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Jetzt noch GSR beantragen oder warten bis das Gesetzt endgültig durch ist?

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(@diskurso)
Registriert

Ich sehe das aber so, dass die KM für die Kommunikationsschwierigkeiten bessere Gründe brauchen als in der Vergangenheit. Ein "Ich will einfach nicht" dürfte nicht ausreichen.

Das reichte theoretisch schon seit dem Übergangs-BVerfG-Beschluss vom Juli 2010 nicht aus:

Zum anderen ist nach durchgeführten Befragungen von Institutionen und Experten davon auszugehen, dass in nicht unbeträchtlicher Zahl Mütter allein deshalb die Zustimmung zur gemeinsamen Sorge verweigern, weil sie ihr angestammtes Sorgerecht nicht mit dem Vater ihres Kindes teilen wollen.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-057.html

Aber selbstverständlich lies 2010 das BVerfG als "Ausgleich" das offene Schlupfloch "Kommunikation" zu:

(21) Es könne auch triftige Gründe dafür geben, einem nicht verheirateten Vater die Teilhabe an der elterlichen Sorge zu versagen. Dies könne der Fall sein, wenn Streitigkeiten oder mangelnde Kommunikation zwischen den Eltern das Kindeswohl gefährden würden.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100721_1bvr042009.html

Insofern hat sich rein gar nichts geändert, ich zitiere noch einmal das neue Gesetz:

Vielmehr muss auf der Kommunikationsebene eine schwerwiegende und nachhaltige Störung vorliegen, die befürchten lässt, dass den Eltern eine gemeinsam Entscheidungsfindung nicht möglich sein wird und das Kind folglich erheblich belastet würde, würde man seine Eltern zwingen, die Sorge gemeinsam zu tragen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2013 15:14
(@dremml)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für eure ausführlichen Antworten.

Ich habe heute nochmal mit dem JA telefoniert, die zuständige Sachbearbeiterin ist leider bis 18. Februar im Urlaub.
Ihre Vertretung hat gesagt, sie gibt meinen Antrag auf ein Vermittlungsgespräch an ihre Kollegin weiter, wenn diese wieder im Haus ist.
Allerdings hat sie gesagt, daß im Normalfall ==>zuerst<== ein Antrag beim Gericht gestellt wird und dann erst das JA mit so einem Gespräch ins Spiel kommt.
Kann das jemand bestätigen?
Mir kam das zumindest komisch vor, da am Telefon erst mal 3 Sekunden lang Stille herrschten, als ich das Gespräch erwähnte.
Naja, wie dem auch sei...

Noch was: Gibt es überhaupt eine Rechtschutzversicherung, die Sorgerechtsfälle übernimmt oder steht man in so einem Fall hinterher "immer" mit leerem Geldbeutel da?
Wenn ja, welche?

€: Momentan bin ich bei der ARAG RS versichert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2013 18:44
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Dremml,
meines Wissens gibts beim JA auch Vordrucke zur gemeinsamen elterlichen Sorge, zuerst Gericht dann JA ist Quatsch.

Zum Thema Rechtschutzversicherung: am besten bei Deiner nachfragen, ob Familienrecht auch abgedeckt ist!

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2013 19:09
(@diskurso)
Registriert

Ich habe heute nochmal mit dem JA telefoniert

Warum denn das ?
Wie bereits dargelegt - einen ungünstigeren Zeitpunkt für einen gSR-Antrag als jetzt gibt es kaum.
Das neue Gesetz ist noch nicht rechtskräftig und Du bietest schon jetzt der KM jede Menge Vorbereitungszeit sich Strategien auszudenken, die gegen ein gSR sprechen.
Mit Anwälten hat sie ja schon gedroht.

Allerdings hat sie gesagt, daß im Normalfall ==>zuerst<== ein Antrag beim Gericht gestellt wird und dann erst das JA mit so einem Gespräch ins Spiel kommt.
Kann das jemand bestätigen?

