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Jetzt geht es doch los ...

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(@mellipop)
Rege dabei Registriert

So Neuerungen:

- Anhörung von Sohnemasnn war bereits, Bericht liegt uns vor  😡 alles Aussagen und Sätze, die ihm in den Mund gelegt wurden (sieht unsere RAin auch so)
- KM droht mit Wegzug

- Sohnemann bestätigt es uns sagt "Mama sucht am PC ein haus mit Garten. Die Schule mus sich dann auch wechseln."

Kann ja alles und nix heißen  😡

Ansonsten telefonieren die beiden jetzt fats einmal die Woche.

lg
mellipop

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.09.2012 16:23
(@mellipop)
Rege dabei Registriert

Berichten wir mal:

Mediation ist nun erstmal beendet und Stellungsnahmen wurden ans Gericht gesendet.

Leider war sie an sich erfolglos, weil nur die Vergangenheit angesprochen wurde, die KM mit Vorwürfen rumschmieß und an sich nicht mit sich reden lässt, weil der vater immer der böse, schlechte ist.

Mittlerweile hat KM einen Partner gewunden. Ist in eine neue Gemeinde umgezogen. Das Kind hat die Schule gewechselt.

Sie verweigert weiter Kommunikation mit ihm, weil das nicht ihr Niveau ist. Leider wollte er nur Umgangstermine hab sprechen, aber irgendwie mag sie das nciht mehr. Man merkt sie will einfach nicht mit ihm reden. Aber trotzdem möchte sie weiterhin Mediation machen - wobei die letzten Termine durch sie abgesagt wurden (angebliche Krankheit).

Nächste Anhörung vor Gericht steht in 2 Wochen an.

Umgang läuft alle 14 Tage von Fr-So - und ab und an einen Tag mehr, wenn frei ist.
Fahrtweg hat sich verdreifacht (wobei immer noch gering zu manch anderem)
Unterhalt wird weiterhin Mindestsatz gezahlt, trotz unetrschreitung des Selbstbehaltes.
Wöchentliches Telefonat mit Kind wird auch geführt (sofern er ihn tel. erreicht).

Mittlerweile denken wir eine Mediation wird den Konflikt den die Eltern miteinander haben nicht mehr klären.

Aber eventuell eine Familientherapie?

Angaben zur neuen Schule werden nciht gemacht. "Geht dich nichts an" udn auch zur schulischen Leistung bekomm er ncihts genaueres gesagt, aber bekundet regelmäßiges Interesse daran.

Bald ist dann ein Jahr seit Antragstellung vergangen.

LG
mellipop

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2013 11:59
(@bester-papa)
Registriert

Moin!

Das ist halt das Problem, wenn man in einem GSR-Verfahren Elterngesprächen zustimmt. Dann kann sich das Verfahren extrem in die Länge ziehen.
Wurden in den Gesprächen irgendwelche Vereinbarungen getroffen und schriftlich fixiert? Die könnten dem Gericht dann als Grundlage für einen Beschlusss dienen.
Dein LG müsste nun darauf hinweisen, dass es der KM in den Gesprächen offenbar nur darum ging, das GSR zu  verhindern. Und genau deshalb greift ja hier das Urteil des BverfG.

Vielleicht sollte Dein LG vor allem auf die Verbesserungen seit den Gesprächen hinweisen: Elternabende, bessere Kommunikation, funktionierende Umgänge etc..Ein gemeinsamnes Sorgerecht würde diesen Prozesss zusätzlich verbessern/verstärken. Daher ist das GSR ja gut fürs Kind. So würde ich argumentieren.

Ich fürchte aber, dass das Gericht hier möglicherweise weitere Gespräche ansetzt.

Gruss
BP

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Geschrieben : 28.01.2013 12:23
(@mellipop)
Rege dabei Registriert

Mahlteit BesterPapa,

nein es wurde nichts schriftliche festgehalten. Der Mediator gab nur zur Stellungnahme dass eine Kommunikation dem Umgang betreffend funktioniert. Es wurde auch nix vereinbart. Meistens wurde mein Partner nur negiert und teilweise beschimpft.

Er macht noch ein Gespräch mit der Rechtsanwältin und möchte dort auch die Thematik Bindungstoleranz besprechen.

Seit dem Umzug sind die vorläufigen Verbesserungen leider wieder hinfällig zumindest der Schule betreffen.
Am Wochenende sagte sie ihm, das sie persönlich nix mehr mit ihm zutun haben möchte, er aber gerne mehr Umgang machen kann (völlig diffus).

