Hallo,
vorab, meine Geschichte kann hier nachgelesen werden: http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=5146
Heute hatte ich einen Brief des AG im Briefkasten mit einen Schreiben des Anwaltes meiner Ex. In diesem beantragt er im Auftrag der KM die Übertragung des ABR auf diese.
Nachdem mein Puls sich wieder dem Normalzustand näherte habe ich das Schreiben nochmal in Ruhe gelesen und hätte wenn es nicht so traurig wäre losgelacht. In der Begründung geht es mitnichten um die aktuelle Situation, geschweige denn um eine event. Gefärdung des Kindeswohls, nein, es wird beschrieben (und das auchnoch mit komplett falschen Fakten) wie die Trennung verlaufen ist. Abgeschlossen wird das Schreiben mit dem Satz: "[..]Der einzuholende Bericht des Jugendamtes wird zu dem Ergebniss gelangen, dass dem Kindeswohl am ehesten gedient ist, wenn der ständige Aufenthalt bei der Kindesmutter ist[...].
Hiezu muss ich erwähnen das die bisher zuständige Sachbearbeiterin(die einem Aufenthalt von unserem Kind bei mir empfahl, nach der Trennung) in der selben Strasse wohnt wie die Großeltern (kleine Einfamilienhaussiedlung).
Erwähnt werden sollte auch das z,Z. ein Prozess läuft bei dem die KM die Vaterschaft aberkennen möchte, da ich angeblich nicht der leibliche Vater bin. Da mache ich mir allerdings keine Sorgen mehr, gibt da ja zum Glück nette Labore, so das ich diesen ersteinmal über mich ergehen lasse.... (ich weiß ja was rauskommt*g*)....
Das sind die derzeitigen Fakten:
- gemeinsames SR, mit einer Umgangregelung von 2 Tagen in der
Woche. 1x halbtags und 1x ganztags.
- nach dem Umgang unsere Kind immer voll mit Kot (getrocknet) und
hat Hunger bis unter den Kiemen. Hierfür gibt es zwar Zeugen, aber das ist kein Beweis.
- Km hat es bis heute noch nicht geschaft, Windeln für den Kleinen zu kaufen, muss ich
ihm immer mitgeben.
- Das gleiche mit Wechselsachen
- Interessiert sich nicht für belange des Kindes, als ich die Anmeldung zur Kita besprechen
wollte, wiess Sie dies ab mit den Worten: "Interessiert mich nicht, mach deinen Sch*** alleine".
Gibt es ebendfalls einen Zeugen für. Im Grunde hat sich also am Verhalten nichts geändert.
KM:
- arbeitslos, hat imJanuar die 3. Ausbildung abgebrochen
- wohnt mitten in der Stadt, 50qm Wohnung inkl. 4 Katzen
- Tochter (nicht von mir) wohnt seit fast 5Jahren bei den Großeltern
Meine wenigkeit:
- Kind lebt seit ca. 6 Monaten bei und mit mir (ist fast 1 1/2 Jahre alt/jung)
- leitender Angestellter, halbtags bei vollen Lohn
- wohne im Grünen, in 5 Minuten mittem im Wald, Spielpaltz 1m von der Terasse entfernt
- ca. 135qm, Kinderzimmer 45qm.
- Kind ist halbtags bei einer Tagesmutter, 10 Minuten von meiner Arbeitstelle entfernt
Nun meine Fragen, welche Erfahrungen gibt es bzgl. des Prozessverlauf, mit was muss ich von der "Gegenseite" rechnen. Wie soll ich am besten agieren? Wie kann ich meine Chancen einschätzen,ist das überhaupt möglich? Gibt es hier im Forum eventuell Berliner die Erfahrungen mit dem AG Tempelhof-Krbg. haben. Ich habe zwar eine (hoffe und denke ich) gute Anwältin (die leider noch zwei Wochen im Urlaub ist), möchte aber gerne noch andere Meinungen und Erfahrungen hören.