Nein, das ist sachlich falsch.
Warum ? Weil nach Deiner Antragsstellung beim JA bei Zustimmung der KM ein Gerichtsverfahren gar nicht notwendig ist.
Erst wenn die KM Gründe anführt, die dem gSR widersprechen musst Du einen Antrag beim Familiengericht stellen.
Danach wird das JA vom Gericht aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben - nach einer Einladung zum Elterngespräch beim JA.

Noch was: Gibt es überhaupt eine Rechtschutzversicherung, die Sorgerechtsfälle übernimmt

Meines Wissens nicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2013 19:48
(@bagger1975)

Servus Dremmel,

in Ergänzung zu @82Marco und @Diskurso, der gerade schneller war, haben die Dir da blanken Unsinn erzählt.

Eine sog. Sorgeerklärung i.S.v. § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB lässt sich bei Einigkeit der Eltern in der Form des § 1626d BGB ohne weiteres beim Urkundsbeamten des zuständigen JA oder bei jedem Notar erstellen.

Die beurkundende Stelle braucht i.d.R. nur gültige Ausweisdokumente der Eltern mit ladungsfähiger Adresse und die Geburtsurkunde des Kindes.

Die Dame vom JA meinte offenkundig das Procedere, wenn ein Elternteil (d.h. die KM) die Zustimmung zur o.g. Sorgeerklärung verweigert. Dann bedarf es eines gerichtlichen Antrags, erfolgt vorbereitend ein Termin beim JA und wird die Zustimmung der KM dann ggfs. durch gerichtliche Entscheidung ersetzt.

Diesen Weg solltest Du jetzt aber besser nicht gehen und in der aktuellen Lage noch warten, bis das Gesetz da ist, weil es argumentative Hilfestellung bieten wird.

Übrigens, wenn Du jetzt schon so erpicht auf das GSR bist, warum hast Du es nicht schon längst seit August 2010 beantragt?

Und nein, wie in Beitrag Nr. 3 bereits geschrieben wird wohl keine Rechtsschutzversicherung die Kosten für ein GSR-Verfahren übernehmen, weil der Deckungsschutz in Familien- u. Erbrechtsangelegenheiten nach den Allgemeinen Rechtsschutzbedingung eigentlich stets ausgeschlossen ist. Ausnahme: erstes Beratungsgespräch...

Absehbar werden die Dir das bei der ARAG so auch mitteilen...und gib dann bitte mal für die anderen Leser Bescheid, ob es gestimmt hat, was ich hier wegen der Rechtsschutzversicherung geschrieben habe...Danke in Voraus...

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2013 20:05
(@dremml)
Schon was gesagt Registriert

Danke bagger für deine Antwort, ich habe jetzt ein paar Meinungen gehört und bin zu dem Entschluss gekommen, mit dem Antrag auf gSR noch zu warten, bis die ersten Erfolgsmeldungen kommen.
Allerdings ist ja das neue Gesetz dermaßen schwammig ausgelegt, daß es wohl auch nach der Neuregelung wohl lauter 50:50 Prozesse werden...  :exclam:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2013 20:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Absehbar werden die Dir das bei der ARAG so auch mitteilen...und gib dann bitte mal für die anderen Leser Bescheid, ob es gestimmt hat, was ich hier wegen der Rechtsschutzversicherung geschrieben habe...Danke in Voraus...

ich haben eben einmal nachgesehen und finde bei der AR*G folgendes Angebot:

http://www.arag.de/versicherungen/rechtsschutzversicherung/rechtsschutz-scheidung

Ist allerdings ebenfalls beschränkt auf
- Scheidung und Folgesachen (also gerade nicht Sorgerecht für Unverheiratete),
- Kombination mit einem anderen RS-Paket
- 30 TEUR Schadenssumme pro Fall
- 500 EUR Selbstbeteiligung pro Fall.