Gegen weitere Gespräche hat mein Partner nix, aber nur noch nach der Entscheidung! Der Mediator schlug nochmal 6 Monate mediation vor. Wobei die Termine alle 14 tage sind und es sich dann in die Länge zieht und eigentlich irgendwie nix konkretes besprochen wird, außer dass der vater "doof" ist. Deswegen der Gedanke, dass eine Familientherapie eventuell besser wäre.

Er wird weiterhin sein Interesse an der schulischen Entwicklung bekundet.
Weiterhin wöchentlich anrufen.
Alle seit der Verhandlung stattgefunden Umgänge vorweisen.
Alle weiteren angesetzten Termine fixieren (es existiert keine Umgangsvereinbarung bisher alles mündlich).

Leider ist die Mutter der Meinung, dass der Junge "schlecht" gewrden ist, weil der vater sich eingemischt hat. Wobei dies die ehemlaige Lehrein negieren kann.

Verpfahrenspflegerin spruch bis jetzt auch nur mit dem Kind. Noch nciht mit dem Vater.

Schönen Tag
melli

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2013 12:33
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Mellipop,

vielleicht solltet ihr mit eurem Rechtsbeistand mal besprechen ob der Antrag nicht einfach kurzfristig vorerst zurück gezogen wird.

Keiner weiß was die neue Reform zur gemeinsamen Sorge genau bringt, allerdings ist der Beschluß nicht mehr in weiter Ferne und augenscheinlich ist dort die Situation nicht so verfahren für deinen LG weil diese Auferlegungen von Mediation etc. dort wohlmöglich nicht zum tragen kommen.

Der Antrag der jetzt läuft basiert ja nach der Reform auf alte Gegebenheiten des Gesetzes. Ein Antrag auf Basis des neuen Gesetzes ist wohlmöglich schneller, günstiger und stressfreier durchzusetzen.

Am Donnerstag den 31.01. ca. 16 Uhr wird im Ausschuß abschliessend über die Reform beraten und abgestimmt. Der Beschluß und die Empfehlung geht dann in den Bundestag. Vermutlich recht schnell (hoffentlich). Kommt das Gesetz so durch, so geht der Gesetzgeber davon aus, dass das GSR grundsätzlich dem Kindswohl entspricht. "Papa ist Doof" zählt dann nicht mehr da die Mutter ihrer Sorgepflicht nachkommen muss und ein Kommunikationsboykott von ihr aus kein Showstopper mehr für die Rechte des Kindes sein dürfen.

Ich denke vorteilhaft ist dann die Inanspruchnahme des KV, sprich deines LG sich Infos aus der Schule zu holen, die ihm einen Einblick in die schulische Entwicklung gewährleisten. Auch wenn ein Gegenseteuern nicht leicht sein mag, so weiß die Mutter dann, dass sie keine Narrenfreiheit mehr hat die noch nicht mal aufgedeckt werden kann.

Gruß
Sputnik

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2013 13:08
(@bester-papa)
Registriert

Moin Sputnik,

ich fürchte aber, dass das neue Gesetz nicht für die Altfälle gilt. Diese dürften weiterhin nach der aktuellen Übergangsregelung zu behandeln sein. Damit säße der LG von Mellipopp mit hoher Wahrscheinklichkeit vor demselben Richter.

Ich würde weiteren Elterngesprächen nicht mehr zustimmen, da sie nicht zielführend sind und stattdessen auf einen Beschluss hinwirken. Sollte der negativ ausfallen, wäre der Weg zum OLG frei.

Gruss
BP

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Geschrieben : 28.01.2013 14:02
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Bester Papa,

ich glaube mit der Annahme könntest du vielleicht recht haben. Rein theorethisch angenommen, der LG würde den Antrag zurück ziehen können, ist es auch die Frage, wie dieser dann bei Neuantrag bewertet werden würde. Da bin ich mir im Paragrafen-Dschungel nicht ganz so sicher.
Wäre maximal eine Option, die man beim RA ansprechen könnte. Natürlich auch nur entsprechend wenn das Gesetz vorteilhaft reformiert wurde.

Alles andere was die KM da macht halte auch ich für Zeitschinderei und ich erkenne keine konstruktiven Lösungswillen Seitens der Mutter. Wenn ich mir den Titel des Threads anschaue müsste der umgeändert werden auf (Ironie ein) "....und es läuft immer noch." ( Ironie aus) 

Gruß
Sputnik

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2013 14:26
(@mellipop)
Rege dabei Registriert

Hallo ihr Beiden,

naja ist uns auch aufgefallen zeitschinderei.