Ich bin, ehrlich gesagt im Moment ein wenig ratlos und weiß nicht was nun wird.
Toll fände ich es auch wenn es hier generell ein paar Berliner gibt, die zu einem Erfahrungstausch Lust haben und
sich mal zu treffen...
Hi Baxter!
Lies mal meine Geschichte, auch wenn sie ein wenig extrem ist - da kann noch eine Menge auf Dich zukommen. Zieh Dich warm an. Man wird Dir nichts schenken.
Glaube aber Du hast bessere Karten als so manch anderer hier...
Gruß,
Milan
[Editiert am 25/4/2006 von Milan]
Hallo Baxter,
da schreib ich Dir doch mal als Berliner.
So wie Du die Lebensumstände schilderst, scheint die Angelegenheit für einen Laien oder für jemanden, dem es um das "Kindeswohl" (ich kann diesen Ausdruck echt nicht mehr hören - wird von diesen JA/Juristen dermaßen überstrapaziert) geht, eindeutig zu sein.
AAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAber: Ich glaube, es war Sandgren, der den Ausdruck "Als Vater hast Du eindeutig dasfalsche Geschlecht." als Signatur hatte bzw. noch hat....müßte jetzt erst nachschauen. Und ohne Trauschein erst recht!
Fakt ist, dass das JA immer eine Präferenz für die KM hat. Ich hatte erst vor kurzem einen JA-Termin und hatte das Thema ASR angesprochen - da wurde aber sofort abgewunken. Denn: Es geht ja um das "Kindeswohl" und das ist scheinbar für Berliner Behörden erst dann hergestellt zu sein, wenn das Kind bei der Mutter lebt - Minimalforderung (aus Sicht der Behörden) für die KM - ganz gleich in welchem geistigen oder wie auch immer gearteten Umstand sie lebt: Gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht und Gemeinsames Sorgerecht. Beim KV ist man da nicht so fürsorglich.
AAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAber: Du hast einen ganz, ganz großen Vorteil: Dein Kind lebt bei Dir und das schon seit 6 Monaten - dieser Umstand ist aus meiner Sicht der einzige und entscheidende, der vor Gericht ziehen könnte und gegen den Antrag der KM spricht. 😎 Mir sagte das JA, dass ich nur eine Chance auf ASR und somit auf das ABR hätte, wenn die Kinder bereits vor der Trennung primär von mir erzogen wurden - daher wichtige Frage: Wer hat sich im ersten Lebensjahr um das Kind gekümmert?
Alles in allem wird es schwierig für Dich - aber nicht aussichtslos...
Ich habe nächste Woche meine Verhandlung beim Amtsgericht TempelKreuz - natürlich bei einer Richter in.
Wir können uns gerne danach treffen - dann erzähle ich Dir gerne mehr - schick mir doch ne PN.
Gruß
Chriwi
Die Wege der Ex(esse) führen zum Palast der Weisheit!
[...]Mir sagte das JA, dass ich nur eine Chance auf ASR und somit auf das ABR hätte, wenn die Kinder bereits vor der Trennung primär von mir erzogen wurden - daher wichtige Frage: Wer hat sich im ersten Lebensjahr um das Kind gekümmert?[...]
Hallo Chriwi,
danke für deine Antwort und das Angebot, welches ich gerne wahrnehmen werde und wünsche Dir viel Glück bei deiner
anstehenden Verhandlung.
Während der ersten 11 Monate, haben wir uns beide um unsere Kind gekümmert. Nachts lag die Betreuung in der Regel komplett bei mir, da die KM ja immer um die Häuser ziehen wollte...
cu,baxter
[Editiert am 26/4/2006 von baxter]
mal ein kleines Update....