Grüssles
Martin
- 3 Jahre Wartezeit.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2013 20:52
(@dremml)
Schon was gesagt Registriert

Kurzes Update:

Wurde am Dienstag von der JA SA zurück gerufen.
Ich sagte ihr, worum es mir geht.
Sie antwortete darauf, daß solche Fälle normalerweise Sache des Gerichts seien.
Ich: "Könnten sie nicht vorher ein Gespräch mit der KM und mir gemeinsam machen, um zu sehen, ob sich die KM nicht doch auf eine aussergerichtliche Vereinbarung einlässt?"
Darauf hin sie: "Das können wir natürlich gerne machen, denn vor Gericht würde ich ja sowieso als SA befragt werden. Bitte fragen sie die KM nochmal, ob sie zu solch einem Termin überhaupt erscheinen würde/ Interesse hätte und teilen sie mir das Ergebnis dann mit."

Jetzt stellt sich mir die Frage, was tun, wenn die KM ablehnt?
Der SA die auch so mitteilen und die Sache ruhen lassen, oder zumindest dort alleine um einen Termin bitten?

Hätte ein Ablehnen einen Termins beim JA Seitens der KM irgend einen Einfluss, wenn es dennoch zu einem Verfahren vor Gericht kommt?

Edit: was mich ein wenig gewundert hat: die SA wusste sofort, um wen es geht (hat den Namen meines Sohnes genannt).
        Also entweder, sie hat sich ein wenig vorbereitet, oder sie wurde bereits von der KM darauf angesprochen... :heu:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2013 22:13
(@bagger1975)

Servus Dremml,

das alles klingt entweder nach einer ziemlich faulen oder eben mutterorientierten Sachbearbeiterin, die mit Dir die "Verzögerungs- bzw. Hinhaltetaktik" fährt, zumal sie Dir gegenüber ja dann zu erkennen gegeben hat, dass sie sehr genau weiss, wie das Verfahren läuft.

Wenn KM und Du einig seid, braucht es nur einen Beurkundungstermin bei JA oder Notar.

Wenn nicht, kann durch JA oder jeden anderen vermittelt werden und muss bei Fruchtlosigkeit ggfs. halt dann der gerichtliche Antrag gestellt werden.

Versuche möglichst viel Kommunikation mit der KM zu dokumentieren, suche Dir schon jetzt einen guten Fachanwalt für Familienrecht, stimme Dich mit ihm und uns weiter ab und stelle den Antrag, sobald das neue Gesetz da ist.
Natürlich schreibst Du der KM davor noch einen persönlichen Brief, verweist auf die neue Lage und bittest sie im Sinne des gemeinsamen Kindes und Eurer Elternschaft die wichtige Sorgerechtsfrage nun endlich gemeinsam und einvernehmlich zu klären.

Viele Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2013 00:00
(@Hoffmann)

Hallo Dremml,

Wenn KM und Du einig seid, braucht es nur einen Beurkundungstermin bei JA oder Notar.

Geh zur Urkundsstelle vom Jugendamt. Dort kann man die gemeinsame Sorgeerklärung kostenlos beurkunden lassen. (Der Notar nimmt Geld dafür).
Ihr müsst das auch nicht zwangsläufig zusammen machen. Du kannst Dir überlegen, ob Du die Sache vielleicht etwas beschleunigst, wenn Du Deine Urkunde schon mal unterschreiben gehst und die KM dann aufforderst Ihre Urkunde auch zu unterschreiben. Dann hast du schon einmal dokumentiert, dass du an der Sorge für Euer Kind beteiligt werden willst. Ich würde dabei deutlich machen, dass Du auf Einsicht bei der KM hoffst, dass es schließlich Euer Kind ist und nicht Ihr Kind und dass es zwei Eltern haben sollte und nicht bloß einen Elternteil und einen Besuchsonkel. Und Du solltest ihr auf geeignete Weise klar machen, dass das für Dich nicht verhandelbar ist, sondern dass Du Ihr noch eine Bedenkzeit gibst aber dann das Familiengericht anrufen wirst. Die Bedenkzeit würde ich so bemessen, dass der Antrag mit Eintritt der neuen Gesetzteslage bei Gericht ist.
Viel Erfolg,
hoffmann

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2013 01:32




(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Bedenkzeit würde ich so bemessen, dass der Antrag mit Eintritt der neuen Gesetzteslage bei Gericht ist.