Die KM möchte auch das Umgang stattfindet, je mehr desto besser, aber sie nimmt ihn nicht als Elternteil wahr und kann seine Rolle als Vater glaube ich auch nicht akzeptieren. Sie will das er Umgang macht und Unterhalt zahlt und sich aus allem anderen raushält.

ja das konstruktive hat er während der 3 Monate Mediation auch vermisst.

lg
mellipop

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2013 14:31
(@Inselreif)

Ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung:

Hat ein Elternteil vor dem … [einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes] beim Familiengericht einen Antrag auf Ersetzung der Sorgeerklärung des an- deren Elternteils gestellt, gilt dieser Antrag als ein An- trag auf Übertragung der elterlichen Sorge nach § 1626a Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.“

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2013 14:34
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Inselreif,

ein guter Hinweis. Danke. Damit wäre die Sachlage klar. Was aber wenn man den Antrag zurück zieht. Somit würde man einen Cut machen und könnte wohlmöglich auf Grundlage der neuen reform einen entsprechenden Antrag stellen, der sich auf eine zeitgemäße Gesetzesformulierung beruft. Ginge das eventuell???

Anonsten wäre man ja dazu verdammt an zweierlei Maß gemessen zu werden.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2013 14:44




(@Inselreif)

Hi,

Anhörung ist in zwei Wochen, also Mitte Februar. Das Gesetz dürfte etwa einen Monat später in Kraft treten (?).

Ich würde daher jetzt kein "Hü und Hott" mehr betreiben. Nur wenn die Richterin in der Anhörung zu erkennen gibt, dass sie per Beschluss ablehnen möchte (und die Gründe entsprechend sind) und ausserdem dieser vor Inkrafttreten des Gesetzes verkündet würde (die Geschwindigkeit des lokalen Gerichts können wir hier schwerlich kennen), dann könnte man überlegen, den Antrag ganz grosszügig freiwillig zurückzunehmen.

Man könnte allerdings in solch einem Fall auch gleich viel eleganter in die Rechtsmittelinstanz gehen und die Sache dort (und dann in jedem Fall nach neuer Rechtslage) klären lassen.
Ich denke nicht, dass das Gericht ein paar Tage später anders entscheiden würde. Nur die Begründung wäre vielleicht anders. Die Folge einer solchen Hüpferei wären also im Wesentlichen unnötige Kosten.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2013 14:56
(@mellipop)
Rege dabei Registriert

Huhu,

ich mache nur ein neues Thema auf, weil es dringend ist. Nächste Woche ist 2. Anhörung wegen GSR. Eine erneute Stellungnahme der gegenseite kam. Einen Auszug möchte ich wiedergeben.

Wie soll man darauf noch reagieren?

"...in der mediation erfolgte die Aufarbeitung der Vergangheiten. Dadurch ist bei der KM sehr vieles wieder hochgekommen,...., dass die Entstehung von XXX nicht einvernehmlich seitens der KM war."

Vorwurf des Missbrauchs war immer mal wieder Thema, aber nur versteckt. Jetzt ist es ja deutlich geschrieben, oder?

Schönen abend
mellipop

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2013 20:00
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*zusammengeführt*

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2013 20:03
(@mellipop)
Rege dabei Registriert

So,

Antrag abgelehnt. Dem Kind ist GSR der Eltern nicht zuzumuten, da null-Kommunikation und nie einer Meinung.

;(

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2013 14:38
(@bester-papa)
Registriert

Mist! Das tut mir leid.
Dann bleibt nur noch die Beschwerde beim OLG.
Was sagen JA und VB in ihrem Bericht? Vielleicht könnte man da anknüpfen?
Gab es schon mal irgendwelche wichtige Entscheidungen, die beide Eltern zusammen getroffen haben? Z.B. Kiga- oder Schulauswahl? Arztbesuch?
Wie sieht es mit Urlaubabsprachen aus?

Aufmunternde Grüsse
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2013 17:52
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Antrag abgelehnt. Dem Kind ist GSR der Eltern nicht zuzumuten, da null-Kommunikation und nie einer Meinung.

Null Kommunikation oder nie einer Meinung?  Beides an sich passt nicht zusammen.

Ab zum OLG, mangelnde Kommunikation ist nach der Reform KEIN Showstopper mehr für das GSR....in anderen Gerichten auch schon vorher nicht mehr:

http://www.anwalt-wille.de/it/pubblicazioni/consigliere/familienrecht/dettaglio/dasolghammhateinemvaterfrseinnichtehelicheskinddiegemeinsamesorgezugesprochenobwohlesdenelternaneine.html

Von diesen Urteilen gibt es viele und die sind nach Reform nun auch aktueller und realistischer.

