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Jetzt noch GSR beantragen oder warten bis das Gesetzt endgültig durch ist?

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das beste Argument ist Gesetzesbegründung zur Reform des §1626a die hier auch schon mal irgendwo verlinkt wurde.

Sie besagt, dass das GSR generell gut für das Kind und dass die klassischen, fadenscheinigen Vorwände, wie Kommunikationsstörungen kein ausreichender Grund für eine Verweigerung des GSR sind.

Du musst also gar nicht begründen, warum du das GSR willst oder gar beweisen, dass du gut geeignet bist, sondern die Gegenseite muss belegen, dass du ungeeignet bist.

Und da das vielleicht nicht jedem Richter gefällt, ist es ratsam, diesen Umstand von vornherein ins Bewußtsein des Richters zu nageln.
In irgendwelche argumentative Sackgassen würde ich mich da gar nicht erst locken lassen.

Verhalte dich wie Angeklagter in einem Strafprozess.
Verweise auf das Gesetz, fordere die Gegenseite auf, ihren Standpunkt zu belegen und halte ansonsten die Klappe.

Grüsse vom knackigen Salat.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2013 21:11
(@dremml)
Schon was gesagt Registriert

Danke, das Gericht kann ruhig noch ein wenig warten, Beppo.

Jetzt haben KM und ich erst mal nen Termin beim JA zwecks Vermittlungsgespräch, der sowieso müssig ist, da ja KM nicht an einer aussergerichtlichen Einigung interessiert ist.
Sie hat am Sonntag zu mir gesagt, sie geht nur mit zu dem Termin, um das Umgangsrecht zu besprechen (anscheinend will sie mir unseren Sohn jetzt nicht mehr wöchentlich sondern nur noch jedes zweite Wochenende geben, "der Gesetzgeber hat das so geregelt" war ihre Aussage)...

Wobei das JA in Sachen Umgangsrecht nix zu melden hat, wenn ich mich nicht irre.

Aber naja...  :knockout: wahrscheinlich will sie mich mit einem Umgangsboykott von meinem Vorhaben abbringen.

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Themenstarter Geschrieben : 19.03.2013 20:51
(@diskurso)
Registriert

Wobei das JA in Sachen Umgangsrecht nix zu melden hat, wenn ich mich nicht irre.

Theoretisch nicht, dennoch kann das JA eine "Empfehlung" abgeben, an die sich die KM dann eben hält.
Ohne ABR als lediglich Umgangsberechtigter ohne gerichtlichen Beschluss bzw. einer Umgangsvereinbarung hast nämlich Du nix zu melden.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2013 21:23
(@diskurso)
Registriert

Aber naja...  :knockout: wahrscheinlich will sie mich mit einem Umgangsboykott von meinem Vorhaben abbringen.

Das hatte ich Dir schon am 6. Februar angekündigt:

Das neue Gesetz ist noch nicht rechtskräftig und Du bietest schon jetzt der KM jede Menge Vorbereitungszeit sich Strategien auszudenken, die gegen ein gSR sprechen.

Dann hattest Du völlig richtig erkannt:

und bin zu dem Entschluss gekommen, mit dem Antrag auf gSR noch zu warten, bis die ersten Erfolgsmeldungen kommen.

Stattdessen wirst Du aufgrund Deiner unaufhaltsamen und offensichtlichen Bestrebungen wohl nun bis zu einer Gerichtsentscheidung nur noch einen im Vergleich zu vorher eingeschränkten Umgang bekommen.
Und, nicht nur das - die KM kann dann anwaltlich gesteuert dem Gericht eine "schwerwiegende und nachhaltige Störung auf der Kommunikationsebene" vortragen:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/110/1711048.pdf

Intelligent ist das nicht.

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Geschrieben : 19.03.2013 21:53
(@bester-papa)
Registriert

Hallo Dremml,

ich kann diskurso da nur zustimmen, dass es besser gewesen wäre, bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes zu warten. Auch ich hatte Dir das gesagt.

Andererseits dürfte es auch nicht mehr all zu lang hin sein. Vermutlich tritt es Mai/Juni inkraft. Wir hatten das hier diskutiert:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-17263-start-950.html

Andererseits bekommst Du einen Gerichtstermin eh nicht sofort. Da jetzt eh noch Osterferien anstehen, könnte es Mai werden. Ich kann Dir aber als Laie nicht sagen, welcher Zeitpunkt für ein Gericht maßgeblich ist, dass nach altem (bzw. in diesem Fall nach der Übergangsregelung) oder neuem Recht zu verfahren ist. Ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich oder der Zeitpunkt des Beschlusses?

Ich vermute jetzt mal letzteres. Insofern wäre es fast egal, dass das Gesetz noch nicht rechtskräftig ist. Sehen wir es mal ganz pragmatisch:

- Neuer JA-Termin Mitte April (w/ Osterferien)
- Antragstellung bei Gericht ebenfalls Mitte April
- Gerichtstermin Mitte/Ende Mai

Bis dahin könnte das neue Gesetz schon greifen.

Sofern Deine Exe den Umgang lediglich auf jedes 2. Wochenende stutzt und nicht völlig boykottiert, würde ich auch nicht unbedingt von einer schwerwiegenden und nachhaltigen Kommunikationsstörung sprechen.

Auch bei einem völligen Umgangsboykott könnte ihr das Verhalten auf die Füsse fallen, weil das Vorhaben, nämlich das GSR zu verhindern, dann doch zu offensichtlich wäre. Es könnte das Verfahren jedoch deutlich verkomplizieren, weil ein Gericht auch nach neuem Recht zunächst Elterngespräche ansetzten könnte, um die Kommunikationsbasis wieder herzustellen. Insofern müsstest Du dann begründen, dass es diese nachhaltige und schwerwiegende Störung eigentlich nicht gibt, weil davon auszugehen ist, dass die Kommunikation nach dem GSR-Verfahren wieder genauso gut sein wird wie vorher. Ob der Richter das dann auch so sieht, kann keiner vorhersagen.

Wie auch immer. Jedenfalls solltest Du im JA-Termin den Fokus auf das GSR lenken und sie fragen, was aus ihrer Sicht dagegen spricht. Dann lässt Du sie reden. Wenn sie anfängt zu lügen, wirst Du alles gaaaanz ruhig abstreiten ohne konkret zu werden. Denn das machst Du dann in der Gerichtsverhandlung. Damit lieferst Du ihrer RAtte im Vorfeld nicht zu viel Munition.

Die JA-Mitarbeiterin wird Deinen Gerichtsantrag plus späterer Begründungen sowieso erhalten. Insofern musst Du beim JA nicht gleich die Katze aus dem Sack lassen.

Sofern Exe versucht, in dem Gespräch den Umgang zu reduzieren, versuch das Gespräch abzubügeln weil es Dir lediglich ums GSR geht. Gelingt das nicht und will sie den Umgang wie auch immer reduzieren, muss/soll sie das begründen. Du argumentierst dann, dass sie es ja wohl nur macht, um das GSR zu verhindern und damit erheblich dem Kindeswohl schadet.

Vielleicht ist die Drohung mit Umgangsreduzierung/-boykott auch nur ein Bluff.

Am Ende des Gespräches verdeutlichst Du, dass Du sowohl die Verweigerungshaltung gegen das GSR nicht akzeptierst als auch der Umgangsreduzierung nicht zustimmst, ohne mit dem Gericht zu drohen.

Sofern Exe bis 3 zählen kann, wird sie wissen, was als nächstes kommt.

Viel Glück.
BP 

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2013 00:28
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