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Jetzt geht es doch los ...

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(@mellipop)
Rege dabei Registriert

Puh,

nächste Woche hat mein Partner einen Termin bei der Diakonie. Will einen temrin beim Jugendamt machen und die einseitige Willenserklärung auf gemeinsames Sorgerecht für den großen Sohn machen.

Drückt uns die Daumen, dass sie nicht mit Umgangsverweigerung reagiert. Der Umgang läuft gerade so.

Grund für den Versuch: Der Große scheint schlecht in der Schule zu sein und niemand weiß es. Es gibt immer nur Signale der Lehrerin an die Oma. Er ist erst 1. Klasse. Nun muss gehandelt werden.

Lieben gruß
Mellipop+Partner

PS: Tipps sind willkommen 😉

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.05.2012 17:05
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi mellipop

Das der Grosse (6-7Jahre?) schlecht in der Schule ist, ist für kein Gericht der Welt Grund genug GSR zu urteilen.

Der Grund muss ein, das beide Elternteile gemeinsam die Belange des Kindes erkennen und gemeinsam diese Probleme angehen können, um dem Kind gemeinsam und einvernehmlich zu helfen.

Der (indirekte)Vorwurf, das Mutti den kleinen schlecht behandelt, oder nicht weiss wo es langeht und er deswegen schlecht in der Schule ist, ist gleichzustellen mit dem Grund, der Kleine ist schlecht in der Schule, deswegen muss Vati nun sagen wo es lang geht.

Das Eis auf dem Ihr euch bewegt ist sehr dünn

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2012 21:00
(@mellipop)
Rege dabei Registriert

der grund.

der vater würde gerne gemeinsam am leben mit ihm teilnehmen. er möchte erstmal von den problemen wissen. jetzt bekommt er ja keine auskunft. deswegen möchte er das gemeinsame sorgerecht haben, damit er ein auskunftsrecht an der schule hat und die probleme thematisiert und behandelt werden können.

das eventuelle schlechtsein ist der auslöser, aber nicht der grund.

der grund ist, weil er der vater ist und eine beziehung zu seinem sohn hat und an und über wichitge entscheidung teilhaben möchte 😉

schönen abend
mellipop

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.05.2012 21:11
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

:thumbup:.klingt schon besser, warum nicht sofort so? 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2012 21:19
(@mellipop)
Rege dabei Registriert

Huhu,

so mein Partner wird wieder unsicher übers Wochenende.

ER hat panische Angst auf ihre reaktion - umgangsentzug oder wegzug  :thumbdown:

wie gut stehen eigentlich seine chancen:

- regelmäßiger umgang
- nie unterhaltsprobleme, also e rzahlt schon immer passend
- kommunikation läuft solalala..abe rirgendwie finden sie imme reinen weg um sich wneigstens zu einigen - auch wenn es nur sms gibt, an guten tagen telefonieren sie auch  😉

ich muss ihm mut machen.

lieben gruß und schöne kurze woche
melanie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2012 10:57
(@diskurso)
Registriert

Hallo,

Will einen temrin beim Jugendamt machen und die einseitige Willenserklärung auf gemeinsames Sorgerecht für den großen Sohn machen.

Ich kann von einer einseitigen Willenserklärung beim JA nur abraten.
Was will er denn damit erreichen ?
Sie hat rechtlich null Konsequenzen und könnte in der Tat die KM sehr nervös machen und zu nicht vorhersehbaren Reaktionen führen.

PS
bitte Groß/Kleinschreibung beachten

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2012 11:42
(@mellipop)
Rege dabei Registriert

Hm,

also gleich zum Gericht?

Lieben Gruß
Melanie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2012 11:52
(@diskurso)
Registriert

Hallo Melanie,

Worum genau geht es denn ?
Gemeinsame elterliche Sorge, "nur" Umgang oder gar beides ?

Hier wird in der Regel der so genannte ''Umgangsdreisprung'' empfohlen:

1. mit der Mutter sprechen/Brief schreiben, wenn das keine Einigung bringt,
2. das JA um Vermittlung bitten, geht da auch nichts
3. zum zuständigen Familiengericht (Wohnort des Kindes) und klagen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2012 12:37
(@mellipop)
Rege dabei Registriert

Es geht ausschließlich ums Gemeinsame Sorgerecht.

Lieben Gruß
Mel

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2012 15:31
(@bagger1975)

Servus mellipop,

Es geht ausschließlich ums Gemeinsame Sorgerecht.

dann sollte sich v.a. Dein Partner einmal genau einlesen in die Erfahrungsberichte im einschlägigen GSR-Forum und sich ausreichend informieren, bevor Ihr hier irgendetwas planlos anleiert und es dann später ggfs. bereut, nur weil Ihr es nicht besser wusstet.