Ich hatte gestern ein Termin beim JA und habe mit unserer zuständigen Sachbearbeiterin über
die Situation gesprochen. Als ich dann erzählte das meine Ex vor vier Wochen einen Antrag auf Vaterschaftsanfechtung
gestellt hat und nun einen Antrag auf ABR, hat sie ziemlich unwirsch geguckt, wohl aber eher aus dem Grund
das sie nichts davon wuste und auch seit 5 Monaten keinen Kontakt mehr zu meiner Ex hat.
Nachdem ich ihr die jetzige Situation geschildert habe, also auch die Probleme die vorhanden sind im Bezug auf den Umgang, das sich die KM weigert mit mir irgendwelche Gespräche bzgl. unseres Kindes zu führen, hat sie mich gefragt was ich den eigendlich möchte. Na ja, hab ihr dann erklärt das wir nunmal beide die Eltern sind und ich es erwarten würde die KM etwas kooperativer wäre und nicht nur auf die eigene Person fixiert.
Die Sachbearbeiterin dann ziemlich direkt zu mir gesagt, das ich mir überlegen solle, ob es nicht besser ist wenn ich das alleinige Sorgerecht beantrage. Es würde sonst immer zu Auseinandersetzungen kommen und ihrer persönlichen Meinung nach würde eine gemeinsame Sorge nach einer Trennung fast nie funktionieren (sehe ich etwas anders).
Wir haben uns dann eine Zeitlang über Erziehungsstile und die Situation meines Aufwachsens (selber Trennungskind) ausgetauscht, und im Verlauf meinte sie dann es gäbe halt Mütter die einfach nicht fähig sind Kinder zu erziehen, ebenso wie es halt auch Männer gebe die das nicht könnten.
Zum Abschluss sagte Sie mir dann nochmal, das ich es mir doch bitte überlegen sollte welchen Weg ich nun gehen will und ob ich mir vorstellen könnte, das ASR zu haben und die entsprechende Verantwortung.
Ich bin zwar jetzt etwas skeptisch und vorsichtig, aber mein Gefühl sagt mir irgendwie das die Sachbearbeiterin nicht unbedingt gegen mich ist und vielleicht wirklich das Wohl des Kindes (sagt man ja so schön). Auch weil sie mir mehrmals indirekt zu verstehen gegeben hat, das ich ASR und die Verantwortung tragen soll.
....
Jetzt habe aber noch ein Problem das mir ziemlich unter den Nägeln brennt.
Ich habe im Januar meiner Ex mitgeteilt das ich im Sommer mit dem kleinen in zwei Wochen in den Urlaub möchte und aufgrund dessen einen Kinderreisepass benötige. Bei der Beantragung muss meine Ex nun halt mitkommen und sie
stimmte dem zu. Nachdem ich nun die Flugtickets etc. gebucht und bezahlt habe (letzten Monat) verweigert die Ex mir
die Zustimmung zur Ausstellung des Passes. Das JA sagte mir, das es dann nur die Möglichkeit gebe per Einstweiliger Anordnung einen Vormund für die Angelegenheit zu bestellen.
Frage:
Hat jemand Erfahrungen und kann mir sagen wie lange es dauert bis ein Beschluß im EA Verfahren
vorliegt. Gibt es eventuell noch andere Möglichkeiten von denen ich nichts weiß....
Problem ist halt der der Flug im Juli ist und das ist halt nicht mehr sonderlich viel Zeit. Mittlerweile regt es mich auch nur noch auf. Ich habe ein Jahr für den Urlaub gespart und mich so darauf gefreut mit dem kleinen meine Schwester wiederzusehen. Auch diese wäre masslos entäuscht wenn Sie Ihren Kurzen nicht sehen könnte.
Hallo Baxter,
zum Pass...gibts nich mehr die Möglichkeit Kinder in seinem eigenen Reisepass eintragen zu lassen???
Da müsste doch hier jemand Ahnung von haben.
Lieben Gruß
Nena
Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum
Hallo Nena,
auch für die Eintragung in den eigenen Reisepass ist leider die Zustimmung beider
Sorgebrechtigen notwenig. Würde aber auch leider nicht helfen, da der Kurze zur
Einreise einen eigenen biometrischen Ausweis benötigt.