Beschwerde beim OLG einlegen und gleichzeitig bei Zuspruch des GSR um gerichtliche Aufforderung der Mediation bitten. Das zeigt den Kommunikationswillen zumindest von einer Seite.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2013 18:24
(@mellipop)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ihr zwei. ich versuch es mal aufzudrösseln.

Was sagen JA und VB in ihrem Bericht?

Beide sprechen sich dagegen aus.

Gab es schon mal irgendwelche wichtige Entscheidungen, die beide Eltern zusammen getroffen haben? Z.B. Kiga- oder Schulauswahl? Arztbesuch?
Wie sieht es mit Urlaubabsprachen aus?

es gab keine gemeinsame absprachen, bis jetzt hat die mutter alles alleine entschieden und der vater bekam es irgendwie raus, kurz vorher mitgeteilt bzw. hat es alleine herausgefunden.

um gerichtliche Aufforderung der Mediation bitten

mediation wurde schon in der ersten anhörung festgelegt und wurde bereits gehalten. ergebnis. streitigkeiten liegen vor, aber grundlegende absprachen können getroffen werden.

Kommunikationswillen zumindest von einer Seite

im beschluss steht dass es von beiden eltern diese schwierigkeiten gibt.

Da der Umgang läuft - alle 14tage und jetzt 4 wochen in den ferien. ist mein mann bereit "aufzugeben". - wir haben noch 2 kinder zuhause 1 und fast 5 jahre, die brauchen auch ihren papa.

im beschluss wurde festgehalten, dass die mutter monatlichen einen schriftlichen bericht über schulische und gesundheitlichen entwicklung machen soll bzw. wird. abwarten.

lg
mellipop

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2013 10:57
(@bester-papa)
Registriert

Hallo mellipop,

das klingt natürlich nicht gerade nach guten Voraussetzungen für eine Beschwerde. Auch wenn User Sputnik hier ein Urteil des OLG hamm aufführt, das Hoffnung machen könnte, so gibt es doch auch jede Menge andere OLG Urteile, die eher mutlos machen:

http://www.schleswig-holstein.de/OLG/DE/Service/Presse/Pressemeldungen/201204sorgerecht.html
http://www.fr-blog.com/2012/02/02/olg-dresden-nicht-ehelicher-vater-kein-gemeinsames-sorgerecht-bei-differenzen/
http://openjur.de/u/327632.html

Ein positives Urteil gibts zumindest beim OLG Köln:
http://www.unterhalt24.com/blog/2012/05/olg-koeln-gemeinsames-sorgerecht-trotz-unstimmigkeiten-zwischen-den-eltern-ueber-das-umgangsrecht/

Ich würde zumindest noch mal gucken, welches OLG für euch zuständig ist und dann nach entsprechenden Urteilen suchen um zu beurteilen, wie die so drauf sind. Welches OLG wäre das denn?

Ob das neue Gesetz die Chancen verbessert, wage ich mittlerweile zu bezweifeln. Mangelnde Kommunikation dürfte auch bei dem neuen Gesetz als Showstopper dienen.

Gruss
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2013 20:13
(@mellipop)
Rege dabei Registriert

Hm,

Amtsgericht Potsdam - dann ist es OLG Brandenburg, oder?

mangelnde Kommunikation. ich weiß nich, mein männe schreibt/schrieb emails und rief an. nur die abholung erfolgt seit wegzug "sprachlos" weil die mutter nciht aus dem haus kommt und mein mann das grundstück nicht betreten darf.

lg
mellipop

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2013 20:34
(@bester-papa)
Registriert

Zum OLG Brandenburg findest Du zumindest dieses Urteil hier:

http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-2050.html

Das ist natürlich nicht vergleichbar, da es in diesem Fall noch keine wirkliche Nagelprobe gab, ob die Eltern in wichtigen Dingen kooperieren können oder nicht.

Gibt es denn zwischen KV und KM tatsächlich die vom Gericht behaupteten Differenzen? Der Mediator sagte doch, dass grundlegende Absprachen getroffen werden konnten? Evtl. wäre das ein möglicher Weg.

Aber viel Hoffnung kann ich da nicht machen.

Vielleicht macht es doch mehr Sinn, einen neuen Anlauf zu versuchen, wenn das neue Gesetz in Kraft tritt und bis dahin vielleicht die Kommunikation verbessert wurde.

LG

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2013 21:34




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