Guten Abend,
ich bräuchte mal ein paar Meinungen.
Und zwar würde ich gerne das GSR für meinen fast sechsjährigen Sohn beantragen.
Ich und die KM sind jetzt seit knapp zwei Jahren getrennt (waren nicht verheiratet) und da nun das neue Gesetz so gut wie in trockenen Tüchern ist, hätte ich natürlich auch gern meinen Teil des Sorgerechts.
(Ok, hätte ich vorher auch schon gern gehabt, allerdings die Verfahrenskosten gescheut.)
Allerdings stellt sich mir die Frage, macht es momentan überhaupt noch einen Sinn, ein eventuelles gerichtliches Verfahren anzustreben, oder eben zu warten, bis die Sache etwas einfacher läuft und man nicht mehr mit Anwälten und allem Drum und Dran vor Gericht erscheinen muss.
Vergangenen Freitag sprach ich mit der KM darüber, wie es jetzt ausschaut mit dem GSR.
Sie willigte darauf hin mündlich ein, sagte, daß ich die ganze Sache mal mit dem Jugendamt besprechen solle und ihr dann weitere Informationen geben soll.
Abends jedoch änderte sie (wohl auf anraten ihres neuen Partners, von dem sie im 6. Monat schwanger ist, (noch)nicht verheiratet) ihre Meinung und teilte mir in einer SMS mit, daß sie die ganze Sache über Anwälte regeln will und sie auf eine Vorladung vom Gericht warte.
Kurz noch zu mir:
Ich bin 37 Jahre alt, festes Arbeitsverhältnis, trinke nicht, habe noch nie Drogen genommen, meinen Sohn hole ich jeden Freitag direkt nach der Arbeit bei der KM ab und bring ihn dann meistens Sonntag nachmittags oder am frühen Abend wieder zurück (wohnen ca. 12 km entfernt).
Was ist eure Einschätzung?
Erst mal zum Jugendamt um eine aussergerichtliche Einigung mit der KM anzustreben, gleich beim Familiengericht vorstellig werden oder abzuwarten?
Falls ich was vergessen hab (wird wohl der Fall sein) und ihr noch Fragen habt, bitte immer her damit.
Bin für jede themenbezogene Antwort dankbar.
Hi Dremmi,
willkommen im Forum.
Aus der Forenerfahrung fällt schon mal gleich eins auf: Die beliebte SMS.
SMS haben bei Umgangsproblemen nichts verloren, da sie ungeeignet sind, auf 160 Zeichen begrenzt, Probleme zu lösen. Trefft Euch zu einem persönlichen Gespräch. Vorher kannst Du dich gerne im JA informieren und so der KM mit Kompetenz entgegentreten.
Abends jedoch änderte sie (wohl auf anraten ihres neuen Partners, von dem sie im 6. Monat schwanger ist, (noch)nicht verheiratet) ihre Meinung und teilte mir in einer SMS mit, daß sie die ganze Sache über Anwälte regeln will und sie auf eine Vorladung vom Gericht warte.
Viele Exen haben "tierische Angst" vor den "enormen Einflussmöglichkeiten" die Du als GSR-Inhaber dann auf das Leben der KM und ihrer "neuen heilen Familie" haben könntest. Die Unterschrift unter der Schulanmeldung ist zwar für die nächsten Jahre wohl das Einzige wo das GSR noch rechtliche Auswirkungen hätte, das verstehen viele KMs leider nicht. Und auch wenn Euer Kind gesund ist, und nicht ständig "geplante Operationen" benötigt, sollte das GSR kein Hindernis sein.
Wofür es aber gut ist, ist der Fall, wenn Deine Exe verstirbt. Dann kommt Euer Kind u.U. in ein Kinderheim. Klingt krass, kann aber vorkommen.
Interessant wäre ja mal, ob sie dem neuen Partner das GSR anbietet (falls die Heirat nicht stattfindet). Aber das ist nicht das Thema. Und sei froh, dass sie wieder heiratet. Einen besseres Abriss der Unterhaltskette kann Dir nicht passieren. Gruß Ingo
Danke Ingo für deine Antwort.