Ein GSR-Verfahren ist dezeit nämlich alles andere(!) als ein Selbstläufer und will bestmöglichst vorbereitet sein.

Deine Beiträge dazu lesen sich für mich bislang etwas zu "locker" und ohne anwaltlichen Beistand bzw. Hilfestellung kann hier eine ganze Menge "in die Hose gehen".

Viele Grüsse       

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2012 16:08




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

In Ergänzung zu @bagger1975: Zahlreiche Betroffene glauben, es gäbe da "jetzt so ein Gesetz" und man müsse wie bei einer Pizza-Bestellung nur auf den richtigen Knopf drücken, um das GSR zu bekommen. Tatsächlich geht es aber nicht um das Recht des Vaters, sondern um das Wohl des Kindes. Wenn Die Mutter einwendet, dass die Kommunikation mit dem Vater nicht funktioniere und sie bei GSR weitere Erschwernisse befürchte, hat sich das Thema meist bereits erledigt; auch wenn sie selbst die Kommunikation torpediert.

Aus diesem Grund raten wir hier üblicherweise dazu, erst einmal Kommunikation und Umgang auf solide Füsse zu stellen. Auch eine Führerscheinprüfung besteht man nicht ohne Fahrstunden.

"Schlechte Schulnoten" reichen als Begründung jedenfalls bei weitem nicht aus; zumal ja nicht der kleinste Beleg dafür vorliegt, dass der Vater daran irgendetwas ändern könnte.

***edit: Ergänzung

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2012 16:17
(@Wolkenhimmel)

Hi mellipop,

Auch mit GSR ist es kein Muss, dass die Schule Auskunft erteilt.

Manche Schulen stellen sich auf den Standpunkt, dass sie einem Elternteil Auskunft geben und der Informationsfluss zwischen den Eltern geklärt werden soll.

VG WH

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2012 16:18
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Melanie,

Also wenn ich Deine Beschreibungen lese, dann kommt mir der Gedanke, dass dein LG doch sehr viel aufs Spiel setzt - und das für relativ wenig "Gewinn".

Bisher ist der Umgang relativ gut gelaufen, wie Du schreibst, und auch die Kommunikation hat einigermaßen funktioniert.
Nun möchte er das GSR beantragen und riskiert damit Umgangsverweigerung und Streß.

Fakt ist aber - wie die anderen auch schon geschrieben haben - dass das GSR nur ein Stückchen Papier ist und im Alltag kaum Auswirkungen hat.
Die Schule kann auch bei GSR nicht dazu gezwungen werden, KM und KV Auskunft zu geben und ziemlich sicher werden die Lehrer recht schnell genervt sein, wenn sie alles doppelt erklären müssen, nur weil KM und KV nicht miteinander sprechen.

Würde auch eher das Gespräch mit der KM suchen und fragen, ob Junior bzgl. Schule irgendwie vom KV unterstützt werden kann - wer weiß, vielleicht ist die KM sogar froh über das Hilfsangebot?

Und Kiddy hat auf jeden Fall mehr davon, wenn die Eltern im Alltag zusammenarbeiten, als wenn es einen ewig langen Gerichtsstreit gibt, bei dem am Schluss im besten Fall ein zahnloses Stück Papier rauskommt - im schlimmsten (und wohl wahrscheinlicheren ) Fall aber eine Umgangsverweigerung und jahrelanger Streit.

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2012 17:11
(@mellipop)
Rege dabei Registriert

hallo

also eine anwältin hat er an seiner seite. mit dieser steht er schon seit einem jahr im kontakt  😉 und diese kennt seine situation.

sonnige grüße
mel

ps: alles klein..baby schläft auf dem arm  :redhead:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2012 17:20
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

ps: alles klein..baby schläft auf dem arm  :redhead:

Mit schlafendem Baby auf dem Arm am PC?Keine Zeit das Baby ins Bett zu legen? 😉

Auch mit GSR ist es kein Muss, dass die Schule Auskunft erteilt.

Manche Schulen stellen sich auf den Standpunkt, dass sie einem Elternteil Auskunft geben und der Informationsfluss zwischen den Eltern geklärt werden soll.

doch, sie muss.
manche schulen meiner kinder haben sich auch versucht querzustellen.ein telefonat mit dem rektor, oder mein persönliches erscheinen haben den lehrern dann doch ein einsehen gegeben.danach gab es keine schwierigkeiten mehr.