Ist leider eine total verzwickte Situation, nachdem die KM den kleinen heute wiedergebracht
hat (sie hatte heute Umgangstag), habe ich Sie auch nochmal darauf angesprochen. Ihr Kommentar:
"Klär das mit meinem Anwalt, ich stimme nicht zu auserdem kannst Du ja auch an die Ostsee fahren..."
Na toll.......,
Desweiteren teilte Sie mir das Sie am Dienstag einen Antrag bzgl. Umgangsrecht eingereicht hat. (ist dann
das dritte Verfahren)
Langsam glaube ich es ist wirklich das beste das ASR zu beantragen (und zu hoffen es auch zu bekommen), die ganze Situation sorgt echt für Brechreize und macht mich mittlerweile echt fertig... Was soll den der ganze Blödsinn. Klar, bei ihr bezahlt ja auch alles Papa Staat (PKH) und ich bin mittlerweile nur noch am Anwaltrechnungen zahlen.....
Hi Baxter!
Du solltest nicht "langsam dran denken" sondern Vollgas geben wegen dem ABR. Du bist ähnlich blind wie viele hier im Forum (mich eingeschlossen) und erkennst selbst bei den geschaffenen Tatsachen der KM nicht, dass Du gar keine Wahl mehr hast. Sie ist bereits zum RA gegangen und hat Anträge eingereicht, als Du noch darüber nach gedacht hast. Worüber willst Du weiter nach denken ... ?
Meines Wissens kann niemand ohne den anderen Elternteil Pässe für das gemeinsame Kind beantragen. Und das ist auch gut so, denn ansonsten wäre meine Ex wohl schon über alle Berge mit dem Kleinen.
Gib Gas!
Milan
Tu was! Wenn die SB vom JA es Dir schon fast nahelegt.
Los, ich meine Du hast beste Karten, nach den FAkten die Du uns geschildert hast.
Zackig. Die KM reicht Dir nur mehr Beschäftigung rein.
Bleib dabei, das für das Kind nix geändert wird. Umgang wie Aufenthalt.
Alles bestens, nur DU brauchst für das Kind die Sicherheit, das es so bleibt.
Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.
Moin,
den Antrag auf ASR sehe ich kritisch. Mach erst einmal ABR und warte die Kooperationsbereitschaft der Ex ab. Geht es so weiter wie bisher, ASR nachreichen.
Bzgl. des Ausweises: Per Eisnchreiben/Rückschein die Ex mit Kurzfrist (1 Woche) auffordern, die Unterchrift zu leisten respektive ihre Zustimmung zu geben. Reagiert sie nicht oder abschlägig, umgehend beim zuständigen AG Antrag auf Erlass einer EA zwecks gerichtlicher Ersetzung der Zustimmung der KM einreichen. Mach's dringend. Widrigenfals hat die KM dir sämtliche Kosten des ausgefallenen Urlaubes zu ersetzen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Zum Pass beantragen muss sie nicht unbedingt mitkommen, siehe dort:
http://www.germany.info/relaunch/info/consular_services/passport/faq/a9.html
Zu übrigen schliesse ich mich DTs Post an.
Lieben Gruss
Ich will nach langer Zeit mal wieder ein Update geben.
Im März war die Gerichtsverhandlung bzgl. ABR. Richterin machte meiner Ex klar das Sie eine Übertragung auf Sie vergessen könne. Dies begründete Sie mit dem Kontinutätsprinzip das eine Erziehungsfähigkeit etc. mangels Gutachten nicht bewertet werden könne. Da ich nach wie vor bereit war auf die übertragung auf mich zu verzichten und es so zu lassen wie es ist, empfahl die Richterin die Klage zurückzuziehen, was aber meine Ex verneinte.