Naja, die Enflussmöglichkeiten sind mir eigentlich egal, da ich meiner Ex ja keine Steine in den Weg legen will, da das unser Verhältnis zueinander nur belasten würde, was sich widerum auf unser gemeinsames Kind wohl eher negativ auswirken würde.
Was mich noch interessiert: Mit welchen Kosten müsste ich evtl. rechnen, sollte ich wider Erwarten doch einen Anwalt für die Sache brauchen und ist das mit einem einfachen Rechtschutz abgedeckt oder nicht (werd morgen am besten mal mit meiner RS Versicherung und dem JA telefonieren).
Servus Dremmel,
es ist ja gut, dass Du Dich informierst. Aktuell sollte wohl besser das hoffentlich absehbar kommende Gesetz abgewartet werden, schon wegen der Gesetzesbegründung.
Zu den Kosten kann man nichts Verläßliches sagen, da dies vom Verfahrenslauf abhängt, d.h. muss ein Gutachten eingeholt werden oder nicht, sind beide Parteien anwaltlich vertreten, stimmt die KM am Ende zu, etc.
Gerichtskosten bei Antragstellung belaufen sich glaublich auf 44,25€. Das ist nach aktuellem Stand die einzig feste Größe und nein, Prozeßkosten für ein GSR-Verfahren sind in üblichen Rechtsschutzverträgen nicht mitversichert. Da wärst Du seit 2010 auch nicht der 1., der daran denkt. Es ist hier wie oft im Leben: Wenn man etwas richtig wissen will, kann es ggfs. auch eigenes Geld kosten...
Viele Grüße
Ok, danke schon mal.
@ Ingo: Was meinst du denn mit Abriss der Unterhaltskette? Eine Hochzeit hat doch überhaupt keine Auswirkungen auf die Unterhaltszahlungen, oder doch? Dremmel war ja nicht mit ihr verheiratet.
Sprang mir grad ins Auge, ich wünsche dir aufjedenfall viel Erfolg, Dremmel! Werde deinen Weg weiterverfolgen, ein Bekannter ist in ähnlicher Lage. Das Jugendamt teilte ihm mit, dass Gerichte mittlerweile Entscheidungen treffen, ohne die Mutter überhaupt anzuhören. Teuer wird es wohl vor allem, wenn du nicht erfolgreich bist. Muss bei Erfolg nicht sogar die KM die Kosten mit tragen?
Servus Pusteblume123,
@Ingo's Hinweis wegen der Unterhaltskette galt im Hinblick auf §1615 l BGB. Entgegen dem Wortlaut urteilt die Rechtsprechung teilweise eine Unterhaltspflicht über 3 Jahre aus. Deswegen muss eine Hochzeit der EX nicht immer schlecht sein...
Viele Grüße
Nö, wir waren nicht verheiratet, ich habe aber auch niemals Unterhalt an die KM zahlen müssen.
(Gefährliches Halbwissen: Ausserdem ist das meines Wissens sowieso hinfällig, wenn sie wieder mit jemandem zusammen zieht.)
Hallo Dremml,
und da nun das neue Gesetz so gut wie in trockenen Tüchern ist, hätte ich natürlich auch gern meinen Teil des Sorgerechts.
Zunächst gibt es keinen "Teil" des Sorgerechts, es heißt auch nicht geteiltes, sondern "gemeinsames Sorgerecht".
Du schreibst selbst, dass das neue Gesetz "so gut wie in trockenen Tüchern" sei.
Konkret: die Neuregelung wird voraussichtlich erst im Sommer in Kraft treten, bis dahin würde ich schon noch warten.
Allerdings stellt sich mir die Frage, macht es momentan überhaupt noch einen Sinn, ein eventuelles gerichtliches Verfahren anzustreben, oder eben zu warten, bis die Sache etwas einfacher läuft und man nicht mehr mit Anwälten und allem Drum und Dran vor Gericht erscheinen muss.
Hier liegt wohl ein Informationsdefizit vor.