Und wie würdest du dei Bedenkzeit dann in Zahlen messen? Wenn du das hier wiedergeben kannst, bist du schlauer als wir alle inkl. des Bundestages und des Bundesrats........

@Dremml: Wie schon von anderen geraten würde ich folgende Weg gehen.

Schreiben an die KM aufsetzen, deine Absicht erklären, dass gemeinsame Sorgerecht bezüglich eures Kindes ausführen zu wollen. Du berufst dich dabei auf das Recht des Kindes auf elterliche Sorge und deiner Sorgepflicht als Elternteil.
Mehr Argumentation brauchst du da nicht rein zu bringen. Verweis sie auf das neue Gesetz aber vorsicht, es ist noch nicht in Kraft getreten!!!! Geb ihr 1 Woche Bedenkzeit.

Reagiert sie darauf nicht, gehst du zum JA, beurkundest deine Absicht der gemeinsamen Sorge dort vor dem Urkundsbeamten des Jugendamtes. Die wiederum schreiben deine Ex an. 2. Warnschuß, spätestens dann sollte sie dich ernst nehmen.

Reagiert sie auch darauf nicht, wartest du bis das Gesetz durch ist. Das bekommst du schon mit. Spätestens hier. Dann sprichst du sie darauf nochmals an, wehrt sie ab, ist es an der Zeit den Antrag zu stellen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2013 11:05
(@fruchteis)
Registriert

...und die Zeit bis zu Warnschuß 3 sollte tunlichst in gutem Wetter verbracht werden.

Will sagen: Entscheidender Prüfpunkt bei der 'Zuteilung' der Elterlichen Sorge wird weiterhin sein, ob die Basis zwischen den Eltern bezüglich Kommunikation und Kooperation und aufgrund von Streit ausreicht.

Der Gesetzgeber hat das Problem erkannt und sich mit diesem in seiner Gesetzesbegründung ausführlich befaßt.

Mich betrifft die Neuregelung auch und ich bin sehr gespannt, wie die Justiz zu ersten Anträgen unter dem neuen Gesetz entscheiden wird, ...

auch zum neue Ausnahme/Regel-Verständnis, das nun davon ausgeht, daß einem Vater das Sorgrecht grundsätzlich zusteht und nur trifftige Gründe ihn davon ausschließen dürfen(Negativprüfung).

Nicht verkehrt wird sein, die Stellungnahme zur Reform von Dr. Mandla zu 'inhalieren'.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2013 11:46
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

........@Wildlachs, ja das ist natürlich die Grundvoraussetzung. Sorry, das vergesse ich stetig da ich mir das gegenüber meiner Ex in Bezug auf das Kind zum Grundprinzip gemacht habe freundlich und offen zu kommunizieren aber dabei immer auf seine Standpunkte stehen zu bleiben. Ist aber nicht bei jedem Standard.

Auch ich warte dringendst auf die Entscheidung des Bundesrates. Unser Jugendamt war damals schon dazu bewegt mir ein positives Zeugnis gegenüber dem Gericht FÜR das GSR auszustellen und mich dabei weiter zu unterstützen. Ich habe lediglich die Verhandlung und die Kosten gescheut und wollte die Kommunikation an sich, verbunden mit den Umgang erst weiter ausbauen. Genau wie du sitze ich in den Startlöchern....und ich gebe mich im Fall einer gerichtlichen Lösung, sprich wenn die KM nicht einlenkt hier gerne als Versuchskaninchen der neuen Reform hier in diesem Forum frei  :luxhello:

Ehrlich gesagt kann ich es kaum erwarten.....

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2013 12:37
(@fruchteis)
Registriert

Ich selbst gehe da soprtlich ran, da es bei mir hier inzwischen um Jugendliche geht, die ihre ganz eigenen Vorstellungen von 'Inhalt und Reichweite des Sorgerechts' ihrer 'doofen Eltern' haben. 😉

Ich wünsche mir zwar, erwarte in meinem Fall keine konkreten Verbesserungen zu 'Lebzeiten' bzw. nicht mehr vor Eintritt der Volljährigkeit.