Dann wurde es ein wenig unterirdisch, der geg. Anwalt bekam erstmal eine Anruf und war der Meinung mitten in der Verhandlung telefonieren zu müssen, worauf der Richterin so ziemlich alles aus dem Gesicht viel. Dann fing meine Ex an mich mit Vorwürfen zu bomberdieren, worauf die Richterin fragte ob ich dazu etwas sagen möchte. Ich teilte ihr sachlich mit, das ich darin keine Sinn sehen würde, was die Richterin zufrieden stimmte.
Zusätzlich beantragte meine Ex, die Übertragung der gesundheitlichen Alleinfürsorge für den kurzen. Sie hatte schonmal eine AV hierzu gestellt, die aber abgschmettert wurde.
Ein Knackpunkt des ganzen ist noch die zusätzlich Einbürgerung meines Sohnes, er ist wie ich doppelstaatsbürger, damit ich aber das erleichterte Verfahren nutzen kann brauch ich die Zustimmung der Ex. Diese wird von ihr verweigert was zusätzlich, mit völlig unsinnigen Argumenten, was abermals zu Stirnrunzeln führte.
Nach kurzer Beratung, habe ich, bzw. meine Anwältin, dann das ASR beantragt. Gerade aus dem Hintergrund das ich keine andere Möglichkeit mehr sehe und Sie es in keinster Weise schafft auf Argumente einzugehen und um Prinzip alles was ich sage ablehnt. Darüber nachgedacht hatte ich schon länger (über den Antrag), sah aber auch immer eine gewisse Gefahr darin
Die SA vom JA wurde gefragt was Sie empfehlen würde und es kam die Aussage das es manchmal besser wäre einem Elternteil das ASR zu übertragen.
Die Verhandlung wurde darauf beendet und es wurde beschlossen das Urteil schriftlich zu verkünden, nach Eingang einer Stellungnahme der Gegenseite und der JA.
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So, gestern bekomme ich ein Anruf vom meiner SA vom JA. Sie wäre angemahnt worden eine Stellungnahme abzugeben und hätte gerne nochmal mit mir gesprochen. Wir haben dann über die aktuelle Situation und meine Ex gesprochen. Ich sage ihr das zwar der Umgang sehr gut klappe, aber nach wie vor keine Kommunikation mit meiner Ex möglich wäre. Desweiteren wäre mir aufgefallen das Sie versuchen würde unseren Sohn zu instrumentaliesieren.
Sie sagte dann das Sie nach der Verhandlung noch drei Termine mit der Ex gehabt hätte, diese aber in keinster Weise zugänglich für jegliche Argumente wäre und die Realität ausblenden würde. Weiter hätte meine Ex wohl eine Beschwerde gegen Sie an den Bezirksrat geschrieben (das ist ihr aber rausgeruscht).
Sie würde jetzt nochmal die Aktenlage studieren, sähe aber auch keine andere Möglichkeit mehr als die Übertragung des ASR auf mich zu empfehlen. Ansonsten sähe Sie auch die Gefahr das meine Ex wegen jeder Kleinigkeit Klage einreichen würde (Sie bekommt ja PKH im Gegensatz zu mir)
Nun hoffe ich das das Thema nach fast 3 Jahren bald vorerst abgeschlossen ist. Mir ist bewusst das es natürlich sein kann das die SA sich das nochmal überlegt und nur die übertragung des ABR empfiehlt, ich bin da aber ganz optimistisch. Auch rechne ich damit, das egal ob ABR oder ASR meine Ex in die nächste Instanz gehen wird.
Sobald die Stellungnahme vorliegt, werde ich Sie mal hier niederschreiben und weiter berichten.
Hallo Baxter,
habe zum Ausweis mal gegockelt, da ich im Hinterkopf hatte, dass man dazu mittlerweile nicht mehr die Zustimmung des anderen ET braucht:
Beantragung eines Kinderausweises durch einen Elternteil
Bei der Beantragung eines Kinderausweises handelt es sich um eine Angelegenheit der so genannten Alltagssorge (§ 1687 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB). Daher bedarf es bei der Beantragung nicht der Zustimmung des anderen - ebenfalls sorgeberechtigten - Elternteils.