Wenn Du Dich näher mit der sogenannten "Reform" beschäftigst, wirst Du feststellen, dass Du auch zukünftig "mit Anwälten und allem Drum und Dran" vor Gericht erscheinen müssen wirst.
Siehe u.a. hier:
http://blog.beck.de/2013/02/01/es-ist-vollbracht
Und noch etwas:
meinen Sohn hole ich jeden Freitag direkt nach der Arbeit bei der KM ab und bring ihn dann meistens Sonntag nachmittags oder am frühen Abend wieder zurück
Bei solch einer großzügigen Umgangsregelung ist zudem grundsätzlich ein gSR-Verfahren zu überdenken.
Viele KM reagieren innerhalb eines gSR-Verfahrens (auch gern vom Anwalt initiiert) mit Einschränkungen des Umgangs, um vor Gericht möglichst hochstrittig zu erscheinen und so zielgerichtet das gSR zu blockieren.
In einem möglicherweise dann notwendigem Umgangsverfahren wird Dir kein Richter den derzeiten Umgangsumfang zurückgeben.
ein Bekannter ist in ähnlicher Lage. Das Jugendamt teilte ihm mit, dass Gerichte mittlerweile Entscheidungen treffen, ohne die Mutter überhaupt anzuhören.
Das gSR wird ohne Anhörung der KM vom Gericht beschlossen ?
Das ist grober Unsinn, denn die Rechtslage sieht völlig anders aus.
Nein, das kann sie nicht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
...
Anhörung ist mW formfrei, kann mündlich und schriftlich erfolgen.
W.
Anhörung ist mW formfrei, kann mündlich und schriftlich erfolgen.
W.
Du meinst bei Gericht? Ok.
Wollte heute eigentlich mt der Dame vom JA telefonieren, leider war nur der Anrufbeantworter dran.
Der Bitte, ich solle doch meinen Namen und die Telefonnummer hinterlassen, bin ich natürlich nachgekommen, leider kam kein Rückruf...
Naja, morgen auf ein neues, irgendwann muss sie ja rangehen.
Hallo Dremml,
auch ich würde Dir dazu raten, das neue Gesetz abwarten. Denn das neue Gesetz sieht im Gegensatz zum urteil des BverfG eine Negativprüfung vor: "..Sorgerecht ist dann nicht zu erteilen, wenn es dem Kindeswohl NICHT widerspricht". Die Mutter muss also triftige Gründe nennen die gegen das GSR sprechen.
Im Urteil des BverfG musst DU jedoch darlegen, dass das GSR dem Kindeswohl DIENT (Positivprüfung).
Wenn allerdings die KM vor Gericht mit erheblich viel Dreck schmeisst, macht das keine grossen Unterschied.
Auch kann die Mutter nach dem neuen Gesetz nicht mehr behaupten, dass sie mit Dir nicht kommunizieren kann (siehe Gesetztesbegründung). Insofern hat man ihr da offenbar eine wichtige Trumpfkarte aus der Hand genommen.
Dass die KM bei einem Sorgerechtsantrag mit Umgangsboykott droht, mit diesem Risiko musst Du leben. Da aber der Umgang bisher klappt, würde ihr die Verweigerungshaltung dann aber massiv auf die Füsse fallen. Ich finde auch nicht, dass Du eine umfangreiche Umgangsregelung hast. Umgang von Fr-So ist Standard. Insofern würde ich den Antrag bei Inkrafttreten des Gesetztes wagen.
Stellt Du jetzt den Antrag, risikierst Du evtl. auch, dass das Gericht bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetztes wartet und sich das Verfahren in die Länge zieht. Vielleicht knickt die KM aber ja auch schon beim 1. JA-Gespräch ein. Ich würde ihr da aber nicht allzu viel Munition liefern, damit sie sich bis zum Inkrafttreten des Gesetztes noch reichlich viele Argumente zurecht legen kann.
Fatal wäre, wenn sie bis zum Sommer den Umgang boykottiert. Insofern würde ich bis dahin die Füsse still halten.
Viel Glück
BP
Sorry, Korrektur:
"Sorgerecht ist dann zu erteilen, wenn es dem Kindeswohl NICHT widerspricht".