Das läßt mich gelassen und frei an die Sache rangehen, auch krabitziger, mit eher rechtspolitischer Zielsetzung...
und schützt mich vor Tiefschlägen.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2013 13:13
(@dremml)
Schon was gesagt Registriert

Update:

Freitag nochmal mit der KM über das JA gesprochen.
Sie willigt ein, sich mal den "Schmarrn" anzuhören, was die zu sagen haben...

Das heißt, ich rufe morgen beim JA an und die SA soll uns einen Termin zukommen lassen, an dem wir Beide dort erscheinen sollten.
Dort dann die ganze Sache mit Bedacht und allem nötigen Respekt vor der KM gegenüber der SA erläutern.

Allerdings wird sie sich mE nicht auf einen Einigung einlassen.
Wie dann fortfahren?

Gleich zum Beurkundungsbeamten gehen und meine Absicht beurkunden lassen, odererst nochmal die KM in einem Brief mit meiner Absicht zu konfrontieren (was ich als Zeitverschwendung betrachte, wenn sie vorm JA eh ablehnt)?

Und was mir am Freitag auffiel, als wir über ein mögliches Verfahren vor Gericht geredet haben: Sei weiß anscheinend nicht, daß immense Kosten auf sie zukommen, sollte das Verfahren zu meinen Gunsten ausfallen.
Zitat: "Wieso sollte ich etwas zahlen müssen, ich will ja kein Verfahren."  :knockout:

Noch irgendwelche Tipps für das Telefonat morgen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2013 22:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Einfach höflich um Vermittlung in einer Sorgerechtsfrage bitten und abwarten was passiert.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2013 22:43
(@diskurso)
Registriert

Sei weiß anscheinend nicht, daß immense Kosten auf sie zukommen, sollte das Verfahren zu meinen Gunsten ausfallen.

Beides sind nur vage Vermutungen.
1. sind die Erfolgsaussichten weiterhin sehr gering
2. muss die KM nicht unbedingt ihre Kosten bei einem verlorenem Verfahren selbst tragen.
3. - viel wichtiger - Du solltest den gerichtlichen Weg erst nach Rechtskraft des neues Gesetzes gehen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2013 23:59
(@bagger1975)

Servus Dremml,

na, das klingt doch gar nicht schlecht. Einfach so machen, wie von @Beppo beschrieben. Das GSR dient v.a. auch dem Schutz des Kindes, falls der bislang sorgeberechtigte Elternteil einmal an der Ausübung durch Unfall oder Krankheit gehindert ist. Bitte die Sachbearbeiterin um schriftliche Einladung der KM.

Das was @diskurso zu den Kosten geschrieben hat ist zuteffend, auch wird in diesen Verfahren meist Kostenaufhebung beschlossen, d.h. jede Partei trägt ihre Kosten selbst und die Gerichtskosten werden hälftig geteilt...

Viele Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2013 00:12
(@dremml)
Schon was gesagt Registriert

So, kurzes Update:

KM und ich hätten ja am 26.03. einen Termin beim JA gehabt, hat aber KM am Donnerstag abgesagt, weil sie einen Termin beim Frauenarzt hat...
Nach einem kurzen Gespräch mit dem Anrufbeantworter vom JA, hab ich jedoch noch keinen Ersatztermin mitgeteilt bekommen.

Eine Frage hab ich an euch:

Was waren eure Argumente beim JA bzw. gegenüber der KM für ein gSR?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2013 18:54
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Was waren eure Argumente beim JA bzw. gegenüber der KM für ein gSR?

Z. B. das was bagger1975 schon geschrieben hat.
Oder dass Euer Kirps ein Recht darauf hat, dass Du als Papa mitentscheidest, welcher Weg der beste sein könnte.
Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2013 12:28




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