Beschluss des OLG Bremen vom 08.08.2007 5 UF 34/06
Leider habe ich nicht den Volltext, aber wenn Du nicht gerade in Bayern wohnst, dann kann man mit der Vorlage dieses Urteils vielleicht etwas erreichen. Die Bundesländer handhaben das wohl nach wie vor unterschiedlich.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Hey
Bei der Beantragung eines Kinderausweises handelt es sich um eine Angelegenheit der so genannten Alltagssorge (§ 1687 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB). Daher bedarf es bei der Beantragung nicht der Zustimmung des anderen - ebenfalls sorgeberechtigten - Elternteils.
Da ich dieses Thema selber schon in der Vergangenheit hatte und grad aktuell wieder, muß ich sagen das das so ansich nicht ganz stimmen kann...
Damals mußte ich extra klagen, um die Zustimmung für die Ausstellung von Kinderausweisen zu bekommen..sprich ohne Zustimmung (schriflticher) des anderen sorgeberechtigten Elternteils war da nichts zu machen..
Jetzt aktuell ging es grade um Ausstellung neuer Ausweisse..Kinderausweise sind nur bis zum 10 Lebsnjahr gültig, hier gibt es dann nur noch die Möglichkeit eines Kinderreisepasses, oder des normalen Perso...
Allerdings wird hierfür entweder der Nachweis des ASR benötigt oder eben die Unterschrift des anderen Sorgeberechtigten..
Unterschiede soll es wohl scheinbar geben, angeblich..!
Aber ein wirklicher Alltagsentscheid ist da nicht...ohne ASR oder die Unterschrift des anderen SR Inhabers wird es meist schwierig Ausweise zu bekommen...
Über das Thema gibt es auch einen Thread..
Gruß
Jens
Hallo Jens,
das Thema wird anscheinend unterschiedlich gehandhabt. Aber vielleicht kann man einen Behördenvertreter ja damit überrumpeln. Einen Versuch ist es doch zumindest wert.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Bzgl. Ausweis.:
das Thema hatte sich schon vor langer Zeit erledigt;-) (2006 um genau zu sein.) Hierbei ging es auch nicht um einen Kinderausweis sondern um einen Reisepass, da dieser für die Einreise in die USA benötigt wird und wurde. Durch JA, und Gericht hat Sie damals die Zustimmung gegeben. Zumindest in Berlin ist es so, das eine Zustimmung bei GSR erforderlich ist. (Ok, wenn ich eine Mama wäre, kann es auch praktisch wieder anderes aussehen;-)).
Moin,
Leider habe ich nicht den Volltext
Wir haben ihn 😉 (dank ulliberne :thumbup:) >hier< - nicht wirklich erkenntnissteigernd.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
@ baxter "Ok, wenn ich eine Mama wäre, kann es auch praktisch wieder anderes aussehen;-))."
Nö, vergiss es - in Berlin jedenfalls herrscht Ordnung. Ich musste zum Beantragen des Reisepasses für Sohni entweder meinen Ex persönlich oder eine Vollmacht von ihm plus seinen Originalausweis mitbringen (letzteres machte die komplizierte gemeinsame Terminvereinbarung entbehrlich). Und damit nicht genug, die Vollmacht galt nur für die Beantragung eines eigenen Reisepasses für Sohni. Ihn dann zussätzlich in meinen Resepass eintragen zu lassen, dafür galt sie nicht. Bürokratisch oder? Aber wahrscheinlich auch korrekt. Na jedenfalls habe ich netterweise trotzdem beantragen dürfen, dass Sohni auch in meinen Pass eingetragen wird, musste aber zum Abholen des Passes eine neue extra Vollmacht plus Originalausweis des KV mitbringen. Da haben die dann beim Abholen wirklich auch drauf geachtet. Das nur zum Thema, für Mütter gehts vielleicht leichter ;-))
Lg ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Und wieder mal ein Update....