So muss es heissen.
Auch kann die Mutter nach dem neuen Gesetz nicht mehr behaupten, dass sie mit Dir nicht kommunizieren kann (siehe Gesetztesbegründung). Insofern hat man ihr da offenbar eine wichtige Trumpfkarte aus der Hand genommen.
Ein Irrglaube, der spätestens Im Gerichtssaal klar werden wird.
Unverändert liegt es allein im Ermessen der (traditionell mütterfreundlichen) Richter, die auch weiterhin willkürlich festlegen können, wann genau denn eine "schwerwiegende Störung auf der Kommunikationsebene" vorliegt.
Lies doch mal aufmerksam die Gesetztesbegründung:
Auch schon manifest gewordene Kommunikationsschwierigkeiten rechtfertigen für sich genommen nicht per se eine Ablehnung der gemeinsamen Sorge, da von den Eltern zu erwarten ist, dass sie Mühen und Anstrengungen auf sich nehmen, um im Bereich der elterlichen Sorge zu gemeinsamen Lösungen im Interesse des Kindes zu gelangen.
....
Vielmehr muss auf der Kommunikationsebene eine schwerwiegende und nachhaltige Störung vorliegen, die befürchten lässt, dass den Eltern eine gemeinsam Entscheidungsfindung nicht möglich sein wird und das Kind folglich erheblich belastet würde, würde man seine Eltern zwingen, die Sorge gemeinsam zu tragen.
Ich finde auch nicht, dass Du eine umfangreiche Umgangsregelung hast. Umgang von Fr-So ist Standard.
Allerdings nur 14-tägig, Dremml hat aber jedes WE Umgang !
meinen Sohn hole ich jeden Freitag direkt nach der Arbeit bei der KM ab und bring ihn dann meistens Sonntag nachmittags oder am frühen Abend wieder zurück
Moin diskurso!
Ja klar liegt es dann im Ermessen der Richter. Ich sehe das aber so, dass die KM für die Kommunikationsschwierigkeiten bessere Gründe brauchen als in der Vergangenheit. Ein "Ich will einfach nicht" dürfte nicht ausreichen.
Das Dremml jedes WE Umgang hat, habe ich in der Tat überlesen. Käme jetzt auf die Ferienregelung an. Kann mir aber kaum vorstellen, dass die KM auf Dauer auf ihr WE verzichten will.
Vielleicht sollte Dremml das JA-Gespräch nutzen, um noch mehr Umgang rauszuholen, jetzt wo KM die neue Gesetzeslage kennt. Wäre zumindest eine Option.
Gruss
BP
Moin.
Auch ich rate dazu, abzuwarten, bis das Gesetz vom BP bestätigt und im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist.
Mit der Reform ist es für Väter einfacher, in die ES einzurücken (Negativprüfung),
besser, es ist schwerer, ihnen das Sorgerecht zu verwehren, denn aufgrund der natürlichen Anbindung gem. Art. 6 GG muß es nicht erst zugewiesen werden. DAS haben die Konstrukteure des Gesetzes offenbar noch sehr gut erkannt, aber nur halbherzig und angreifbar umgesetzt.
Unverändert einfach kann auf Antrag die Mitsorge entzogen werden, weil hier wieder die Dienlichkeit greift, dem Antrag mach § 1671 BGB stattzugeben ist, 'wenn dies dem Kindeswohl am Besten entspricht".
Die größte Kritik an der Reform entzündet sich mE hier:
- Ein Vater muß ein Grundrecht beantragen
- In der Widerspruchsphase ist ihm ungeprüft die Mitsorge verwehrt
- Das Gesetz erzeugt das, was später zum Sorgerechtsentzug wird: Streit
- Die Mitsorge kann ohne schwerwiegende Gründe (wieder) entzogen werden
Man muß tatsächlich abwarten, wie die Rechtsprechung in ihrem Ermessen auf den Gesetzgeber reagiert.
Die 'Zuordnungs-' bzw. Eingriffsschwellen (fehlende Kom und Koop der Eltern) haben sich etwas verändert. Das ist mir aber viel zu dünn.
W.