue Mann meiner Ex mit unterschrieben. Nun meine Frage - DARF er das überhaupt? Ich habe der Namensänderung der Kids (Mutter trägt wieder ihren Geburtsnamen als Familienamen) noch einer Adoption durch den neuen Mann meiner Ex zugestimmt. Sollte er das Sorgerecht haben (kann ich mir gar nicht vorstellen). Ich finde das eben nur ärgerlich, dass ich um eine Kopie dieses Vertrages (wie um alle anderen Auskünfte auch) betteln muß und der Neue unterschreibt da einfach.

gruß andy

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2005 17:11
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Andy,

deinen Ausführungen nach darf der Neue natürlich nicht unterschreiben, da er nicht gesetzlicher Vertreter im Sinne des BGB ist. Ob der Vertrag dadurch nichtig wird, bezweifle ich stark. 'ne Sauerei ist's auf jeden Fall.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2005 17:19
(@andys)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Deep,

mir geht es auch gar nicht drum, ob der Vertrag nun rechtswidrig ist. Bin ja nur froh, dass der Große eine Ausbildung hat. Ich wollte eben nur wissen, ob der Neue da unterschreiben darf oder nicht.

Gruß Andy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2005 17:48