Die Empfehlung des Jungendamtes ist da:
Familiensache XXXX XXX
180 F XXXX/XXXDie fristgerechte Beabeitung der Gerichtsanfrage war aufgrund des sonstigen
Arbeitsanfalls nicht möglich. Ich bitte dies zu entschuldigen.Herr B teilte mir mit, das sich an seine Lebenssituation nicht verändert hat.
Herr B beabsichtigt weiterhin nicht, seinen Wohnsitz ins Ausland zu verlegen
oder wegzuzieheen. S besucht seine Mutter regelmäßig. Er wird jeden Mittwoch
von Frau S aus der Kita abgeholt und Donnerstags morgens wieder hingebracht.
Sonntags ist S immer von 11-18 Uhr im Haushalt der Mutter, außerdem jedes zweite
Wochenende. In den Schulferien ist S jeweils die Hälfte der Zeit bei Frau S. Die
Kontakte verlaufen nach Angeaben von Herrn B für S problemlos, es ist deutlich,
das er gerne mit der Mutter, ihrem Lebensgefährten uns seiner Halbschwester
zusammen ist.
Die guten Beziehungen zwischen S und der Mutter bzw. der Halbschwester sollen
weiter bestehen und gefördert werden.Herr B beantragt die alleinige elterliche Sorge, weil seine bisherigen Erfahrungen
zeigen, das es immer wieder zu sachlich kaum nachvollziehbaren Auseinandersetzungen
über S mit Frau S kommt. Herr B sicht sich nicht mehr in der Lage, diese zu
verhindern oder in Gesprächen mit der Mutter zu klären.Die in der Vergangenheit geführten Gespräche mit den Eltern zeigen die Grenzen
der beraterischen Möglichkeiten, die bestehende Kommunikationsstörung zu beheben
und Einstellungen der Eltern zu verändern.
Es ist unbestritten, das Frau S Ihr Kind sehr liebt und sich um ihn kümmert.
Sie kann allerdings nicht innerlich nicht wirklich akzeptieren, dass S seinen
Lebensmittelpunkt nun schon über Jahre beim Vater hat. Sie möchte deshalb
weiterhin, dass S bei ihr lebt.Eine sachliche Begründung für die bisherigen Anträge der Mutter, die rechtliche
Situation zu ihren Gunsten zu verändern, wurde dem Jugendamt nicht deutlich.
Auch jetzt kann die Sorge der Mutter, der Vater könne ihr das Kind vorenthalten,
wenn er Inhaber der alleinigen elterlichen Sorge ist, nicht mit negativen
Erfahrungen bezüglich des Verhaltens des Vaters belegt werden. Im Gegenteil wird
der Kontakt zur Mutter durch den Vater gewünscht und gefördert. Die Versorgung
und Betreuung von S durch den Vater ist gut.Aus Jugendamtssicht ist es im Interesse des Kindes jedoch notwendig, weitere
Auseinandersetzungen um seine rechtliche Vertretung zu verhindern. Wie
beschrieben, gelingt es den Eltern nicht, sich sachlich über S zu verständigen.
Die Grundlage für die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge ist damit
nicht gegeben. Ich empfehle deshalb, dem Antrag des Vaters stattzugeben und
ihm die alleinige elterliche Sorge für S zu übertragen.
Jetzt hoffe ich wirklich das es endlich nach fast 3 Jahren ein Urteil gibt und die Angelegenheit (vorerst) abgeschlossen ist. Auf Wunsch kann ich das Schreiben auch gerne einscannen und zur Verfügung stellen.
Hallo Baxter,
*whow*, da scheint das JA wohl wirklich mal einen Blick auf das Kindeswohl geworfen zu haben. Für mich als Laien klingt das sachlich und objektiv.
Glückwunsch!
GLG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."