Gruss Wedi

ps. alles klein...den linken zeigefinger in der nase 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2012 19:28
(@mellipop)
Rege dabei Registriert

Nabend,

naja die Lehrerin hat der Oma gesagt, dass sie so nix sagen darf. Sie darf auch nur noch Emails an die Mutter schrieben. Keine Eintragungen ins Hausaufgabenheft mehr. Er darf den Jungen auch nciht mehr in der Schule oder Hort abholen. Kein Zugang zum Ranzen. Und das geht jetzt einfach zu weit.

Und dem Jungen geht es nicht so gut. Er wird gehänselt in der Schule und mag die Schule nicht, das ist ein Zeichen man muss was tun, aber um was tun zu müssen, muss man wissen was wirklich Sache ist.

Die KM blockt aber alles ab und verschließt alles. Beurteilung vom ersten Halbjahr wurde niemanden gezeigt.

Es wird nicht leicht und es ist ein harter Weg, aber wenn nicht jetzt, wann dann? Der Junge ist 7 Jahre.

@ wedi .. und ja mein Baby darf in meinen Armen schlafen, weil es zu schnell groß wird und ich den Anblick genieße und mal geht das. Und da ich heute die Schlafenszeit nciht zum Arbeiten nutzen muss, darf es da liegen bleiben, wenn es beim stillen einschläft  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2012 21:59
(@mellipop)
Rege dabei Registriert

So,

also beim Amt war er nun und der Brief an die KM ist unterwegs gewesen. Kam gestern oder heute an. Telefonat vorhin lief ohne Problem 😉 aber wir nehmen ihn ja trotz schleppender Kommunikation auch spontan heut abend bis morgen abend, damit sie heute abend feiern kann 😉

Also abwarten.

LG und sonnige Grüße
Mellipop

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2012 14:57
(@mellipop)
Rege dabei Registriert

So ihr lieben,

am Dienstag ist der Termin beim RAin und der Antrag beim FG wird gemacht.

Die KM lehnt es natürlich ab, mit der Begründung er nehme sein Umgangsrecht nur sporadisch wahr und interessiere sich nicht für seinen Sohn. Sie forderte eine Stellungnahme von ihm und diese lieferte er ihr auch (RAin hat drübergelesen). Und leider erfolgte weiter keine Reaktion von ihr.

Ausser ein wenig Schikane ihrerseits *augenroll*

- keine Wechselsachen (naja der Schrank ist eh voll, aber man könnte ja wenigstens zwei Schlüpfer einpacken)
- er will ihn zu hause abholen, dabei ist er noch im Hort ( dabei hat sie ihn verboten vor 3 Monaten ihm in Hort/Schule abzuholen)
- aber den Ranzen hatte sie schon aus dem Hort geholt
- sie fragt nach bring-/und Holzeiten und nach der Antwort sagt sie dann doch, nö entweder dann oder dann

Naja egal.

Der nächste umgang ist in 14 tagen. Wir fordern 2 wechselschlüpfer und ne Kopie des Zeugnisses/der Beurteilung. Mal sehen was wir bekommen - bestimmt nur die blöde Antwort 🙂

Schöne Woche
mellipop

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2012 09:34
(@nadda)
Registriert

Hi,

es ist sinnfrei hier nur zwei Wechselschlüpfer zu fordern, entweder ihr fordert Klamotten (die ihr dann halt nie dem Wetter passend kriegt) oder man geht Kinderunterwäsche kaufen. Meiner Erfahrung nach ist letzters sinnvoller. Bei Gericht kann aber durchaus erwähnt werden welche Spielchen KM da spielt, glaubt einem nur keiner und streitet die Übermutter natürlich ab.

Bei der Kopie des Zeugnisses habt ihr allerdings gute Karten, die gibts spätestens nach der Verhandlung, da wird sie vermutlich recht deutlich zur Herausgabe aufgefordert werden.

Alle anderen Punkte müssen in einer Umgangsregelung sehr genau geregelt werden. Also eine Umgangsregelung muss mit einem etwas schwierigen Gegenüber leider jeden Quatsch enthalten - sonst wird sie nicht klappen. Also Übergabeort, Tasche usw muss da deutlich drinstehen.

Schulranzen würde ich übrigens selbstverständlich mitnehmen vom Hort, das Kind sollte ja auch am Wochenende üben können.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2012 08:28
(@mellipop)
Rege dabei Registriert

Jaja,

wir wissen. es ärgert uns nicht wirklich mehr mit den Sachen. der schrank ist ja voll. nur alles was zur KM hingeht, kommt nicht mehr zurück.

Schulranzen würde ich übrigens selbstverständlich mitnehmen vom Hort, das Kind sollte ja auch am Wochenende üben können.

neinn, genau den gibt e snciht mit, damit keiner reinschaun kann. wir üben mit selbstgekauften heften. denn leider scheint es wirklich schwierigkeiten zugeben.

lg
mellipop

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2012 09:45




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